4084/J XXII. GP

Eingelangt am 29.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend besonderes Service „unter Freunden"

In einem dem SPÖ-Rechnungshofsprecher Günther Kräuter vorliegenden
Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 9. August 2002,
AP/701/02 an „Frau und Herrn Elisabeth und Dr. Karl Rimmer, IMR Metalle
und Technologie GmbH" bedankt sich der Bundesminister für Finanzen für
ein Schreiben vom 4. April 2002 und gibt bekannt, dass er Kabinettmit-
arbeiter Dr. Fritz Simhandl beauftragt hat, über 5 Seiten hinweg Tipps an
das Unternehmen zu geben. Mittlerweile wird durch einen Bericht im
Wochenmagazin FORMAT (9/06) bekannt, dass die IMR im Zusammenhang
mit einem Steuerbetrugsfall genannt wird, der Finanzminister lässt Inter-
ventionen zugunsten der Firma IMR dementieren und von seinem Presse-
sprecher ausrichten, dass „der Minister mit Rimmer definitiv nicht
befreundet ist."

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.            Wie lautet der genaue Wortlaut des Schreibens der Familie Rimmer
vom 4. April 2002 inklusive Anreden und Beifügungen an Sie?

2.            Warum folgte von Ihnen der Auftrag eine Abhandlung mit Fall-
studien aller möglichen Varianten von Steuermodellen als Antwort
auszuarbeiten?


3.     Können Sie vergleichbare „Servicefälle" nennen?

4.     Warum wird das Antwortschreiben mit einem „Dr. Simhandl eh"
handschriftlich unterfertigt, ist das die übliche Form, Schreiben des
Ministerbüros abzufertigen?

5.            Können Sie sich erklären, warum ein Anwalt der IMR-Gruppe
postwendend im FORMAT 10/06 feststellt, dass zwischen der
Kärntner Unternehmerfamilie und Ihnen „keine wie immer geartete
nähere Bekanntschaft vorliegt"?

6.     War Ihnen bekannt, dass zur Zeit des Briefwechsels bei der IMR
Metalle und Technologie GmbH eine Steuerprüfung stattfand?

7.            Befindet sich das Schreiben vom 9. August 2002, AP/701/02 im
Steuerakt und wann wurde dieser Brief in den Steuerakt aufge-
nommen?

8.     Hat dieses Schreiben ein „Umdenken" der Prüfer bewirkt, insofern
der Vorsteuerabzug vorerst beanstandet, in der Folge aber toleriert
wurde?

9.     Bei welchen „zuständigen Fachabteilungen" hat sich der Kabinett-
mitarbeiter über die Rechtslage erkundigt?