4079/J XXII. GP

Eingelangt am 29.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Aktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit des ÖVP- Klubs im Parlament

In den letzten Wochen sind in verschiedenen Medien Inserate der ÖVP unter den
Titeln „Dr. NO & seine SPÖ – Neinsager“ bzw. „Misswirtschaft der Gusenbauer -
SPÖ“ erschienen. In einem dieser Inserate wird behauptet: „Wer sich darüber
beschwert, dass Österreich seinem Olympia - Team zum erfolgreichsten Ergebnis
aller Zeiten gratuliert, der macht diesen Erfolg schlecht."

In einem anderen Inserat wird ein unter dem Titel „Misswirtschaft der Gusenbauer -
SPÖ“ gefragt: „Warum hat die ÖGB -Bank BAWAG bei Finanzgeschäften 1,4
Milliarden Euro, also mehr als 1.000 Euro pro Gewerkschaftsmitglied, verspielt?"
oder „Warum müssen 730 ARBÖ - Angestellte um ihren Arbeitsplatz zittern?" und
auch gleich die Antwort gegeben: „Weil die Gusenbauer - SPÖ nicht wirtschaften
kann."

Selbst wenn man die gewagten logischen Folgerungen der Inserate teilen sollte,
bleibt ein Problem: alle Inserate verweisen nicht nur auf die Web- Adresse der
Bundes-ÖVP
(www.oevp.at), sondern beinhalten auch den klein geschriebenen
Hinweis „In Kooperation mit dem ÖVP -Parlamentsklub".

Der § 4 des Klubfinanzierungsgesetzes definiert als Zweckwidmung im Absatz 2 die
Öffentlichkeitsarbeit der parlamentarischen Klubs aber folgendermaßen:

„Als Öffentlichkeitsarbeit der Klubs gilt insbesondere:

1.              Briefe und Rundschreiben der Abgeordneten an die Wähler ihres Wahlkreises;

2.              Druckwerke und Broschüren, mit denen die Abgeordneten oder die
parlamentarischen Fraktionen über ihre parlamentarische Tätigkeit berichten;

3.              Enqueten und Veranstaltungen, in denen die Öffentlichkeit über die
parlamentarische Arbeit unterrichtet wird."

Selbst bei einer großzügigen Interpretation des Klubfinanzierungsgesetzes drängen
sich hier etliche Fragen auf.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

1.  Zu unserer eigenen Überraschung hat ein Besuch der Homepage des Parlaments
(
www.parlinkom.gv.at) ergeben, dass es in den letzten 30 Tagen überhaupt keine
parlamentarische Anfragen der ÖVP Abgeordneten zum Nationalrat zu irgendeinem
Thema gegeben hat. Auch die parlamentarischen Anfragen von ÖVP-Bundesräten
beschränkten sich auf Themen wie die „Erhaltung der deutschen Postleitzahlen für
die Gemeinde Mittelberg". Auch bei Anträgen sind uns keine Aktivitäten des ÖVP-
Parlamentsklubs bekannt, die auf eines der in den Inseraten angesprochenen
Themen verweisen würden.

Welche Aktivitäten des ÖVP-Parlamentsklubs sind Ihnen bekannt, die eines der in
den Inseraten angesprochenen Themen (BAWAG, ARBÖ, Olympia -Inserate der
Bundesregierung) zum Inhalt hatten?

2.  Der kleingeschriebene Hinweis in den angeführten ÖVP- Inseraten („In
Kooperation mit dem ÖVP -Parlamentsklub") macht klar, dass der ÖVP-
Parlamentsklub irgendeine Leistung bei den Inseraten eingebracht hat:

a)           Wurde entgegen den Bestimmungen des Klubfinanzierungsgesetzes eine
finanzielle Leistung für diese Inserate erbracht?

b)           Wenn ja, mit welchen Beiträgen hat sich der ÖVP- Parlamentsklub
gesetzeswidrig an Propagandainseraten der ÖVP- Bundespartei beteiligt?

c)            Welche sonstigen Leistungen wurden vonseiten des ÖVP-Parlamentsklubs für
die Inseratenkampagne der ÖVP- Bundespartei erbracht?

 

3.       Sollte sich der ÖVP-Parlamentsklub mit Mitteln aus der Klubfinanzierung an den
angeführten Inseraten beteilt haben: handelt es sich bei den zitierten Inseraten Ihrer
Ansicht nach um „Berichte über die parlamentarische Tätigkeit der ÖVP-Fraktion" im
Sinne des Klubfinanzierungsgesetzes? Wenn nein: wäre das Verwenden von Mitteln
der Klubfinanzierung für derartige Inserate Ihrer Ansicht nach zweckwidrig?

4.   Welche Konsequenzen für den ÖVP-Parlamentsklub werden Sie gemäss § 6 des
Klubfinanzierungsgesetzes aus dieser Inseratenkampagne ziehen ?