4057/J XXII. GP
Eingelangt am
15.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend verkehrspolitische Bankrotterklärung am Beispiel der Schnellbahnlinie S80
Das Gewissen des
Verkehrsministers in Bezug auf den unumgänglichen Ausbau der
Schnellbahnlinie S80 muss wohl ein sehr schlechtes sein,
wenn dieser völlig entgegen den
parlamentarischen Gepflogenheiten noch vor Zustellung der
Beantwortung an die
Anfragestellerin selbige der „Kronen Zeitung“ zukommen lässt. Im konkreten
Fall hätte sich
der Verkehrsminister aber seine Mühe sparen
können. Denn was da im erwähnten Krone-
Artikel vom 6. Februar 2006 wie auch
in der zwei Wochen später der Anfragestellerin
zugestellten Beantwortung zum Ausbau
der S80 zu lesen war, gleicht einer
verkehrspolitischen Bankrotterklärung des Verkehrsministers.
Wie schon sein Staatssekretär einen Monat zuvor (4. Jänner 2006), so
verweist auch der
Verkehrsminister in der „Kronen Zeitung“ auf das
Vorhaben, die Schienenverbindung
zwischen Wien und Marchegg ausbauen zu wollen. Wichtiger
Nachsatz: Der zweigleisige
Ausbau soll nicht, wie man eigentlich vermuten könnte, durchgängig erfolgen,
sondern nur
„zum Teil“. Bestehe
darüber hinaus Bedarf, könne man ja - nicht weiter definierte -
Abschnitte „zu einem späteren Zeitpunkt“, heißt es in der
Anfragebeantwortung 3706/AB
XXII. GP.-NR des Verkehrsministers,
verlängern. Eine interessante Wendung: Bis vor
kurzem war der Verkehrsminister noch der Ansicht, dass
selbst auf einen streckenweisen
zweigleisigen Ausbau der S80 verzichtet werden könne.
Vertrat dieser doch in der
Anfragebeantwortung 2902/AB XXII. GP vom 21. Juni 2005 die Auffassung, dass nur die
„Elektrifizierung und der
kapazitätssteigernde Ausbau bis zum Bahnhof Marchegg geplant“
sei. Als Begründung hierfür wurde
von ihm die „geplante Linienführung der Linie U2 in den
Bereich Hausfeldstraße“ ins Treffen geführt. Dadurch würde „entsprechendes
Potential von
der S80 abgesaugt“. Es ist daher nicht richtig, wie der Verkehrsminister in
seiner aktuellen
Anfragebeantwortung schreibt, dass er den zweigleisigen Ausbau der
Strecke zwischen Wien
und Bratislava über Marchegg schon in
seiner Beantwortung vom Sommer des vorigen Jahres
angekündigt habe. Zu diesem Zeitpunkt
war im Verkehrsministerium von einer einheitlichen
und
akkordierten Sprachregelung betreffend S80 noch weit und breit nichts zu sehen.
Während ÖVP-Staatssekretär Kukacka offen für eine
Vorziehung der Elektrifizierung und
den zweigleisigen Ausbau der Schienenverbindung nördlich der Donau eintrat,
präferierte
sein Minister noch die oben erwähnte
„Schmalspurvariante“. Dass sich beide nun offenkundig
auf eine gemeinsame Linie in Sachen Schienenverbindung
Wien - Bratislava verständigt
haben, dürfte möglicherweise in der Presseabteilung des
Ministerium für Erleichterung
sorgen, ändert aber nichts daran, dass das nunmehr
angekündigte Vorhaben in Sachen S80
nicht nur völlig ungenügend und den tatsächlichen
Anforderungen und Notwendigkeiten eines
nachfragegerechten und zukunftsorientierten öffentlichen Verkehrsangebotes
Hohn spricht,
sondern darüber hinaus auch von
verkehrspolitischer Inkompetenz wie auch
unverantwortlicher Säumigkeit zeugt.
Beispiel 1: Es kommt einem Armutszeugnis gleich, wenn der Verkehrsminister
als
Begründung, warum ein vollständiger zweigleisiger Ausbau der
Schnellbahnlinie S80 seiner
Ansicht nach nicht gerechtfertigt sei, die Verlängerung der U2 in die
Donaustadt anführt. Es
stellt sich die Frage, wie durch die
Elektrifizierung der S80 eine ernstzunehmende
Kapazitätssteigerung erreicht werden soll, wenn einzig daran gedacht
ist, die Strecke nur zum
Teil zweigleisig auszubauen. Beide
Ausbaumaßnahmen bedingen einander und sind nicht von
einander zu trennen.
Darüber hinaus geht
die Argumentation seitens des Verkehrministers, die „künftige U-Bahn-
Linie U2“ würde „entsprechendes Fahrgastpotenzial von
der S80 absaugen“, ins Leere. Es ist
zwar richtig, dass sich mit der Inbetriebnahme der U2 die Bedeutung der
S80 verändern wird.
Das darf aber nicht als Argument für eine Rücknahme auch sonst erforderlicher
Maßnahmen
zur Kapazitätssteigerung herangezogen werden. Ausbaumaßnahmen im Bereich der
Schieneninfrastruktur sind aufgrund des
stetig ansteigenden Verkehrswachstums daher
unabdingbar. Alles andere wäre
unverantwortlich. Dies auch deshalb, weil im Zuge des an der
S80-Strecke liegenden
Stadterweiterungsgebietes Aspern damit zu rechnen ist, dass die
Nachfrage nach öffentlichen
Verkehrsmitteln zunehmen wird.
Gerade der Verkehranstieg zwischen Wien und Bratislava machen einen
zweigleisigen
Ausbau der Strecke inklusive Elektrifizierung nach
Marchegg notwendiger denn je. Es kann
und darf daher nicht darum gehen, dass die U2 „Fahrgastpotenzial von der
S80 absaugt“,
sondern um eine attraktive Schienenverbindung zweier zusammenwachsender
Ballungsgebiete.
Laut
Anfrageantwortung sieht der Verkehrsminister diese Notwendigkeit allerdings
nicht
gegeben. Schreibt er doch, dass der Ausbau der S80 allenfalls möglich wäre, und
nicht, dass
hierzu seinerseits eine feste Absicht bestehe. Dass es
sich dabei nur um eine vage
Absichtsbekundung handelt, der keinerlei Beschlüsse zugrunde liegen, lässt
sich aus einer
diesbezüglichen Stellungnahme des
Verkehrsstaatssekretärs schließen. In einer
Presseaussendung (OTS165, 2005.12.09)
des Staatssekretariats vom 9. Dezember 2005 ist
hierzu folgendes zu lesen: „In
einer zweiten Etappe erfolgt eine Elektrifizierung und ein
Kapazitätsausbau zwischen Hausfeldstraße und Marchegg Grenze über
den Marchegger-Ast,
der laut derzeitiger Planung bis 2014 realisiert werden sollte.“ Von einem
Beginn der
Ausbautätigkeiten ab 2008 und einem
Abschluss derselben im Jahr 2011, wie das der
Verkehrsminister in seiner
Anfragebeantwortung vorschnell verkündet, kann aber nur dann
die Rede sein, wenn dies auch mit den ÖBB akkordiert ist. Bis dato ist
von einer solchen
Vereinbarung über die Vorziehung der
Elektrifizierung und des zweigleisigen Ausbaus der
S80 nichts bekannt.
Beispiel
2: Studien der ÖBB haben ergeben, dass es innerhalb von 15 Jahren zu einem
täglichen Verkehrsanstieg zwischen Wien und Bratislava von heute 20.000 auf
40.000
Personen kommen wird. Nach heutigem Stand ist der Schienenverkehr zwischen
den beiden
Metropolen dafür nicht gerüstet. Die
Hinhaltetaktik des Verkehrsministers im Hinblick auf
den zweigleisigen und elektrifizierten Ausbau der Strecke Wien - Bratislava
über Marchegg
ist demnach nachgerade eine Verantwortungslosigkeit - eine nicht nur
verkehrspolitische
sondern auch umweltpolitische
Verantwortungslosigkeit. Plant doch das Land
Niederösterreich eine parallel zur
Bahnstrecke verlaufende Schnellstraße mit
Autobahnquerschnitt. Eine massive
Zunahme des LKW- und Pendlerverkehrs wäre die Folge.
Folgen, die nicht nur negative
Auswirkungen auf die im Marchfeld lebende Bevölkerung
hätte, Lärm und Abgase würden zudem auch die Lebensqualität der
DonaustädterInnen
beeinträchtigen. Dies deshalb, weil sich ein
Teil des Verkehrsstroms auch durch das
übergeordnete Straßennetz in die Donaustadt ergießen würde. Mit einer
zweigleisigen und
elektrifizierten Schienenverbindung nach
Bratislava über den Marchegger Ast wäre es
möglich, diese Straßenverkehr bedingten negativen Auswirkungen zu
minimieren.
Beispiel 3: Sich bei der
Schnellverbindung zwischen Wien und Bratislava mit dem Bau der
Spange Flughafen - Götzendorf zu rechtfertigen, wie das der Verkehrsminister in
seiner
Anfragebeantwortung tut, ist fachlich falsch. Es ist unseriös, beide Strecken
gegeneinander
auszuspielen, da sie unterschiedliche Funktionen erfüllen und gemeinsam als
Korridor zu
betrachten sind: Die Spange Götzendorf dient
der Integration des Flughafens in das
Verkehrssystem Wien - Bratislava, während sich die Strecke über den
Marchegger Ast als
kürzeste und schnellste Städteverbindung zwischen den beiden Stadtzentren
eignet.
In einem „Letter von Intent“ wurde
zwischen Verkehrsstaatssekretär Kukacka und seinem
slowakischen Amtskollegen Kotula für die Bahn eine Fahrzeit von 40 Minuten
zwischen den
beiden Hauptstädten als Ziel vereinbart.
Diese Schnellverbindung kann es nur über den
Marchegger Ast geben. Über den Flughafen Wien lässt sich diese
Zielfahrzeit mit Sicherheit
nicht erreichen.
Beispiel 4: Sowohl von Verkehrsminister Gorbach als auch seinem
Staatssekretär Kukacka ist
in der „Kronen Zeitung“ vom 4. Jänner bzw. 6. Februar 2006 zu lesen, dass es
auf der Strecke
zwischen Stadlau und Hausfeldstraße zu keinem zweigleisigen Ausbau kommen
könne. „Die
ist rundum derart verbaut“, so der Verkehrsminister, „dass kein zweites
Gleis gelegt werden
kann“. Das ist nachweislich falsch. Ist doch dieser
Abschnitt laut Auskunft der
Magistratsabteilung 21
(Stadtteilplanung und Flächennutzung) der Stadt Wien als
„Verkehrsband“ gewidmet. Einem zweigleisigen Ausbau würde also nichts
entgegenstehen.
Beispiel 5: Nichts
anderes als eine Chuzpe ist es, wenn der Verkehrsminister in seiner
Anfragebeantwortung schreibt, dass „ein
Ausbau der Donauquerung im Bereich der
Ostbahnbrücke derzeit nicht aktuell ist; allfällige Möglichkeiten einer
Zulegung weiterer
Gleise zwischen dem linken und
rechten Donauufer werden bei Bedarf zu untersuchen sein“.
Es ist erwiesen, dass es bereits jetzt zu Kapazitätsengpässen auf
der Donauquerung kommt.
Neben der S80 verkehren hier die Schnellzüge
Richtung Prag, die seit Dezember 2005
stündlich fahrenden Euregio-Züge Wien
- Bratislava, die Regionalzüge nach Marchegg,
einzelne Züge Richtung Mistelbach
sowie Güterverkehr. Bis vor einem Jahr war dies auch
dem Verkehrsminister bekannt. In der Beantwortung (2366/AB XXII. GP) einer Anfrage vom
4. Februar 2005 hieß es hierzu etwa: „Kapazitätsengpässe
auf der Donauquerung und im
anschließenden eingleisigen
Streckenabschnitt behindern derzeit einen nachfragegerechten
Verkehr Wien - Bratislava“. Warum selbiger heute davon nichts mehr weiß, bleibt an dieser
Stelle dahin gestellt.
Da, wie
dargestellt, auch durch die letzte Anfragebeantwortung zum Ausbau der
Schienenverbindung Wien - Bratislava über den Marchegger
Ast mehr Fragen aufgeworfen
denn beantwortet werden, richten die unterzeichneten
Abgeordneten an den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1.
In Ihrer
Anfragebeantwortung 3706/AB XXII. GP.-NR
schreiben Sie, dass „ein selektiv
zweigleisiger Ausbau zur Kapazitätssteigerung zwischen Stadlau und Marchegg
geplant“
sei. Welche Streckenabschnitte sind von dem von
Ihnen angekündigten zweigleisigen
Ausbau betroffen?
2. In der unter 1. angeführten Anfragebeantwortung heißt es weiter, dass die
zweigleisigen
Abschnitte zu einem späteren Zeitpunkt „kapazitätsorientiert
verlängert werden“ könnten,
allerdings nur dann, wenn Bedarf bestehe. Welche
Kriterien sind für allfällige weitere
zweigleisige Ausbaumaßnahmen Ihrer Ansicht nach maßgebend?
3.
Ist eine Bedarfserhebung in Bezug auf einen weiteren in
Frage kommenden zweigleisigen
Ausbau der Schienenverbindung Wien -
Bratislava über den Marchegger Ast vorgesehen?
4.
Wenn ja, wann soll diese erfolgen
und welche Streckenabschnitte kommen für
bedarfsorientierte nachfolgende Ausbaumaßnahmen aus heutiger Sicht in
Frage?
5.
Sie schreiben in Ihrer
Anfragebeantwortung 3706/AB XXII. GP.-NR vom 21.
Februar
dieses Jahres, dass „der Ausbau der S80 (...) nach
heutigem Stand unter Voraussetzung
einer positiven Umweltverträglichkeitsprüfung ab
2008 möglich“ wäre. „Die Bauzeit“,
führen Sie weiter aus, „wäre mit etwa 3 Jahren
zu veranschlagen“. Hinsichtlich des
Realisierungszeitpunktes ist von Ihrem Staatssekretär Kukacka in einer
Presseaussendung
vom 9. Dezember 2005 (OTS165, 2005.12.09) etwas anderes zu lesen: Dort heißt
es, dass
die „Elektrifizierung und Kapazitätsausbau
zwischen Hausfeldstraße und Marchegger
Grenze über den Marchegger Ast“ gemäß „derzeitiger
Planung bis 2014 realisiert
werden solle“. Erst die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den ÖBB
würden zeigen, ob es eine Vorziehung dieser
Ausbaumaßnahmen auf 2011 möglich ist.
Lag zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage 3739/J XXII GP.-NR ein
diesbezügliches Verhandlungsergebnis vor?
6.
Wenn ja, wie sieht dieses im Konkreten aus?
7.
Wenn nein, welche Gründe
rechtfertigen es, ohne Vorliegen
eines entsprechenden
Verhandlungsergebnisses den Beginn des streckenweisen
zweigleisigen Ausbaus der
Schienenverbindung Wien - Bratislava über den Marchegger Ast (unter
Berücksichtigung
einer positiven Umweltverträglichkeitsprüfung) auf das Jahr 2008 zu datieren?
8.
Wie erklären Sie sich den Umstand,
dass die Schienenverbindung zwischen Wien und
Bratislava
über den Marchegger Ast laut
der von der Homepage
der ÖBB
(http://www.oebb.at/vip8/bau/de/Projekte_Planung_und_Bau/index.jsp)
stammenden
Grafik keines der „Top-Projekte“ der ÖBB-Infrastruktur AG ist?
|
Quelle: www.oebb.at |
Projekte Planung
& Bau: Auf den Folgeseiten
finden Sie eine Übersicht der derzeitigen Top-
Projekte der
ÖBB-Infrastruktur Bau AG.
9.
Stimmen Sie zu, dass die Strecke Wien
- Bratislava über den Marchegger Ast die
schnellste Schienenverbindung zwischen den beiden Metropolen darstellt?
10.
Frage 1
der Anfrage 3729/J XXII. GP.-NR blieb ohne
Angabe von Gründen
unbeantwortet. Daher noch einmal: Ihr Staatssekretär
plädierte am 30. April 2005 dafür,
den „Ausbau und die Elektrifizierung“ der Schienenverbindung Wien -
Bratislava über
den Marchegger Ast vorzuziehen. „Durch den Ausbau und
die Elektrifizierung dieser
Schienenverbindung soll eine Fahrzeitverkürzung zwischen Wien und
Bratislava auf rund
35 Minuten erzielt werden“, heißt es in einer Aussendung Ihres Staatssekretärs weiter
(OTS028,
30.4.2005).
Stimmen Sie zu, dass
sich die von Ihrem
Staatssekretär
beabsichtige Fahrzeitverkürzung zwischen Wien und Bratislava über den
Marchegger Ast
nicht allein mittels
Elektrifizierung, sondern
nur mit einem zweigleisigen Ausbau
realisieren lässt?
11.
Im Falle einer Verneinung von Frage
10: Wie anders lässt sich die von Ihrem
Verkehrsstaatssekretär angeführte Fahrzeitverkürzung erreichen?
12.
Ebenso enthielten Sie sich in Ihrer
Anfragebeantwortung 3706/AB XXII. GP.-NR der
Beantwortung von Frage 4: Der Verkehrsminister wird ein weiteres Mal
gebeten, diese zu
beantworten: Am
9. November 2005 erklärte
die
Vorstandsdirektorin des ÖBB-
Personenverkehrs Wilhelmine Goldmann
anlässlich der Präsentation des die Ostregion
betreffenden Fahrplanwechsels
gegenüber dem ORF: „Wir
investieren auch in die
Infrastruktur der Strecke Wien - Bratislava, die Elektrifizierung
ist vorgesehen, der
zweigleisige Ausbau.“ Die Strecke
Wien - Bratislava über den Marchegger Ast stellt
hierfür die kürzeste und schnellste Schienenverbindung zwischen den
beiden Städten dar.
Teilen Sie
die Ansicht, wonach es
für die Österreichischen Bundesbahnen am
betriebswirtschaftlich sinnvollsten
ist, eben diese Schienenverbindung zu elektrifizieren
und zweigleisig auszubauen?
13. Wenn ja, warum sorgen Sie im Falle dessen nicht für einen vollständigen
zweigleisigen
Ausbau der Schienenverbindung Wien - Bratislava über den Marchegger Ast?
14.
Wenn nein, warum nicht?
15. Auch über die
Beantwortung der Frage 9 der Anfrage 3729/J XXII. GP.-NR wurde
hinweggesehen. Selbige wird daher nachfolgend noch einmal an den
Verkehrsminister
gestellt: Staatssekretär Kukacka begründete den Ausbau und die Elektrifizierung
der
Strecke Wien - Bratislava über den Marchegger Ast mit „erhöhten Zusatzaufträgen
für
die Wirtschaft, neuen Arbeitsplätzen für Pendler sowie einer Erhöhung der
Beschäftigung
in der heimischen Industrie“.
Dem ist noch hinzuzufügen, dass es in Folge der ersten
Phase dieses Stadterweiterungsprojektes am ehemaligen Flugfeld Aspern und den
damit
entstehenden 5.000 Wohnungen für etwa 10.000 Menschen und der Ansiedlung von
Gewerbebetrieben zu einer
verstärkten Nachfrage nach öffentlichen
Verkehrseinrichtungen kommen wird. In wie weit fanden oben genannte Aspekte in
Ihrer
ablehnenden Haltung zu einem beschleunigten Ausbau der Strecke Wien -
Bratislava über
Stadlau und Marchegger Ast Berücksichtigung?
16.
Schleierhaft ist des Weiteren, warum die Fragen 10 bis 15
der Anfrage 3729/J XXII.
GP.-
NR nicht beantwortet wurden. Daher sei
erlaubt, diese nachstehend zu wiederholen: In
einem zwischen
Ihrem
Verkehrsstaatssekretär
Kukacka und seinem slowakischen
Ressortkollegen Jan Kotula
unterzeichneten „Letter of Intent“ wurde eine Bahn- Fahrzeit
von 40 Minuten zwischen den beiden Hauptstädten als Ziel vereinbart. Welche
Schienenverbindung zwischen Wien und
Bratislava erfüllt Ihrer Ansicht nach die
angestrebte Zielfahrzeit von 40 Minuten?
17.
In Ihrer Anfragebeantwortung 2902/AB XXII. GP.-NR rechtfertigen Sie Ihre negative
Stellungnahme zum Ausbau der Schienenverbindung
Wien-Marchegger-Ast-Bratislava
damit, dass der Bau der Spange Flughafen - Götzendorf
einen „wesentlichen Beitrag“ zur
Schnellverbindung zwischen Wien und Bratislava leisten
werde. In wie weit sind diese
beiden Schienenverbindungen miteinander vergleichbar? Ist
es nicht so, dass sich die
nördliche Verbindung über den Marchegger Ast als
schnellste Städteverbindung eignet,
während das Schieneninfrastrukturausbauvorhaben zwischen
dem Flughafen Wien und
der Ostbahn der Integration des Flughafens in das
Verkehrssystem Wien -Bratislava
dient?
18.
Wenn dem so ist, warum wird die Elektrifizierung und der
gänzliche zweigleisige Ausbau
dieser Strecke nicht früher als geplant in Angriff genommen?
19.
Mit welchen
Kosten wäre eine Vorziehung
des vollständigen zweigleisigen und
elektrifizierten Ausbaus der Schienenverbindung Wien -
Marcheger Ast - Bratislava
gegenüber einem „selektiv zweigleisigen Ausbau“ verbunden?
20. Wurden von Ihrem Ressort Berechnungen hinsichtlich der Verkehrszunahme
zwischen
Wien und Bratislava angestellt?
21. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen Sie und welche Schlussfolgerungen
leiten Sie
davon ab?
22. In der „Kronen Zeitung“ vom 6. Februar 2006 stand, dass es Ihnen zufolge
zwischen
Stadlau und Hausfeldstraße zu keinem zweigleisigen Ausbau
kommen könne. Warum
wurde dies der Anfragestellerin in der Anfragebeantwortung 3706/AB XXII. GP.-NR
nicht mitgeteilt?
23. Wie kommen Sie zur Ansicht, dass zwischen den Streckenabschnitten Stadlau
und
Hausfeldstraße
kein zweites Gleis gelegt werden
könne, wenn laut Auskunft der
Magistratsabteilung 21 (Stadtteilplanung und
Flächennutzung) der Stadt Wien der
erwähnte Streckenabschnitt als „Verkehrsband“ gewidmet
ist, sodass demnach einem
zweigleisigen Ausbau nichts entgegenstehen würde?
24. In der zitierten Anfragebeantwortung schreiben Sie weiters, dass „ein
Ausbau der
Donauquerung
im Bereich der Ostbahnbrücke
derzeit nicht aktuell ist;
allfällige
Möglichkeiten einer Zulegung weiterer
Gleise zwischen dem linken
und rechten
Donauufer werden bei Bedarf zu untersuchen sein“. Vor etwas mehr als einem Jahr hieß
es
dazu von Ihnen noch:
„Kapazitätsengpässe
auf der
Donauquerung und im
anschließenden eingleisigen
Streckenabschnitt behindern derzeit einen
nachfragegerechten Verkehr Wien - Bratislava“ (2366/AB XXII. GP, 4.2.2005). Ist es
allen Ernstes Ihre Ansicht, dass es angesichts der auf der Donauquerung
verkehrenden
S80, der Schnellzüge Richtung Prag, der seit Dezember
2005 stündlich fahrenden
Euregio-Züge Wien - Bratislava, der Regionalzüge nach
Marchegg, einzelner Züge
Richtung Mistelbach sowie des Güterverkehrs keinen
aktuellen Bedarf nach einem
zumindest zweigleisigen Ausbau in diesem, einem Nadelöhr
gleichkommenden, Bereich
gibt?
25. Wenn dem so
ist, wie begründen Sie Ihre realitätsferne Auffassung?
26. Falls Sie inzwischen Ihre Meinung betreffend Ausbau der Donauquerung im
Bereich der
Ostbahnbrücke
geändert haben: Welche Schritte
werden Sie zur Behebung
der
Kapazitätsengpässe auf diesem Streckenabschnitt setzen?
27. Stimmt es, dass die ÖBB Infrastruktur Bau AG, im Hinblick darauf, dass mit
der
Nichtgenehmigung der zusätzlich beantragten Mittel für
Schienenprojekte durch das
BMVIT und BMF im neu überarbeiteten Rahmenplan 2006 -
2011 gemäß § 43 BBG, das
Projekt Infrastrukturausbau zwischen Wien und Bratislava (z.B. Marchegger Ast)
derzeit
nicht zeitgerecht in Angriff genommen werden kann?
28. Wenn ja, was
gedenken Sie zu unternehmen?
29. War es Ihnen als Verkehrsminister bis dato möglich, eine Eisenbahnfahrt von
Wien über
den Marchegger Ast nach Bratislava zu unternehmen?
30. Wenn ja, wann ist diese erfolgt und welche Eindrücke konnten Sie dabei
hinsichtlich eines
nachfrage- und bedarfsgerechten sowie kundenorientierten Schienenverkehrs
sammeln?
31. Eine der vornehmsten Aufgaben des Nationalrates neben der
Bundesgesetzgebung ist die
Kontrolle der Vollziehung und insbesondere der
Bundesregierung. Dafür sehen die
Verfassung und das GO-Gesetz des Nationalrates
verschiedene Rechtsinstrumente vor;
eine davon ist jenes der schriftliche Anfrage. Gem. § 91
Abs. 4 GOG hat das befragte
Mitglied der Bundesregierung basierend auf Art. 52 Abs. 1 B-VG innerhalb von
zwei
Monaten schriftliche Anfragen zu beantworten. Sowohl in
den verfassungsrechtlich wie
auch geschäftsordnungsrechtlich Grundlagen ist keine Verpflichtung eines
Bundesministers zu finden, Medien bereits
zwei Wochen vor Erteilung dieser Antwort
von der Antwort zu informieren. Vielmehr weist eine
solche Vorgangsweise den
mangelnden Respekt des befragten Mitgliedes der Bundesregierung vor dem vom
österreichischen Volk gewählten
Abgeordneten nach. Welche Gründe rechtfertigen Ihre,
der parlamentarischen Praxis zuwiderlaufende Vorgangsweise, zwei
Wochen vor
Zustellung der
Anfragebeantwortung 3706/AB XXII. GP.-NR an die
Anfragestellerin
dieselbe den Medien zu übermitteln?
32. Werden Sie in Zukunft - dem Verständnis der österreichischen
Bundesverfassung und
dem Verständnis des GO-Gesetzes folgend - zunächst den
Nationalrat und insbesondere
das anfragestellende Mitglied des Nationalrates von Ihrer
Antwort in Kenntnis setzen,
ohne dass diese schon zwei Wochen vorher den Medien zu
entnehmen ist, oder bleiben
Sie bei Ihrer Vorgangsweise, zunächst Medien und erst
dann die Abgeordneten zu
informieren, und damit bei einer Vorgangsweise, die der parlamentarischen
Praxis
widerspricht und mit welcher Ihr mangelnder Respekt vor dem Nationalrat zum
Ausdruck
gebracht wird?
33. Wie oft haben Sie von der unter 31. dargestellten Vorgangsweise aus welchen
Gründen
bislang Gebrauch gemacht?