4052/J XXII. GP
Eingelangt am 10.03.2006
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Anfrage
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Kriterien für Bildungsarbeit von Parteien nach dem Publizistikförderungsgesetz
Im Zusammenhang
mit dem Antrag der FPÖ, ihrer politischen Akademie für Zwecke der
Bildungsarbeit nach dem Publizistikförderungsgesetz für das Jahr 2006 die
Mittel zuzuerkennen, ist es zu merkwürdigen Vorfällen gekommen.
Abgeordnete des
freiheitlichen Parlamentsklubs haben, nachdem das Bundeskanzleramt
offensichtlich unter Berufung auf die §§ 1 und 3 des
Publizistikförderungsgesetzes eine Feststellung verlangt hat, ob sich
Abgeordnete zur politischen Partei FPÖ bekennen, eine entsprechende Erklärung
abgegeben, danach allerdings erklärt, sie hätten diese Erklärung nur unter
Druck abgegeben und ihren Austritt aus der politischen Partei bekannt gegeben.
Unabhängig von
der Beurteilung der Frage, ob diese Abgeordneten von Vertretern der politischen
Partei FPÖ tatsächlich unter Druck gesetzt worden sind, hat sich über eine
Erklärung zumindest ein Abgeordneter zur politischen Partei FPÖ bekannt, der
Ende August 2005 aus ebendieser politischen Partei öffentlich ausgetreten ist.
Das Publizistikförderungsgesetz
spricht in seinen Bestimmungen immer von politischen Parteien, die mit
zumindest 5 MandatarInnen im Nationalrat vertreten sein müssen, um
förderungswürdig zu sein.
Die im Gesetz
verwendete Formulierung lässt nach Ansicht der AnfragestellerInnen offen, ob
unter politischen Parteien im Sinne des zitierten Gesetzes die politischen
Parteien (nach dem Parteiengesetz) oder wahlwerbende Parteien zu verstehen
sind. Jedenfalls verknüpft das Publizistikförderungsgesetz die Förderung mit
der Auflage, dass die politische Partei mit fünf Abgeordneten im Nationalrat
vertreten sein muss.
Im Zusammenhang
mit den besonderen Umständen des Antrags der FPÖ auf Förderung ihrer
Bildungsarbeit ergeben sich daraus etliche Fragen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1). Ist die wahlwerbende Partei FPÖ, die bei den letzten Nationalratswahlen
2002 18 Mandate errungen hat, derzeit im Nationalrat vertreten?
2). Wenn ja, mit
wie vielen Mandaten ist die wahlwerbende Partei oder Wahlpartei FPÖ derzeit im
Nationalrat vertreten?
3). Wenn nein
(bei Frage 1), welche im Jahr 2002 wahlwerbende Parteien sind nach Ansicht
Ihrer Behörde derzeit mit wie vielen Mandaten im Nationalrat vertreten?
4). Wenn das
Publizistikförderungsgesetz auf die bei
und über Nationalratswahlen wahlwerbenden Parteien abstellt, warum
erfolgt dann im Jahr 2006, also Jahre nach der Feststellung einer Wahlpartei
durch Wahlen, eine Prüfung, ob die Wahlpartei gegeben ist?
5). Wenn das
Publizistikförderungsgesetz zur Feststellung der Förderungswürdigkeit nicht auf
die Wahlpartei FPÖ, die zu den NR- Wahlen 2002 angetreten und mit 18
MandatarInnen in den Nationalrat eingezogen ist, abstellt, warum hat dann die
Partei FPÖ im Jahr 2005 die Förderung erhalten bzw. warum wurde die Förderung
nicht widerrufen, obwohl die Förderungswürdigkeit nach § 3 (1) zumindest für einen Grossteil des
Jahres offensichtlich nicht mehr gegeben war?
6). Wenn sich das
Publizistikförderungsgesetz nicht auf die Wahlparteien (oder wahlwerbenden
Parteien) bezieht, auf welche Parteien nach welcher gesetzlichen Grundlage
sonst?
7). Der Dritte
Präsident des Nationalrates, Thomas Prinzhorn, hat offensichtlich im Rahmen der
Prüfung durch das Bundeskanzleramt auch eine Erklärung abgegeben, dass er
Mandatar der FPÖ ist. Ist das richtig?
8). Der
Abgeordnete zum Nationalrat Thomas Prinzhorn hat am 31.August 2005 gegenüber
der APA erklärt, dass er aus der politischen Partei FPÖ ausgetreten sei. Nach
gängiger Rechtsauffassung ist es klar, dass Prinzhorn aus der politischen
Partei FPÖ austreten kann, dennoch aber dem freiheitlichen Parlamentsklub
angehören kann (so wie es auch sein freies Mandat ermöglichen würde, aus der
politischen Partei FPÖ und dem freiheitlichen Parlamentsklub auszuscheiden,
aber dennoch als „wilder“ Abgeordneter dem Nationalrat anzugehören). Aus der
Wahlpartei FPÖ könnte er vermutlich aber nur ausscheiden, wenn er auf sein
Mandat verzichtet bzw. dieses zurücklegt, denn „die Wahlpartei ist der zur
juristischen Person erhobene Wahlvorschlag“ (Friedrich Koja, zitiert nach P.
Heindl, Die politische Partei im Verfassungsrecht).
Thomas Prinzhorn
hat anscheinend gegenüber dem Bundeskanzleramt schriftlich erklärt, dass er Mandatar
der FPÖ sei. Diese Erklärung kann sich daher eigentlich nur auf die Wahlpartei
beziehen.
Bezieht sich
seine Erklärung auf die Wahlpartei FPÖ?
9). Wenn sich die
Erklärung von Thomas Prinzhorn nicht auf die wahlwerbende Partei FPÖ bezieht,
auf welche politische Einheit bezieht sich die von ihm abgegebene Erklärung?
10). Ist die
Erklärung von Thomas Prinzhorn im Wortlaut ident mit der Erklärung der anderen
Abgeordneten, die eine Erklärung zugunsten der FPÖ abgegeben haben?
11). Wie lautet
die abgegebene Erklärung von Thomas Prinzhorn bzw. im Fall anderslautender
Erklärungen die der anderen Abgeordneten?
12). Mit der
Erklärung von drei Abgeordneten, dass ihre dem Bundeskanzleramt abgegebenen
Bestätigungen unter Druck der FPÖ zustande gekommen seien und sie aus der FPÖ
ausgetreten seien, stellt sich natürlich die Frage: welche rechtliche Relevanz
haben diese neuen Erklärungen für die Entscheidung der Bundesregierung über die
Förderungswürdigkeit der FPÖ ?
13). Wenn Thomas
Prinzhorn aus der politischen Partei FPÖ austreten und dennoch eine Erklärung
abgeben kann ,dass er Mandatar der FPÖ sei, dann kann sich diese Erklärung doch
nur auf die wahlwerbende Partei beziehen. Teilen Sie diese Auffassung? Wenn nein, warum nicht?
14). Wenn die
Erklärung über den Austritt aus einer politischen Partei keine Relevanz
besitzt, ob man der Wahlpartei angehört, die bei den Nationalratswahlen
festgestellt wurde, dann stellt sich die Frage: Warum wurde überhaupt die
Partei FPÖ befragt, welche Abgeordnete ihr angehören?
15). Gab es
bezüglich der Zuerkennung der Förderung für politische Bildung nach dem Publizistikförderungsgesetz
bereits einmal eine vergleichbare Situation? Wenn ja, welche und wie wurde
damals entschieden?