4083/J XXII. GP
Eingelangt am 29.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga. Melitta Trunk und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend bundesweite Umsetzung eines
sozial gestaffelten Modells des Geburtengeldes mit
Bindung an die Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
Die Zahl der in
Armut lebenden und armutsgefährdeten Familien nimmt dramatisch zu. Obwohl die
Armutsgefährdungsschwelle
gesenkt wurde (von 9.706.- € im Jahr 2000 auf 9.425,- € im Jahr
2002),
stieg die Zahl der Betroffenen auf 13,2% der Bevölkerung. (vgl. „Bericht über
die soziale
Lage“
2003/2004, Seite 213).
Für die Berechnung der
Armutsgefährdungsschwelle werden (gemäß EUROSTAT-Konvention)
60%
des Medianeinkommens als kritischer Wert festgelegt. (Beschluss des
Europäischen Rates von
Laeken, Dezember 2001)
Gliedert man das Armutsrisiko nach
Altersgruppen, so sind in Österreich rund 568.000 bzw. 11,8%
der Erwachsenen
zwischen 20 und 64 Jahren armutsgefährdet (vgl. „Bericht über die soziale Lage“
2003/2004, Seite 213).
Weiters geht aus dem „Bericht über die
soziale Lagen 2003/2004 hervor, dass „Haushalte mit
kleinen Kindern (...) ein überdurchschnittliches Armutsrisiko [haben]" (vgl.
„Bericht über die
soziale
Lage“ 2003/2004, Seite 217).
Dieser Gruppe gehören
vor allem auch junge Mütter und Väter an. Die familien- und
sozialpolitische
Maßnahme der Einführung eines bundesweiten Geburtengeldes, die es erstmals
unter
Bundeskanzler Bruno Kreisky gab, ist insbesondere angesichts der in den letzten
Jahren
zunehmend dramatisch
werdenden sozialen Lage von jungen Familien, die von einer realen
Armutsgefährdung geprägt ist, wieder notwendig geworden.
Am 23. 02.2006 präsentierte Kärntens Sozialreferentin und
Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr.
Gaby Schaunig ihr Modell für ein Geburtengeld auf Landesebene. Dieses Modell
sieht ein soziale
Staffelung, die sich am monatlichen Familien-Bruttoeinkommen orientiert, vor.
In den „Richtlinien
für das Kärntner Geburtengeld“ von LHStvin. Dr. Gaby Schaunig
sind die Anspruchshöhe, die
Anspruchsberechtigung, sowie die
Anspruchsvoraussetzung klar definiert.
„Das Kärntner Geburtengeld beträgt €
800,00 pro Kind, wenn das Familieneinkommen
(Einkommen der Eltern) insgesamt nicht mehr als € 1.800,00 brutto pro Monat
ausmacht und
€ 500,00 pro Kind, wenn das Familieneinkommen über € 1.800,00 pro Monat liegt.
Die
Anspruchshöhe wird in 2 Teilen gewährt. Der
Anspruch auf Gewährung der 1. Teilhälfte
besteht nach der Geburt des Kindes, die 2. Teilhälfte nach Vollendung
des 3. Lebensjahres...
Für die Gewährung des
Geburtengeldes ist diejenige Person antragsberechtigt, die in
Kärnten ihren
Hauptwohnsitz hat und über die tatsächliche Obsorge für das Kind verfügt.
Weiters muss das Kind die österreichische
Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft
eines EU-Staates besitzen...
Zur Gewährung der 1.
und 2. Teilhälfte des Geburtengeldes ist das Einkommen lt. PKT. 1
zum Zeitpunkt der Geburt bzw. das Einkommen vor Übergang in den
Mutterschutz
maßgebend. Die Gewährung der 2. Teilhälfte des Geburtengeldes ist weiters
an die
Bedingung geknüpft, dass die im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen
Untersuchungen und die
regelmäßige Teilnahme an der Elternberatung (mindestens einmal im
Quartal) nachgewiesen
werden."
Das Geburtengeld nach dem Modell von
LHStvin. Dr. Gaby Schaunig soll an die Mutter-Kind-Pass-
Untersuchungen
gebunden werden. So kommt die 2. Teilhälfte des Geburtengeldes nur dann zur
Auszahlung, wenn die im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen
nachgewiesen werden.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1)
Unterstützen Sie die Einführung des Geburtengeldes nach
den „Richtlinien für das Kärntner
Geburtengeld“
von LHStv. Dr. Gabriele Schaunig?
2) Wenn ja,
warum?
3) Wenn nein,
warum nicht?
4) Sehen Sie
eine Notwendigkeit, junge Mütter und Väter durch ein Geburtengeld als
Einmalleistung, zu unterstützen?
5) Wenn ja,
warum?
6) Wenn nein,
warum nicht?
7) Unterstützen
Sie die im Kärntner Modell vorgesehene soziale Staffelung nach dem Familien-
Bruttoeinkommen?
8) Wenn ja,
warum?
9) Wenn nein,
warum nicht?
10) Sehen Sie die Bindung
des Geburtengeldes an die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen als
geeignete gesundheitspolitische Maßnahme im Sinne der Prävention und
Früherkennung?
11) Wenn ja, warum?
12) Wenn nein, warum
nicht?
13) Planen Sie die
Umsetzung des Kärntner Geburtengeldmodells auf Bundesebene?
14) Wenn ja, warum?
15) Wenn nein, warum
nicht?
16) Verfügen Sie über ein
Konzept, betreffend Umsetzung eines Geburtengeldes auf
Bundesebene, das eine konkrete Starthilfe für junge Familien darstellt?
17) Wenn ja, welches?
18) Wenn nein, warum
nicht?