4074/J XXII. GP
Eingelangt am
23.03.2006
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möglich.
Anfrage
Der Abgeordneten Katharina Pfeffer und GenossInnen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend ausstehende Gebührenauszahlung für HNaA-Bedienstete
Seit Mai 2005 werden Bediensteten des
Heeresnachrichtenamtes (HNaA) keine
Gebühren ausbezahlt. Das
heißt: Sämtliche Gebühren, die unter die Reisegebühren-
verordnung fallen wie beispielsweise Dienstreisen, Dienstzuteilungen,
Nebenge-
bühren, ... werden erst nach monatelanger Verzögerung vergütet.
Ausschlaggebend
dafür sind Personalprobleme
in der Abteilung PersB, wodurch der normale Ablauf der
Verrechnung nicht mehr durchführbar ist.
Die selbe Problematik ergibt sich bei den Überstunden und teilweise auch für
befohlene Dienste. Die Summe die für den November 2005 zugewiesen wurde war
so gering, dass nicht einmal die Altlasten aus den Vormonaten abgegolten werden
konnten. Durch Budgetprobleme erfolgte bis dato keine finanzielle
Zuweisung.
Der Personalvertretung sind
zahlreiche Beschwerden zugetragen worden. An den
Amtsleiter wurde eine Beschwerde für alle
Bediensteten eingebracht, der
vorangegangene Beschluss dazu erfolgte über alle Fraktionsgrenzen einstimmig.
In diesem Zusammenhang richten die
unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Landesverteidigung
folgende
Anfrage:
1.
Sind Ihnen die oben geschilderten Umstände bekannt?
2.
Welche Wartezeiten sind für die Auszahlung von Gebühren
gerechtfertigt?
3.
Warum werden Dienstreisen,
Dienstzuteilungen und Nebengebühren an die
Bediensteten des HNaA nicht ausbezahlt?
4.
Wie und wann wollen Sie diese Missstände lösen?
5.
Welche Lösung schlagen
Sie für die Zukunft vor?
6.
wird die im Dezember 2005
einstimmig beschlossene Sammelbeschwerde der
Personalvertretung bereits behandelt?
7.
Wenn ja: Welches Ergebnis haben die Verhandlungen
gebracht?
8.
Wenn nein: Warum nicht?
9.
Was halten Sie von dem Plan des
gewerkschaftlichen Betriebsausschusses,
bei der Generalversammlung im Herbst den Antrag einzubringen, die
Reisegebührenverordnung dahingehend zu ändern, dass eine
Auszahlungsfrist einzuhalten wäre?