4127/J XXII. GP
Eingelangt am 31.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Sicherheitsbehördliche Ermittlungen nach § 168 a Strafgesetzbuch -
Pyramidenspiele"
In der AB 3038/XXII. GP vom 28.07.2005 durch Frau
Bundesministerin Liese Prokop wurde
versucht
die Fragen nach der Anzahl gerichtlicher Anzeigen und Verurteilungen nach § 168
a
StGB zu beantworten.
Nicht bekannt wurde, welche und wie viele Sicherheitsbehördliche
Ermittlungen es bisher diesbezüglich gegeben hat.
Seit 1997 wurden nach Auskunft des Bundesministeriums für
Justiz in Österreich über 100 so
genannte
„Pyramidenspiele" bei Gerichten, den Staatanwaltschaften oder den
Sicherheitsdienststellen
angezeigt. Über 60 Verfahren wurden zwar eingestellt, jedoch kam es
auch zu gerichtlichen
Verurteilungen. Bedauerlicherweise ist die Statistik des
Justizministeriums unvollständig.
Die österreichischen Strafbestimmungen gelten auch gegenüber
ausländischen Veranstaltern
von
Pyramidenspielen (sofern die Voraussetzungen des § 168 a StGB vorliegen) sowie
auch
für Pyramidenspiele
im Internet. Letztere stellen genauso wie Internetcasinos oder
Wettcasinos im Internet - zunehmend ein
großes Problem dar.
2004
wurden aber auch neue Pyramidenspiele bekannt.
Öffentlich bekannt wurden so
genannte
„Schenkkreise" in fast allen Bundesländern. In diesem Zusammenhang wurde
2005
in
Salzburg sogar ein Gendarmeriebeamter suspendiert, der einen so genannten
„Schenkkreis" im Tennengau initiiert
hatte. Dieser wurde auch am Landesgericht Salzburg
verurteilt. Aus Tirol wiederum wurde
der Zusammenbruch des Anlagemodells nach Art von
Pyramidenspielen der
„VIP-GesmbH" mit Sitz in Wörgl bekannt. Die Strafverfahren laufen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1.
Gegen welche „Pyramidenspiele" (bzw.
Gewinnerwartungssysteme) wurden konkret seit
1997 sicherheitsbehördliche Ermittlungen geführt (ersuche um namentliche
Bekanntgabe)?
2.
Gegen welche „Pyramidenspiele" (bzw.
Gewinnerwartungssysteme) wurden konkret im
Jahr 2005
sicherheitsbehördliche Ermittlungen geführt (ersuche um namentliche
Bekanntgabe)?
3.
Welche „Pyramidenspiele" (bzw.
Gewinnerwartungssysteme) wurden nach § 168 a StGB
im Jahr 2005 in Österreich bei den zuständigen Gerichten bzw.
Staatsanwaltschaften zur
Anzeige gebracht
(Aufschlüsselung auf die zuständigen Staatsanwaltschaften)?
4.
Wie
wurde 2005 seitens des Bundesministeriums für Inneres gegen Veranstalter von
„Pyramidenspiele" (bzw. Gewinnerwartungssysteme) mit Sitz in anderen EU-
Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten
vorgegangen, die diese in Österreich verbreitet haben?
Gab es dabei Kooperationen mit anderen Ländern?
Gegen welche Pyramidenspiele wurde vorgegangen?
5. Welche Möglichkeiten haben sich für das Jahr 2005
konkret ergeben, gegen Veranstalter
von „Pyramidenspiele" (bzw. Gewinnerwartungssysteme) im Internet
vorzugehen?
Gab es dabei Kooperationen mit anderen Ländern?
Gegen welche Pyramidenspiele wurde vorgegangen?
6. Vertritt das BMI auch die Auffassung, dass so
genannte Schenkkreise „Pyramidenspiele"
im Sinne von § 168 a StGB sind?
Wenn
nein, warum nicht?
7. Wie viele Veranstalter bzw. Teilnehmer von
Schenkkreisen wurden in Österreich bis
31.03.2006 bei den Staatsanwaltschaften angezeigt (ersuche um
Bekanntgabe der
zuständigen Staatsanwaltschaften)?
Wie sieht die internationale Zusammenarbeit aus?
8.
Wie
ist jeweils der Stand der sicherheitsbehördlichen Ermittlungen?
9.
Vertritt das BMI auch die Auffassung, dass die
VIP-Beteiligungs-GesmbH in Wörgl ein
Pyramidenspiel im
Sinne von § 168 a StGB war?
Wenn nein, warum nicht?
10.
Wie
viele Verantwortliche bzw. Teilnehmer von der die VIP-Beteiligungs-GesmbH
wurden bis 31.03.2006 bei den
Staatsanwaltschaften angezeigt (ersuche um Bekanntgabe
der zuständigen Staatsanwaltschaften)?
11.
Wie ist der Stand der sicherheitsbehördlichen
Ermittlungen?
Wie ist der Stand
dieses gerichtlichen Verfahrens?
12.
Gegen
welche Pyramidenspiele (bzw. Gewinnerwartungssysteme) wird zurzeit
(31.03.2006) durch Sicherheitsbehörden
ermittelt (ersuche um Bekanntgabe der einzelnen
Pyramidenspiele)?
13.
Welche grundsätzlichen Probleme werden seitens des
Ressorts bei der Vollziehung bzw.
bei
sicherheitsbehördlichen Ermittlungen nach § 168a StGB gesehen?