4104/J XXII. GP
Eingelangt am 30.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für
Lebensversicherungen"
Seit einigen Jahren werden Lebensversicherungen vermehrt
zum Zwecke der
Altersvorsorge
abgeschlossen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind jedoch nicht
ausreichend. Am 18. 11. 2005 hat die AK Tirol-Vollversammlung deshalb einen Antrag für
eine „Verbesserung der gesetzliche Rahmenbedingungen für Lebensversicherungen"
beschlossen. Unter der jetzigen gesetzlichen Regelung ist die Versicherung bei Vertragsende
nicht verpflichtet, Abrechnung über die vom Versicherungsnehmer
gezahlten Prämien zu legen. Am Vertragsende wird lediglich der
auszuzahlende Betrag und die darin enthaltene Gewinnbeteiligung mitgeteilt. Eine detailliertere Aufschlüsselung wird dem
Kunden nicht vorgelegt. Es besteht auch kein entsprechender Auskunftsanspruch.
Eine Kontrolle des von der Versicherung ermittelten Auszahlungsbetrages
ist somit nicht möglich. Dies gilt sowohl beim vorzeitigen, als auch beim vertraglich vereinbarten Vertragsende. Der
Gesetzgeber sollte daher einen entsprechenden Auskunfts- und
Abrechnungsanspruch des Versicherungsnehmers
normieren.
Die Versicherungen geben bei Vertragsabschluss einen
Garantiezinssatz an. Da von
den
Prämien jedoch Kosten und Risikoanteile für einen etwaigen Ablebensschutz in
Abzug gebracht werden
und nur der verbleibende Teil in den Vorsorgezweck fließt,
ergibt sich effektiv eine unter dem
Garantiezinssatz liegende Verzinsung. Durch die
Angabe des effektiven Garantiezinssatzes wäre es leicht möglich zu erkennen, um
wie viel die Rendite im Erlebensfall
durch die in den Prämien enthaltenen Kosten und
Risikoanteile geschmälert wird.
Dadurch würde eine Kostentransparenz und
Vergleichbarkeit der Produkte erreicht.
Versicherungsverträge werden derzeit bei Beginn des
Vertrages mit sämtlichen
Abschlusskosten
belastet. Dies bedeutet, dass das Versicherungskonto zunächst
einen negativen
Kontostand aufweist, wodurch die in den ersten Jahren gezahlten
Prämien weder verzinst werden, noch an
einer Gewinnbeteiligung teilhaben. Um
diesen finanziellen Verlusten
entgegen zu wirken wäre eine gesetzliche Normierung
der gleichmäßigen Verteilung der Abschlusskosten auf die gesamte
Vertragslaufzeit
sinnvoll.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1) Ist Ihnen die oben geschilderte
Problematik der mangelnden gesetzlichen
Rahmenbedingungen
im Bereich Lebensversicherungen bekannt?
2)
Planen Sie einen Gesetzesentwurf, durch welchen die
Versicherungen
verpflichtet werden,
bei Vertragsende eine detaillierte Auskunft und
Abrechnung über alle eingezahlten Prämien,
die entstandenen Abschluss- und
Vertragskosten, den auszuzahlenden
Betrag und die darin enthaltenen
Gewinnanteile zu legen?
3)
Denken Sie daran, die betreffenden gesetzlichen
Bestimmungen dahingehend
zu ändern, dass die
Versicherungen in Zukunft verpflichtet sind, einen
effektiven Garantiezinssatz d.h. abzüglich der Vertragskosten und der
Risikoanteile für einen etwaigen
Ablebensschutz, anzugeben, um dem
Konsumenten so eine verbesserte
Kostentransparenz und Vergleichbarkeit der
auf dem Markt angebotenen Produkte
zu ermöglichen?
4)
Ist eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
beabsichtigt, wodurch
eine
gleichmäßige Verteilung der Lebensversicherungs-Abschlusskosten auf
die
gesamte Vertragslaufzeit vorgesehen wird, damit auch schon in den ersten
Jahren
nach dem Abschluss eingezahlte Prämien verzinst werden bzw. auch
bereits
von Beginn an eine Gewinnbeteiligung gewährleistet wird?