4085/J XXII. GP

Eingelangt am 29.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Einem

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend „von Österreich umzusetzende EU-Richtlinien und sonstige EU-Rechtsakte IV“

Unverständlicherweise wurden auch in der AB 3030/XXII.GP (bzw. AB 1822/XXII.GP) einige
Fragen unter Hinweis auf das Ressortprinzip und das Bundesministeriengesetz 1986 nicht
beantwortet, obwohl dem Bundeskanzler in EU-Angelegenheiten nach dem
Bundesministeriengesetz idgF die Koordinierungskompetenz zukommt.

Zuletzt wurde in der AB 3030/XXII.GP durch den Bundeskanzler zu den von Österreich
umzusetzenden EU-Richtlinien und sonstige EU-Rechtsakte zum Stichtag 1.März 2005 Stellung
genommen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1.                 Welche EU-Richtlinien waren mit Stichtag 1 .März 2006 nicht vollständig bzw. überhaupt
nicht umgesetzt?

2.                 Wann sind die diesbezüglichen Umsetzungsfristen abgelaufen?

3.                 Welche Bundesgesetze oder Verordnungen bzw. Landesgesetze sind von einer
Umsetzung betroffen?

4.                 Welche Inhalte dieser Gesetze oder Verordnungen sind davon betroffen?

5.                 Wie viele und welche dieser Richtlinien sind ausschließlich durch den Bund umzusetzen?
Welcher Bundesminister ist jeweils dafür zuständig?

6.                 Wie viele und welche dieser Richtlinien sind sowohl vom Bund als auch von den Ländern
(Landtage) umzusetzen? Welcher Bundesminister ist jeweils dafür zuständig?


7.                Wie viele und welche dieser Richtlinien sind ausschließlich von den Ländern
(Selbständiger Wirkungsbereich) umzusetzen?

8.                Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung im Einzelfall dem Nationalrat bisher keine
diesbezügliche Regierungsvorlagen übermittelt bzw. allenfalls keine entsprechende
Verordnung erlassen? Welche Gründe gab es, die gegen eine fristgerechte Umsetzung
sprachen? Wer erhob jeweils Einwände?

9.                Bei welchen dieser Richtlinien ist die Umsetzung seit mehr als 2 Jahren überfällig?

10.         Welche EU-Richtlinien waren bzw. sind nach dem l .März 2006 umzusetzen?

11.         Wann lief bzw. läuft dafür die jeweilige Frist ab (Aufschlüsselung auf Richtlinien und
jeweilige Fristen)?

12.         Wie viele und welche dieser Richtlinien sind ausschließlich durch den Bund umzusetzen?
Welcher Bundesminister ist jeweils dafür zuständig?

13.         Wie viele und welche dieser Richtlinien sind sowohl von Bund als auch den Ländern
umzusetzen? Welcher Bundesminister ist jeweils dafür zuständig?

14.         Wie viele und welche dieser Richtlinien sind ausschließlich von den Ländern
(Selbständiger Wirkungsbereich) umzusetzen?

15.         Was sind die politischen Hauptinhalte dieser Richtlinien und welche Bundesgesetze oder
Verordnungen bzw. Landesgesetze werden voraussichtlich zu ändern sein?

16.         Welche EU-Verordnungen, die bis 1 .März 2006 in Kraft getreten sind, stehen mit nationalen
Rechtsvorschriften im Widerspruch?

17.         Welche Bundesgesetze oder Verordnungen bzw. Landesgesetze sind davon
betroffen?


18.          Welche Inhalte dieser Gesetze bzw. Verordnungen sind davon betroffen?

19.          Warum hat die Bundesregierung bisher dem Nationalrat diesbezüglich noch keine
Regierungsvorlagen übermittelt oder entsprechende Verordnungen erlassen, um jeweils die
Widersprüche zwischen europäischem und nationalem Recht aufzulösen?

20.    Welche Gründe gibt bzw. gab es, die gegen eine derartige Rechtsbereinigung sprachen?

21.    Wie viele Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Österreich wegen
mangelhafter bzw. unterbliebener Umsetzung von EU-Richtlinien waren bzw. sind beim
EuGH anhängig (Art 226 EGV)? Um welche Verfahren handelt es sich konkret?

Wie ist der Stand der einzelnen Verfahren? Wie viele und welche Verfahren betreffen die
Republik Österreich, wie viele und welche die Bundesländer?

22.    Wie viele Vertragsverletzungsverfahren wurden bereits durch Urteil des EuGH
abgeschlossen? Um welche Verfahren handelte es sich konkret? Wie viele und welche Urteile
betrafen die Republik Österreich, wie viele und welche die Bundesländer?

23.    Welche Kosten sind bislang bei den einzelnen Ressorts nach Verurteilungen Österreichs
durch den EuGH angefallen? Welche Bundesministerien waren davon betroffen (Ersuche um
Aufschlüsselung auf Verfahren und Kostenträger)?

24.          Welche Kosten haben die Bundesländer nach einer Verurteilung Österreichs durch den EuGH
nicht fristgerechter und/oder unvollständiger Richtlinienumsetzung übernehmen müssen
(Aufschlüsselung auf Verfahren, Bundesländer und Kosten)?

25.    Wie sieht einerseits mit Stichtag l.März 2006 bzw. andererseits das letztbekannte Ranking
über die Umsetzung von EU-Richtlinien bei den EU-Mitgliedsstaaten aus (Ersuche um
Prozentangabe)?

Worauf sind Ihrer Meinung nach die derzeit bestehenden Umsetzungsdefizite in Österreich
zurückzuführen?

26.  Wie viele und welche Vorabentscheidungsverfahren wurden durch Österreichs Gerichte und
Gerichtshöfe bislang an den EuGH herangetragen?

27.   Wie viele und welche Vorabentscheidungsverfahren wurden bereits mit Urteil des EuGH
abgeschlossen? Welche konkreten Entscheidungen traf dabei jeweils der EuGH?

28.   Zu welchen legislativen Maßnahmen und/oder behördliche Vollzugsmaßnahmen führten
diese Urteile des EuGH? Welche sind noch offen? Welche Bundesminister sind dabei im
Verzug? Sind Koordinierungsmaßnahmen im Sinne des Bundesministeriengesetzes durch das
BKA notwendig?

29.   In wie vielen und welchen Fällen wurden aufgrund von Urteilen des EuGH
Ersatzansprüche aus dem Titel Staatshaftung (z.B. legislatives Unrecht) gegenüber dem Bund
oder anderen Gebietskörperschaften gestellt? Wenn ja, welche Summen wurden geltend
gemacht? Welchen Bundesministerien oder sonstige Gebietskörperschaften waren davon
betroffen?

30.   Welche Maßnahmen werden Sie aufgrund Ihrer Koordinierungskompetenz gegenüber den
jeweils zuständigen Bundesminister bzw. gegenüber Bundesländer (z.B. im Rahmen der
mittelbaren Bundesverwaltung) ergreifen, die nach erfolgter Umsetzung von EU-Richtlinien
oder anderer Rechtsakte jedoch die in den jeweiligen EU-Richtlinien, VOen etc.
vorgeschriebenen Kontrollen nicht vornehmen (z.B. Pflanzenschutzmittel)?

31.        Wann und wie oft tagte die Ende letzten Jahres eingerichtete
„Umsetzungskommission“?

Welche Ergebnisse wurden dabei jeweils erzielt?