4104/J XXII. GP

Eingelangt am 30.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für

Lebensversicherungen"

Seit einigen Jahren werden Lebensversicherungen vermehrt zum Zwecke der
Altersvorsorge abgeschlossen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind jedoch nicht ausreichend. Am 18. 11. 2005 hat die AK Tirol-Vollversammlung deshalb einen Antrag für eine „Verbesserung der gesetzliche Rahmenbedingungen für Lebensversicherungen" beschlossen. Unter der jetzigen gesetzlichen Regelung ist die Versicherung bei Vertragsende nicht verpflichtet, Abrechnung über die vom Versicherungsnehmer gezahlten Prämien zu legen. Am Vertragsende wird lediglich der auszuzahlende Betrag und die darin enthaltene Gewinnbeteiligung mitgeteilt. Eine detailliertere Aufschlüsselung wird dem Kunden nicht vorgelegt. Es besteht auch kein entsprechender Auskunftsanspruch. Eine Kontrolle des von der Versicherung ermittelten Auszahlungsbetrages ist somit nicht möglich. Dies gilt sowohl beim vorzeitigen, als auch beim vertraglich vereinbarten Vertragsende. Der Gesetzgeber sollte daher einen entsprechenden Auskunfts- und Abrechnungsanspruch des Versicherungsnehmers normieren.

Die Versicherungen geben bei Vertragsabschluss einen Garantiezinssatz an. Da von
den Prämien jedoch Kosten und Risikoanteile für einen etwaigen Ablebensschutz in
Abzug gebracht werden und nur der verbleibende Teil in den Vorsorgezweck fließt,
ergibt sich effektiv eine unter dem Garantiezinssatz liegende Verzinsung. Durch die
Angabe des effektiven Garantiezinssatzes wäre es leicht möglich zu erkennen, um
wie viel die Rendite im Erlebensfall durch die in den Prämien enthaltenen Kosten und
Risikoanteile geschmälert wird. Dadurch würde eine Kostentransparenz und
Vergleichbarkeit der Produkte erreicht.

Versicherungsverträge werden derzeit bei Beginn des Vertrages mit sämtlichen
Abschlusskosten belastet. Dies bedeutet, dass das Versicherungskonto zunächst
einen negativen Kontostand aufweist, wodurch die in den ersten Jahren gezahlten
Prämien weder verzinst werden, noch an einer Gewinnbeteiligung teilhaben. Um
diesen finanziellen Verlusten entgegen zu wirken wäre eine gesetzliche Normierung
der gleichmäßigen Verteilung der Abschlusskosten auf die gesamte Vertragslaufzeit
sinnvoll.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1)   Ist Ihnen die oben geschilderte Problematik der mangelnden gesetzlichen
Rahmenbedingungen im Bereich Lebensversicherungen bekannt?

2)     Planen Sie einen Gesetzesentwurf, durch welchen die Versicherungen
verpflichtet werden, bei Vertragsende eine detaillierte Auskunft und
Abrechnung über alle eingezahlten Prämien, die entstandenen Abschluss- und
Vertragskosten, den auszuzahlenden Betrag und die darin enthaltenen
Gewinnanteile zu legen?

3)     Denken Sie daran, die betreffenden gesetzlichen Bestimmungen dahingehend
zu ändern, dass die Versicherungen in Zukunft verpflichtet sind, einen
effektiven Garantiezinssatz d.h. abzüglich der Vertragskosten und der
Risikoanteile für einen etwaigen Ablebensschutz, anzugeben, um dem
Konsumenten so eine verbesserte Kostentransparenz und Vergleichbarkeit der
auf dem Markt angebotenen Produkte zu ermöglichen?

4)     Ist eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes beabsichtigt, wodurch
eine gleichmäßige Verteilung der Lebensversicherungs-Abschlusskosten auf
die gesamte Vertragslaufzeit vorgesehen wird, damit auch schon in den ersten
Jahren nach dem Abschluss eingezahlte Prämien verzinst werden bzw. auch
bereits von Beginn an eine Gewinnbeteiligung gewährleistet wird?