4047/J XXII. GP
Eingelangt am 07.03.2006
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Vermögensverhandlungen mit den Bundesländern gemäß § 11 Abs. 2 ÜG
1920 - Verkauf von Liegenschaften durch die Bundesforste
Mit der AB 796/XXII. GP vom 31.10.2003 wurden vom
Bundesministerium für Finanzen die
Fragen zu den Vermögensverhandlungen mit den Bundesländern gemäß § 11 Abs. 2 ÜF
1920
Stellung genommen. Im
Bundesland Salzburg betrifft dies einerseits Liegenschaften (Wald),
die von der Bundesforste AG bis zur Vermögensauseinandersetzung treuhändig
verwaltet
werden, andererseits aber auch historische Objekte.
Seit 2003 hat sich allerdings bei den Verhandlungen
nichts bewegt, wenn man davon absieht,
dass
nun in Salzburg zunehmend - auch große - Liegenschaften durch die Bundesforste
AG
an Private verkauft
werden.
Der
aktuelle Verkauf von 800 Hektar Bundesforstfläche im Salzburger Tennengebirge
bzw.
der Verkauf von 24 Hektar im Pass Lueg
Gebiet durch die Österreichischen Bundesforste hat
die Notwendigkeit dieser Vermögensabwicklung zwischen Bund und den
Ländern erneut
bestätigt. Diese „Privatisierung" von
Teilen des Tennengebirges führte daher in Salzburg u.a.
auch zur Gründung einer Bürgerinitiative gegen den Ausverkauf der
Bergwelt. Entschieden
abgelehnt wurde dieser Verkauf zur Geldbeschaffung bzw. Budgetsanierung der
Bundesforste.
Gleiches gilt auch für den Verkauf von rund 24 Hektar
des Tennengebirges um den Pass
Lueg mit dem „Struber-Denkmal". Darüber wurde nicht einmal die zuständige
Gemeinde
informiert. Gefordert
wurde daher u.a. eine Rückabwicklung dieser Verkäufe.
Neben den
befürchteten Einschränkungen der Wegefreiheit für Wanderer und Ski-
Tourengeher wird konkret mit dem Verkauf von 800 Hektar in bedeutende
Grundwasservorkommen eingegriffen. Im Gutachten „Wasserversorgung Zentralraum
Salzburg" aus dem Jahr 1995 wird
dargestellt, dass im Bereich des Tennengebirges und des
nördlich vorgelagerten Lammertales ein Trinkwasserpotential von mehr als
1.000 l/s
vorhanden ist. Demnach müssen diese
Wasserressourcen als überregional bedeutsam und
strategisch wichtig eingestuft werden.
Der Salzburger Landtag hat daher auch nachstehenden
Beschluss (auch mit den
Stimmen der
ÖVP) gefasst:
1.
Die
Salzburger Landesregierung wird ersucht, den Verkauf von Liegenschaften des
Bundes durch die Österreichische
Bundesforste AG im Land Salzburg - unter
Beiziehung der obersten
Wasserrechtsbehörde - im Hinblick auf die Rechtslage in § 1
Abs. 3a Bundesforstegesetz (Verkaufsverbot bei strategisch wichtigen
Wasserressourcen) und § 5 Abs. 2 Grundverkehrsgesetz zu prüfen.
2.
Die Bundesregierung und die Landesregierung werden
aufgefordert, die begonnenen
Gespräche über die
Vermögensauseinandersetzung rasch und ergebnisorientiert zu
führen und zügig zum Abschluss zu bringen.
3.
Sofern es nicht zu ernsthaften inhaltlichen Gesprächen
mit dem Bund (laut Punkt 2)
kommt, wird die
Landesregierung aufgefordert den VfGH neuerlich anzurufen.
Aus
Sicht der Antragsteller soll diesem Antrag des Salzburger Landtages u.a. auch
dahingehend entsprochen werden, dass die
Eigentümervertreter des Bundes im Aufsichtsrat
von ihrem Vetorecht Gebrauch machen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Welche Haltung nehmen Sie generell zur notwendigen
Vermögensaufteilung zwischen
Bund und den betroffenen Ländern ein?
2. Werden
Sie vom BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
entsandten Vertreter im Aufsichtsrat der Bundesforste AG anweisen, bei weiteren
Liegenschaftsverkäufen durch die
Bundesforste vom Vetorecht Gebrauch zu machen,
sofern keine ausdrückliche Zustimmung der jeweils zuständigen
Landesregierung
vorliegt?
a.) Wenn nein, warum nicht?
3.
Wie
beurteilen Sie bzw. der von Ihnen entsandte Vertreter im Aufsichtsrat der
Bundesforste AG den Verkauf von
Liegenschaften mit überregional bedeutsamen und
strategisch wichtigen Wasserressourcen (z.B. 800 Hektar im
Tennengebirge)?
4.
Ist
ein derartiger Verkauf überhaupt rechtlich zulässig?
a.) Wenn nein, warum kam es zum Verkauf von 800 Hektar?
5. Vertreten
auch Sie die Meinung, dass die Substanzerhaltungspflicht in § 1 Abs. 1
Bundesforstegesetz zum Schutz der
Länderinteressen geschaffen wurde und bestimmte
Liegenschaftsverkäufe damit ausgeschlossen werden?
a.) Wenn nein, warum nicht?
6.
Welche und wie viele Liegenschaften über 10 Hektar (z.B.
Wald) wurden durch die
Bundesforste bisher
in Österreich verkauft (Aufschlüsselung auf Gemeinden und
Bundesländer)?
7.
In welchen und wie vielen Fällen waren die KäuferInnen
Nicht-ÖsterreicherInnen
bzw. ausländische
Unternehmen (Aufschlüsselung auf Gemeinden und
Bundesländer)?
8.
In welchen und wie vielen Fällen wurden durch die
Bundesforste Liegenschaften (z.B.
Wald) verkauft, die
bei der Vermögensauseinandersetzung zwischen Bund und dem
jeweiligen Bundesland berücksichtigt werden
müssten (Aufschlüsselung auf
Gemeinden und Bundesländer)?
9.
Wie beurteilen Sie den Beschluss des Salzburger
Landtages zu dieser Problematik, der
auch mit den Stimmen
der ÖVP gefasst wurde?
a.) Teilen
Sie diese Auffassung?
b.) Wenn nein, warum nicht?