4111/J XXII. GP
Eingelangt am 30.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten HAGENHOFER
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Wettbewerbsverzerrung in der Baubranche und geplante Auflösung der KIAB
Wenn eine deutsche
Baufirma in Österreich tätig wird, so muss sie ihre Arbeitskräfte der im
Finanzministerium angesiedelten Behörde
Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB)
melden. Die KIAB leitet diese Meldung an den zuständigen Krankenversicherungsträger,
die BUAK
sowie den
zuständigen Arbeitsinspektor weiter. Damit sind die Pflichten der deutschen
Firma erfüllt.
Wenn eine
österreichische Baufirma hingegen in Deutschland tätig wird, hat sie
umfangreiche
Bestimmungen einzuhalten: Nicht nur die pünktliche Meldung der
ArbeitnehmerInnen vor
Arbeitsaufnahme sondern z.B. auch die Bereitstellung der konkreten
Lohnabrechnungen mit
zugehörigen Stundenzetteln auf der
Baustelle. Die beim deutschen Zoll angesiedelte zuständige
Gruppe überprüft auf jeder Baustelle neben den Lohnabrechnungen u.a. die
Übereinstimmung der
angemeldeten mit den tatsächlich beschäftigten Mitarbeitern und deren
Anmeldung zur
Sozialversicherung. Sie ist ermächtigt,
sofort Bußgeldverfahren einzuleiten bzw. Bußgeldbescheide
zu erlassen. Österreichische
Unternehmen klagen in diesem Zusammenhang über unangemessen
strenge Kontrollen durch die deutschen Behörden und rigorose Ahndungen
auch kleinster
Abweichungen, die in keiner Relation zur Kontrolle in Österreich tätiger
deutscher Firmen durch
österreichische Behörden stehen. Somit ergibt sich ein Wettbewerbsnachteil für
österreichische
Firmen innerhalb der EU, noch dazu im
Grenzbereich.
Es
geht in dieser Anfrage nicht um eine Kritik der strengen Kontrollen in
Deutschland, sondern darum,
wettbewerbsverzerrende
Faktoren zu beseitigen.
Zusätzliche
Brisanz erhält die Problematik durch die geplante Auflösung der KIAB.
Befürchtet wird,
dass dies eine
massive Reduzierung des derzeitigen Ausmaßes an Kontrollen bewirken und den
oben beschriebenen Wettbewerbsnachteil
Österreichs weiter verschärfen würde.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1.
Wie
ist die derzeitige Gesetzeslage im Detail bzw. im Ländervergleich für
grenzüberschreitende
Dienstleistungen
in der Baubranche innerhalb der Europäischen Union?
2.
Welche
Gesetzesänderungen, die Einfluss auf grenzüberschreitende Dienstleistungen in
der
Baubranche nehmen, gab es in
Österreich seit dem Beitritt Österreichs zur EU 1995?
3.
Wie
kann die in Österreich derzeit geltende Gesetzeslage genutzt werden, um die
bestehende
Wettbewerbsverzerrung
auszugleichen?
4.
Sind
Maßnahmen seitens des BMF - bspw. in der Funktion des EU-Ratsvorsitzes -
geplant, um
die
Wettbewerbsbedingungen anzugleichen?
5.
Ist
eine Auflösung bzw. Änderung der Behörde Kontrolle illegaler
Arbeitnehmerbeschäftigung
(KIAB) in der
derzeitigen Organisationsform geplant?
6.
Wenn ja, warum?
7.
Wenn
ja, wie und durch wen wird die Kontrolle von in Österreich tätigen
ausländischen
Unternehmen
durchgeführt werden?
8.
Wenn
ja, wie und durch wen wird die Kontrolle illegaler
ArbeitnehmerInnenbeschäftigung
durchgeführt
werden?
9.
Wenn
ja, können Sie garantieren, dass die Kontrollen gem. Fragen 7 und 8 zumindest
im gleichen
Umfang wie bisher durchgeführt werden?
10.
Wird es ohne die KIAB möglich sein, die oben beschriebene
Wettbewerbsverzerrung zu
beseitigen?