4102/J XXII. GP
Eingelangt am 30.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen
an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner
betreffend die Arbeitgeberschulden bei den Gebietskrankenkassen
Das Defizit einiger
Gebietskrankenkassen und die seit Jahren erfolglosen Versuche der
Bundesregierung
dieses Defizit in den Griff zu bekommen, bestimmt die Diskussion um die
Finanzierung
unseres Gesundheitssystems. Nach Ansicht der Arbeiterkammer Oberösterreich,
„verschärfte" die Bundesregierung in den letzten Jahren dieses Defizit
noch, statt Lösungen für
eine
geeignete Finanzierung zur entwickeln. Ich möchte mich dieser Ansicht, mit dem
Hinweis
auf
belegbare Einnahmenausfälle bei den Gebietskrankenkassen, die durch Maßnahmen
der
Bundesregierung
verursacht wurden (Anfrage 230J), ausdrücklich anschließen.
Ein
Teil der Finanzierungslücke bei den Gebietskrankenkassen ist auf
Zahlungsrückstände der
Arbeitergeber bei den Sozialversicherungsbeiträgen zurückzuführen. Die von mir
und anderen
Kollegen
seit Jahren durchgeführten Anfragen zur den Beitragsschulden der Arbeitgeber
bei den
Krankenkassen haben ergeben, dass diese Zahlungsrückstände von Jahr zu Jahr
steigen. Es ist
ihrem Ministerium bisher offensichtlich nicht gelungen, diesen Schuldenanstieg
zu bremsen.
Um die für diese Entwicklung relevanten
Zahlen des Jahres 2005 zu überblicken und einen
Beitrag zur aktuellen Diskussion um die
Finanzierung des Gesundheits- und Sozialsystems zu
leisten, stellen die unterzeichnenden
Abgeordneten an die Bundesministerin für Soziale
Sicherheit und Generationen
nachstehende
Anfrage:
1)
Wie hoch waren die Beitragsrückstände der Arbeitgeber bei
den Gebietskrankenkassen
zum
Stichtag 31.12. 2004 und 31.12.2005?
2)
Wie viel entfallen davon auf Beiträge der Arbeitnehmer,
die nicht weitergeleitet wurden ?
(in absoluten Zahlen und nach Prozenten)
3)
Wie verteilen sich diese vorenthaltenen Beiträge im
Sinne der Frage 1 und 2 auf die
einzelnen Gebietskrankenkassen? (nach Bundesländern)
4)
Bei wie vielen der Unternehmen mit Beitragsrückständen
handelt es sich um insolvente
Betriebe
bzw. welchen Anteil haben insolvenzverhangene Beitragsforderungen an den
Rückständen ? (für 2004 und 2005, nach einzelnen Gebietskrankenkassen)
5)
Wie hoch sind die Beitragsrückstände, die Sie als
uneinbringlich abschreiben müssen ?
(für die Jahre 2000 bis 2005 , jeweils zum Stichtag 31. 12., nach absoluten
Zahlen und
einzelnen Gebietskrankenkassen)
6)
Wie viele Anzeigen wegen Verstößen gegen die
Vorschriften über die Einbehaltung und
Einzahlung
der Beiträge eines Dienstnehmers durch den Dienstgeber (§ 114 ASVG) wurden von
den
einzelnen Gebietskrankenkassen in den Kalenderjahren 2004 und 2005 getätigt ?
7)
Wie hoch ist die Summe der nachverrechneten SV-Beiträge
nach Beitragsprüfungen in
den
Jahren 2004 und 2005 ? (nach Gebietskrankenkassen)
8)
Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, eine höhere Mahngebühr
bzw. Verrechnungsgebühr
für
den Verwaltungsaufwand, der durch eine verzögerte Einbringung von
Krankenversicherungs-
beiträgen
entsteht, einzuführen ?
9)
Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, eine Generalhaftung für
Sozialversicherungsbeiträge,
die
Subunternehmer schuldig bleiben, einzuführen?
10)
Welche Maßnahmen haben Sie ihrerseits bisher gesetzt, um
einen weiteren Anstieg der
Arbeitgeberschulden zu bremsen bzw. die ausstehenden Beiträge für die
Gebietskrankenkassen
hereinzubringen?