4118/J XXII. GP
Eingelangt am 31.03.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Kosten und MitarbeiterInnen von Ministerbüros
Die letzten parlamentarischen Anfragen betreffend Kosten und Ausstattung von Ministerbüros( 3235/J – 3246/J) und die leider notwendigen Nachfragen bei einigen Ministerien (3461/J ff.) erbrachten das doch einigermaßen erstaunliche Ergebnis, dass einige Ministerien die Zahl ihrer Kabinettsmitarbeiternnen beträchtlich vermehrten, während andere Ministerien ihre MitarbeiterInnen ziemlich konstant gehalten haben.
Die Kosten der Kabinette insgesamt sind durch die zusätzlichen MitarbeiterInnen beträchtlich angestiegen: von rund 7,5 Mio € auf mehr als 12 Mio €.
Die Zahl der KabinettsmitarbeiterInnen wurde von 118 im Jahr 2000 auf 156 im Jahr 2005 ausgeweitet.
Positiv zu erwähnen ist einzig, dass die Zahl der in Arbeitsleihe beschäftigten Personen offensichtlich zurückgegangen ist.
Die EU Präsidentschaft hat in einzelnen Ressorts offensichtlich zu weiteren Personalaufstockungen im Kabinettsbereich geführt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Personen werden gegenwärtig im Ministerbüro bzw. im Büro Ihres Staatssekretärs beschäftigt?
2.
Welche Personen, geordnet nach Namen,
wurden seit 1.1.2005 (unter Anführung des Datums des Beschäftigungsbeginns
sowie eines etwaigen Beschäftigungsendes) im Ministerbüro bzw. im Büro Ihres
Staatssekretärs beschäftigt und auf welcher Grundlage (Beamtendienstgesetz,
Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz
oder Arbeitsüberlassungsgesetz) basierte jeweils dieses Dienstverhältnis?
3. Bei wie vielen MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros Ihres Staatssekretärs bestanden 2005 Arbeitsleihverträge?
4. Bei wie vielen MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros Ihres Staatsekretärs wurden im Jahr 2006 Arbeitsleihverträge neu abgeschlossen?
5. Mit welchen Arbeitskräfteüberlassern wurden diese Arbeitsleihverträge abgeschlossen?
6. Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstiger Entgeltbestandteile), die aus der Beschäftigung aller MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros Ihres Staatssekretärs (gemeint sind hier KabinettsmitarbeiterInnen im engeren Sinn, exkl. Sekretariat, Kanzlei – und sonstige Hilfskräfte) im Jahr 2005 entstanden sind?
7. Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstiger Entgeltbestandteile), die aus der Beschäftigung aller MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros Ihres Staatssekretärs in den Monaten Jänner bis März 2006 entstanden sind?
8.
Wie viele
sonstige MitarbeiterInnen (gemeint sind hier Kanzlei- und sonstige Hilfskräfte,
Fahrdienst, Sekretariate usw.) waren in Ihrem Ministerbüro bzw. im Büro Ihres
Staatssekretariats im Jahr 2005 beschäftigt?
9.
In welchen
Funktionen waren diese weiteren MitarbeiterInnen beschäftigt?
10.
Wie viele
sonstige MitarbeiterInnen waren im Jahr 2005 in Ihrem Ministerbüro bzw. dem
Büro Ihres Staatssekretariats im Jahr 2005 beschäftigt und in welchen
Funktionen?
11.
Bei wie
vielen sonstigen MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros Ihres
Staatssekretariats bestanden im Jahr 2005 Arbeitsleihverträge?