4068/J XXII. GP

Eingelangt am 22.03.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Zerschlagung zweier Menschenhändlerringe

 

 

I.        Den Medienberichten der letzten Tage war die erfolgreiche Zerschlagung eines Menschenhändlerringes mit ca. 30 Opfern (rumänische StaatsbürgerInnen, darunter 8 Minderjährige) zu entnehmen. Am 06.03.2005 hat ein ermittelnder Beamter der Polizei Wels in der ZiB. 2 erklärt, dass die Opfer aus Österreich mangels anderer Möglichkeiten abgeschoben werden müssen.

 

II.       Der Ausgabe des Kurier vom 10.03.2006 folgend wurden im Raum Klaus in OÖ mehrere Prostituierte, darunter minderjährige rumänische StaatsbürgerInnen aus Bordellen befreit. 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

Zu Pkt. I.

 

1.      Was ist nach Verhaftung der mutmaßlichen Täter mit den 30 betroffenen Frauen chronologisch passiert?

 

2.      Wurde eine für Opfer von Frauenhandel spezialisierte NGO (LEFÖ) beigezogen?

 

3.      Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

 

4.      Wenn ja, für alle Opfer?

 

5.      Wo wurden die betroffenen Frauen untergebracht?

 

6.      In welcher Einrichtung wurden im speziellen die noch minderjährigen Opfer

untergebracht?

 

7.      Wurde den Opfern psychologischer Beistand gewährt?

 

8.      Wurden die Opfer nachweislich über Möglichkeiten in Österreich für die Dauer

eines  gegen die Täter zu führenden Strafverfahrens Schutz zu erhalten

informiert?

 

9.            Welche Schutzmaßnahmen, sonstige Betreuungsmaßnahmen wurden den

Opfern angeboten?

 

10.    Wurden gegen die betroffenen Frauen Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet?

 

11.    Wenn ja, wegen welcher Tatbestände?

 

12.    Werden bzw. wurden gegenüber den betroffenen Frauen Verfahren zur

Aufenthaltsbeendigung (Ausweisung/Aufenthaltsverbot) geführt?

 

13.    Wurden die betroffenen Opfer bereits abgeschoben?

 

14.    Wenn ja wann und auf welchem Weg?

 

15.          Befanden sie die betroffenen Frauen zuvor in Schubhaft?

 

16.    Wenn ja, wie lange und wie viele der Frauen?

 

17.    Wurden die betroffenen Frauen polizeilich angehalten?

 

18.    Wenn ja, wie lange und wie viele der Frauen?

 

19.       Kennen sie die nunmehrigen Aufenthaltsorte der betroffenen Frauen in

Rumänien?

 

20.    Im speziellen der noch minderjährigen Opfer?

 

21.    Wurden die betroffenen Frauen einer spezialisierten Einrichtung in Rumänien

übergeben? (Den Berichten war zu entnehmen, dass einige der Opfer von Ihren

Eltern regelrecht verkauft wurden. Es ist anzunehmen, dass eine Rückstellung an die

Familien hier eine Verlängerung des Martyriums bedeut).

 

22.    Wie stellen sie sicher, dass die betroffenen Frauen eine Möglichkeit der

Zeugenaussage im zu führenden Strafverfahren haben werden?

 

 

Zu Pkt. II

 

23.    Was ist nach Verhaftung der mutmaßlichen Täter mit den betroffenen Frauen

          chronologisch passiert?

 

24.    Wurde eine für Opfer von Frauenhandel spezialisierte NGO (z.B. LEFÖ)

          beigezogen?

 

25.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

 

26.    Wenn ja, für alle Opfer?

 

27.    Wo wurden die betroffenen Frauen untergebracht?

 

28.    In welcher Einrichtung wurden im speziellen die noch minderjährigen Opfer

          untergebracht?

 

29.    Wurde den Opfern psychologischer Beistand gewährt?

 

30.    Wurden die Opfer nachweislich über Möglichkeiten in Österreich für die Dauer

          eines  gegen die Täter zu führenden Strafverfahrens Schutz zu erhalten

          informiert?

 

31.    Welche Schutzmaßnahmen, sonstige Betreuungsmaßnahmen wurden den

          Opfern angeboten?

 

32.    Wurden gegen die betroffenen Frauen Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet?

 

33.    Wenn ja, wegen welcher Tatbestände?

 

34.    Werden bzw. wurden gegenüber den betroffenen Frauen Verfahren zur

          Aufenthaltsbeendigung (Ausweisung/Aufenthaltsverbot) geführt?

 

35.    Wurden die betroffenen Opfer bereits abgeschoben?

 

36.    Wenn ja wann und auf welchem Weg?

 

37.          Befanden sie die betroffenen Frauen zuvor in Schubhaft?

 

38.    Wenn ja, wie lange und wie viele der Frauen?

 

39.    Wurden die betroffenen Frauen polizeilich angehalten?

 

40.    Wenn ja, wie lange und wie viele der Frauen?

 

41.        Kennen sie die nunmehrigen Aufenthaltsorte der betroffenen Frauen in

          Rumänien?

 

42.    Im speziellen der noch minderjährigen Opfer?

 

43.    Wurden die betroffenen Frauen einer spezialisierten Einrichtung in Rumänien

          Übergeben? (Den Berichten war zu entnehmen, dass einige der Opfer von Ihren

          Eltern regelrecht verkauft wurden. Es ist anzunehmen, dass eine Rückstellung an die

          Familien hier eine Verlängerung des Martyriums bedeut).

 

44.    Wie stellen sie sicher, dass die betroffenen Frauen eine Möglichkeit der

          Zeugenaussage im zu führenden Strafverfahren haben werden?

 

45.    Warum besteht für sie der Kampf gegen Menschenhandel im wesentlichen aus

          Konferenzenwesen für ExpertInnen und Trainingsmethoden (so wichtig beides

auch ist!) und nicht aus Opferschutz und ausreichender Förderung spezialisierter NGOs ?