4054/J XXII. GP

Eingelangt am 13.03.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Forschung zu – insbesondere auch nichtthermischen - Auswirkungen des Mobilfunks

 

 

Der Schweizerische Nationalfonds hat in Fortführung seiner Tradition erfolgreicher „Nationaler Forschungsprogramme“ das Nationale Forschungsprogramm (NFP) 57 „Nichtionisierende Strahlung, Umwelt und Gesundheit“ lanciert.

 

Dieses Forschungsprogramm soll laut offizieller Auskunft wissenschaftliche Schlüsselfragen zu den möglicherweise gesundheitsschädlichen Auswirkungen der von den heutigen und künftigen Technologien erzeugten nichtionisierenden Strahlung (NIS) untersuchen. Das Programm ergänzt die internationale Forschungsarbeit auf dem Gebiet der NIS und konzentriert sich auf spezifische Aspekte, die im EMF-Projekt der WHO festgelegt sind. So versucht es, Antworten auf die wachsende Besorgnis der Schweizer Bevölkerung hinsichtlich der möglichen Gesundheitsgefährdung durch die in unserer Umwelt vorkommenden NIS zu finden.

 

Da das Hauptaugenmerk der internationalen Forschung auf der allfälligen krebserregenden Wirkung liegt, wird das NFP andere mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen wie etwa den Einfluss dieser Strahlung auf das Wohlbefinden und Verhalten oder auf die Gehirnaktivitäten und den Schlaf untersuchen sowie Erkenntnisse über grundlegende Mechanismen zwischen elektromagnetischen Feldern und biologischen Systemen zu gewinnen versuchen. Ein besseres Verständnis der Kausalbeziehung zwischen nichtionisierender Strahlung und neurophysiologischen sowie zellbiologischen Reaktionen soll es erlauben, die mit heutigen und künftigen Technologien verbundenen Risiken besser abzuschätzen.

 

Im Rahmen des NFP 57 werden hauptsächlich folgende Forschungsthemen behandelt:

-          Dosimetrie und Exposition

-          Epidemiologische Untersuchungen und experimentelle Humanstudien, darunter auch mit Gruppen von elektrosensiblen Menschen

-          Zellularbiologie von NIS-Effekten

-         Risikomanagement, Risikostratifizierung und Risikokommunikation

 

Das Programm ist mit einem Rahmenkredit von 5 Mio Schweizerfranken (ca. 3,2 Mio Euro) dotiert und auf eine Dauer von 4 Jahren angelegt. Dabei handelt es sich zu 100% um öffentliche Mittel (des Bundes). Die Ausschreibung der Projekte ist bereits abgeschlossen, die Forschungsarbeiten werden in den nächsten Monaten beginnen. Das Programm wird sich mit Primärforschung und nicht nur mit Sekundäranalyse befassen.

 

 

Das Programm wird von einer international besetzten Leitungsgruppe mit hochrangigen Expertinnen und Experten aus Frankreich, Dänemark, Schweden, Großbritannien, Finnland und der Schweiz begleitet.

 

Zwar ist Forschung natürlich nur eine Seite der Medaille und kann keinesfalls als Ersatz für die überfälligen konkreten Maßnahmen - zum vorsorglichen Schutz der Bevölkerung vor allen Wirkungen und zum Einbau zeitgemäßer Nachbarrechte ins Telekom-Anlagenrecht - oder als Begründung für deren weiteren Aufschub herangezogen werden. Aber selbst bei Eingrenzung der Betrachtung auf den Teilaspekt Forschung sind die Qualitätsunterschiede der nunmehrigen Vorgangsweise in der Schweiz zum bisherigen Vorgehen in Österreich – trotz mehrerer entsprechender Ansuchen und auch parlamentarischer Aktivitäten (Anträge der Grünen seit 1998, zB 736/A(E) XX.GP, 957/A(E) XX.GP, 213/A (E) XXI.GP) weder gezielte zusätzliche Primärforschung noch seriöse betreiberunabhängige (!) Zusammenfassung von Forschungsergebnissen – mehr als augenfällig.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Warum haben Sie bisher kein dem Vorgehen in der Schweiz in Dotierung und vor allem auch Qualität entsprechendes Forschungsprogramm veranlasst?

 

  1. Wann werden Sie – gegebenenfalls im Zusammenwirken mit RegierungskollegInnen – endlich ein beispielsweise dem Vorgehen in der Schweiz entsprechendes Forschungsprogramm in die Wege leiten?

 

  1. Welchen Anteil wird der Themenbereich Mobilfunk-nichtionisierende Strahlung-Wirkungen in der mehrfach versprochenen „Forschungsmilliarde“ einnehmen?

 

  1. Können Sie erklären, warum sämtliche nichtthermischen Wirkungen von Mobilfunkanlagen in dem der ÖNORM E 8850 vorangehenden Normungsverfahren keine Berücksichtigung fanden?

 

  1. Können Sie erklären, warum die begründeten Bedenken der Wiener Ärztekammer in dem der ÖNORM E 8850 vorangehenden Normungsverfahren keine Berücksichtigung fanden?

 

  1. Welche Konsequenzen werden Sie aus der OGH-Entscheidung 6 Ob 180/05x (die u.a. festhielt, dass Mobilfunksender keine genehmigten Anlagen im Sinne von §364a ABGB sind und dass Normen, Grenzwerte, Grenzwertempfehlungen und dgl., die unter Nichtberücksichtigung nichtthermischer Effekte zustande kommen, Ersatzansprüche von Nachbarn nicht ausschließen) ziehen und welche Aktivitäten werden Sie in diesem Zusammenhang konkret bis wann setzen?