4085/J XXII. GP
Eingelangt am 29.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Einem
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend „von Österreich umzusetzende EU-Richtlinien und sonstige EU-Rechtsakte IV“
Unverständlicherweise wurden auch in der AB 3030/XXII.GP
(bzw. AB 1822/XXII.GP) einige
Fragen unter Hinweis
auf das Ressortprinzip und das Bundesministeriengesetz 1986 nicht
beantwortet, obwohl dem Bundeskanzler in EU-Angelegenheiten nach dem
Bundesministeriengesetz idgF die Koordinierungskompetenz zukommt.
Zuletzt
wurde in der AB 3030/XXII.GP durch den Bundeskanzler zu den von Österreich
umzusetzenden EU-Richtlinien und sonstige
EU-Rechtsakte zum Stichtag 1.März 2005 Stellung
genommen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1.
Welche EU-Richtlinien waren mit Stichtag 1 .März 2006
nicht vollständig bzw. überhaupt
nicht umgesetzt?
2.
Wann
sind die diesbezüglichen Umsetzungsfristen abgelaufen?
3.
Welche Bundesgesetze oder Verordnungen bzw.
Landesgesetze sind von einer
Umsetzung betroffen?
4.
Welche
Inhalte dieser Gesetze oder Verordnungen sind davon betroffen?
5.
Wie viele und welche dieser Richtlinien sind
ausschließlich durch den Bund umzusetzen?
Welcher
Bundesminister ist jeweils dafür zuständig?
6.
Wie viele und welche dieser Richtlinien sind sowohl vom
Bund als auch von den Ländern
(Landtage)
umzusetzen? Welcher Bundesminister ist jeweils dafür zuständig?
7.
Wie viele und welche dieser Richtlinien sind
ausschließlich von den Ländern
(Selbständiger
Wirkungsbereich) umzusetzen?
8.
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung im
Einzelfall dem Nationalrat bisher keine
diesbezügliche
Regierungsvorlagen übermittelt bzw. allenfalls keine entsprechende
Verordnung erlassen? Welche Gründe gab es, die gegen eine fristgerechte
Umsetzung
sprachen? Wer erhob jeweils Einwände?
9.
Bei
welchen dieser Richtlinien ist die Umsetzung seit mehr als 2 Jahren überfällig?
10.
Welche EU-Richtlinien waren bzw. sind nach dem l .März 2006 umzusetzen?
11.
Wann lief bzw. läuft dafür die jeweilige Frist ab
(Aufschlüsselung auf Richtlinien und
jeweilige
Fristen)?
12.
Wie viele und welche dieser Richtlinien sind
ausschließlich durch den Bund umzusetzen?
Welcher
Bundesminister ist jeweils dafür zuständig?
13.
Wie viele und welche dieser Richtlinien sind sowohl von
Bund als auch den Ländern
umzusetzen? Welcher
Bundesminister ist jeweils dafür zuständig?
14.
Wie viele und welche dieser Richtlinien sind
ausschließlich von den Ländern
(Selbständiger
Wirkungsbereich) umzusetzen?
15.
Was sind die politischen Hauptinhalte dieser Richtlinien
und welche Bundesgesetze oder
Verordnungen bzw.
Landesgesetze werden voraussichtlich zu ändern sein?
16.
Welche EU-Verordnungen, die bis 1 .März 2006 in Kraft
getreten sind, stehen mit nationalen
Rechtsvorschriften im
Widerspruch?
17.
Welche Bundesgesetze oder Verordnungen bzw.
Landesgesetze sind davon
betroffen?
18.
Welche
Inhalte dieser Gesetze bzw. Verordnungen sind davon betroffen?
19.
Warum
hat die Bundesregierung bisher dem Nationalrat diesbezüglich noch keine
Regierungsvorlagen übermittelt oder
entsprechende Verordnungen erlassen, um jeweils die
Widersprüche zwischen europäischem und nationalem Recht aufzulösen?
20. Welche Gründe gibt bzw. gab es,
die gegen eine derartige Rechtsbereinigung sprachen?
21.
Wie
viele Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Österreich wegen
mangelhafter bzw. unterbliebener Umsetzung
von EU-Richtlinien waren bzw. sind beim
EuGH anhängig (Art 226 EGV)? Um welche Verfahren handelt es sich
konkret?
Wie ist der Stand der einzelnen Verfahren? Wie viele und
welche Verfahren betreffen die
Republik Österreich,
wie viele und welche die Bundesländer?
22.
Wie
viele Vertragsverletzungsverfahren wurden bereits durch Urteil des EuGH
abgeschlossen? Um welche Verfahren handelte
es sich konkret? Wie viele und welche Urteile
betrafen die Republik Österreich, wie viele und welche die Bundesländer?
23.
Welche
Kosten sind bislang bei den einzelnen Ressorts nach Verurteilungen Österreichs
durch den EuGH angefallen? Welche
Bundesministerien waren davon betroffen (Ersuche um
Aufschlüsselung auf Verfahren und Kostenträger)?
24.
Welche Kosten haben die Bundesländer nach einer
Verurteilung Österreichs durch den EuGH
nicht
fristgerechter und/oder unvollständiger Richtlinienumsetzung übernehmen müssen
(Aufschlüsselung auf
Verfahren, Bundesländer und Kosten)?
25.
Wie
sieht einerseits mit Stichtag l.März 2006 bzw. andererseits das letztbekannte
Ranking
über die Umsetzung von EU-Richtlinien bei den EU-Mitgliedsstaaten aus (Ersuche
um
Prozentangabe)?
Worauf sind Ihrer Meinung nach die derzeit bestehenden
Umsetzungsdefizite in Österreich
zurückzuführen?
26. Wie
viele und welche Vorabentscheidungsverfahren wurden durch Österreichs Gerichte
und
Gerichtshöfe bislang
an den EuGH herangetragen?
27.
Wie viele und welche Vorabentscheidungsverfahren wurden
bereits mit Urteil des EuGH
abgeschlossen? Welche
konkreten Entscheidungen traf dabei jeweils der EuGH?
28.
Zu
welchen legislativen Maßnahmen und/oder behördliche Vollzugsmaßnahmen führten
diese Urteile des EuGH? Welche sind noch offen? Welche Bundesminister sind
dabei im
Verzug? Sind Koordinierungsmaßnahmen im
Sinne des Bundesministeriengesetzes durch das
BKA notwendig?
29.
In
wie vielen und welchen Fällen wurden aufgrund von Urteilen des EuGH
Ersatzansprüche aus dem Titel Staatshaftung
(z.B. legislatives Unrecht) gegenüber dem Bund
oder anderen Gebietskörperschaften gestellt? Wenn ja, welche Summen
wurden geltend
gemacht? Welchen Bundesministerien oder sonstige Gebietskörperschaften waren
davon
betroffen?
30.
Welche
Maßnahmen werden Sie aufgrund Ihrer Koordinierungskompetenz gegenüber den
jeweils zuständigen Bundesminister bzw. gegenüber Bundesländer (z.B. im Rahmen
der
mittelbaren Bundesverwaltung) ergreifen,
die nach erfolgter Umsetzung von EU-Richtlinien
oder anderer Rechtsakte jedoch die in den jeweiligen EU-Richtlinien,
VOen etc.
vorgeschriebenen Kontrollen nicht vornehmen (z.B. Pflanzenschutzmittel)?
31.
Wann und wie oft tagte die Ende letzten Jahres
eingerichtete
„Umsetzungskommission“?
Welche Ergebnisse wurden dabei jeweils erzielt?