4065/J XXII. GP

Eingelangt am 22.03.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Durchführung von Asyleinvernahmen Kosovarischer AsylwerberInnen

 

Nach mir vorliegenden Informationen fanden im Zulassungsverfahren der Erstaufnahmestelle Ost Asyleinvernahmen unter Beiziehung eines Verbindungsbeamten der ÖB in Prishtina statt. Weiters wurde eine als „Assistent“ bezeichnete Person beigezogen. Die Vorgangsweise betraf ausschließlich AsylwerberInnen kosovarischer Herkunft .

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      In wie vielen Fällen wurde bisher ein Verbindungsbeamter beigezogen?

 

2.      Warum bezog sich diese Vorgangsweise ausschließlich auf AsylwerberInnen aus

       dem Kosovo?

 

3.      Wie lautet der Dienstauftrag des Verbindungsbeamten?

 

4.      Welche Funktion (Verhandlungsleiter, Sachverständiger, Zeuge

Sonstiger Beteiligter....) erfüllt der Verbindungsbeamte im Zusammenhang mit der Einvernahme im Asylverfahren?

 

5.      Warum wird der Verbindungsbeamte namentlich nicht erwähnt?

 

6.      Warum wird die als „Assistent“ bezeichnete Person nicht namentlich erwähnt?

 

7.      Ist diese Person ÖsterreicherIn?

 

8.      Wenn nein, welcher Nationalität?

 

9.      Welche konkreten Tätigkeiten übernimmt die als „Assistent“ bezeichnete Person

       dabei?

 

10.    Auf welche Weise wird der/die betroffene AsylwerberIn (nachweislich)von der

       Beiziehung informiert?

 

11.    Hat der/die AsylwerberIn die Möglichkeit, die Beiziehung von Verbindungs-

       Beamten und Assistenten abzulehnen?

 

12.    Wie stellen sie sicher, dass keinerlei Daten/Informationen über den

       Stand/Verlauf des jeweiligen Asylverfahrens an das Herkunftsland gelangen

       können?