4075/J XXII. GP

Eingelangt am 23.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Maga. Andrea Kuntzl und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz

betreffend Förderungen für Kinderbetreuungseinrichtung

Seit dem 01. Jänner 2005 stehen dem Bundesministerium für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz finanzielle Mittel aus dem
Familienlastenausgleichsfonds zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und
Beruf durch Ausweitung der Kinderbetreuung zur Verfügung.

Den Richtlinien, die auf Grund des §39 m des Familienlastenausgleichgesetzes 1967
(FLAG), BGBl. Nr. 367/1967 idF BGBl. 1/71/2003 erlassen wurden, ist zu entnehmen,
dass das Ziel dieser Maßnahmen die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie
und Beruf durch die Förderung innovativer Kinderbetreuungsplätze ist.

Einem Artikel in der Zeitung „Der Standard" vom 08. November 2005, ist zu
entnehmen, dass bis Jahresende 2005 im Rahmen der Förderung innovativer
Kinderbetreuungsprojekte noch 1.000 neue Plätze geschaffen werden sollten.
„Insgesamt sei das Budget mit 700.00 Euro für 2005 und 2006 dotiert." In ihrer
Anfragebeantwortung 3633/ AB vom 06.02.2006 erklären sie, dass in den Budgets
2005 und 2006 je € 700.000,- zur Anstoßförderung für die Entwicklung flexibler,
neuer und innovativer Kinderbetreuungsprojekte vorgesehen sind.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.           Wie viele Projekte wurden 2005 im Rahmen der oben erwähnten „Förderung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Ausweitung der Kinderbetreuung"
gefördert?

2.           Wie viele Projekte wurden 2005 im Rahmen der oben erwähnten „Förderung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Ausweitung der Kinderbetreuung"
eingereicht?


3.     Welche Projekte wurden, mit welchem Betrag, 2005 im Rahmen der oben
erwähnten „Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Ausweitung
der Kinderbetreuung" gefördert (bitte einzeln aufzählen)?

4.     Nach welchen Kriterien wurden diese Projekte gefördert?

5.            Welche Projekte, die 2005 im Rahmen der oben erwähnten „Förderung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Ausweitung der Kinderbetreuung"
eingereicht wurden, wurden abgelehnt (bitte einzeln aufzählen)?

6.            Wie hoch ist der gesamte Förderbetrag, der 2005 im Rahmen der oben
erwähnten „Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Ausweitung
der Kinderbetreuung" ausbezahlt wurde?

7.            Wie hoch war der für 2005 vorgesehene Gesamtförderbetrag im Rahmen der
oben erwähnten „Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch
Ausweitung der Kinderbetreuung"?

8.            Wie viele innovative Kinderbetreuungsplätze wurden 2005 mit der oben
erwähnten „Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Ausweitung
der Kinderbetreuung" geschaffen?

9.            Worin bestand die Innovation der geschaffenen Kinderbetreuungsplätze?

10.    In welchem Bundesland wurden jeweils wie viele neue Plätze durch die
„Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Ausweitung der
Kinderbetreuung" geschaffen?

11 .Gab es 2005 über die oben erwähnte „Förderung der Vereinbarkeit von Familie
und Beruf durch Ausweitung der Kinderbetreuung" hinaus noch weitere Förderung
für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen?

12.  Wenn ja, welche, in welchem Ausmaß und aus welchem Budgetposten?

13.  Welcher Gesamtförderbetrag steht 2006 im Rahmen der oben erwähnten
„Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Ausweitung der
Kinderbetreuung" zur Verfügung?


14.   Wie viel von dem 2006 zur „Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
durch Ausweitung der Kinderbetreuung" zur Verfügung stehenden
Gesamtförderbetrag wurde schon bestimmten Projekten zugesagt, bzw. bewilligt?

15.   Wie viel von dem 2006 zur „Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
durch Ausweitung der Kinderbetreuung" zur Verfügung stehenden
Gesamtförderbetrag wurde heuer schon ausgezahlt?

16.   Wie viel von dem 2006 zur „Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
durch Ausweitung der Kinderbetreuung" vorhanden Gesamtförderbetrag steht
noch zur Förderung weiter Projekte zur Verfügung?

17.   Ist der Modus der Förderung für 2006 geändert worden, oder wird er im Laufe des
Jahres noch geändert werden?

18.   Wenn ja, wie sieht der geänderte Modus aus?

19.   Wird es 2006 über die oben erwähnte „Förderung der Vereinbarkeit von Familie
und Beruf durch Ausweitung der Kinderbetreuung" hinaus noch weitere Förderung
für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen geben?

20.   Wenn ja, welche, in welchem Ausmaß und aus welchem ^udgetposten?