4102/J XXII. GP

Eingelangt am 30.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen

an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner

betreffend die Arbeitgeberschulden bei den Gebietskrankenkassen

Das Defizit einiger Gebietskrankenkassen und die seit Jahren erfolglosen Versuche der
Bundesregierung dieses Defizit in den Griff zu bekommen, bestimmt die Diskussion um die
Finanzierung unseres Gesundheitssystems. Nach Ansicht der Arbeiterkammer Oberösterreich,
„verschärfte" die Bundesregierung in den letzten Jahren dieses Defizit noch, statt Lösungen für
eine geeignete Finanzierung zur entwickeln. Ich möchte mich dieser Ansicht, mit dem Hinweis
auf belegbare Einnahmenausfälle bei den Gebietskrankenkassen, die durch Maßnahmen der
Bundesregierung verursacht wurden (Anfrage 230J), ausdrücklich anschließen.
Ein Teil der Finanzierungslücke bei den Gebietskrankenkassen ist auf Zahlungsrückstände der
Arbeitergeber bei den Sozialversicherungsbeiträgen zurückzuführen. Die von mir und anderen
Kollegen seit Jahren durchgeführten Anfragen zur den Beitragsschulden der Arbeitgeber bei den
Krankenkassen haben ergeben, dass diese Zahlungsrückstände von Jahr zu Jahr steigen. Es ist
ihrem Ministerium bisher offensichtlich nicht gelungen, diesen Schuldenanstieg zu bremsen.

Um die für diese Entwicklung relevanten Zahlen des Jahres 2005 zu überblicken und einen
Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Finanzierung des Gesundheits- und Sozialsystems zu
leisten, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage:

1)                                   Wie hoch waren die Beitragsrückstände der Arbeitgeber bei den Gebietskrankenkassen
zum Stichtag 31.12. 2004 und 31.12.2005?

2)                                   Wie viel entfallen davon auf Beiträge der Arbeitnehmer, die nicht weitergeleitet wurden ?
(in absoluten Zahlen und nach Prozenten)

3)                                   Wie verteilen sich diese vorenthaltenen Beiträge im Sinne der Frage 1 und 2 auf die
einzelnen Gebietskrankenkassen? (nach Bundesländern)

4)                 Bei wie vielen der Unternehmen mit Beitragsrückständen handelt es sich um insolvente
Betriebe bzw. welchen Anteil haben insolvenzverhangene Beitragsforderungen an den
Rückständen ? (für 2004 und 2005, nach einzelnen Gebietskrankenkassen)

5)                                   Wie hoch sind die Beitragsrückstände, die Sie als uneinbringlich abschreiben müssen ?
(für die Jahre 2000 bis 2005 , jeweils zum Stichtag 31. 12., nach absoluten Zahlen und
einzelnen Gebietskrankenkassen)

6)                                   Wie viele Anzeigen wegen Verstößen gegen die Vorschriften über die Einbehaltung und
Einzahlung der Beiträge eines Dienstnehmers durch den Dienstgeber (§ 114 ASVG) wurden von
den einzelnen Gebietskrankenkassen in den Kalenderjahren 2004 und 2005 getätigt ?

7)                                   Wie hoch ist die Summe der nachverrechneten SV-Beiträge nach Beitragsprüfungen in
den Jahren 2004 und 2005 ? (nach Gebietskrankenkassen)

8)                                   Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, eine höhere Mahngebühr bzw. Verrechnungsgebühr
für den Verwaltungsaufwand, der durch eine verzögerte Einbringung von Krankenversicherungs-
beiträgen entsteht, einzuführen ?

9)                                   Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, eine Generalhaftung für Sozialversicherungsbeiträge,
die Subunternehmer schuldig bleiben, einzuführen?

10)                            Welche Maßnahmen haben Sie ihrerseits bisher gesetzt, um einen weiteren Anstieg der
Arbeitgeberschulden zu bremsen bzw. die ausstehenden Beiträge für die Gebietskrankenkassen
hereinzubringen?