4086/J XXII. GP

Eingelangt am 29.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Melitta Trunk und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Carinthische Musikakademie - Ossiach

In ihrer 98. Sitzung am 17.7.2003 fasste die Kärntner Landesregierung den
Grundsatzbeschluss, eine Musikakademie im Stift Ossiach zu realisieren. In der Sitzung der
Landesregierung am 05. 07. 2005 wurde beschlossen, dass auch das geplante
Musikzentrum Knappenberg unter das Dach der Carinthischen Musikakademie als
Filialbetrieb gestellt werden soll.

Nach §10 des Kärntner Landesrechnungshofgesetzes hat der Landesrechnungshof vor der
Durchführung von beabsichtigten Großvorhaben, bei Vorliegen der in dieser Gesetzesstelle
genannten Voraussetzungen, die Überprüfung der ihm vorzulegenden Soll- und Folge-
Kosten - Berechnung auf ihre ziffernmäßige Richtigkeit sowie ihre Nachvollziehbarkeit
durchzuführen und das Ergebnis in einem Bericht zusammenzufassen.

Am 01.09.2005 wurden dem LRH die Unterlagen für das Projekt „Revitalisierung Stift
Ossiach - CMA" vorgelegt. Diese Unterlagen wurden vom LRH geprüft und in einem Bericht
vorgelegt. Dieser Bericht ist der Anfrage beigelegt.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.              Ist Ihnen der Bericht des Kärntner Landesrechnungshofes über die
Kostenüberprüfung des Großvorhabens „Carinthische Musikakademie -CMA"
bekannt?

2.              Wurde von Seiten des Landes Kärnten ein diesbezüglicher Antrag zur
Mitfinanzierung des Bundes gestellt?

3.              Gibt es von Seiten des Bundes finanzielle Fördermittel für das Projekt der
Carinthischen Musikakademie?

4.              Wenn ja,

 

         in welchem Ausmaß,

         nach welchen Kriterien werden sie vergeben,

         nach welchen Kriterien wird die rechtmäßige Verwendung überprüft
werden? (Bitte eine genau Auflistung der Kriterien)

4. Wurde ein diesbezügliches Förderansuchen an den Bund gerichtet?


ZI. LRH 112/G/2005

Bericht

über die Kostenüberprüfung des Großvorhabens
„Carinthische Musikakademie - CMA"

gemäß § 10 K-LRHG


Inhaltsverzeichnis

1.      Vorbemerkungen.......................................................................................................... 2

1.1.      Zuständigkeit............................................................................................................... 2

1.2.      Projektverantwortliche................................................................................................ 3

1.3.      Übermittelte Unterlagen.............................................................................................. 4

1.4.               Informationen.............................................................................................................. 5

 

2.           Projektentwicklungskosten............................................................................. 5

3.           Projektbeschreibung............................................................................................ 6

 

3.1.      Historische Entwicklung............................................................................................... 6

3.2.      Das Konzept der Carinthischen Musikakademie.......................................................... 7

 

3.2.1.            Idee und Ziel...................................................................................................... 7

3.2.2.            Dienstleistungen der CMA.................................................................................. 7

3.2.3.            Organisation....................................................................................................... 8

3.2.4.            Finanzierung...................................................................................................... 9

4.     Baubeschreibung.................................................................................................... 10

4.1.      Baumaßnahmen in Ossiach......................................................................................... 10

4.2.      Baumaßnahmen in Knappenberg............................................................................... 14

4.3.      Behörden und Bescheide............................................................................................ 16

 

4.3.1.             Baumaßnahmen in Ossiach.............................................................................. 16

4.3.2.             Baumaßnahmen in Knappenberg..................................................................... 17

5.     Soll-Kosten-Berechnung.................................................................................... 17

5.1.              Allgemeines................................................................................................................ 17

5.2.              Baumaßnahmen am Standort Ossiach........................................................................ 18

 

5.2.1.             Kostenzusammenstellung.................................................................................... 18

5.2.2.             Kostenbereich 1 (Aufschließung).......................................................................... 19

5.2.3.             Kostenbereich 2 (Bauwerk - Rohbau).................................................................... 20

5.2.4.             Kostenbereich 3 (Bauwerk - Technik).................................................................... 22

5.2.5.             Kostenbereich 4 (Bauwerk - Ausbau).................................................................... 25

5.2.6.             Kostenbereich 5 (Einrichtung)............................................................................... 26


5.2.7.             Kostenbereich 6 (Außenanlagen)......................................................................... 28

5.2.8.             Kostenbereich 7 (Honorare)................................................................................. 29

5.2.9.             Kostenbereich 8 (Nebenkosten)........................................................................... 30

5.2.10.        Kostenbereich 9 (Reserven)............................................................................. 31

5.3.   Baumaßnahmen am Standort Knappenberg.............................................................. 31

5.3.1.             Kostenzusammenstellung.................................................................................... 31

5.3.2.             Kostenbereich 0 (Grunderwerb)............................................................................. 32

5.3.3.             Kostenbereich 1 (Aufschließung).......................................................................... 32

5.3.4.             Kostenbereich 2 bis 4 (Bauwerk - Rohbau, Technik, Ausbau).................................. 33

5.3.5.             Kostenbereich 5 (Einrichtung).............................................................................. 34

5.3.6.             Kostenbereich 6 (Außenanlagen)............................................................... ......... 35

5.3.7.             Kostenbereich 7 (Honorare)................................................................................. 35

5.3.8.             Kostenbereich 8 (Nebenkosten)........................................................................... 36

5.3.9.             Kostenbereich 9 (Reserven)................................................................................. 36

5.4.  Zusammenfassung der Soll-Kosten-Berechnung......................................................... 36

6.    Folgekosten........................................................................................................... 38

6.1.      Konzept und Dokumentation....................................................................................... 38

6.2.      Gesamtübersicht......................................................................................................... 39

 

6.2.1.             Erlöse................................................................................................................ 39

6.2.2.             Personalkosten.................................................................................................. 40

6.2.3.             Mietaufwand und Betriebskosten.......................................................................... 41

6.2.4.             Abschreibungen.................................................................................................. 42

6.2.5.             Marketingkosten................................................................................................. 42

6.2.6.             Sonstige Kosten................................................................................................. 42

 

6.3.      Kapitalausstattung und Subventionsbedarf................................................................ 42

6.4.      Derzeitige Kostenstruktur........................................................................................... 43

 

7.                       Zusammenfassende Beurteilung.................................................................. 43

8.                       Schlussbemerkungen........................................................................................ 44

9.                       Anhang........................................................................................................................ 46


Abkürzungsverzeichnis

Abt.                            Abteilung

AKL                            Amt der Kärntner Landesregierung

BDA                           Bundesdenkmalamt

CMA                           Carinthische Musikakademie

CS                              Carinthischer Sommer

DMSG                        Denkmalschutzgesetz

HKLS                         Heizungs-, Kälte-, Lüftungs- und Sanitäranlage

KB                              Kostenbereich

K-LRHG                     Kärntner Landesrechnungshofgesetz

LIG                              Landesimmobiliengesellschaft

LReg                          Landesregierung

LRH                            Landesrechnungshof

MZK                            Musikzentrum Knappenberg

PM                              Projektmanagement

ÖBA                           Örtliche Bauaufsicht

TB                               Technisches Büro

VS                               Volksschule


1. Vorbemerkungen

1.1.     Zuständigkeit

Gemäß § 10 Kärntner Landesrechnungshofgesetz 1996, K-LRHG, LGBI. Nr. 91/1996, hat
der Landesrechnungshof (in Folge kurz LRH) vor der Durchführung von beabsichtigten
Großvorhaben, bei Vorliegen der in dieser Gesetzesstelle genannten Voraussetzungen, die
Überprüfung der ihm vorzulegenden Soll- und Folge-Kosten-Berechnungen auf ihre ziffern-
mäßige Richtigkeit sowie ihre Nachvollziehbarkeit durchzuführen. Er hat weiters das Ergeb-
nis dieser Überprüfung in einem Bericht zusammenfassend darzustellen.

Die Abteilung 5 - Kultur des AKL und die LIG haben am 1.9.2005 die Unterlagen für das
Projekt „Revitalisierung Stift Ossiach - CMA" dem LRH zur Überprüfung vorgelegt. Nach
Aussage der Projektbetreiber umfasst das Projekt den Betrieb einer Musikakademie an den
Standorten Stift Ossiach und VS Knappenberg. Zu diesem Zweck sollte das Stift Ossiach
revitalisiert und die VS Knappenberg umgebaut werden.

Am 1.9.2005 wurden lediglich die Soll-Kosten für die Revitalisierung des Stiftes Ossiach vor-
gelegt. Bereits im Gespräch anlässlich der Projektvorlage wurden die Projektverantwortli-
chen unter Hinweis auf die Unvollständigkeit der vorgelegten Unterlagen aufgefordert, die
Kosten des gesamten Projektes, insbesondere auch die Kosten betreffend den Standort
Knappenberg, anzugeben. Der Planungsstand der in Knappenberg notwendigen Maßnah-
men war jedoch noch nicht soweit gediehen, um Aussagen hinsichtlich der dort zu erwarten-
den Kosten treffen zu können. Die Projektverantwortlichen sagten jedoch zu, bis Mitte Okto-
ber auch Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen in Knappenberg zu liefern.

Am 17.10.2005 erfolgte die angekündigte Nachlieferung der Kostenberechnung auch der für
Knappenberg geplanten Maßnahmen.

Die Folgekostenberechnung wurde in Form eines „Businessplanes" vorgelegt. In diesem
Businessplan werden modellhaft Organisation und Betrieb einer „Carinthischen Musikaka-
demie" an den Standorten Ossiach und Knappenberg dargelegt und die zu erwartenden Fol-
gekosten aufgeschlüsselt.

Die Überprüfung der Soll-Kosten-Berechnung erfolgte durch Di Wolfgang Langthaler,
DI Susanne Koschat-Hetzendorf, DI Erwin Rößler und Ing. Werner Sadnek. Die Überprü-
fung der Folge-Kosten-Berechnung erfolgte durch Mag. Werner Wenig und Mag. Dr. Elke
Kreuzer-Burger.


1.2.      Projektverantwortliche

Für das Projekt „Carinthische Musikakademie" (CMA) sind nachstehende Personen an ver-
antwortlicher Stelle tätig:

Bauherr                                               Landesimmobiliengesellschaft

Projektleitung allgemein                     Land Kärnten, Abt. 5 - Kultur

Projektleitung technisch                     Landesimmobiliengesellschaft

Projektsteuerung Ossiach                  Ertl, Horn & Partner ZT GmbH, Klagenfurt

Projektmanagement Ossiach            Landesimmobiliengesellschaft

Architekturplanung Ossiach                ARGE - Architekten M. Fiegl & K. Egger, Villach

Statik-Tragwerksplanung Ossiach     CCE ZT GmbH, DI Miklautz-Jabornig-Schnattler, Kla-
genfurt

HKLS-Planung Ossiach                      Zentner & Partner Installationstechnik KEG, Klagenfurt

Elektroplanung Ossiach                      TB Gregoritsch, Klagenfurt

Lichttechnik Ossiach                          Ingenieurbüro Wilhelm Egger, Feldkirchen

Thermische Bauphysik Ossiach         Ziv.-Ing. Büro Dr. I. Steiner, St. Veit

Akustik und Schall Ossiach                 Quiring Consultants, Innsbruck

Baukoordination Ossiach                    Kunz & Maurer GmbH & Co KG, Villach

Örtliche Bauaufsicht Ossiach             noch nicht vergeben

Bodenmechanik Ossiach                    Ziv.-Ing. Büro DI Dr. Tschernutter, Villach

Gründungskonzept Ossiach               Ingenieurgemeinschaft DI Dr. Garber & DI Dr. Dalma-
tiner, Villach-Graz

Projektsteuerung Knappenberg           Landesimmobiliengesellschaft

Architekturplanung Knappenberg         Architektin Mag. Eva Rubin, Klagenfurt

Elektroplanung Knappenberg              elcon Elektrotechnik Consulting, Klagenfurt

HKLS-Planung Knappenberg              Zentner & Partner Installationstechnik KEG, Klagenfurt

Statik Knappenberg                             ATC Albert Tripolt Consult ZT GmbH, Klagenfurt

Bauphysik Knappenberg                      Quiring Consultants, Innsbruck

Therm. Bauphysik Knappenberg         Verein „energie:bewusst Kärnten", Klagenfurt

Kostenermittlung Knappenberg           Isopp & Scheidenberger PlanungsgesmbH, Klagenfurt

Folgekostenberechnung                      Land Kärnten Abt. 5 – Kultur
„Gasser+Partner" und „das beratungshaus", Klagenfurt


Die Maßnahmen für die Realisierung des Projektes sind zweigeteilt, nämlich

          in die Baumaßnahmen am Standort Stift Ossiach und

          in die Baumaßnahmen am Standort VS Knappenberg.

Diese Trennung ist durchgängig durch alle Planungen, Maßnahmenbeschreibungen und
Kostenangaben vollzogen.

Die Folgekostenberechnungen beziehen sich auf den Betrieb der CMA an beiden Standor-
ten.

1.3.     Übermittelte Unterlagen

Zur Überprüfung der Maßnahmen am Standort Ossiach wurde dem LRH am 1.9.2005 ein
Konvolut von 10 Ordnern mit folgendem Inhalt übergeben (Übergabeschreiben vom
1.9.2005):

Ordner 1:                  Bericht,   Kostenverfolgung,   Pressespiegel,   grundsätzliche   Genehmi-

gung, Beauftragung LIG, Architektenwettbewerb, Entwurfsgenehmi-
gung, Verhandlungsschriften, Projektbeteiligte, Generalterminplan, Pro-
jekthandbuch

Ordner 2:                   Planungsvergaben, Planerverträge

Ordner 3:                   Bau- und Ausstattungsbeschreibung, Raumbuch, Raum- und Funkti-

onsprogramm, Baukubaturen, SV Bundesdenkmalamt und Restaurato-
ren

Ordner 4:                  Architektur Einreichpläne

Ordner 5:                  Architektur Detailpläne

Ordner 6:                  Massen- und Kostenermittlung Architektur (Neubau, Bestand, BDA)

Ordner 7:                  Tragwerksplanung, Fundierung, Bauphysik, BauKG

Ordner 8:                  HKLS - Planung, Beschreibungen, Pläne, Kosten, Massen

Ordner 9:                   Elektro - Planung, Beschreibungen, Pläne, Kosten

Ordner 10:                 Elektro - Planung, Massenermittlung

Ordner 11:                Businessplan inkl. Beilagen


Am 17.10.2005 wurden dem LRH zur Überprüfung der Maßnahmen am Standort Knappen-
berg
und zur Detaillierung der Businessplanes zwei weitere Ordner mit folgendem Inhalt
übergeben:

Ordner 1/2:               MZK, Allgemein, Nutzer, Architektur

Ordner 2/2:               MZK, Statik, Bauphysik, HKLS, Stark- und Schwachstromanlagen

1.4.      Informationen

Vor der Übergabe der Projektunterlagen fanden in einem Zeitraum zwischen 2004 und 2005
in unregelmäßigen Abständen mehrere Informationsgespräche mit dem damals das Projekt
bearbeitenden Mitarbeiter der Abt. 5 - Kultur statt.

Am 1.9.2005 fand eine Besprechung anlässlich der Übergabe der Unterlagen statt. Im Zuge
der Überprüfung des Projektes war es notwendig, weitere Unterlagen anzufordern und Auf-
klärungsgespräche mit den verschiedensten Projektverantwortlichen zu führen. Am
18.11.2005 führte der LRH einen Ortsaugenschein im Stift Ossiach durch.

2. Projektentwicklungskosten

In den Jahren 2003 bis 2005 wurden von den Verantwortlichen folgende Aktivitäten gesetzt,
um Informationen für die Entwicklung des Projektes CMA einzuholen:

       Studienreisen  zu  Musikakademien  in  Deutschland:  Marktoberndorf,  Ochsenhausen,
Guebwiller, Alteglofsheim, Hammelburg, Weikersheim, Kürnbach, Int. Musikschulakade-
mie Kapfenburg, Stauten, Kloster Frauenwörth

       Studienreisen zur Musikuniversität Wien, Haus des Musikvereins, Landesmusikschule
Freistadt

       Workshops mit Persönlichkeiten der Kärntner Musikinstitutionen sowie potentiellen Nut-
zern der CMA und anderen Experten der Österreichischen Musiklandschaft (z.B. Univ.-
Prof. Wolfgang Suppan, Vorstand des steirischen Blasmusikverbandes)

       Projektpräsentationen


Die Kosten für diese Aktivitäten betrugen:

 

Jahr

Betrag

2003

10.132,68

2004

5.360,12

2005

42.794,78

Summe

58.287,58

Im Betrag des Jahres 2005 sind die Kosten für die Businessplanerstellung durch „Gasser +
Partner" und „das beratungshaus" in der Höhe von € 38.880,- enthalten.

3. Projektbeschreibung

3.1.      Historische Entwicklung

Im Dezember des Jahres 1995 wurde die Liegenschaft Stift Ossiach durch das Land Kärn-
ten käuflich erworben. Gemäß Landtagsbeschluss vom 19.10.2001 erfolgte die Übertragung
der Liegenschaft an die LIG. Bis dato beherbergt das Stift nur einen Hotellerie- und Gastbe-
trieb sowie den „Carinthischen Sommer" in der Sommersaison.

Das Stift Ossiach ist in einem schlechten baulichen Zustand und bedarf einer Sanierung und
Revitalisierung. Erste Sanierungsarbeiten, welche mit Mitteln des Bundesdenkmalamtes
finanziert wurden, fanden bereits 1998 bis 2000 statt. Nach einem sofortigen Baustopp im
Jahre 2000 wurden die Arbeiten eingestellt. Den Grund dafür konnten die Projektverantwort-
lichen It. eigenen Aussagen nicht erheben.

Das Stift Ossiach verursacht dem Land nicht unbeträchtliche laufende Kosten. Trotz mehrfa-
cher Anstrengung ist eine ganzjährige Nutzung bisher nicht gelungen. In ihrer 98. Sitzung
am 17.7.2003 fasste die LReg den Grundsatzbeschluss, eine Musikakademie im Stift Ossi-
ach zu realisieren. Zeitgleich erfolgte die Festlegung, dass als Bauherr die LIG fungieren
soll. Die LIG wurde außerdem vom Land schriftlich beauftragt, die Baukosten (inkl. Architek-
tenwettbewerb, Einreichplanung und Projektmanagement) vorzufinanzieren. Die restlichen
Projektentwicklungskosten waren durch die Abt. 5 - Kultur zu bedecken.

Bereits im Februar 2003 beschloss die LReg in ihrer 88. Sitzung die Errichtung eines Musik-
zentrums in Knappenberg. Im Herbst des Jahres 2004 wurde dieses Projekt unter das Dach
der CMA gestellt. Das Anforderungsprofil der CMA wurde dahingehend verändert, dass das


Musikzentrum Knappenberg als Filialbetrieb der CMA primär die Blasmusik schwerpunktmä-
ßig abdecken solle.

Dieses Konzept wurde von der LReg in ihrer 28. Sitzung am 5.7.2005 zustimmend zur
Kenntnis genommen.

3.2.      Das Konzept der Carinthischen Musikakademie
3.2.1. Idee und Ziel

Gemäß der Idee der CMA, wie sie im „Businessplan Carinthische Musikakademie" beschrie-
ben ist, soll diese das Kärntner Kompetenzzentrum der Fort- und Weiterbildung für Musizie-
rende und Musikinteressierte werden und an den Standorten Stift Ossiach und in einer De-
pendance, dem Musikzentrum Knappenberg, errichtet werden.

Die CMA soll mit einer hochwertigen musikspezifischen Seminarinfrastruktur, eigenen In-
strumenten, einem Verpflegungs- und Unterkunftsbereich und zahlreichen Zusatzangeboten,
die für Instrumentalmusiker und Sänger jeglicher Altersstufe ganzjährig zur Verfügung ste-
hen, ausgestattet werden. Als Zielgruppen sollen alle Laien- und Berufsmusiker, Schulgrup-
pen, Musikpädagogen, Tänzer, Vertreter von Organisationen des Musiklebens, Gewerbebe-
triebe, Industrieunternehmen, Konzerne, andere private Organisationen im gesamten Alpe-
Adria Raum angesprochen werden.

Das langfristige Ziel der CMA soll es sein, sich als Impulsgeber für die Pflege der Kultur im
Musikbereich zu etablieren.

3.2.2.  Dienstleistungen der CMA

Als Geschäftsfelder der CMA sind die folgenden Dienstleistungen geplant:

       Fort- und Weiterbildung für organisierte Musiker und Privatpersonen

Aufgaben sollen die Planung und Belegung mit Fremd- und Eigenveranstaltungen, die
inhaltliche Unterstützung der Bildungsarbeiten sowie das Bereitstellen der benötigten
Arbeitsmaterialien sein.


        Tagungsstätte und Veranstaltungsort

Die Unterstützung der Schulungsarbeit der Laienmusikverbände, der Aufbau von Kon-
takten zu Institutionen und Verbänden des Musiklebens in benachbarten Ländern, die
Durchführung von Arbeitstagungen und Kursen, die Unterstützung der Bildungsarbeit
der Berufs- und Fachverbände, der (Hoch-)Schulen, Vereine, Musikgruppen und sons-
tiger Organisationen werden als Aufgaben dieses Geschäftsfeldes genannt.

        Erschließung eigener Geschäftsfelder

Folgende Geschäftsfelder sollen zusätzlich erschlossen werden:

-       Musikseminarhotel für Interessierte

-       Internationales Veranstaltungszentrum

-       Ort für Informationsveranstaltungen

-       Eigenveranstaltungen

-       Musiktherapiezentrum, Musiklabor

 

                Weiterbildung von Musikpädagogen in Kooperation mit dem Kärntner Landes-
konservatorium, dem Kärntner Musikschulwerk, dem Pädagogischen Institut,
dem Landesschulrat, etc.

                Führung einer Mediathek/Musikdatenbank/zentrales Archiv für Bücher, CDs, Vi-
deos, DVDs, Noten, Zeitschriften

                Sonstige Geschäftsfelder

Aufbau eines elektronischen Ticketservices, die medizinische Betreuung von Musikern
und Angebote für musikalische Behindertenpädagogik werden angedacht.

3.2.3.  Organisation

Die organisatorischen Rahmenbedingungen sind noch nicht entwickelt. Es besteht in erster
Linie aus steuerlichen Überlegungen die Absicht, die CMA in Form einer GmbH zu führen.
Die Gründung der Gesellschaft ist im ersten Quartal 2006 vorgesehen. Als Termin für die
Betriebsaufnahme für den Standort Knappenberg wird das zweite Quartal 2007, für den
Standort Ossiach wird das vierte Quartal 2008 angegeben.

Die geplante Aufbauorganisation ist dem folgenden Organigramm zu entnehmen:


Für die zentrale Leitung der CMA ist demnach eine Geschäftsführung vorgesehen, der als
Stabstellen eine Abteilung für Rechnungswesen/Controlling sowie eine Abteilung für
PR/Marketing zur Seite gestellt wird. Für die einzelnen Standorte sollen jeweils Standortleiter
bestellt werden, die durch Hilfsdienste verschiedenster Art unterstützt werden sollen.

Bei der Personalplanung wurde davon ausgegangen, dass der Bereich „Gastronomie und
Hotellerie" an Dritte verpachtet wird.

3.2.4.  Finanzierung

Gemäß Regierungsbeschluss vom 17.7.2003 soll die LIG die Baukosten inkl. die Kosten des
Architektenwettbewerbes bis hin zur Einreichplanung, sowie die Kosten für das Projektma-
nagement finanzieren. Die diesbezügliche Refinanzierung soll über die Mieten erfolgen. Die
restlichen Projektentwicklungs- und Vorlaufkosten sollen aus Mitteln der Abt. 5 - Kultur des
AKL finanziert werden.

Laut Regierungsbeschluss vom 5.7.2005 sollen von den dem LRH vorgelegten Sollkosten
von € 9,4 Mio auf die LIG € 2,6 Mio und auf das Land € 6,8 Mio entfallen. Für denkmalpfle-
gerische Maßnahmen ist ein zusätzlicher Kostenbeitrag von € 0,59 Mio vom Bundesdenk-
malamt zugesagt. Die Refinanzierung der gesamten Investition soll durch Mieten erfolgen,
die von der CMA zu tragen sind.

Im Zuge der Überprüfung informierte die Leiterin der Abt. 5 - Kultur den LRH, dass in der
AR-Sitzung der Kärntner Landesholding  am 22.11.2005 ein Grundsatzbeschluss gefasst


wurde, die CMA mit Mitteln des Zufkunftsfonds in der Höhe von € 10 Mio zu unterstützen.
Eine nähere Konkretisierung, insbesondere über die Abwicklungsmodalitäten des Geldflus-
ses zwischen Zukunftsfonds und CMA, ist bisher noch nicht erfolgt.

4. Baubeschreibung

4.1.     Baumaßnahmen in Ossiach

Das nachstehende Bild zeigt in einem Übersichtslageplan die geplanten Maßnahmen:

Eine mögliche spätere Erweiterung durch den Ausbau des Dachgeschoßes im Stift und ein
allfälliger Um- und Ausbau des bestehenden Stadelgebäudes sind nicht Gegenstand des
vorgelegten Projektes.

Ausgangsbasis für die Ausarbeitung des Bauprojektes war der mit Regierungsbeschluss
vom 05.07.2005 freigegebene Entwurf vom Juli 2005. Das Projekt gliedert sich in zwei Bau-
abschnitte wie folgt:


Bauabschnitt 1 - Neubau (Probensaal, Foyer, inkl. Nebenräume):

Der Neubau beinhaltet einen teilbaren Probensaal (teilbar in zwei voneinander getrennte
Probenbereiche) für bis zu 500 Personen inkl. Foyer und Nebenräume. Das Projekt mini-
miert die erforderliche Neubaukubatur, indem sämtliche überplanbaren Flächen im Bestand
genutzt und soweit erforderlich umgebaut werden.

Der Neubau schließt an der Süd-Ost Ecke des Stiftes niveaugleich mit dem Bestand im Erd-
geschoß an. Das Foyer dient als zentraler Verteiler und verbindet das Stift mit dem Saal und
den Außenbereich. Zum Kirchhof wird eine Glasfassade mit Blickbeziehung zur Kirche und
zum See ausgeführt. Der Probensaal und das Foyer sind mit einer mobilen Wand getrennt
und können auch im Verbund für große Veranstaltungen gemeinsam genutzt werden. Der
Probensaal selbst ist mit einer doppelten Trennwand in zwei separate Probenräume zu un-
terteilen und mit einer mobilen Bühne mit Hubpodest (ca. 25m2) ausgestattet, so dass der
Saal auch als ebene Fläche zur Gänze nutzbar ist. Am Saal schließen Regie-, Licht- und
Tontechnikraum sowie Stauraumflächen für den Backstage-Bereich an.

Nach Westen, mit eigenem Zugang von außen, liegen unterirdisch angeordnet Müllräume
sowie die Werkstatt zur Doppelnutzung für den Hausmeister und den Carinthischen Sommer
mit Abstellflächen für Gartengeräte. Der Neubau ist im Sockelbereich in seinen sichtbaren
Fassaden nach Westen, Norden und Osten mit Bruchsteinmauerwerk verkleidet. Eine
Membrankonstruktion - der sogenannte „screen" - ist als leichtes Element, das atmosphä-
risch auf Lichtstimmungen reagieren soll, über den Probensaal aufgesetzt. Hinter der Memb-
rankonstruktion ist im Dachbereich ein Großteil der Haustechnik situiert.

Der Probensaal mit Foyer und Nebenräumen wird in Stahlbeton errichtet, die über dem Saal
geplante Technikzentrale in einer Leichtbau - Stahlkonstruktion. Zwischen den Rahmen, die
einen Achsabstand von 4,50 m aufweisen, kommt eine Stahlbetondecke mit einer Stärke
von 25 cm zur Ausführung. Die Umschließungswände sind aus Stahlbeton, 25 cm stark. Das
Foyer wird mit einer Deckenkonstruktion aus Hohldielen von 40 cm Höhe errichtet. Die rest-
lichen Bauteile werden in Stahlbeton (Wände und Decken 25 cm) ausgeführt. Die Stiegen-
laufplatten sind in Stahlbeton in Ortbetonbauweise hergestellt. Das Flachdach über Foyer
und Nebenräumen wird extensiv begrünt. Die Gebäudetrennfuge befindet sich zwischen
Probensaal und Foyer, eine nachträgliche Öffnung der Südwand zur unterirdischen Anbin-
dung des bestehenden Stadelgebäudes (Erweiterung) ist möglich. Die „Screen-Verkleidung"
(Membrankonstruktion) des Probensaales besteht aus einem PTFE-Glasgittergewebe auf
einer Metallraster-Unterkonstruktion. Die Haustechnik (Lüftung, Klima- und Kältetechnik) für
den Neubau befindet sich auf dem Dach.


Die Voruntersuchungen des Baugrundes und weitere Bodenuntersuchungen wurden bereits
durchgeführt. Als Fundierungskonzept wird die Variante mit Vorlastschüttung, Bodenaus-
wechslung und entsprechend dimensionierter Fundamentplatte ausgeführt.

Bauabschnitt 2 - Sanierung und Umbau Bestand:

Im Bestand sind am Übergang zum Neubau dem Foyer zugeordnete Funktionen wie Garde-
robe und WC angeordnet. Nördlich im Ostflügel liegt die Verwaltung der Akademie, überge-
hend in den Verwaltungsbereich des Carinthischen Sommers. Am Haupteingang des Stiftes
nach Westen liegt die Anlaufstelle der Akademie mit Shop und Abendkasse. Über den um-
zubauenden Erschließungskern im Nordflügel sind die Freizeitbereiche im Kellergeschoß
zugänglich, die über einen eigenen Ausgang ins Freie verfügen. Im Zwischengeschoß und
Obergeschoß wird der bestehende Hotelbereich in der Baustufe 1 als Unterkunftsbereich
weitergenutzt. Die Übungsräume der Akademie liegen im Obergeschoß im Süd- und Ostflü-
gel, teilweise werden sie durch Umbau des Bestandes neu geschaffen bzw. die bestehen-
den Räume werden saniert. Barocksaal und Musikzimmer werden denkmalgerecht als Ü-
bungs- bzw. Veranstaltungsräume vorgesehen.

Im Umgang mit dem historischen Bestand ist angestrebt, die ursprüngliche Raumkonfigura-
tion des historischen Stiftes konform mit den neuen Nutzungsansprüchen wieder herzustel-
len.

Im Stift werden die einzelnen Teilbereiche unterschiedlichen Umfangs umgebaut. Der Über-
gang in den Neubau befindet sich im Erdgeschoß an der Süd-Ost Ecke, dort wird die Außen-
fassade großzügig geöffnet. Im Übergangsraum Foyer wird ein Gewölbejoch entfernt, um
die Aussparung für den Lastenaufzug aufzunehmen. Der Aufzugsschacht wird in Beton bzw.
Mauerwerk ausgeführt. Im Foyerbereich Altbau wird der bestehende Fußboden entfernt und
ein neues, tieferliegendes Bodenniveau erstellt. In Teilen werden Durchgänge verbreitert
bzw. neue Durchbrüche geschaffen.

Das derzeit bestehende Treppenhaus im Nordflügel wird entkernt und eine neue Treppenan-
lage mit Personenaufzug wird eingebaut. Das Treppenhaus im Ostflügel wird um einen
Treppenlauf ins Dach verlängert.

Die Umbauten im Obergeschoß sehen im Wesentlichen den Abbruch der kleinteiligen
Raumverbauung vor, neue Trennwände werden in Mauerwerk bzw. Gipskarton hergestellt.

Im Dachraum werden zwischen den bestehenden Außenwänden im Abstand von ca. 2,00 m
Stahlträger eingezogen, an welche (falls erforderlich) die sanierten Dippelbaumdecken an-


gehängt werden können. Auf der Dippelbaumdecke liegt eine mineralische Wärmedämmung
auf. Über die Stahlträger wird ein Trockenfußbodenaufbau aufgebracht.

Der Dachausbau wird als „Haus in Haus" Konstruktion ausgeführt, d.h. der bestehende
Dachstuhl mit Dacheindeckung bleibt erhalten und wird weiterhin frei durchlüftet. Der innere
Ausbau besteht aus einer gedämmten leichten Konstruktion, die sich entweder selbst trägt
oder am bestehenden Dachstuhl angehängt wird. In Teilbereichen werden in die bestehende
Dachhaut flächenbündig Dachflächenfensterbänder eingesetzt. Die vorhandenen Fenster im
Drempel werden mit einem Lüftungsgitter als Insekten- und Witterungsschutz ausgestattet.

Die Technikzentralen (Lüftungs- und Kühlanlagen) liegen im Bestand im Dachgeschoß, im
Neubau befindet sich die Technikzentrale über dem Probensaal zur Kühlung und Lüftung
von Saal und Foyer inkl. der Nebenflächen.

Die Heizung soll über das Biomasseheizwerk der Forstlichen Ausbildungsstätte mit Fußbo-
denheizung und Radiatoren erfolgen. Im Bestand wird für den Verwaltungs-, Info-, Restau-
rant- und Freizeitbereich zur Erhöhung der Behaglichkeit eine Fußbodenheizung ausgeführt.

Die gesamten Umbau- und Sanierungsarbeiten werden vom BDA begleitet und erfolgen in
Abstimmung mit diesem. Durchgeführt werden Erneuerungen und Sanierungen von Putz,
Fenstern (ein neuer Fenstertyp wurde mit dem BDA abgestimmt), Anstrichen etc. sowie
Rückführungen von historisch wertvollen Bereichen, die in den letzten Jahrzehnten überbaut
wurden.

Funktional gliedert sich das Projekt in folgende Nutzungsbereiche:

         Akademie Probensaal (für ca. 500 Personen und 120 Musiker) mit Foyer, Technik,
Lager, Nebenräume - Neubau Erdgeschoß

         Akademie Übungsbereich - Bestand Obergeschoß (9 Einzel- und 5 Gruppenübungs-
räume)

         Akademie Verwaltung - Bestand Erdgeschoß

         Carinthischer Sommer, Verwaltung, Nebenräume - Bestand Erdgeschoß und Ober-
geschoß

         Carinthischer Sommer, Veranstaltung - Bestand Obergeschoß (Barocksaal, Lager
und Übungsräume als Doppelnutzung mit CMA)

         Freizeitbereich - Bestand Keller

         Unterkunft - Bestand Obergeschoß

         Verpflegungsbereich - Bestand Erdgeschoß

         Pfarre und Hausmeister - Bestand Zwischengeschoß


    Technik und Erschließung - Neubau und Bestand Keller bis Dachgeschoß
Die nachstehende Tabelle gibt Auskunft über die Flächen des Projektes.

 

Bauabschnitt

Nutzfläche

Funktionsfläche

Verkehrsfläche

Nettogrundfläche

Neubau BA 1

1.330 m2

604 m2

66 m2

2.000 m2

Altbau BA 2

3.084 m2

118 m2

948 m2

4.150 m2

Gesamt

4.414 m2

722 m2

1014 m2

6.150 m2

Bruttogeschoßfläche:    BGF = 8.686 m2
Bruttorauminhalt:           BRI = 36.892 m3

Den verschiedenen Nutzern zugeordnet ergibt sich folgende Flächenbilanz:

 

Nutzungseinheit

Nutzfläche

Funktionsfläche

Verkehrsfläche

Nettogrundfläche

CMA

3085 m2

717 m2

776 m2

4.578 m2

CS

264 m2

-

37 m2

301 m2

Restaurant

493 m2

5 m2

17 m2

515 m2

Unterkunft

572 m2

-

184 m2

756 m2

Gesamt

4.414 m2

722 m2

1014 m2

6.150 m2

Der Baubeginn (Vorlastschüttung) ist im März 2006 vorgesehen, gleichzeitig soll mit den
Umbaumaßnahmen im Altbau begonnen werden. Die Arbeiten für die Neuerrichtung des
Probensaales sollen nach Abklingen der Setzungen der Vorlastschüttung im September
2006 begonnnen werden. Als Gesamtfertigstellungstermin ist der Oktober 2008 vorgesehen.

4.2.      Baumaßnahmen in Knappenberg

Das Bestandsgebäude der ehemaligen Volksschule Knappenberg soll als Musikzentrum
adaptiert werden und darüber hinaus quer zur Längsachse des Bestandsgebäudes ein Ver-
anstaltungssaal eingebaut werden. Untergebracht werden sollen darin die Außenstelle der
CMA, eine Musikschule sowie Probenräume für die Bergkapelle.

Das Grundstück, auf dem sich der umzubauende Gebäudekomplex der ehemaligen Volks-
schule Knappenberg befindet, liegt in der Marktgemeinde Hüttenberg, KG Nr. 74116 Knap-
penberg, mit den Grundstücksnummern .302 und 162/3, hat eine Gesamtgrundstücksfläche
von 6.116 m2 und befindet sich derzeit im Eigentum der Marktgemeinde Hüttenberg.


Das Umfeld des bestehenden Gebäudekomplexes bildet ein nach Westen hin abfallender
Hang mit zwei terrassenförmigen Abflachungen. Die Zugänge zum Gebäude befinden sich
auf der höher liegenden Zufahrtsfläche, die tiefer liegende ebene Gartenfläche bietet sich
dem „Untergeschoß" als nutzbringende Raumerweiterung an, also insbesondere den Unter-
richtsräumen der Musikschule und dem Aufenthaltsbereich der Bergkapelle.

Die Zugänge zum Musikzentrum und zur Musikschule im Erdgeschoß werden aus organisa-
torischen Gründen nach außen hin deutlich getrennt. Der Eingang zum Musikzentrum liegt
der Nutzung entsprechend, am nordöstlichen Eck des Gebäudes, gegenüber der Zufahrt.
Der Eingang der Musikschule liegt am südöstlichen Ende des Gebäudes. Die Eingänge füh-
ren jeweils auf dem direktesten Weg zu den entsprechenden Räumlichkeiten.

Ein großer Seminarraum und zwei Büros erfüllen funktionelle Anforderungen für das Musik-
zentrum, wobei die Nutzung des immerhin 53,1m2 großen Raumes auch als Proberaum für
kleine Aufführungen und etc. möglich ist. Der vom Foyer aus durch zwei Eingänge betretba-
re Veranstaltungsraum ist als ein konstruktiv und akustisch vom Bestand getrenntes Bau-
werk zu betrachten. Seine innere Ausstattung soll aus akustischen Gründen mit schuppen-
förmig verlegten Sperrholzplatten gestaltet werden.

Die südlich vom Veranstaltungsraum liegenden Räumlichkeiten, wie Schlagwerksraum und
Künstlergarderobe mit den notwendigen Sanitärräumen werden durch den Eingang der Mu-
sikschule erschlossen. Der Schlagwerksraum ist durch seine Größe mit 72,3 m2 ebenso für
mehrfache Nutzung geeignet.

Die geforderten Räumlichkeiten für eine Musikschule sind im südwestlichen Teil des Gebäu-
des im Untergeschoß untergebracht. Die notwendige Raumgröße für die musikalische Früh-
erziehung wird durch einen Durchbruch einer nicht tragenden Trennwand in den angrenzen-
den Theorieraum erreicht. Die Anzahl der Unterrichtsräume der Musikschule wurden durch
Teilung der bestehenden Klassenräume (aus akustischen Gründen in schräger Lage) er-
reicht.

Im nordwestlichen Teil des Gebäudes sind im Untergeschoß Clubräume für die Bergkapelle
eingeplant. Sie beinhalten auch eine Theke, die im Falle von Seminaren oder Aufführungen
zur Versorgung der Besucher verwendet werden kann. Der anschließende Aufenthaltsbe-
reich mit dem direkten Zugang zum Garten ist durch seine Verbindung zum offenen Stie-
genhaus auch als Erweiterung des Foyers (Vollbesetzung des Veranstaltungssaales mit
max. 326 Plätzen) zu verstehen. Garderobe und Sanitärbereiche sind an die östliche, erdbe-
rührende Rückwand des Hauses gelegt.


Alle Zufahrten zu den Parkflächen im Norden, zum bestehenden Garagengebäude und zur
Heizungsanlage im Süden sind in verdichteter Sandoberfläche konzipiert. Die durch die Erd-
bewegung neu errichteten Böschungsflächen sollen mit Bodendeckerpflanzungen gestaltet
werden.

Die nachstehende Tabelle gibt Auskunft über die Flächen des Projektes in m2.

 

Geschoß

Nutzfläche

Verkehrsfläche

Funktionsfläche

Nettogrundfläche

Untergeschoß

404

123

50

577

Erdgeschoß

682

133

8

823

Obergeschoß

11

4

45

60

Gesamt

1.097

260

103

1460

Bruttogeschoßfläche:   BGF = 1.690 m2
Bruttorauminhalt:            BRI = 7.113 m3

Der Baubeginn der Maßnahmen in Knappenberg ist im Juni 2006 vorgesehen, die Gesamt-
fertigstellung ist bis Mai 2007 geplant.

4.3.      Behörden und Bescheide
4.3.1.  Baumaßnahmen in Ossiach

Der Umwidmungsbescheid vom 09.08.2005 mit der Zahl 3Ro-86-1/7.2005 liegt vor.

Die Genehmigung des BDA liegt mit Bescheid vom 22.08.2005 mit der GZ 2674/09/05 vor.

Die Verhandlungsschrift zur Bauverhandlung vom 23.08.2005 der Gemeinde Ossiach liegt
vor, eine Baubewilligung jedoch noch nicht.

Die Verhandlungsschrift (Zahl: FE4-BA-463/2-2005) zur gewerberechtlichen Verhandlung
(für den Teilbereich Restaurant) vom 23.08.2005 der BH Feldkirchen liegt vor, ein Bescheid
wurde noch nicht ausgefertigt.

Der LRH stellt fest, dass alle für die beabsichtigten Baumaßnahmen erforderlichen Bewilli-
gungen und Bescheide beantragt und teilweise auch schon erteilt wurden.


4.3.2. Baumaßnahmen in Knappenberg

Seitens des Bürgermeisters der Marktgemeinde Hüttenberg als baupolizeilicher Erstinstanz
liegt dem LRH ein Schreiben vom 5.10.2005 vor, in dem der LIG mitgeteilt wurde, dass die
widmungsmäßigen Voraussetzungen und erforderlichen Aufschließungen zur Verwirklichung
des Projektes gegeben seien. Vorbehaltlich einer Stellungnahme des BDA und eines Brand-
schutzsachverständigen wurde im selben Schreiben mitgeteilt, dass nach einer Vorprüfung
seitens der Marktgemeinde Hüttenberg gegen das im Vorentwurf am 27.9.2005 vorgestellte
Projekt keine Einwände bestünden und mit dem positiven Abschluss eines allfälligen Bau-
bewilligungsverfahrens gerechnet werden könne.

Auch das BDA teilte der LIG in einem Schreiben vom 6.10.2005 mit, dass das Objekt der VS
Knappenberg nach einer Übertragung in das Eigentum der LIG aus dem Denkmalschutz im
Wege einer § 2 - Negativ - Mitteilung gemäß DMSG entlassen werden wird.

Seitens des Landesfeuerwehrverbandes wurden der LIG schriftlich am 7.10.2005 überdies
die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen beim Umbau der VS Knappenberg in ein Veran-
staltungsobjekt mit Musikschule mitgeteilt.

Der LRH stellt fest, dass hinsichtlich der in Knappenberg vorgesehenen Baumaßnahmen bis
dato noch keinerlei Bewilligungen vorliegen, jedoch im Zuge von Vorprüfungen mit den zu-
ständigen Behörden das Einvernehmen hergestellt wurde.

5. Soll-Kosten-Berechnung

5.1.      Allgemeines

Die Grundlage der vorliegenden Kostenberechnungen bildeten die vom jeweiligen Architek-
ten und den Sonderplanern erstellten Projekte für die Standorte Ossiach und Knappenberg.
Das Raum- und Funktionsprogramm für die Maßnahmen in Ossiach wurde von der LIG in
einem zweistufigen EU-weiten Architektenwettbewerb vorgegeben, das Raumbuch für die
Maßnahmen in Knappenberg wurde von der bearbeitenden Architektin gemeinsam mit den
künftigen Nutzern im Zuge der Projektentwicklung erarbeitet.

Die Gliederung der KB 1 - 9 entspricht dem hierarchischen Aufbau der ÖNORM B 1801 - 1
und die Kostenberechnung wurde sowohl für Ossiach als auch für Knappenberg ausfüh-

rungsorientiert erstellt.


Die Preisbasis für die Maßnahmen in Ossiach wurde mit August 2005 angegeben, die Preis-
basis für die Maßnahmen in Knappenberg mit Oktober 2005.

Für die beiden Projektteile wurden die in der nachstehenden Tabelle ausgewiesenen Leis-
tungssummen vorgelegt, diese enthalten die bei der Errichtung und Adaptierung anfallenden
Kosten inklusive Baunebenkosten und sind Nettosummen ohne Umsatzsteuer. Sämtliche
Beträge werden in Euro ausgewiesen:

 

Nr.

Kostenbereich

Ossiach

Knappenberg

Sollkosten

0

Grundstück

0

80.000

80.000

1

Aufschließung

141.096

5.000

146.096

2

Bauwerk - Rohbau

1.948.970

418.500

2.367.470

3

Bauwerk - Technik

2.410.770

316.000

2.726.770

4

Bauwerk - Ausbau

2.762.906

471.570

3.234.476

5

Einrichtung

100.000

15.000

115.000

6

Außenanlagen

255.932

77.700

333.632

7

Honorare

1.391.262

216.130

1.607.392

8

Nebenkosten

209.254

12.100

221.354

9

Reserven

230.000

8.000

238.000

GK

Gesamtkosten

9.450.190

1.620.000

11.070.190

Unter Bedachtnahme auf den Planungsstand wurde vom LRH eine Überprüfung der Soll-
Kosten vorgenommen. Diese erstreckte sich vor allem auf

-                         die rechnerische Richtigkeit der Kostenaufstellung,

-                         die Nachvollziehbarkeit und Genauigkeit der Massenermittlung,

-                         die Vollständigkeit der einzelnen Kostengruppen und

-                         deren Preisangemessenheit.

5.2.      Baumaßnahmen am Standort Ossiach
5.2.1.  Kostenzusammenstellung

Die vorliegende Soll-Kosten-Berechnung wurde von den einzelnen Planern erstellt und von
der LIG zusammengefasst. Die Baumaßnahmen in Ossiach werden auf mehrere Kostenträ-
ger aufgeteilt. Der Neubau wird durch das Land finanziert, die Maßnahmen im Altbau wer-
den zwischen Land und LIG aufgeteilt. Zusätzlich wird im Bestand auch ein Kostenanteil des
BDA ausgewiesen.


Für die Baumaßnahmen am Standort Ossiach wurde folgende Kostenzusammenstellung
vorgelegt:

 

Nr.

Kostenbereich

Neubau

Altbau

Neu+Altbau

BOA

Gesamt

1

Aufschließung

53.338

87.758

141.096

0

141.096

2

Bauwerk - Rohbau

1.259.256

689.714

1.948.970

0

1.948.970

3

Bauwerk - Technik

915.029

1.495.741

2.410.770

0

2.410.770

4

Bauwerk - Ausbau

1.118.856

1.145.147

2.264.003

498.903

2.762.906

5

Einrichtung

49.717

50.283

100.000

0

100.000

6

Außenanlagen

232.471

23.461

255.932

0

255.932

7

Honorare

466.733

863.697

1.330.430

60.832

1.391.262

8

Nebenkosten

159.469

38.785

198.254

11.000

209.254

9

Reserven

53.603

156.397

210.000

20.000

230.000

GK

Gesamtkosten

4.308.472

4.550.983

8.859.455

590.735

9.450.190

5.2.2. Kostenbereich 1 (Aufschließung)

In der Aufschließung sind neben den Kosten der Erdarbeiten für Leitungsverlegung und Si-
cherungen sowie Kanalisierungsarbeiten auch die im Zuge einer Entwurfsplanung errechne-
ten Kosten für die Errichtung einer Eigenheizung (Öl-Heizung) enthalten.

 

Nr.

Kostengliederung nach Gewerken

Neubau

Altbau

Gesamt-
kosten

1.H03

Erdarbeiten und Sicherung der Erdarbeiten

7.861

0

7.861

1.H06

Kanalisierungsarbeiten

15.399

0

15.399

1.X97

Eigenheizung (bauliche Maßn.)

11.615

33.889

45.504

1.X98

Eigenheizung (Brenner m. Zubeh.)

18.463

53.869

72.332

Summe 1 Aufschließung

53.338

87.758

141.096

Lt. Auskunft der LIG ist geplant, anstelle der Errichtung einer eigenen Heizungsanlage einen
Fernwärmeanschluss an die benachbarte Ausbildungsstätte der Bundesforste herzustellen.
Die angeführten Kosten für die Errichtung einer Eigenheizung stellen Vergleichskosten dar
und sind daher theoretisch. Anlässlich einer telefonischen Nachfrage bei der LIG wurde die
Auskunft erteilt, dass eine vertragliche Vereinbarung hinsichtlich der zu leistenden An-
schlusskosten bis dato noch nicht existiert.

Die vorgelegte Kostenberechnung enthält zwar die baulichen Erschließungsmaßnahmen,
nicht jedoch die an die diversen Versorgungsträger zu leistenden Anschlussgebühren. Die
Kostenberechnung ist infolge des Fehlens der Anschlussgebühren für Kanal, Strom etc. un-
vollständig und die genannten Kosten sind mangels vertraglicher Vereinbarung mit dem
Betreiber der Fernwärmeanlage überdies mit Unsicherheiten behaftet.


5.2.3. Kostenbereich 2 (Bauwerk - Rohbau)

Die Rohbaukosten setzen sich aus Teilen der Baumeisterarbeiten (ohne LG 10 Putz, LG 11
Estrich, LG 19 Baureinigung, LG 20 Regieleistungen, LG 26 Asphalt, die dem Kostenbereich
Bauwerk - Ausbau zugeordnet sind), dem Konstruktiven Stahlbau, Zimmermannsarbeiten
und Natursteinarbeiten (Steinkorbfassade) zusammen und sind wie folgt gegliedert:

 

Nr.

Kostengliederung nach Gewerken

Neubau

Altbau

Gesamt-
kosten

2.H01

Baustellengemeinkosten

275.996

121.381

397.377

2.H02

Abbrucharbeiten

4.928

177.825

182.753

2.H03

Erdarbeiten und Sicherung der Erdarbeiten

116.649

29.338

145.987

2.H04

Wasserhaltungsarbeiten

11.182

0

11.182

2.H05

Dränarbeiten

9.041

0

9.041

2.H06

Kanalisierungsarbeiten

32.661

3.641

36.302

2.H07

Beton- und Stahlbetonarbeiten

472.821

139.721

612.542

2.H09

Maurer- und Versetzarbeiten

1.149

103.124

104.273

2.H12

Abdichtung

43.564

21.011

64.575

2.H14

Besondere Instandsetzungsarbeiten

0

10.127

10.127

2.H16

Fertigteile

24.150

0

24.150

2.H18

Winterbauarbeiten

31.872

18.276

50.148

2.H25

Vorlastschüttung, Bodenauswechslung

112.107

0

112.107

2.H28

Natursteinarbeiten

53.956

0

53.956

2.H32

Konstruktiver Stahlbau

47.847

0

47.847

2.H36

Zimmermannsarbeiten

1.334

15.269

16.603

2.X99

Unvorhergesehenes

20.000

50.000

70.000

Summe 2 Bauwerk Rohbau

1.259.256

689.714

1.948.970

Die Massenermittlungen und Kostenberechnungen sind sehr detailliert und weisen die Ge-
nauigkeit von Leistungsverzeichnissen auf.

In der LG 2.H06 - Kanalisierungsarbeiten geht aus der Mengenaufstellung für die
Kunststoffbögen, 45 Grad, DN 100 eine erforderliche Anzahl von 34 Stk hervor. In der Kos-
tenberechnung wurden irrtümlich die Kosten für 1.700 Stk berechnet. Die Korrektur dieses
Mengenabsatzes ergibt eine Kostenreduktion um € 10.112,-.

Die Massenermittlung der LG 2.H07 - Beton- und Stahlbetonarbeiten folgt den Angaben des
Statikers und wurde stichprobenartig nachvollzogen. Für den Neubau ergibt sich ein durch-
schnittlicher Bewehrungsgehalt von 61,0 kg/m3 Beton, für den Altbau ergeben sich
58,3 kg/m3. Diese Werte sind für Hochbauten vergleichsweise relativ niedrig. Die Überprü-
fung dieses Leistungsteiles ergab weiters, dass das Einheitspreisgerüst teilweise nicht das
Preisniveau des Preisstichtages wiedergibt. So sind die angesetzten Positionspreise für Be-
ton beim Neubau um ca. 10 - 15 % zu hoch angesetzt. Eine Korrektur der Betonpreise um


10% ergibt eine Kostenreduktion um ca. € 18.200,-. Die Stahlpreise sind gegenüber dem
derzeitigen Preisniveau um ca. 15% zu hoch angesetzt, was beim Neubau eine weitere Kos-
tenreduktion um € 15.700,- ergibt. Insgesamt ergibt sich daher bei den Beton- und Stahlbe-
tonarbeiten eine Kostenreduktion um ca. €33.900,-.

In der LG 2.H07 - Mauer- und Versetzarbeiten sind im Altbau Stahlprofilträger für Unterfan-
gungen vorgesehen. Es wurde dafür eine Masse von 55.200 kg ermittelt. Die Überprüfung
des LRH ergab, dass der für die Beistellung der verzinkten Stahlträger angesetzte Einheits-
preis von €1,-/kg deutlich zu niedrig ist. Zu kalkulieren wäre ein Preis von ca. €3,-/kg. Die
Korrektur des EP auf € 3, -/kg bewirkt daher eine Kostenerhöhung um € 110.400,-.

Die vorgelegten Kosten für die LG 2.H18 - Winterbauarbeiten beinhalten im Wesentlichen
den Mehraufwand für die Betonarbeiten bei der Fundierung des Neubaues, das Verschlie-
ßen der Bauwerksöffnungen und das Beheizen. Allein für das Beheizen der Räume über die
Bauzeit wurden Kosten von insgesamt € 29.865,59 veranschlagt. Die angesetzten Heizkos-
ten erachtet der LRH als vergleichsweise sehr hoch und darüber hinaus als nicht plausibel,
da beim Neubau wesentlich höhere Kosten angesetzt wurden als beim vom umbauten Raum
her größeren Altbau. Überdies ist aus dem Bauzeitplan ersichtlich, dass der Rohbau des
Neubauteiles erst im März 2007 fertiggestellt wird und daher die Heizperiode beim Neubau
keinesfalls, wie angesetzt, nahezu ein halbes Jahr dauern kann.

Der LRH stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der Bauzeitplan insofern nicht schlüssig
ist, als die Rohbauarbeiten für den Neubau, die im Wesentlichen Erd- und Betonbauarbeiten
sind, durchgehend über die Wintermonate 2006/2007 veranschlagt wurden. Bei niedrigen
Temperaturen können solche Arbeiten aus betontechnologischen Gründen und mit vertret-
barem Aufwand jedoch nicht durchgeführt werden. Für die Ausbauarbeiten und für die Instal-
lationsarbeiten wurden hingegen jeweils ein ganzes Jahr veranschlagt. Diese Dauer ist nach
Ansicht des LRH auch unter einer Berücksichtigung einer zweimonatigen Sommerpause zu
lang.

Der LRH anerkennt die Notwendigkeit, die Baudurchführung außerhalb der Tourismussaison
durchzuführen, stellt jedoch fest, dass speziell beim Neubau durch eine Optimierung des
Bauzeitplanes noch erhebliches Einsparungspotential bei den Winterbauarbeiten vorhanden
ist.

Für die aus bodenmechanischen Gründen im Bereich des Neubaues notwendige Vorlast-
schüttung wurde in der LG 2.H25 - Vorlastschüttung, Bodenauswechselung eine Masse von
2.300 m3 angegeben.  Vom LRH konnte aufgrund der vorhandenen Planunterlagen jedoch

nur eine Masse von 2.060 m3 nachvollzogen werden. Ebenso verhält es sich bei den Boden-


auswechselungen. Diese sind It. Angabe des Bodenmechanikers in einer Stärke von 1,0 bis
2,0 m auszuführen. Die Masse wurde ohne detaillierte Ermittlung mit 3.300 m3 angegeben.
Eine Kontrollrechnung des LRH ergab eine Menge an Bodenauswechselungsmaterial von
2.860 m3. Somit sind hier Massenreserven enthalten. Die Korrektur dieser Massen führt in
diesem Kostenbereich zu einer Kostenreduktion um € 8.172,-.

Ein wesentliches Kostenelement in der LG 2.H36 - Zimmermannsarbeiten ist der Einbau
der Dachflächenfenster, wofür im Altbau 12 Stück mit Kosten von €9.071,40 enthalten sind.
In den vorgelegten Planunterlagen sind jedoch 15 neue Dachflächenfenster verzeichnet.
Diese Anzahl wurde auch im Zuge einer Rückfrage vom Planer bestätigt. Somit ergeben sich
im Bereich der Zimmermannsarbeiten Mehrkosten von € 2.268,-.

Die in diesem KB als LG 2.H99 angegebene Reserve für Unvorhergesehenes ist aus Grün-
den der Kostenwahrheit dem KB 9 zuzuordnen. Daher ergibt sich durch Umschichtung der
Reserve eine weitere Kostenreduktion von € 70.000,-.

Insgesamt sind die Massen des Rohbaues insofern erschwert nachvollziehbar, als die Ab-
messungen in den Plänen teilweise nicht eingetragen sind. Der LRH stellte im Rahmen der
Überprüfungen jedoch fest, dass die vorgelegten Massen meist innerhalb einer Bandbreite
von +/- 5 % liegen. Durch die Saldierung der erwähnten Korrekturen und Umschichtungen
ergibt sich im KB 2- Rohbau insgesamt eine

Kostenreduktion um 9.516,-

5.2.4.  Kostenbereich 3 (Bauwerk - Technik)

Die Ermittlung der Soll-Kosten für den KB 3 wurde von den beauftragten Sonderplanern für
die HKLS- und Elektro-Planung durchgeführt. Die Massen- und Kostenberechnungen sind
auf Basis der Einreichplanung detailliert gegliedert und mit einer allgemeinen und techni-
schen Beschreibung der vorgesehenen Anlagen ergänzt. Für die Planung des Lichtkonzepts
wurde von der LIG ein eigener Sonderplaner beauftragt, dessen Angaben in die vorliegende
Kostenberechnung eingeflossen sind. Die Kostenberechnungen für die ebenfalls in KB 3
enthaltenen Förderanlagen wurden von den Architekten erstellt.


5.2.4.1.        Elektro - Installationen

Nachstehend sind die vorgelegten Soll-Kosten für die Elektroinstallationen - getrennt nach
Bauteilen - tabellarisch dargestellt.

 

Nr.

Kostengliederung nach Gewerken

Neubau

Altbau

Gesamt-
kosten

3.T01

Baustellengemeinkosten (Elektro)

3.100

5.800

8.900

3.T06

Niederspannungsverteilung

14.170

42.511

56.682

3.T07

Kabel f. Energie- u. Nachrichtenübertragung

10.182

25.544

35.726

3.T08

Isolierte Leitungen

17.634

70.535

88.169

3.T09

Rohr- und Tragsysteme

29.380

117.520

146.900

3.T10

Schalt-, Steuer- und Steckgeräte

9.525

28.574

38.098

3.T11

a) Leuchten für Innenräume

82.750

114.750

197.500

 

b) Montage

7.000

6.000

13.000

 

c) Notlichtanlage

7.080

25.101

32.181

3.T12

Erdungs- und Blitzschutzanlage

8.872

5.914

14.786

3.T14

Elektroheizungsanlagen

4.097

3.781

7.878

3.T17

Radio- TV-Hifi (Audiovisionelle Anlagen)

10.376

0

10.376

3.T18

Kommunikationsanlagen

12.729

0

12.729

3.T19

Elektrotechnische Verarbeitung

8.280

22.965

31.245

3.T20

Brandmeldetechnik

13.709

41.126

54.834

3.T21

Sicherheitstechnik (Überwachungsanlagen)

6.650

19.950

26.600

3.T24

Fördertechnische Anlagen

53.000

211.000

264.000

3.T27

Haustechnik - Installation

15.057

7.757

22.814

3.T29

Planung und Inbetriebnahme (Elektro)

2.186

6.559

8.745

3.T30

Regieleistung

3.114

16.346

19.460

Summe Bauwerk - Technik / Elektro

318.889

771.734

1.090.623

Die vorgelegte Massenermittlung für die elektrotechnischen Anlagen und die Förderanlagen
wurde raumbezogen und positionsweise erstellt. Die ausgewiesenen Massenvordersätze
sind in Verbindung mit den vorliegenden Plänen nachvollziehbar und plausibel. Die ange-
setzten Preise entsprechen durchwegs dem ortsüblichen Niveau.

Für die Lichttechnik wurde lediglich eine Kostenaufstellung mit Massen und Preisen vorge-
legt, das Beleuchtungskonzept sowie Planunterlagen wurden erst auf Urgenz des LRH
nachgereicht. Die für die Beleuchtung angesetzten Preise sind nur Richtpreise, da eine Kon-
kretisierung, welche Leuchtentypen zur Ausführung gelangen werden, zum Zeitpunkt der
Überprüfung der vorgelegten Unterlagen noch nicht definiert war. Hier ortet der LRH ein
mögliches Einsparungspotential durch kostenbewusste Auswahl der Leuchtentypen.

Den Kostenansatz für Regieleistungen für die Umbau- und Sanierungsarbeiten im Altbau
erachtet der LRH als äußerst knapp bemessen.


5.2.4.2.        HKLS - Installationen

Nachstehend sind die vorgelegten Soll-Kosten für die HKLS-Installationen analog zu den
Elektroinstallationen - getrennt nach Bauteilen - tabellarisch dargestellt.

 

Nr.

Kostengliederung nach Gewerken

Neubau

Altbau

Gesamt-
kosten

3.T01

Baustellengemeinkosten (HKLS)

1.000

1.000

2.000

3.T43

Kältemaschinen und Zubehör

60.110

7.200

67.31C

3.T44

Wärmetauscher und Speicher

3.000

11.400

14.400

3.T46

Heizkörper und Deckenstrahlplatte

2.184

33.776

35.960

3.T47

Fußbodenheizung

27.559

27.218

54.777

3.T50

Lüftungszentralgeräte/Ventilatoren

124.000

78.000

202.000

3.T51

Einzel- sowie Luftnachbehandlungsgeräte

740

26.950

27.690

3.T54

Luftleitungen

75.255

39.108

114.363

3.T55

Luftleitungseinbauten

32.710

28.450

61.160

3.T56

Luftdurchlässe

35.828

26.725

62.553

3.T60

Einrichtungsgegenstände/Feinarmaturen

1.521

22.671

24.192

3.T61

Ausstattungsgegenstände

331

4.342

4.673

3.T62

Wasseraufbereitungsanlagen

0

890

890

3.T66

Abwasseranlagen

6.199

11.724

17.922

3.T70

Metallrohre und Zubehör

30.307

55.186

85.493

3.T71

Kunststoffrohre und Zubehör

50

2.972

3.022

3.T72

Verbundrohre und allgemeines Zubehör

5.150

53.579

58.729

3.T73

Armaturen für Wasserleitungen

0

3.882

3.882

3.T74

Armaturen für Heizungsleitungen

14.B34

17.091

31.925

3.T76

Pumpen

11.190

8.200

19.39C

3.T77

Verteiler und Entlüftungsstationen

1.734

3.888

5.622

3.T78

Ausdehnungsanlagen

5.840

0

5.840

3.T80

Mess- und Kontrollgeräte

484

8.714

9.198

3.T82

Wärme- und Kältedämmung

63.653

57.699

121.352

3.T83

Brand- und Schalldämmung

3.553

8.284

11.837

3.T85

MSR-Automatisierungsgeräte

20.299

52.250

72.549

3.T86

MSR-Leit-, Bedien- u.. Überwachungsgeräte

0

17.328

17.328

3.T87

MSRL-Peripherie

19.004

18.947

37.951

3.T88

HLS-Schaltschrank

17.674

27.637

45.311

3.T90

Regieleistungen

210

4.640

4.850

3.T91

Planung und Inbetriebnahme (HKLS)

24.321

32.807

57.128

3.T92

Abnahmeprüfungen

3.150

3.200

6.350

3.T95

Wartung

4.250

4.250

8.50C

3.T99

Unvorhergesehenes

0

24.000

24.000

Summe Bauwerk - Technik / HKLS

596.139

724.007

1.320.147

Die vorgelegte Massenermittlung für die HKLS-Anlagen wurde raumbezogen und positions-
weise erstellt. Die ausgewiesenen Massenvordersätze sind in Verbindung mit den vorliegen-
den Plänen nachvollziehbar und plausibel. Die Ermittlung der Soll-Kosten wurde auf Basis
von Leistungsverzeichnissen erstellt. Die angesetzten Preise basieren auf Erfahrungswerten
und entsprechen durchwegs dem ortsüblichen Niveau.


Die als LG 3. T99 in diesem KB angegebene Reserve für Unvorhergesehenes ist aus Grün-
den der Kostenwahrheit dem KB 9 zuzuordnen
. Daher ergibt sich durch Umschichtung die-
ser Reserve eine

Kostenreduktion von € 24.000,-.

5.2.5. Kostenbereich 4 (Bauwerk - Ausbau)

Dieser Kostenbereich enthält die Ausbauarbeiten des Neubaues und des Altbaues. Für den
Altbau sind außer den Maßnahmen zum Umbau des Gebäudes entsprechend der im Busi-
nessplan festgelegten Nutzung auch die Renovierungsarbeiten des historischen Gebäude-
bestandes (Instandsetzungen des Fassadenputzes, die Restaurierungsarbeiten der kunst-
historisch bedeutenden Wand- und Deckenflächen und Renaissancegewölbe, Restaurie-
rungsmaßnahmen an den Türen und schließlich Mauerwerksbeschichtungen), die vom BDA
finanziert werden und die im Zuge der Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, enthalten.

 

Nr.

Kostengliederung nach Gewerken

Neubau

Altbau

Neu+Altbau

BDA

Gesamt-
kosten

4.H10

A) Putzarbeiten

862

118.043

118.905

 

118.905

4.H10

B) Putzarbeiten - Sanierung Fassade

0

0

0

50.314

50.314

4.H11

Estricharbeiten

24.898

69.135

94.033

 

94.033

4.H14

Besondere Instandsetzungsarbeiten

0

0

0

328.650

328.650

4.H19

Baureinigung

3.359

4.720

8.079

 

8.079

4.H20

Regieleistungen

11.170

18.124

29.294

 

29.294

4.H21

Schwarzdeckerarbeiten

112.127

0

112.127

 

112.127

4.H22

Dachdeckerarbeiten

0

6.318

6.318

 

6.318

4.H23

Bauspenglerarbeiten

8.794

9.006

17.800

 

17.800

4.H24

Fliesen-, Platten- u. Mosaiklegearb.

0

14.582

14.582

 

14.582

4.H28

Natursteinarbeiten (Boden)

45.740

186.194

231.934

 

231.934

4.H31

Schlosserarbeiten

30.236

118.062

148.298

 

148.298

4.H33

Schlosser - Leichtmetall Fassade

84.807

0

84.807

 

84.807

4.H37

a) Tischler - Wandverkl.+Decke Saal

242.615

30.453

273.069

 

273.069

 

3) Tischler - mobile Trennwände

137.585

0

137.585

 

137.585

 

c) Tischler - Türen u. Sonstiges

0

0

0

64.417

64.417

4.H38

Holzfußböden

59.082

105.672

164.754

 

164.754

4.H39

Trockenbauarbeiten

38.374

165.429

203.803

 

203.803

4.H43

A) Türsysteme Holz

15.395

61.087

76.481

 

76.481

4.H43

B) Türsysteme (Stahl/Metall)

20.805

6.978

27.783

 

27.783

4.H45

a) Beschichtung auf Holz und Metall

1.624

258

1.882

 

1.882

4.H45

b) Feuerschutzanstriche F60

0

22.560

22.560

 

22.560

4.H46

Anstriche Mauerwerk, Putz u. Beton

43.938

46.104

90.041

28.579

118.621

4.H50

Klebearbeiten Boden- u. Wandbeläge

3.602

0

3.602

 

3.602

4.H51

Fenster- und Fenstertüren aus Holz

0

146.270

146.270

 

146.270

4.H55

Sanierung von Holzfenster

0

0

0

26.943

26.943

4.H56

Dachflächenfenster, Lichtkuppeln etc.

3.107

0

3.107

 

3.107

4.H57

Jalousien

16.086

4.848

20.934

 

20.934

4.H60

Screen (Membranverkleidung)

210.776

0

210.776

 

210.776

4.H61

Leitsystem

3.875

11.305

15.180

 

15.180

Summe 4 Bauwerk - Ausbau

1.118.856

1.145.147

2.264.003

498.903

2.762.906


Die Überprüfung des LRH ergab, dass im Gewerk Putzarbeiten einige kleinere Zuordnungs-
bzw. Rechenfehler enthalten sind, deren Korrektur eine Kostenreduktion um € 1.970,- ergibt.

Im Altbau sollen It. den vorgelegten Planunterlagen Holzfußböden im Obergeschoß und in
den ausgebauten Dachgeschoßteilen auf einer Fläche von insgesamt 1.085 m2 eingebaut
werden. Der LRH stellte fest, dass Parkettböden unter anderem auch in den Technikräumen
des Dachgeschoßes und im Lager für die Sommermöbel vorgesehen sind. Für diese Räum-
lichkeiten ist ein Holzfußboden keine geeignete Bodenkonstruktion, da die Möglichkeit der
Kondenswasserbildung im Bereich der dort befindlichen Lüftungsgeräte und Lüftungsklap-
pen besteht, welche im Laufe der Zeit zur Zerstörung des Bodenbelages führt. Auch die
Notwendigkeit eines optisch ansprechenden Bodenbelages ist in diesen Räumen nicht ge-
geben. Vom LRH wird anstelle dessen empfohlen, in den angeführten Räumen als Bodenbe-
lag einen feuchtraumgeeigneten Trockenestrich, allenfalls in Verbindung mit einem auf die
Anforderungen abgestimmten keramischen Belag, einzubauen.

Beim Gewerk Trockenbau wurde die Massenermittlung geschoßweise erstellt, eine Summie-
rung vermisste der LRH jedoch. In der Massenermittlung für die Wände im Altbau sind Re-
chenfehler bei der Position der Vorsatzschalen enthalten, die bei Korrektur die vorgelegten
Kosten um € 3.190,- reduzieren. Die Herstellung von 200 m Rohrverkleidungen mit Kosten
von €9.660,- ist weder planlich noch rechnerisch nachvollziehbar.

Durch die Saldierung der erwähnten Korrekturen ergibt sich im Kostenbereich 4 insgesamt
eine

Kostenreduktion um € 5.160,-.

5.2.6.  Kostenbereich 5 (Einrichtung)

In der vorliegenden Sollkostenberechnung sind in diesem Kostenbereich lediglich
€ 100.000,- für „Kunst am Bau" angegeben.

 

Nr.

Kostengliederung nach Gewerken

Neubau

Altbau

Gesamt-
kosten

5.D

Kunst am Bau

49.717

50.283

100.000

Summe 5 Einrichtung

49.717

50.283

100.000

Der Ansatz von € 100.000,- für „Kunst am Bau" wurde von der LIG mit den erhöhten künstle-
rischen Anforderungen und Möglichkeiten für dieses spezielle Projekt argumentiert.


Die Kosten für feste und bewegliche Einrichtung wurden gemäß Angabe der LIG den Nut-
zern zugeordnet und sind im Businessplan bzw. der Folgekostenberechnung mit € 1,7 Mio
enthalten. Folgende Kosten werden gemäß Businessplan für die Erstausstattung der Ein-
richtung angegeben:

 

Kostengliederung

Kosten

Instrumente

620.000

Technische Ausstattung

240.000

Bürogeräte

120.000

Sonst. Betriebs- u. Geschäftsausstattung

720.000

Summe Einrichtung

1.700.000

Auf Urgenz des LRH wurden diese Angaben auch mit Instrumenten- und Einrichtungslisten
hinterlegt, die auf von der Abt. 5 - Kultur vorgegebenen Mengen und eingeholten Listen-
bzw. Richtpreisen basieren. Der wesentliche Kostenanteil der Instrumentenausstattung sind
insgesamt 20 Klaviere und Flügel, deren Kosten rd. € 303.000,- betragen. Die übrigen In-
strumentenkosten betreffen die Schlagwerkausstattung sowie eine große Anzahl weiterer
Instrumente. Die Technische Ausstattung beinhaltet Licht- und Tonanlagen (rd. € 170.000,-)
sowie die Video- und Fotoausstattung (rd. € 70.000,-). Unter dem Titel Bürogeräte wurden
die Techn. Ausstattung der Büros sowie die Beamer, Präsentationsausstattung, Fernseher,
CD-Player etc. zusammengefasst. In der Sonstigen Betriebs- und Geschäftsausstattung ist
die feste und bewegliche Möblierung der Säle und Räumlichkeiten sowie die Software der
Mediathek enthalten.

Im Businessplan für die CMA wird festgehalten, dass nur Instrumente angeschafft werden
sollen, welche selten und/oder schwer transportierbar sind. Die Liste der Instrumente, die
dem LRH vorliegt, enthält jedoch über 600 Positionen mit kleinen Instrumenten wie Trian-
geln, Blockflöten, Klarinetten, Holzblasinstrumente, Saxophone, Geigen, Steirische Harmo-
nika, Panflöten, Kugelrasseln, Kastagnetten, etc.

Die Anschaffung allein von 20 Klavieren (inkl. Flügeln) erachtet der LRH für eine Erstausstat-
tung jedenfalls als zu großzügig.

Zu den angeführten Kosten für „Kunst am Bau" in der Höhe von € 100.000,- stellt der LRH
fest, dass den Anforderungen des Kärntner Kulturförderungsgesetzes 2001 durch Aus-
schreibung und Durchführung des Architektenwettbewerbes und die Vergabe der Planungs-
leistungen an den Preisträger dieses Wettbewerbes Rechnung getragen wurde. Die Kosten
dieses Wettbewerbes betrugen lt. Angabe in KB 8 - Nebenkosten € 123.136,65 und über-
steigen somit den im K-KFördG 2001 verankerten Kostenanteil von 1% der Bauwerkskosten
bereits.


Der LRH ortet in diesem Kostenbereich Einsparungspotentiale. Unbeschadet der kostenmä-
ßigen Zuordnung der festen und beweglichen Einrichtung zum Bereich der Nutzer ist die
einrichtungsmäßige Erstausstattung jedoch für die vorgesehene Nutzung des Gesamtprojek-
tes unumgänglich erforderlich und deren Kosten im Sinne der Kostenwahrheit den vorgeleg-
ten Gesamtinvestitionskosten zuzuordnen und hinzuzuzählen. Dies ergibt in diesem Kosten-
bereich eine

Kostenerhöhung von € 1.700.000,-.

5.2.7. Kostenbereich 6 (Außenanlagen)

Der Kostenbereich 6 enthält die Erd- und Oberbauarbeiten für die Herstellung der Straßen,
Wege und Parkplätze, die Asphaltierungen, die Gartengestaltung und die Außenbeleuch-
tung. Die Kosten wurden folgend aufgegliedert:

 

Nr.

Kostengliederung nach Gewerken

Neubau

Altbau

Gesamt-
kosten

6.H13

Außenanlagen (Planum u. Pflasterarbeiten)

94.827

7.461

102.288

6.H26

Asphaltbelagsarbeiten

39.792

0

39.792

6.H58

Gartengestaltung und Landschaftsbau

69.052

0

69.052

6.T11

Leuchten und Lampen

28.800

16.000

44.800

Summe 6 Außenanlagen

232.471

23.461

255.932

Für die Zufahrtsstraßen wurde für eine Fläche von 2.650 m2 vorgesehen, den Frostkoffer mit
einer Stärke von 40 cm herzustellen. Der LRH ist der Auffassung, dass eine Stärke von
30 cm, wie im Landesstraßenbau üblich, auch hier ausreichend ist. Zudem wurde auch der
Einheitspreis für den Frostkoffer mit €9,97/m2 überhöht angesetzt. Bei Ausführung des
Frostkoffers in der üblichen Stärke in Verbindung mit der Reduktion des überhöhten Ein-
heitspreises ergibt sich eine Kostenreduktion von € 15.820,-.

Auch bei der mechanisch stabilisierten Tragschicht und bei den Granitleistensteinen erachtet
der LRH die Einheitspreise als um ca. 20% zu hoch angesetzt. Die Korrektur dieser Preise
ergibt eine weitere Kostenreduktion um ca. € 5.700,-.

Auch bei den Asphaltierungsarbeiten ergab die Prüfung des LRH ein überzogenes Einheits-
preisgerüst. Die Arbeiten wurden im Mittel um ca. 30% zu teuer in der Kostenaufstellung
berücksichtigt. Die Korrektur führt zu einer Kostenreduktion um ca. € 12.000,-.


Durch die Saldierung der erwähnten Korrekturen ergibt sich im Kostenbereich 6 insgesamt
eine

Kostenreduktion um 33.520,-.

5.2.8. Kostenbereich 7 (Honorare)

Die Planungsleistungen für Architektur wurden auf Basis eines ab Dezember 2003 durchge-
führten EU-weiten zweistufigen Architektenwettbewerbes vergeben. Die LIG beauftragte die
Architekten im Dezember 2004 mit den für die Einreichplanung erforderlichen Leistungen,
nachdem diese auf Basis mündlicher Aufträge bereits ab Sommer 2004 für das Projekt tätig
waren. Die weiteren für das gegenständliche Projekt notwendigen Planungsleistungen wur-
den bisher entweder in zweistufigen Verhandlungsverfahren oder als Direktvergaben von der
LIG vergeben. Die für die Einreichplanung erforderlichen Planungsleistungen wurden im
Zeitraum Juli bis Dezember 2004 beauftragt, wobei die Projektsteuerung zwar schon ab April
2004 auf Basis eines mündlichen Auftrages Leistungen erbrachte, die schriftliche Beauftra-
gung jedoch erst im Dezember 2004 erfolgte. Dem LRH liegen für die vergebenen Leistun-
gen die gefertigten Werkverträge vor. Die Unterlagen zu Ausschreibung und Auswahlverfah-
ren wurden nur teilweise vorgelegt. Insgesamt wurden von der LIG bis dato Planungsleis-
tungen im Umfang von rd. € 353.000,- beauftragt.

Gemäss der von der LIG vorgelegten Soll-Kosten-Berechnung wurden in der nachstehenden
Tabelle die Planungskosten zusammengefasst:

 

Nr.

Kostengliederung nach Gewerken

Neubau

Altbau

Neu+Altbau

BDA

Gesamt-
kosten

7.A02

Architektur

135.278

283.127

418.405

23.562

441.967

7.A10

Statik

15.884

30.833

46.717

 

46.717

7.A11

Geotechnik

4.957

0

4.957

 

4.957

7.A20

Elektrotechnik

11.503

17.255

28.758

 

28.758

7.A22

Heizungstechnik

18.899

22.185

41.084

 

41.084

7.A30

thermische Bauphysik

5.854

9.552

15.406

 

15.406

7.A31

Akustik

9.287

15.153

24.440

 

24.440

7.A61

Projektabw., Projektsteuerung, ÖBA

189.283

309.696

498.979

28.099

527.078

7.A61

Projektsteuerung EH (PPH 1 bis 3)

33.508

52.464

85.972

4.841

90.813

7.A61

LIG Allgemein

0

50.000

50.000

2.816

52.816

7.A81

Bau KG

8.874

18.016

26.890

1.514

28.404

7.A81

Lichtplanung

4.884

9.916

14.800

 

14.800

7.A82

3oden, Gründung

9.023

0

9.023

 

9.023

7.X99

Reserven Honorare

19.500

45.500

65.000

 

65.000

Summe 7 Honorare

466.734

863.697

1.330.430

60.832

1.391.262

Die vorgelegten Unterlagen waren unvollständig und die Sollkosten nur in Teilbereichen
nachvollziehbar. Erst nach Urgenz des LRH wurden die fehlenden Unterlagen ergänzt und


nachvollziehbare und plausible Berechnungen bzw. vorliegende Werkverträge und erteilte
Aufträge beigebracht.

Der LRH bemängelt, dass die LIG die Architekten und die Projektsteuerung erst lange nach-
dem diese mit der Erbringung der Leistungen begonnen hatten, schriftlich beauftragte, wobei
insbesondere bei der Projektsteuerung die Honorarbasis gegenüber der Ausschreibung we-
sentlich verändert wurde.

Der LRH stellt fest, dass die in diesem KB angegebene Reserve in Höhe von € 65.000,- aus
Gründen der Kostenwahrheit dem KB 9 zuzuordnen ist. Ebenso aus Gründen der Kosten-
wahrheit sind die in Kap. 1.5 d.B. angeführten Projektentwicklungskosten in Höhe von
€58.288,- den für das Projekt erforderlichen Gesamtinvestitionskosten hinzuzuzählen. Da-
her ergibt sich durch Umschichtung der Reserve und Hinzuzählung der Projektentwicklungs-
kosten eine

Kostenminderung von € 6.712,-

5.2.9. Kostenbereich 8 (Nebenkosten)

In der vorgelegten Soll-Kostenberechnung wurden folgende Kostenansätze für Nebenkos-
ten, Gebühren und Abgaben angegeben.

 

Nr.

Kostengliederung nach Gewerken

Neubau

Altbau

Neu+Altbau

BOA

Gesamt-
kosten

8.A01

Allgemeine Maßnahmen

10.800

9.200

20.000

11.000

31.000

8.A02

Wettbewerb

123.137

0

123.137

 

123.137

8.A03

Befundaufnahmen

16.499

29.585

46.084

 

46.084

8.A40

Muster, Modelle

7.500

0

7.500

 

7.500

8.A50

Spesen, Reisekosten

1.533

0

1.533

 

1.533

Summe 8 Nebenkosten

159.4B9

38.785

198.254

11.000

209.254

Der LRH bemängelt, dass die Zuordnungen der wesentlichen Kostenanteile dieses KB nicht
in Einklang mit der ÖNORM B 1801-1 stehen. Die angegebenen Kosten des Architekten-
wettbewerbs wären gemäß ÖNORM B 1801-1 dem KB 7 - Honorare zuzuordnen, die ange-
führten Befundaufnahmen dem KB 1 - Aufschließung.

Die angeführten Allgemeinen Maßnahmen beinhalten It. Auskunft der LIG Bürgerinformati-
onsveranstaltungen, Tourismusinformationen, Bewirtung etc.


5.2.10.        Kostenbereich 9 (Reserven)

Für allfällige, unvorhergesehene Leistungen wurden nur rd. 2,5 % der Gesamtsumme der
Kostenbereiche 0 bis 8 im gegenständlichen Kostenbereich 9 angesetzt.

 

Nr.

Kostengliederung nach Gewerken

Neubau

Altbau

Neu+Altbau

BDA

Gesamt-
kosten

9.X01

Reservemittel für Unvorhergesehenes

53.603

156.397

210.000

20.000

230.000

Summe 9 Reserven

53.603

156.397

210.000

20.000

230.000

Im Zuge der Überprüfung stellte der LRH fest, dass in einigen Kostenbereichen „Reserven
für Unvorhergesehenes" angesetzt wurden. Im Sinne der Kostenwahrheit sind diese Reser-
ven dem gegenständlichen KB 9 zuzuordnen.

Durch Zuordnung aller deklarierten Reserven zu diesem KB ergibt sich folgende Gesamtre-
serve:

 

Nr.

Kostengliederung nach Gewerken

Neubau

Altbau

Neu+Altbau

BDA

Gesamt-
kosten

9.X01

Reservemittel für Unvorhergesehenes

53.603

156.397

210.000

20.000

230.000

2.X99

Unvorhergesehenes

20.000

50.000

70.000

 

70.000

3.T99

Unvorhergesehenes

0

24.000

24.000

 

24.000

7.X99

Reserven Honorare

19.500

45.500

65.000

 

65.000

Summe 9 Reserven

93.103

275.897

369.000

20.000

389.000

Somit ergibt sich insgesamt ein rd. 4,2% Anteil an Reserven für Unvorhergesehenes, wel-
chen der LRH als für dieses Bauvorhaben als angemessen erachtet.

5.3.      Baumaßnahmen am Standort Knappenberg
5.3.1.  Kostenzusammenstellung

Von der LIG wurde nach Urgenz des LRH am 17.10.2005 eine „Kostenschätzung Musikzent-
rum Knappenberg" für die Maßnahmen in der geplanten Außenstelle der CMA in Knappen-
berg vorgelegt. Die vorgelegte Kostenschätzung basiert auf einer überschlägigen Massen-
ermittlung und weist einen geringen Detaillierungsgrad auf. Das vorliegende Entwurfsprojekt
und die Kostenschätzung wurden erst im Oktober 2005 erstellt. Die Kostengenauigkeit wur-
de mit +/- 15 % angegeben.


Für die Baumaßnahmen am Standort Knappenberg wurde folgende Kostenaufstellung vor-
gelegt:

 

Nr.

Kostenbereich

Sollkosten

0

Grundstück

80.000

1

Aufschließung

5.000

2

Bauwerk - Rohbau

418.500

3

Bauwerk - Technik

316.000

4

Bauwerk - Ausbau

471.570

5

Einrichtung (nur Kunst am Bau)

15.000

6

Außenanlagen

77.700

7

Honorare

216.130

8

Nebenkosten

12.100

9

Reserven

8.000

GK

Gesamtkosten

1.620.000

Zusätzlich wurden im Rahmen des Businessplanes Kosten in Höhe von € 425.000,- für feste
und bewegliche Einrichtung als Investitionsbudget angegeben.

5.3.2.      Kostenbereich 0 (Grunderwerb)

In diesem Kostenbereich wurden insgesamt Kosten in Höhe von € 80.000,- vorgelegt. Davon
sind € 70.000,- Aufwand für die Mieterablösen. Über diese Ablösekosten wurden mit den
derzeitigen Mietern der beiden im Bestandsgebäude vorhandenen Wohnungen schon im
Mai 2005 Vereinbarungen abgeschlossen.

Die übrigen € 10.000,- sind für die Nebenkosten des Grunderwerbs vorgesehen, da das
Grundstück, auf dem sich der umzubauende Gebäudekomplex der ehemaligen Volksschule
Knappenberg befindet, derzeit noch im Eigentum der Marktgemeinde Hüttenberg ist und von
dieser dem Land Kärnten geschenkt werden soll.

5.3.3.       Kostenbereich 1 (Aufschließung)

Für diesen Kostenbereich wurden Gesamtkosten in Höhe von € 5.000,- vorgelegt. Für die
Leistungserhöhung des bestehenden Stromanschlusses sowie den Hausanschluss wurden
vom Elektroplaner Kosten berechnet und mit € 3.900,- angegeben. Die weiteren € 1.100,-
sind für die zusätzlich erforderliche Kanalanschlussgebühr vorgesehen.


5.3.4. Kostenbereich 2 bis 4 (Bauwerk - Rohbau, Technik, Ausbau)

Die Soll-Kosten für den KB 2 - Rohbau und den KB 4 - Ausbau wurden von einem dazu
beauftragten Planungsbüro auf Basis der Architekten-Entwurfspläne ermittelt. Die Sollkos-
tenermittlung für den KB 3 wurde an einen Elektro- und einen Haustechnikplaner vergeben.
Die Massenansätze wurden auf Entwurfsbasis grob ermittelt und in einer Kostenschätzung,
deren Genauigkeit mit +/-15% angegeben wurde, zusammengefasst.

Für diese drei Kostenbereiche wurden Kosten wie folgt angegeben:

 

Kostengliederung nach Gewerken

Gesamtkosten

Baumeister

339.400

Zimmermeister

4.500

Dachdecker - Spengler

2.300

Leichtdachkonstruktion

72.300

Summe KB 2 Rohbau

418.500

HLS - Technik

182.000

E - Technik

134.000

Summe KB 3 Technik

316.000

Fliesenleger

12.290

Schlosser

75.225

Bautischler

137.870

Bodenleger

49.585

Trockenbau

42.580

Vollwärmeschutz

42.120

Fassadenverkleidung

41.600

Maler- und Anstreicher

28.500

Demontage Holzfenster

3.220

Kunststofffenster

31.720

Bewegliche Abschlüsse von Fenstern

6.860

Summe KB 4 Ausbau

471.570

Summe KB 2-4 Rohbau, Technik, Ausbau

1.206.070

Auf Grund des nur im Entwurf vorliegenden Projektes wurde auch nur eine überschlägige
Kostenberechnung für die Maßnahmen in Knappenberg vorgelegt. Die vorliegende Kosten-
schätzung erachtet der LRH als für den aktuellen Planungsstand (Entwurf) plausibel und in
groben Zügen nachvollziehbar.

Etwaige Mehr- oder Minderkosten können jedoch auf Grund des wenig fortgeschrittenen
Planungsstandes nicht quantifiziert werden.


5.3.5. Kostenbereich 5 (Einrichtung)

In der vorliegenden Sollkostenschätzung wurden in diesem Kostenbereich lediglich
€ 15.000,- für „Kunst am Bau" angegeben.

Im Businessplan sind weitere rd. € 425.000,- für feste und bewegliche Einrichtung als Inves-
titionen enthalten. Diese sind mit Instrumenten- und Einrichtungslisten hinterlegt und wurden
wie folgt zusammengefasst:

 

Kostengliederung nach Gewerken

Gesamtkosten

Instrumente

145.000

Technische Ausstattung

55.000

Bürogeräte, Seminartechnik, Multimedia

25.870

Sonstige Ausstattung - Möblierung

199.550

Summe 7 Honorare

425.420

Die vorgelegte Instrumentenliste beinhaltet zwei Klaviere, einen Bass- und einen E-
Gitarrenverstärker sowie eine „Vollausstattung Schlagwerk", die mit Kosten von € 137.450,-
rd. 95 % der gesamten Instrumentenkosten für den Standort Knappenberg beträgt.

Inwieweit tatsächlich für den blasmusikalischen Seminarbetrieb an der Außenstelle der CMA
in Knappenberg eine Schlagwerksausstattung der angegebenen Dimension erforderlich ist,
sollte vor Inangriffnahme des Projektes nochmals genau hinterfragt werden.

Die in der technischen Ausstattung enthaltenen Kosten für Licht- und Tonanlagen wurden
vom beauftragten Planer für Elektrotechnik als Zusatzausstattung ermittelt, jedoch von der
projektvorlegenden Stelle um rd. € 7.500,- erhöht. Diese zusätzlich veranschlagte Summe ist
nicht nachvollziehbar.

Die Mengen- und Kostenangaben der Kapitel Bürogeräte, Seminartechnik, Multimedia und
Möblierung sind anhand der Einrichtungslisten nachvollziehbar, Planunterlagen dazu liegen
nicht vor. Die angesetzten Preise liegen durchwegs im Rahmen der Ortsüblichkeit.

Analog zu den Maßnahmen in Ossiach ist auch hier die einrichtungsmäßige Erstausstattung
für die vorgesehene Nutzung des Gesamtprojektes unumgänglich erforderlich. Daher sind
die Kosten dafür im Sinne der Kostenwahrheit den vorgelegten Gesamtinvestitionskosten als
erforderliche Investitionen hinzuzuzählen.


5.3.6.      Kostenbereich 6 (Außenanlagen)

Für diesen Kostenbereich wurden Kosten in Höhe von € 77.700,- angegeben. Auch für die-
sen KB wurden die Massenansätze auf Entwurfsbasis überschlägig ermittelt und in einer
Kostenschätzung mit einer Genauigkeit von +/-15% zusammengefasst.

Die dem LRH vorliegenden Planunterlagen für die Außenanlagen enthalten keine Angaben
der Abmessungen, die Massenansätze sind daher nicht nachvollziehbar.

5.3.7.       Kostenbereich 7 (Honorare)

Die Honorare für Planungsleistungen wurden von der LIG in der Soll-Kosten-Berechnung
tabellarisch wie folgt dargestellt:

 

Kostengliederung nach Gewerken

Gesamtkosten

Projektsteuerung und -management

58.710

Architektur

50.960

Statik

18.500

Energieoptimierung

1.900

Kostenermittlung

12.000

HKLS - Planer

13.760

E - Planer

13.300

ÖBA

25.000

Akustik

10.000

Bau - KG

12.000

Summe 7 Honorare

216.130

In den vorgelegten Unterlagen waren die angeführten Honorare weder erläutert noch nach-
vollziehbar dargestellt. Auf Urgenz des LRH wurden am 28.11.2005 von der LIG die mit den
Planern bisher geschlossenen Werkverträge bzw. deren Beauftragungen zur Überprüfung
vorgelegt.

Der LRH stellte fest, dass schriftliche Beauftragungen der Planer durch die LIG durchwegs
erst im November 2005 erfolgten, die von diesen Planern erstellten Unterlagen dem LRH
jedoch schon Mitte Oktober vorgelegt wurden. Besonders bemerkenswert ist, dass die
schriftliche Beauftragung der Architektin erst am 25.11.2005 erfolgte, im Werkvertrag jedoch
der 20.7.2005 als Planungsbeginn festgelegt wurde. Die Vorgangsweise, die schriftlichen
Aufträge erst lange nach Leistungsbeginn zu erteilen, ist zu kritisieren.


5.3.8.      Kostenbereich 8 (Nebenkosten)

In diesem Kostenbereich wurden für Befundaufnahmen, Vermessungen, Spesen etc. Kosten
in Höhe von € 12.100,- vorgesehen. Der Betrag wurde gemäß Auskunft der Projektverant-
wortlichen aus Erfahrungswerten geschätzt. Bis dato wurden bereits € 9.771,76 aus diesem
KB für Vermessung, Baugrund- und Bauwerksuntersuchung sowie Frostfreihaltung des Be-
standsgebäudes bezahlt.

5.3.9.      Kostenbereich 9 (Reserven)

Für allfällige, unvorhergesehene Leistungen wurden € 8.000,- oder rd. 0,4 % der Gesamt-
kosten im gegenständlichen Kostenbereich 9 angesetzt. Reserve für Bauherrenentscheide
wurde gemäß Erläuterung keine vorgesehen.

Der LRH erachtet die Berücksichtigung eines unter 1 % liegenden Anteiles für Reserven als
für dieses Bauvorhaben zu gering, zumal es sich um die Adadptierung und den Umbau eines
Bestandsgebäudes handelt und gleichzeitig auch die Kostenschätzung auf Entwurfsbasis
noch mit erhöhten Unsicherheiten behaftet ist.

5.4.      Zusammenfassung der Soll-Kosten-Berechnung

Nach der vorgelegten und vom LRH überprüften Soll-Kosten-Berechnung ergeben sich für
das gegenständliche Projekt nachstehende in den Übersichtstabellen dargestellte Soll-
Kosten:

Gesamtkosten CMA Standort Ossiach

 

Nr.

Kostenbereich

angegebene
Sollkosten

Korrektur LRH

korrigierte
Sollkosten

0

Grundstück

0

 

0

1

Aufschließung

141.096

 

141.096

2

Bauwerk - Rohbau

1.948.970

-9.516

1.939.454

3

Bauwerk - Technik

2.410.770

-24.000]

2.386.770

4

Bauwerk - Ausbau

2.762.906

-5.160

2.757.746

5

Einrichtung

100.000

1.700.000

1.800.000

6

Außenanlagen

255.932

-33.520

222.412

7

Honorare

1 391.262

-6.712

1.384.550

8

Nebenkosten

209.254

 

209.254

9

Reserven

230.000

159.000

389.000

GK

Gesamtkosten

9.450.190

1.780.092

11.230.282


Gesamtkosten CMA Standort Knappenberg

 

Nr.

Kostenbereich

angegebene
Sollkosten

Korrektur LRH

korr.
Sollkosten

0

Grundstück

80.000

 

80.000

1

Aufschließung

5.000

 

5.000

2

Bauwerk - Rohbau

418.500

 

418.500

3

Bauwerk - Technik

316.000

 

316.000

4

Bauwerk - Ausbau

471.570

 

471.570

5

Einrichtung

15.000

425.000

440.000

6

Außenanlagen

77.700

 

77.700

7

Honorare

216.130

 

216.130

8

Nebenkosten

12.100

 

12.100

9

Reserven

8.000

 

8.000

GK

Gesamtkosten

1.620.000

425.000

2.045.000

Die überprüften Gesamtprojektkosten betragen für beide Standorte der CMA gemeinsam
rd. 13,275 Mio und übersteigen somit die angegebenen Soll-Kosten von
rd.
11,070 Mio. Die im Businessplan angeführten Investitionskosten für feste und bewegli-
che Einrichtung in Höhe von insgesamt € 2,125 Mio waren aus Gründen der Kostenwahrheit
der Gesamtinvestition hinzuzufügen. Ebenso waren die in der Folgekostenberechnung ange-
führten Kosten für die Projektentwicklung in Höhe von €
58.288,- den Gesamtprojektkosten
hinzuzuzählen.

Die vom LRH in manchen Bereichen festgestellten Einsparungen und Mehrkosten, sind den
jeweiligen Kapiteln des Berichtes zu entnehmen.

Der LRH bemängelte grundsätzlich die erst nach Erbringung der Leistungen erfolgten schrift-
lichen Beauftragungen der Planer, da dies Rechtsunsicherheit mit sich bringt und zu Ab-
rechnungsdifferenzen führen kann.


6. Folgekosten

6.1.     Konzept und Dokumentation

Am 1.9.2005 legte die Projektleitung dem LRH für den Folgekostenbereich folgende Unter-
lagen vor:

§          Regierungssitzungsprotokoll vom 17.7.2003 (grundsätzliche Genehmigung der CMA)
sowie Regierungssitzungsakt vom 5.7.2005 (Erweiterung der CMA um den Standort
Knappenberg)

§          Businessplan Carinthische Musikakademie, Stand 31. 8. 2005

§          Sonstige Unterlagen (Besprechungsprotokolle, Aktenvermerke)

Die im Businessplan dargestellte Folgekostenberechnung orientiert sich an den geplanten
Geschäftsfeldern der CMA und baut im Wesentlichen auf Erfahrungswerte Deutscher Mu-
sikakademien sowie auf Bedarfserhebungen bei potentiellen Nutzern auf.

Von Seiten der Abteilung 5 - Kultur wurde zu diesem Zweck bereits im 1. Halbjahr 2003 eine
schriftliche Fragebogenerhebung über Bedarfe des Landesmusikschulwerks, des Landes-
konservatoriums, des Pädagogisches Institutes des Bundes in Kärnten, der Pflichtschulen
und des Österreichischen Blasmusikverbandes durchgeführt. Eine weitergehende Bedarfs-
erhebung wurde vom „beratungshaus" im August und September 2004 durchgeführt. Einer-
seits wurden Gespräche mit Persönlichkeiten der Kärntner Musiklandschaft, andererseits
schriftliche Befragungen bei österreichischen, zum Teil auch bei italienischen und sloweni-
schen Musikinstitutionen vorgenommen.

Auf dieser Grundlage wurde schließlich von Mag. Petra Gölli-Ragossnig („das beratungs-
haus") und Mag. Kurt Gasser („Gasser + Partner") oben genannter Businessplan erstellt,
welcher auch eine detaillierte Folgekostenberechnung enthält.


6.2.      Gesamtübersicht

Nachfolgende Tabelle zeigt die Gesamtübersicht der berechneten Folgekosten auf Basis der
oben genannten Grundlagen.

Die Einnahmen- und Ausgabenstruktur wird im Folgenden detailliert dargestellt.

6.2.1.  Erlöse

Nach dem Betriebskonzept sollen an den einzelnen Standorten folgende Einnahmen erzielt

werden:

·    Standort Ossiach: Einnahmen aus Eigen- und Fremdseminaren, Einnahmen aus Ver-
mietung und Verpachtung sowie sonstige Einnahmen.


·    Standort Knappenberg: Einnahmen aus Eigen- und Fremdseminaren und sonstige
Einnahmen.

Für die Seminare werden Seminarbeiträge eingehoben, welche in Knappenberg mit € 41,25
angesetzt werden und sich in Ossiach zwischen € 51,- und € 141,- brutto je Person und
Teilnehmertag bewegen. Darin sind Verpflegung und Unterkunft enthalten. Die Teilnehmer-
zahl pro Seminar wird mit 20 (bei Eigenseminaren) und 30 (bei Fremdseminaren) ange-
nommen. An Teilnehmertagen werden für das erste Vollbetriebsjahr 2009 in Knappenberg
rd. 1.800, in Ossiach rd. 5.300 angesetzt. In den Folgejahren werden Steigerungsraten der
Teilnehmertage aufgrund professioneller Geschäftsführung von langfristig rd. 10 % p.a. kal-
kuliert.

Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung am Standort Ossiach resultieren aus
einer Umsatzbeteiligung in Höhe von 8 % aus der Verpachtung des Gastronomie- und Hotel-
leriebetriebes.1 Eine jährliche Valorisierung wurde im Hinblick auf die prognostizierte Steige-
rung der Teilnehmertage in Ansatz gebracht.

Die sonstigen Erlöse sollen über den Aufbau zusätzlicher Geschäftsfelder laut Business-
plan erzielt werden.

Nach Abzug der mit den Nettoerlösen im Zusammenhang stehenden variablen Kosten, wie
Gebühren für Vortragende oder Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft an den
Pächter des Hotellerie- und Gastronomiebetriebes, verbleibt ein Deckungsbeitrag zur teil-
weisen Finanzierung der im Folgenden dargestellten Kostenblöcke.

6.2.2.  Personalkosten

Als Basis für die Berechnung der Personalkosten dient der im Organigramm im Kapitel 3.2.3
„Organisation" dargestellte Dienstpostenplan. Danach sollen die Zentralen Funktionen wie
Geschäftsführung, PR & Marketing, Rechnungswesen & Controlling (inkl. Personal-
verwaltung) für beide Standorte von Ossiach aus abgedeckt werden. Hinzu kommt noch eine
Standortleitung in Ossiach und eine in Knappenberg mit eigenen Mitarbeitern. Die Organisa-
tion soll sukzessive in den Wirtschaftsjahren 2006 - 2009 aufgebaut werden.

1 Die jährlichen Steigerungsraten enthalten eine Inflationsbereinigung in Höhe von 1,5 % p. a.


Für den Standort Ossiach sollen im Jahr 2006 die Geschäftsführung und ein/e MitarbeiterIn
für PR & Marketing im Rahmen der Zentralen Verwaltung sowie ein/e SekretärIn im Rahmen
der Standortleitung Ossiach eingestellt werden. 2007 soll die Standortleitung besetzt und
eine weitere Schreibkraft hinzukommen. Die Anstellung aller weiteren MitarbeiterInnen soll
2008 erfolgen.

Für Knappenberg ist im Jahre 2006 laut Konzept bereits die Vollbesetzung mit Standortleiter,
Hausmeister und Schreibkraft vorgesehen.

Ab dem Jahr 2009, in welchem die CMA in Vollbetrieb geht, pendeln sich die Personalkosten
bei ca. € 630.000,-- ein und werden in der Folge wertangepasst. Abgesehen vom Personal
im Angestelltenverhältnis wurde für nach Bedarf einsetzbare freie Mitarbeiter ein Sonderpos-
ten im Bereich des Sonstigen Aufwandes geschaffen.

6.2.3.  Mietaufwand und Betriebskosten

Die Basisdaten für die Darlegung der voraussichtlichen Mietaufwendungen und Betriebskos-
ten wurden von der LIG als zukünftige Vermieterin der Immobilien erstellt.

Der Mietaufwand je m2 Nettogrundfläche liegt danach zunächst bei € 9,54 p. m. exklusive
Umsatzsteuer. Dieser Mietaufwand inkludiert auch die anteilige Miete des Sondernutzers
„Carinthischer Sommer" in Höhe von rund € 34.500,- p. a. für durch ihn exklusiv genutzte
Flächen. Insgesamt beträgt die Miete ab dem Jahr 2009 rd. € 705.000,- für Ossiach und rd.
€ 125.000,- für Knappenberg.

Die voraussichtlichen Betriebskosten der gesamten Immobilie in Ossiach wurden von der
LIG mit rund € 175.000,- p. a. exklusive Umsatzsteuer ermittelt (ohne Reinigungskosten für
das Restaurant und den Unterkunftsbereich - diese Kosten liegen in der Sphäre des Päch-
ters). Davon wurden in der Planrechnung € 142.000,- in Ansatz gebracht, da der Pächter
des Restaurants und des Unterkunftsbereichs für die Betriebskosten aliquot aufkommt. Auf
den Sondernutzer „Carinthischer Sommer" entfallen Betriebskosten idHv € 6.000,- p. a. Die
Wertsicherung (1,5 % p. a.) der Miete wurde seitens der LIG bei der Mietzinsberechnung
berücksichtigt.

Die Betriebskosten für Knappenberg wurden mit € 3,- je m2 Nettogrundfläche p.m. in Ansatz
gebracht. Für das Jahr 2009 werden It. Berechnung rd. € 51.000,-- an Betriebskosten anfal-
len.


6.2.4.       Abschreibungen

Die angesetzte betriebliche Nutzungsdauer beträgt für die Instrumente 15 Jahre, für Büroge-
räte, Seminartechnik und Multimedia 5 Jahre, für die technische Ausstattung 10 Jahre und
für die sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung ebenfalls 10 Jahre. Die Abschreibung
wurde linear vorgenommen. Die Abschreibung beträgt im Jahr 2009 rd. € 224.000,- (An-
schaffungskosten siehe Kapitel 5.2.6 und 5.3.5).

6.2.5.       Marketingkosten

Für die Markteintrittsphase der CMA ist eine breite Informationsstreuung angedacht, die ne-
ben Kärnten, Steiermark und Salzburg auch den slowenischen und oberitalienischen Raum
miteinbeziehen soll. Mit einem massiven Marketingeinsatz ab Herbst 2007 will man die Kul-
turinstitutionen (in ihrer Planungsphase für 2008) für sich gewinnen. Ab dem Früh-
jahr/Sommer 2008 soll weiterhin offensives Marketing, sowohl im Bereich der Bevölkerung,
als auch im Bereich potentieller Kunden, durchgeführt werden. Der Marketingaufwand für die
Voreröffnungs- und Eröffnungsphase (2006 - 2009) wurde seitens der Landeskulturabtei-
lung mit rund € 300.000,- eingeschätzt.

6.2.6.       Sonstige Kosten

Unter Sonstigen Kosten wird Vorsorge für die Anschaffung von Büromaterialien und gering-
wertigen Wirtschaftsgütern, für Unternehmens- und Rechtsberatungskosten, für Versiche-
rungen und Reisespesen sowie auch für die Beschäftigung freier Mitarbeiter getroffen.

6.3.      Kapitalausstattung und Subventionsbedarf

Im Berechnungsmodell wurde ein Eigenkapital der Gesellschaft in Höhe von € 2 Mio ange-
setzt, welches laut Liquiditätsplan in vier Jahresraten der Gesellschaft zugeführt werden soll.
Der Finanzierungsbedarf für die drei Anlaufjahre (2006 - 2008) beträgt insgesamt rund € 4,4
Mio Ab dem Jahr 2009 ist von einem jährlichen Subventionsbedarf von durchschnittlich rund
€ 2 Mio auszugehen.


6.4.      Derzeitige Kostenstruktur

Im Jahre 2004 bezahlte das Land der LIG für das Stift Ossiach Mieten einschließlich Be-
triebskosten in der Höhe von rd. € 255.000,-. Weiters fielen für Instandhaltung € 6.000,- und
sonstige Kosten iHv. € 2.000,- an. Diesen Kosten standen Miet-/Pachterlöse in Höhe von rd.
€ 22.000,- gegenüber, wodurch sich im Jahre 2004 ein Gesamtbelastung von rd. € 241.000,-
errechnet. Das für die CMA vorgesehene Volksschulgebäude in Knappenberg steht derzeit
im Eigentum der Gemeinde Hüttenberg und verursachte dieser im Jahr 2004 Kosten in Höhe
von rd. € 50.000,-.

7. Zusammenfassende Beurteilung

Mit der „Carinthischen Musikakademie" soll in Anlehnung an in Deutschland verwirklichte
Einrichtungen ein Kärntner Kompetenzzentrum für die Fort- und Weiterbildung von Berufs-
und Laienmusikern geschaffen werden.

Dafür werden zwei Standorte ins Auge gefasst, einer im Stiftsareal in Ossiach, der andere im
Volksschulgebäude Knappenberg. Die Projektkosten für den Standort Ossiach belaufen sich
auf rd. € 11,2 Mio, jene für Knappenberg auf rd. € 2,0 Mio.

Der jährliche Zuschussbedarf für den Betrieb ist längerfristig mit rd. € 2 Mio p.a. zu veran-
schlagen, wobei der Risikobereich mit plus 10% anzusetzen ist. Die Anforderungen an die
künftige Geschäftsführung, den jährlichen Zuschussbedarf zu reduzieren, sind als hoch ein-
zustufen.

Das Betriebskonzept der CMA ist im derzeitigen Planungsstand noch nicht im notwendigen
Ausmaß entwickelt und mit Inhalten gefüllt. Wesentliche Geschäftsfelder sind nur grob um-
rissen und vielfach nur als Ideenkatalog ausgestaltet. Insbesondere war das Teilkonzept für
den Standort Knappenberg für den LRH nicht nachvollziehbar, nachdem aus den Unterlagen
zu entnehmen ist, dass primär der Raumbedarf der lokalen Musikschule sowie der örtlichen
Blaskapelle abgedeckt werden soll.

Nach Ansicht des LRH sollte die Personalstruktur vorsichtig entwickelt werden, wobei in Os-
siach neben der Geschäftsführung ein eigener Standortleiter entbehrlich erscheint. Stellen-
beschreibungen, Kompetenzabgrenzungen, Anforderungsprofile sind noch zu definieren.


Vorliegende Bedarfserhebungen und damit die Einnahmenschätzungen stützen sich in erster
Linie auf Nutzerwünsche bestehender Musikinstitutionen in Kärnten, die ein höherpreisiges
Angebot nach eigenen Aussagen nur mit öffentlicher Unterstützung finanzieren können.

Eine Nachfragesteuerung durch Widmung allfälliger Subventionen wird in der Anlaufphase
zweckmäßig sein.

Die vorgelegte Soll-Kostenberechnung für den Standort Ossiach war abgesehen von der
Zuordnungen der Einrichtung und der Kosten für die Projektentwicklung vollständig. Grobe
Mängel konnten nicht festgestellt werden. Die Berechnung ist weitgehend nachvollziehbar
und plausibel. Für die Investition am Standort Knappenberg wurde jedoch eine nur in groben
Zügen nachvollziehbare Kostenschätzung vorgelegt. Der LRH empfiehlt, insbesondere die
Kosten für den Standort Knappenberg vor Inangriffnahme des Projektes nochmals anhand
des aktuellen Planstandes detailliert zu überarbeiten.

Die Anschaffung von 20 Klavieren (inkl. Flügeln) allein für Ossiach als Erstausstattung er-
achtet der LRH für zu großzügig. Ebenso erscheint die Ausstattung in Knappenberg mit ei-
nem Schlagwerk der angegebenen Dimension für hinterfragenswert.

Die Finanzierung der Investition wird aus Mitteln des Zukunftsfonds angestrebt. Konkrete
Festlegungen der budgetären Vorsorge seitens des Landes liegen dem LRH derzeit noch
nicht vor.

8. Schlussbemerkungen

Um der gemäß §11 K-LRHG obliegenden Verpflichtung zur Überprüfung der Durchführung
des gegenständlichen Großvorhabens nachkommen zu können, wird die mit der Zusam-
menstellung der Kostenberechnungsunterlagen befasste und mit der Kostenverfolgung und
Projektabwicklung beauftragte Stelle ersucht,

1.)       dem LRH den erfolgten Baubeginn unverzüglich mitzuteilen und

2.)        eine Kostenverfolgung des Projektes in Form eines laufenden Vergleiches zwischen
den tatsächlich angefallenen Kosten und denen der Soll-Kosten-Berechnung vorzunehmen -
wobei von der Gliederung der vorgelegten Soll-Kosten-Berechnung auszugehen ist - und
diese in Form von periodischen Berichten dem LRH zu übermitteln.


Sollten im Zuge der Durchführung des Vorhabens Kostenüberschreitungen von mehr als
20 % gegenüber der Soll-Kosten-Berechnung auftreten oder ist mit Kostenüberschreitungen
zumindest in dieser Höhe zu rechnen, sind die Ursachen für diese Überschreitungen samt
ausführlichen Begründungen dem LRH unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.

Klagenfurt, den 07.12.2005

Der Direktor:
DI. Dr. Heinrich Reithofer e.h.


9. Anhang

Gewinn- und Verlustrechnung CMA gesamt:


G/V- Rechnung: Teilbereich Zentrale Funktionen:

G/V- Rechnung: Teilbereich Standort Ossiach:


G/V- Rechnung: Teilbereich Standort Knappenberg: