4066/J XXII. GP

Eingelangt am 22.03.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres betreffend

 

1.      Anwendung von Dublin II und damit im Zusammenhang stehende Bestimmungen des Asyl- und Fremdenrechtes.

2.      die Situation nach in Kraft treten des Fremdenrechtspakets (v.a. Schubhaft).

3.      Passives Verhalten des EU-Vorsitzlandes angesichts der Flüchtlingstragödien vor den Küsten der EU.

 

Sowohl das AsylG 2003, als auch das AsylG 2005 haben sich mit der Umsetzung von Dublin II beschäftigt. Besonders kritisch wurden dabei von ExpertInnen Fragen des Rechtsschutzes und der vorzeitigen Schubhaftverhängung gesehen. Das mit 1.1.2006 in Kraft getretene Fremdenrechtspaket und seine aktuelle Handhabung gibt Anlass zu großer Sorge und bestätigt kurz nach dem in Kraft treten schlimmste Befürchtungen. 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

1.    In wie vielen Fällen hat Österreich im Jahr 2005 Aufnahmeersuchen an andere

       Dublin Staaten gestellt?

 

2.       Aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten?

 

3.    In wie vielen Fällen konnte das Aufnahmeersuchen Österreichs auf einen

       „Eurodac – Treffer“ gestützt werden?

 

4.    In wie vielen Fällen betraf das Aufnahmeersuchen unbegleitete

       Minderjährige?

 

5.    In wie vielen Fällen hatte der/die Asylwerber(in) bereits einen Asylantrag im

       ersuchten Staat gestellt?

 

6.    In wie vielen Fällen betraf das Aufnahmeersuchen Österreichs Fälle von

       Familienzusammenführung (Art 7,8 Dublin II)?

 

7.    In wie vielen Fällen erfolgten Zustimmungen, aufgeschlüsselt nach

       Mitgliedstaaten?

 

8.        In wie vielen Fällen kam es zu tatsächlichen Überstellungen aufgeschlüsselt

       nach Mitgliedstaaten?

 

9.    In wie vielen Fällen kam es trotz Aufnahmezusage zu keiner Überstellung?

 

10.  Wird die freiwillige Ausreise/Rückreise in den zuständigen Mitgliedstaat

       binnen einer Frist ermöglicht?

 

11.  Wenn ja, In wie vielen Fällen wurde dies ermöglicht?

 

12.  In wie vielen Fällen wurde die Ausreise begleitet?

 

13.       BeamtInnen welcher Diensteinheit begleiten bzw. führen die Rückstellung durch?

 

14.  Gab es seit 1.1.2006  Überstellungen, die von der Sondereinheit „Cobra“

       durchgeführt wurden?

 

15.  Gab es seit 1.1.2006 Festnahmen von (unbescholtenen) AsylwerberInnen, die

       durch BeamtInnen der „Cobra“ in Schubhaft überstellt werden sollten?

 

16.  Wenn ja, aus welchem Grund und wie viele Personen waren betroffen?

 

17.  Gab es seit 1.1.2006 Überstellungen, die unter Begleitung eines Arztes

       mit Ambulanzfahrzeugen durchgeführt wurden mussten?

 

18.  Wenn ja in wie vielen Fällen?

 

19.  Werden AsylwerberInnen vom Zeitpunkt der Rückstellung informiert?

 

20.  Wenn ja, wie lange im voraus?

 

21.  Wurden im Jahr 2005 Wiederaufnahmeersuchen an Griechenland gestellt?

 

22.  Wenn ja, wie hat sich die Asylbehörde vergewissert, dass dem/der Betroffenen in Griechenland Zugang zum Asylverfahren bekommt?

 

23.  Wie erklären sie sich, dass in einschlägigen Bescheiden des Bundesasylamtes

       (zur „Dublinsicherheit“ Griechenlandes) den Angaben einer NGO (Verein

       Menschenrechte Österreich) der Vorzug vor eindeutig gegenteiligen Auskünften

       des UNHCR gegeben wird?

 

24.  In wie vielen Fällen hat Österreich aufgeschlüsselt nach Gründen von seinem

       Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht?

 

25.  In wie vielen Fällen kam es zur Anwendung des § 24b AsylG 2003?

 

26.  Wenn möglich, aufgeschlüsselt nach Herkunftsstaaten?

 

27.  Wie viele Anfragen um Übernahme wurden an Österreich aufgeschlüsselt nach

       Mitgliedstaaten gestellt?

 

28.  In wie vielen Fällen hat Österreich der Übernahme zugestimmt?

29.  In wie vielen Fällen lag dabei ein „Eurodac – Treffer“ des ersuchenden Staates

       vor?

 

30.  In wie vielen Fällen erfolgte die Zustimmung aus Gründen der

       Familienzusammenführung (Art 7,8 Dublin II)?

 

31.  In wie vielen Fällen hat Österreich die Übernahme abgelehnt?

 

32.  Wie viele AsylwerberInnen wurden aus anderen Mitgliedstaaten tatsächlich

       überstellt?

 

33.  Wie lange dauerte im Jahr 2005 ein Konsultationsverfahren (Anfrage bis

       Zustimmung) durchschnittlich?

 

34.  Wie lange dauerte es im Jahr 2005 durchschnittlich vom Zeitpunkt der

       Zustimmung der Übernahme durch den anderen Mitgliedstaat bis zur

       Tatsächlichen Überstellung?

 

35.  Planen Sie statistische Daten über den Vollzug von Dublin II zu veröffentlichen?

 

36.  Wenn nein, warum nicht?

 

37.  Hat sich das BMI an der derzeit stattfindenden Evaluierung von Dublin II

       beteiligt?

 

38.  Wenn ja, in welcher Form?

 

39.  Haben Sie konkrete Vorschläge, eine europäische Verantwortlichkeitsteilung

       gerechter und effizienter zu machen?

 

40.  Wenn ja, welche?

 

41.  Wie viele Personen bei denen eine posttraumatische Belastungsstörung

       diagnostiziert wurde sind seit 1.1.2006 bis zum Tag der Erledigung dieser

       Anfrage in Schubhaft geraten und in EU.- Staaten überstellt worden?

 

42.  Wie erfolgt in solchen Fällen die Vergewisserung, dass die notwendige med.

       Behandlung in der Einrichtung des  Zielstaates geleistet wird?

 

43.  Auf welche Weise werden Behörden des Zielstaats von vorliegenden

       Erkrankungen benachrichtigt?

 

44.  Werden Personen mit psychischen Störungen mithilfe einer Ambulanz,

       unter Beiziehung von Notärzten an die Behörden der Nachbarstaaten überstellt?

 

45.  Wurden seit 1.1.2006 nachweislich haftunfähige Personen festgenommen

       und an Dublinstaaten überstellt?

 

46.  Wenn ja, Warum werden diese Personen soweit stabilisiert, damit

       eine Überstellung mit Ambulanzfahrzeug nicht notwendig ist?

 

47.  Auf welche Weise erfolgt die (Wieder)Aufnahme an Österreich rückgestellter

       AsylwerberInnen?

 

48.    Wie viele Personen waren im Jahr 2005 und im Jahr 2006 bis zum Zeitpunkt der

       Beantwortung dieser Anfrage zur Wiedereinreise berechtigt?

 

49.  Wie viele Personen sind davon tatsächlich wieder eingereist?

 

50.  Wie viele Personen waren nicht mehr auffindbar?

 

51.  Welche Erhebungen zur Ermittlung des Aufenthaltsortes hins. zur

Wiedereinreise berechtigter  werden von den Asylbehörden regelmäßig gepflogen?

 

52.  In wie vielen Bescheiden gem. § 5 AsylG2003 wurde 2005 die aufschiebende

       Wirkung aberkannt?

 

53. In wie vielen Fällen wurde die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung durch

       den UBAS bestätigt?

 

54.  Wie viele AsylwerberInnen wurden seit 1.1.2006 direkt nach dem Aufgriff (und

       ohne in eine EAS überstellt worden zu sein) in Schubhaft genommen?

 

55.  Wie viele Plätze im „gelinderen Mittel“ gibt es in Österreich (aufgeschlüsselt nach

       Bundesländern)?

 

56.  Wie viele Schubhaftplätze aufgeschlüsselt nach Bundesländer gibt es aktuell?

 

57.  Wie viele Personen befanden sich seit 1.1.2006 bis zum Zeitpunkt der

       Anfragebeantwortung in Schubhaft?

 

58. Wie viele Personen waren davon AsylwerberInnen?

 

59.  Wie viele Personen befanden sich seit 1.1.2006 im Hungerstreik?

 

60.  Wie viele Personen waren davon minderjährig?

 

61.  Bei wie vielen Personen wurde seit 1.1.2006 bis zum Zeitpunkt der

       Anfragebeantwortung ein Prozedere nach § 78 Abs. 6 (Überstellung in

       gerichtliches Gefangenenhaus zur Zwangsernährung) eingeleitet?  

 

62.  Wie viele Minderjährige wurden im Jahr 2005 in Schubhaft genommen?

 

63.  Wie viele Minderjährige wurden seit 1.1.2006 bis zum Zeitpunkt der Erledigung

       dieser Anfrage in Schubhaft genommen?

 

64.  Wie lange ist die durchschnittliche Haftdauer von AsylwerberInnen, die im

       Rahmen des Dublinverfahrens in Schubhaft kommen? 

65.  Welche Hilfsmittel (PC, Internetanschluss für Recherche u.dgl..) stehen

       RechtsberaterInnen (im Sinne des AsylG), die der Asyleinvernahme während

       aufrechter Schubhaft beigezogen werden, zur Verfügung?

 

66   In welchem zeitlichen Abstand werden die RechtsberaterInnen von einem

       Einvernahmetermin in der Schubhaft in Kenntnis gesetzt?

 

67.  Warum ermöglichen Sie entgegen den Vorschlägen des CPT keine

       sonstige Rechtsberatung in Schubhaft?

 

68.  Die Flüchtlingstragödien vor Teuta/Ceuta/Lampedusa reißen nicht ab. In den

       letzten 5 Jahren sind geschätzt 10.000 Menschen vor den Küsten der EU

       ertrunken. Welchen Vorschlag hat Österreich als derzeitiges EU–Vorsitzland

       zur Lösung der Problematik eingebracht? 

 

69.  Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die zur Lösung der Flüchtlingstragödien von

       der EU zur Verfügung stehen?

 

70.  Welche Ausgaben sollen damit konkret für welchen Zeitraum und welche

       Maßnahmen getätigt werden?

 

71.  Meinen Sie, dass die einzige bis jetzt umgesetzte Maßnahme (Erhöhung der

       Grenzzäune auf spanischer Seite) das Problem entschärfen wird?

 

71.  Werden Sie sicherstellen, dass NGOs zu diesen Regionen Zutritt haben?

 

72.  Sollen diese Personen ausnahmslos einem rechtstaatlichen Asylverfahren

       zugeführt werden?

 

73.  Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Personen, bei denen ein Schutzbedürfnis

       nach der GFK festgestellt wird, in aufnahmebereite EU–Staaten weiterreisen

       dürfen? 

 

74.  Würde Österreich sich an so einem Resettlement–Programm beteiligen?

 

75.  Wenn nein, warum nicht?