4047/J XXII. GP

Eingelangt am 07.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Vermögensverhandlungen mit den Bundesländern gemäß § 11 Abs. 2 ÜG

1920 - Verkauf von Liegenschaften durch die Bundesforste

Mit der AB 796/XXII. GP vom 31.10.2003 wurden vom Bundesministerium für Finanzen die
Fragen zu den Vermögensverhandlungen mit den Bundesländern gemäß § 11 Abs. 2 ÜF 1920
Stellung genommen. Im Bundesland Salzburg betrifft dies einerseits Liegenschaften (Wald),
die von der Bundesforste AG bis zur Vermögensauseinandersetzung treuhändig verwaltet
werden, andererseits aber auch historische Objekte.

Seit 2003 hat sich allerdings bei den Verhandlungen nichts bewegt, wenn man davon absieht,
dass nun in Salzburg zunehmend - auch große - Liegenschaften durch die Bundesforste AG
an Private verkauft werden.

Der aktuelle Verkauf von 800 Hektar Bundesforstfläche im Salzburger Tennengebirge bzw.
der Verkauf von 24 Hektar im Pass Lueg Gebiet durch die Österreichischen Bundesforste hat
die Notwendigkeit dieser Vermögensabwicklung zwischen Bund und den Ländern erneut
bestätigt. Diese „Privatisierung" von Teilen des Tennengebirges führte daher in Salzburg u.a.
auch zur Gründung einer Bürgerinitiative gegen den Ausverkauf der Bergwelt. Entschieden
abgelehnt wurde dieser Verkauf zur Geldbeschaffung bzw. Budgetsanierung der
Bundesforste.

Gleiches gilt auch für den Verkauf von rund 24 Hektar des Tennengebirges um den Pass
Lueg mit dem „Struber-Denkmal". Darüber wurde nicht einmal die zuständige Gemeinde
informiert. Gefordert wurde daher u.a. eine Rückabwicklung dieser Verkäufe.

Neben den befürchteten Einschränkungen der Wegefreiheit für Wanderer und Ski-
Tourengeher wird konkret mit dem Verkauf von 800 Hektar in bedeutende
Grundwasservorkommen eingegriffen. Im Gutachten „Wasserversorgung Zentralraum
Salzburg" aus dem Jahr 1995 wird dargestellt, dass im Bereich des Tennengebirges und des
nördlich vorgelagerten Lammertales ein Trinkwasserpotential von mehr als 1.000 l/s
vorhanden ist. Demnach müssen diese Wasserressourcen als überregional bedeutsam und
strategisch wichtig eingestuft werden.

Der Salzburger Landtag hat daher auch nachstehenden Beschluss (auch mit den
Stimmen der ÖVP) gefasst:

1.                  Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, den Verkauf von Liegenschaften des
Bundes durch die Österreichische Bundesforste AG im Land Salzburg - unter
Beiziehung der obersten Wasserrechtsbehörde - im Hinblick auf die Rechtslage in § 1
Abs. 3a Bundesforstegesetz (Verkaufsverbot bei strategisch wichtigen
Wasserressourcen) und § 5 Abs. 2 Grundverkehrsgesetz zu prüfen.

2.                  Die Bundesregierung und die Landesregierung werden aufgefordert, die begonnenen
Gespräche über die Vermögensauseinandersetzung rasch und ergebnisorientiert zu
führen und zügig zum Abschluss zu bringen.

3.                  Sofern es nicht zu ernsthaften inhaltlichen Gesprächen mit dem Bund (laut Punkt 2)
kommt, wird die Landesregierung aufgefordert den VfGH neuerlich anzurufen.

Aus Sicht der Antragsteller soll diesem Antrag des Salzburger Landtages u.a. auch
dahingehend entsprochen werden, dass die Eigentümervertreter des Bundes im Aufsichtsrat
von ihrem Vetorecht Gebrauch machen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.    Welche Haltung nehmen Sie generell zur notwendigen Vermögensaufteilung zwischen
Bund und den betroffenen Ländern ein?

2.     Werden Sie vom BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
entsandten Vertreter im Aufsichtsrat der Bundesforste AG anweisen, bei weiteren
Liegenschaftsverkäufen durch die Bundesforste vom Vetorecht Gebrauch zu machen,
sofern keine ausdrückliche Zustimmung der jeweils zuständigen Landesregierung
vorliegt?

a.)       Wenn nein, warum nicht?

3.                       Wie beurteilen Sie bzw. der von Ihnen entsandte Vertreter im Aufsichtsrat der
Bundesforste AG den Verkauf von Liegenschaften mit überregional bedeutsamen und
strategisch wichtigen Wasserressourcen (z.B. 800 Hektar im Tennengebirge)?

4.           Ist ein derartiger Verkauf überhaupt rechtlich zulässig?

a.)       Wenn nein, warum kam es zum Verkauf von 800 Hektar?

5.      Vertreten auch Sie die Meinung, dass die Substanzerhaltungspflicht in § 1 Abs. 1
Bundesforstegesetz zum Schutz der Länderinteressen geschaffen wurde und bestimmte
Liegenschaftsverkäufe damit ausgeschlossen werden?

a.)       Wenn nein, warum nicht?

6.                                     Welche und wie viele Liegenschaften über 10 Hektar (z.B. Wald) wurden durch die
Bundesforste bisher in Österreich verkauft (Aufschlüsselung auf Gemeinden und
Bundesländer)?

7.                                     In welchen und wie vielen Fällen waren die KäuferInnen Nicht-ÖsterreicherInnen
bzw. ausländische Unternehmen (Aufschlüsselung auf Gemeinden und
Bundesländer)?

8.                                     In welchen und wie vielen Fällen wurden durch die Bundesforste Liegenschaften (z.B.
Wald) verkauft, die bei der Vermögensauseinandersetzung zwischen Bund und dem
jeweiligen Bundesland berücksichtigt werden müssten (Aufschlüsselung auf
Gemeinden und Bundesländer)?

9.                                     Wie beurteilen Sie den Beschluss des Salzburger Landtages zu dieser Problematik, der
auch mit den Stimmen der ÖVP gefasst wurde?

a.)       Teilen Sie diese Auffassung?
b.)       Wenn nein, warum nicht?