4111/J XXII. GP

Eingelangt am 30.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten HAGENHOFER

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Wettbewerbsverzerrung in der Baubranche und geplante Auflösung der KIAB

Wenn eine deutsche Baufirma in Österreich tätig wird, so muss sie ihre Arbeitskräfte der im
Finanzministerium angesiedelten Behörde Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB)
melden. Die KIAB leitet diese Meldung an den zuständigen
Krankenversicherungsträger, die BUAK
sowie den zuständigen Arbeitsinspektor weiter. Damit sind die Pflichten der deutschen Firma erfüllt.

Wenn eine österreichische Baufirma hingegen in Deutschland tätig wird, hat sie umfangreiche
Bestimmungen einzuhalten: Nicht nur die pünktliche Meldung der ArbeitnehmerInnen vor
Arbeitsaufnahme sondern z.B. auch die Bereitstellung der konkreten Lohnabrechnungen mit
zugehörigen Stundenzetteln auf der Baustelle. Die beim deutschen Zoll angesiedelte zuständige
Gruppe überprüft auf jeder Baustelle neben den Lohnabrechnungen u.a. die Übereinstimmung der
angemeldeten mit den tatsächlich beschäftigten Mitarbeitern und deren Anmeldung zur
Sozialversicherung. Sie ist ermächtigt, sofort Bußgeldverfahren einzuleiten bzw. Bußgeldbescheide
zu erlassen. Österreichische Unternehmen klagen in diesem Zusammenhang über unangemessen
strenge Kontrollen durch die deutschen Behörden und rigorose Ahndungen auch kleinster
Abweichungen, die in keiner Relation zur Kontrolle in Österreich tätiger deutscher Firmen durch
österreichische Behörden stehen. Somit ergibt sich ein Wettbewerbsnachteil für österreichische
Firmen innerhalb der EU, noch dazu im Grenzbereich.

Es geht in dieser Anfrage nicht um eine Kritik der strengen Kontrollen in Deutschland, sondern darum,
wettbewerbsverzerrende Faktoren zu beseitigen.

Zusätzliche Brisanz erhält die Problematik durch die geplante Auflösung der KIAB. Befürchtet wird,
dass dies eine massive Reduzierung des derzeitigen Ausmaßes an Kontrollen bewirken und den
oben beschriebenen Wettbewerbsnachteil Österreichs weiter verschärfen würde.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.               Wie ist die derzeitige Gesetzeslage im Detail bzw. im Ländervergleich für grenzüberschreitende
Dienstleistungen in der Baubranche innerhalb der Europäischen Union?

2.               Welche Gesetzesänderungen, die Einfluss auf grenzüberschreitende Dienstleistungen in der
Baubranche nehmen, gab es in Österreich seit dem Beitritt Österreichs zur EU 1995?

3.               Wie kann die in Österreich derzeit geltende Gesetzeslage genutzt werden, um die bestehende
Wettbewerbsverzerrung auszugleichen?


4.               Sind Maßnahmen seitens des BMF - bspw. in der Funktion des EU-Ratsvorsitzes - geplant, um
die Wettbewerbsbedingungen anzugleichen?

5.               Ist eine Auflösung bzw. Änderung der Behörde Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung
(KIAB) in der derzeitigen Organisationsform geplant?

6.               Wenn ja, warum?

7.               Wenn ja, wie und durch wen wird die Kontrolle von  in Österreich tätigen  ausländischen
Unternehmen durchgeführt werden?

8.               Wenn ja,  wie und  durch wen wird die Kontrolle illegaler ArbeitnehmerInnenbeschäftigung
durchgeführt werden?

9.               Wenn ja, können Sie garantieren, dass die Kontrollen gem. Fragen 7 und 8 zumindest im gleichen
Umfang wie bisher durchgeführt werden?

10.         Wird  es ohne die KIAB möglich sein,  die oben beschriebene Wettbewerbsverzerrung zu
beseitigen?