4083/J XXII. GP

Eingelangt am 29.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Maga. Melitta Trunk und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend bundesweite Umsetzung eines sozial gestaffelten Modells des Geburtengeldes mit
Bindung an die Mutter-Kind-Pass-Untersuchung

Die Zahl der in Armut lebenden und armutsgefährdeten Familien nimmt dramatisch zu. Obwohl die
Armutsgefährdungsschwelle gesenkt wurde (von 9.706.- € im Jahr 2000 auf 9.425,- € im Jahr
2002), stieg die Zahl der Betroffenen auf 13,2% der Bevölkerung. (vgl. „Bericht über die soziale
Lage“ 2003/2004, Seite 213).

Für die Berechnung der Armutsgefährdungsschwelle werden (gemäß EUROSTAT-Konvention)
60% des Medianeinkommens als kritischer Wert festgelegt. (Beschluss des Europäischen Rates von
Laeken, Dezember 2001)

Gliedert man das Armutsrisiko nach Altersgruppen, so sind in Österreich rund 568.000 bzw. 11,8%
der Erwachsenen zwischen 20 und 64 Jahren armutsgefährdet (vgl. „Bericht über die soziale Lage“
2003/2004, Seite 213).

Weiters geht aus dem „Bericht über die soziale Lagen 2003/2004 hervor, dass „Haushalte mit
kleinen Kindern (...) ein überdurchschnittliches Armutsrisiko [haben]"
(vgl. „Bericht über die
soziale Lage“ 2003/2004, Seite 217).

Dieser Gruppe gehören vor allem auch junge Mütter und Väter an. Die familien- und
sozialpolitische Maßnahme der Einführung eines bundesweiten Geburtengeldes, die es erstmals
unter Bundeskanzler Bruno Kreisky gab, ist insbesondere angesichts der in den letzten Jahren
zunehmend dramatisch werdenden sozialen Lage von jungen Familien, die von einer realen
Armutsgefährdung geprägt ist, wieder notwendig geworden.

Am 23. 02.2006 präsentierte Kärntens Sozialreferentin und Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr.
Gaby Schaunig ihr Modell für ein Geburtengeld auf Landesebene. Dieses Modell sieht ein soziale
Staffelung, die sich am monatlichen Familien-Bruttoeinkommen orientiert, vor. In den „Richtlinien
für das Kärntner Geburtengeld“
von LHStvin. Dr. Gaby Schaunig sind die Anspruchshöhe, die
Anspruchsberechtigung, sowie die Anspruchsvoraussetzung klar definiert.

„Das Kärntner Geburtengeld beträgt € 800,00 pro Kind, wenn das Familieneinkommen
(Einkommen der Eltern) insgesamt nicht mehr als € 1.800,00 brutto pro Monat ausmacht und
€ 500,00 pro Kind, wenn das Familieneinkommen über € 1.800,00 pro Monat liegt. Die
Anspruchshöhe wird in 2 Teilen gewährt. Der Anspruch auf Gewährung der 1. Teilhälfte
besteht nach der Geburt des Kindes, die 2. Teilhälfte nach Vollendung des 3. Lebensjahres...


Für die Gewährung des Geburtengeldes ist diejenige Person antragsberechtigt, die in
Kärnten ihren Hauptwohnsitz hat und über die tatsächliche Obsorge für das Kind verfügt.
Weiters muss das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft
eines EU-Staates besitzen...

Zur Gewährung der 1. und 2. Teilhälfte des Geburtengeldes ist das Einkommen lt. PKT. 1
zum Zeitpunkt der Geburt bzw. das Einkommen vor Übergang in den Mutterschutz
maßgebend. Die Gewährung der 2. Teilhälfte des Geburtengeldes ist weiters an die
Bedingung geknüpft, dass die im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen und die
regelmäßige Teilnahme an der Elternberatung (mindestens einmal im Quartal) nachgewiesen
werden."

Das Geburtengeld nach dem Modell von LHStvin. Dr. Gaby Schaunig soll an die Mutter-Kind-Pass-
Untersuchungen gebunden werden. So kommt die 2. Teilhälfte des Geburtengeldes nur dann zur
Auszahlung, wenn die im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen nachgewiesen werden.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1)     Unterstützen Sie die Einführung des Geburtengeldes nach den „Richtlinien für das Kärntner
Geburtengeld“ von LHStv. Dr. Gabriele Schaunig?

2)     Wenn ja, warum?

3)     Wenn nein, warum nicht?

4)     Sehen Sie eine Notwendigkeit, junge Mütter und Väter durch ein Geburtengeld als
Einmalleistung, zu unterstützen?

5)     Wenn ja, warum?

6)     Wenn nein, warum nicht?

7)     Unterstützen Sie die im Kärntner Modell vorgesehene soziale Staffelung nach dem Familien-
Bruttoeinkommen?

8)     Wenn ja, warum?

9)     Wenn nein, warum nicht?

10) Sehen Sie die Bindung des Geburtengeldes an die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen als
geeignete gesundheitspolitische Maßnahme im Sinne der Prävention und Früherkennung?


11) Wenn ja, warum?

12) Wenn nein, warum nicht?

13) Planen Sie die Umsetzung des Kärntner Geburtengeldmodells auf Bundesebene?

14) Wenn ja, warum?

15) Wenn nein, warum nicht?

16) Verfügen Sie über ein Konzept, betreffend Umsetzung eines Geburtengeldes auf
Bundesebene, das eine konkrete Starthilfe für junge Familien darstellt?

17) Wenn ja, welches?

18) Wenn nein, warum nicht?