4066/J XXII. GP
Eingelangt am 22.03.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija
Stoisits, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres betreffend
1.
Anwendung
von Dublin II und damit im Zusammenhang stehende Bestimmungen des Asyl- und
Fremdenrechtes.
2.
die
Situation nach in Kraft treten des Fremdenrechtspakets (v.a. Schubhaft).
3.
Passives
Verhalten des EU-Vorsitzlandes angesichts der Flüchtlingstragödien vor den
Küsten der EU.
Sowohl
das AsylG 2003, als auch das AsylG 2005 haben sich mit der Umsetzung von Dublin
II beschäftigt. Besonders kritisch wurden dabei von ExpertInnen Fragen des
Rechtsschutzes und der vorzeitigen Schubhaftverhängung gesehen.
Das mit 1.1.2006 in Kraft getretene Fremdenrechtspaket und seine aktuelle
Handhabung gibt Anlass zu großer Sorge und bestätigt kurz nach dem in Kraft
treten schlimmste Befürchtungen.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In
wie vielen Fällen hat Österreich im Jahr 2005 Aufnahmeersuchen an andere
Dublin
Staaten gestellt?
2. Aufgeschlüsselt
nach Mitgliedstaaten?
3. In
wie vielen Fällen konnte das Aufnahmeersuchen Österreichs auf einen
„Eurodac
– Treffer“ gestützt werden?
4. In
wie vielen Fällen betraf das Aufnahmeersuchen unbegleitete
Minderjährige?
5. In
wie vielen Fällen hatte der/die Asylwerber(in) bereits einen Asylantrag im
ersuchten
Staat gestellt?
6. In
wie vielen Fällen betraf das Aufnahmeersuchen Österreichs Fälle von
Familienzusammenführung
(Art 7,8 Dublin II)?
7. In
wie vielen Fällen erfolgten Zustimmungen, aufgeschlüsselt nach
Mitgliedstaaten?
8.
In
wie vielen Fällen kam es zu tatsächlichen Überstellungen aufgeschlüsselt
nach
Mitgliedstaaten?
9. In
wie vielen Fällen kam es trotz Aufnahmezusage zu keiner Überstellung?
10. Wird die
freiwillige Ausreise/Rückreise in den zuständigen Mitgliedstaat
binnen
einer Frist ermöglicht?
11. Wenn ja, In
wie vielen Fällen wurde dies ermöglicht?
12. In wie vielen
Fällen wurde die Ausreise begleitet?
13. BeamtInnen
welcher Diensteinheit begleiten bzw. führen die Rückstellung durch?
14. Gab es seit
1.1.2006 Überstellungen, die von
der Sondereinheit „Cobra“
durchgeführt
wurden?
15. Gab es seit
1.1.2006 Festnahmen von (unbescholtenen) AsylwerberInnen, die
durch
BeamtInnen der „Cobra“ in Schubhaft überstellt werden sollten?
16. Wenn ja, aus
welchem Grund und wie viele Personen waren betroffen?
17. Gab es seit
1.1.2006 Überstellungen, die unter Begleitung eines Arztes
mit
Ambulanzfahrzeugen durchgeführt wurden mussten?
18. Wenn ja in
wie vielen Fällen?
19. Werden
AsylwerberInnen vom Zeitpunkt der Rückstellung informiert?
20. Wenn ja, wie
lange im voraus?
21. Wurden im
Jahr 2005 Wiederaufnahmeersuchen an Griechenland gestellt?
22. Wenn ja, wie hat sich die Asylbehörde
vergewissert, dass dem/der Betroffenen in Griechenland Zugang zum Asylverfahren
bekommt?
23. Wie erklären
sie sich, dass in einschlägigen Bescheiden des Bundesasylamtes
(zur
„Dublinsicherheit“ Griechenlandes) den Angaben einer NGO (Verein
Menschenrechte
Österreich) der Vorzug vor eindeutig gegenteiligen Auskünften
des
UNHCR gegeben wird?
24. In wie vielen
Fällen hat Österreich aufgeschlüsselt nach Gründen von seinem
Selbsteintrittsrecht
Gebrauch gemacht?
25. In wie vielen
Fällen kam es zur Anwendung des § 24b AsylG 2003?
26. Wenn möglich,
aufgeschlüsselt nach Herkunftsstaaten?
27. Wie viele
Anfragen um Übernahme wurden an Österreich aufgeschlüsselt nach
Mitgliedstaaten
gestellt?
28. In wie vielen
Fällen hat Österreich der Übernahme zugestimmt?
29. In
wie vielen Fällen lag dabei ein „Eurodac – Treffer“ des ersuchenden Staates
vor?
30. In wie vielen
Fällen erfolgte die Zustimmung aus Gründen der
Familienzusammenführung
(Art 7,8 Dublin II)?
31. In wie vielen
Fällen hat Österreich die Übernahme abgelehnt?
32. Wie viele
AsylwerberInnen wurden aus anderen Mitgliedstaaten tatsächlich
überstellt?
33. Wie lange
dauerte im Jahr 2005 ein Konsultationsverfahren (Anfrage bis
Zustimmung)
durchschnittlich?
34. Wie lange
dauerte es im Jahr 2005 durchschnittlich vom Zeitpunkt der
Zustimmung
der Übernahme durch den anderen Mitgliedstaat bis zur
Tatsächlichen
Überstellung?
35. Planen Sie
statistische Daten über den Vollzug von Dublin II zu veröffentlichen?
36. Wenn nein,
warum nicht?
37. Hat sich das
BMI an der derzeit stattfindenden Evaluierung von Dublin II
beteiligt?
38. Wenn ja, in
welcher Form?
39. Haben Sie
konkrete Vorschläge, eine europäische Verantwortlichkeitsteilung
gerechter
und effizienter zu machen?
40. Wenn ja,
welche?
41. Wie viele
Personen bei denen eine posttraumatische Belastungsstörung
diagnostiziert
wurde sind seit 1.1.2006 bis zum Tag der Erledigung dieser
Anfrage
in Schubhaft geraten und in EU.- Staaten überstellt worden?
42. Wie erfolgt
in solchen Fällen die Vergewisserung, dass die notwendige med.
Behandlung
in der Einrichtung des Zielstaates
geleistet wird?
43. Auf welche
Weise werden Behörden des Zielstaats von vorliegenden
Erkrankungen
benachrichtigt?
44. Werden
Personen mit psychischen Störungen mithilfe einer Ambulanz,
unter
Beiziehung von Notärzten an die Behörden der Nachbarstaaten überstellt?
45. Wurden seit
1.1.2006 nachweislich haftunfähige Personen festgenommen
und
an Dublinstaaten überstellt?
46. Wenn ja,
Warum werden diese Personen soweit stabilisiert, damit
eine
Überstellung mit Ambulanzfahrzeug nicht notwendig ist?
47. Auf welche
Weise erfolgt die (Wieder)Aufnahme an Österreich rückgestellter
AsylwerberInnen?
48.
Wie
viele Personen waren im Jahr 2005 und im Jahr 2006 bis zum Zeitpunkt der
Beantwortung
dieser Anfrage zur Wiedereinreise berechtigt?
49. Wie viele
Personen sind davon tatsächlich wieder eingereist?
50. Wie viele
Personen waren nicht mehr auffindbar?
51. Welche
Erhebungen zur Ermittlung des Aufenthaltsortes hins. zur
Wiedereinreise berechtigter werden von den Asylbehörden regelmäßig
gepflogen?
52. In wie vielen
Bescheiden gem. § 5 AsylG2003 wurde 2005 die aufschiebende
Wirkung
aberkannt?
53. In wie vielen
Fällen wurde die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung durch
den
UBAS bestätigt?
54. Wie viele
AsylwerberInnen wurden seit 1.1.2006 direkt nach dem Aufgriff (und
ohne
in eine EAS überstellt worden zu sein) in Schubhaft genommen?
55. Wie viele
Plätze im „gelinderen Mittel“ gibt es in Österreich (aufgeschlüsselt nach
Bundesländern)?
56. Wie viele
Schubhaftplätze aufgeschlüsselt nach Bundesländer gibt es aktuell?
57. Wie viele
Personen befanden sich seit 1.1.2006 bis zum Zeitpunkt der
Anfragebeantwortung
in Schubhaft?
58. Wie viele Personen
waren davon AsylwerberInnen?
59. Wie viele
Personen befanden sich seit 1.1.2006 im Hungerstreik?
60. Wie viele
Personen waren davon minderjährig?
61. Bei wie
vielen Personen wurde seit 1.1.2006 bis zum Zeitpunkt der
Anfragebeantwortung
ein Prozedere nach § 78 Abs. 6 (Überstellung in
gerichtliches
Gefangenenhaus zur Zwangsernährung) eingeleitet?
62. Wie viele
Minderjährige wurden im Jahr 2005 in Schubhaft genommen?
63. Wie viele
Minderjährige wurden seit 1.1.2006 bis zum Zeitpunkt der Erledigung
dieser
Anfrage in Schubhaft genommen?
64. Wie lange ist
die durchschnittliche Haftdauer von AsylwerberInnen, die im
Rahmen
des Dublinverfahrens in Schubhaft kommen?
65. Welche
Hilfsmittel (PC, Internetanschluss für Recherche u.dgl..) stehen
RechtsberaterInnen
(im Sinne des AsylG), die der Asyleinvernahme während
aufrechter
Schubhaft beigezogen werden, zur Verfügung?
66 In
welchem zeitlichen Abstand werden die RechtsberaterInnen von einem
Einvernahmetermin
in der Schubhaft in Kenntnis gesetzt?
67. Warum
ermöglichen Sie entgegen den Vorschlägen des CPT keine
sonstige
Rechtsberatung in Schubhaft?
68. Die
Flüchtlingstragödien vor Teuta/Ceuta/Lampedusa reißen nicht ab. In den
letzten
5 Jahren sind geschätzt 10.000 Menschen vor den Küsten der EU
ertrunken.
Welchen Vorschlag hat Österreich als derzeitiges EU–Vorsitzland
zur
Lösung der Problematik eingebracht?
69. Wie hoch sind
die finanziellen Mittel, die zur Lösung der Flüchtlingstragödien von
der
EU zur Verfügung stehen?
70. Welche Ausgaben
sollen damit konkret für welchen Zeitraum und welche
Maßnahmen
getätigt werden?
71. Meinen Sie,
dass die einzige bis jetzt umgesetzte Maßnahme (Erhöhung der
Grenzzäune
auf spanischer Seite) das Problem entschärfen wird?
71. Werden Sie
sicherstellen, dass NGOs zu diesen Regionen Zutritt haben?
72. Sollen diese
Personen ausnahmslos einem rechtstaatlichen Asylverfahren
zugeführt
werden?
73. Werden Sie
sich dafür einsetzen, dass Personen, bei denen ein Schutzbedürfnis
nach
der GFK festgestellt wird, in aufnahmebereite EU–Staaten weiterreisen
dürfen?
74. Würde
Österreich sich an so einem Resettlement–Programm beteiligen?
75. Wenn nein,
warum nicht?