4084/J XXII. GP
Eingelangt am
29.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend besonderes Service „unter Freunden"
In einem dem
SPÖ-Rechnungshofsprecher Günther Kräuter vorliegenden
Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 9.
August 2002,
AP/701/02 an „Frau und Herrn Elisabeth und Dr. Karl
Rimmer, IMR Metalle
und Technologie GmbH" bedankt sich der
Bundesminister für Finanzen für
ein Schreiben vom 4. April 2002 und gibt bekannt, dass er Kabinettmit-
arbeiter Dr. Fritz Simhandl beauftragt hat, über 5 Seiten hinweg Tipps an
das Unternehmen zu geben. Mittlerweile wird durch einen
Bericht im
Wochenmagazin FORMAT (9/06) bekannt, dass die IMR im
Zusammenhang
mit einem Steuerbetrugsfall genannt wird, der
Finanzminister lässt Inter-
ventionen zugunsten der Firma IMR dementieren und von
seinem Presse-
sprecher ausrichten, dass „der Minister mit Rimmer definitiv nicht
befreundet ist."
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten daher an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende
Anfrage:
1.
Wie lautet der genaue Wortlaut des
Schreibens der Familie Rimmer
vom 4. April 2002 inklusive Anreden und Beifügungen an Sie?
2.
Warum folgte von Ihnen der Auftrag
eine Abhandlung mit Fall-
studien aller möglichen Varianten von Steuermodellen als
Antwort
auszuarbeiten?
3. Können Sie vergleichbare „Servicefälle" nennen?
4. Warum wird das Antwortschreiben mit einem „Dr. Simhandl eh"
handschriftlich unterfertigt, ist das die übliche Form,
Schreiben des
Ministerbüros abzufertigen?
5.
Können Sie sich erklären, warum ein
Anwalt der IMR-Gruppe
postwendend im FORMAT 10/06 feststellt, dass zwischen der
Kärntner Unternehmerfamilie und Ihnen „keine wie immer
geartete
nähere Bekanntschaft vorliegt"?
6. War Ihnen bekannt, dass zur Zeit des Briefwechsels bei der IMR
Metalle und Technologie GmbH eine Steuerprüfung
stattfand?
7.
Befindet sich das Schreiben vom 9.
August 2002, AP/701/02 im
Steuerakt und wann wurde dieser Brief in den Steuerakt
aufge-
nommen?
8. Hat dieses Schreiben ein „Umdenken" der Prüfer bewirkt, insofern
der Vorsteuerabzug vorerst beanstandet, in der Folge aber
toleriert
wurde?
9. Bei welchen „zuständigen Fachabteilungen" hat sich der Kabinett-
mitarbeiter über die Rechtslage erkundigt?