4065/J XXII. GP
Eingelangt am 22.03.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija
Stoisits, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend
Durchführung von Asyleinvernahmen Kosovarischer
AsylwerberInnen
Nach
mir vorliegenden Informationen fanden im Zulassungsverfahren der
Erstaufnahmestelle Ost Asyleinvernahmen unter Beiziehung eines
Verbindungsbeamten der ÖB in Prishtina statt. Weiters wurde eine als
„Assistent“ bezeichnete Person beigezogen. Die Vorgangsweise
betraf ausschließlich AsylwerberInnen kosovarischer Herkunft .
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
In
wie vielen Fällen wurde bisher ein Verbindungsbeamter beigezogen?
2.
Warum
bezog sich diese Vorgangsweise ausschließlich auf AsylwerberInnen aus
dem
Kosovo?
3.
Wie
lautet der Dienstauftrag des Verbindungsbeamten?
4.
Welche
Funktion (Verhandlungsleiter, Sachverständiger, Zeuge
Sonstiger Beteiligter....) erfüllt der
Verbindungsbeamte im Zusammenhang mit der Einvernahme im Asylverfahren?
5.
Warum
wird der Verbindungsbeamte namentlich nicht erwähnt?
6.
Warum
wird die als „Assistent“ bezeichnete Person nicht namentlich erwähnt?
7.
Ist
diese Person ÖsterreicherIn?
8.
Wenn
nein, welcher Nationalität?
9.
Welche
konkreten Tätigkeiten übernimmt die als „Assistent“ bezeichnete Person
dabei?
10.
Auf
welche Weise wird der/die betroffene AsylwerberIn (nachweislich)von der
Beiziehung
informiert?
11.
Hat
der/die AsylwerberIn die Möglichkeit, die Beiziehung von Verbindungs-
Beamten
und Assistenten abzulehnen?
12.
Wie
stellen sie sicher, dass keinerlei Daten/Informationen über den
Stand/Verlauf
des jeweiligen Asylverfahrens an das Herkunftsland gelangen
können?