4128/J XXII. GP

Eingelangt am 31.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Gerichtliche Strafverfahren nach § 168 a Strafgesetzbuch"

In der AB 3063 XXII. GP vom 08.08.2005 durch die Bundesministerin für Justiz wurden die
Fragen nach der Anzahl gerichtlicher Anzeigen und Verurteilungen nach § 168 a StGB
beantwortet. Einige Fragen konnten nicht beantwortet werden.

Seit 1997 wurden in Österreich über 100 so genannte „Pyramidenspiele" bei Gerichten, den
Staatanwaltschaften oder den Sicherheitsdienststellen angezeigt. Über 60 Verfahren wurden zwar
eingestellt, jedoch kam es auch zu gerichtlichen Verurteilungen. Bedauerlicherweise ist aber die
Statistik des Justizministeriums dazu unvollständig.

Die österreichischen Strafbestimmungen gelten auch gegenüber ausländischen Veranstaltern von
Pyramidenspielen (sofern die Voraussetzungen des § 168 a StGB vorliegen) sowie auch für
Pyramidenspiele im Internet. Letztere stellen genauso wie Internetcasinos oder Wettcasinos im
Internet - zunehmend ein großes Problem dar.

2004 wurden aber auch neue Pyramidenspiele bekannt. Öffentlich bekannt wurden so genannte
„Schenkkreise" in fast allen Bundesländern. Erst Anfang 2006 kam es zur ersten gerichtlichen
Verurteilung in Österreich.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.                    Welche Pyramidenspiele (bzw. Gewinnerwartungssysteme) wurden nach § 168 a StGB im
Jahr 2005 in Österreich bei den zuständigen Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften zur
Anzeige gebracht (Aufschlüsselung auf die zuständigen Staatsanwaltschaften)?

2.                    Wie viele und welche strafgerichtlichen Verfahren nach § 168 a StGB wurden 2005 geführt
(Aufschlüsselung auf die zuständigen Gerichte)?


3.     Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach § 168 a StGB kam es 2005 - gleichgültig
wann die Strafanzeigen erstattet wurden?

Welche Pyramidenspiele betraf dies?

Welche Strafen wurden dabei jeweils ausgesprochen (Aufschlüsselung auf die zuständigen

Gerichte)?

4.         Wie viele dieser Strafanzeigen wurden 2005 zurückgelegt (Aufschlüsselung auf die
Staatsanwaltschaften)?

5.                    Wie viele dieser Verfahren wurden 2005 nach der StPO eingestellt (Aufschlüsselung auf die
zuständigen Staatsanwaltschaften)?

6.                    Wie viele Strafverfahren nach § 168 a StGB - die 2005 zur Anzeige gebracht wurden - sind
noch nicht rechtskräftig entschieden (Aufschlüsselung auf die zuständigen
Staatsanwaltschaften)? Welche Pyramidenspiele betrifft dies?

7.                    In wie vielen Fällen wurden 2005 die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen (Aufschlüsselung auf die
zuständigen Staatsanwaltschaften)?

8.                    Wie viele Strafanzeigen denen Anzeigen nach § 168 a StGB zugrunde liegen, sind derzeit in
Österreich anhängig und noch nicht rechtskräftig entschieden (Aufschlüsselung auf die
zuständigen Gerichte und Gerichtsebene)?

9.                    Wie wurde 2005 seitens der Justiz gegen Veranstalter von „Pyramidenspielen" (bzw.
Gewinnerwartungssysteme) mit Sitz in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten
vorgegangen, die diese in Österreich verbreitet haben?

10.             Welche Möglichkeiten haben sich für 2005 die Justiz konkret ergeben gegen Veranstalter
von „Pyramidenspielen" (bzw. Gewinnerwartungssysteme) im Internet vorzugehen?
Gegen welche wurde 2005 vorgegangen?

11.             Wie viele Veranstalter bzw. Teilnehmer von „Schenkkreisen" wurden bis 31.12.2005 jeweils


bei den Staatsanwaltschaften nach § 168 a StGB angezeigt (ersuche um Bekanntgabe der
zuständigen Staatsanwaltschaften)? Wie viele wurden 2006 angezeigt (31.03.2006)?

12.           Wie ist der Stand dieser gerichtlichen Verfahren (Aufschlüsselung auf Gerichte)?

13.           Vertritt das BMJ auch die Auffassung, dass die VIP-Beteiligungs-GesmbH in Wörgl ein
Pyramidenspiel im Sinne von § 168 a StGB war?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen?

14.           Wie viele Verantwortliche bzw. Teilnehmer von der VIP-Beteiligungs-GesmbH wurden bis
2005 bei den Staatsanwaltschaften angezeigt (ersuche um Bekanntgabe der zuständigen
Staatsanwaltschaften)? Welche Delikte werden den Verdächtigen vorgeworfen?

15.           Wie ist der Stand dieses bzw. dieser gerichtlichen Verfahren?

16.           Welche grundsätzlichen Probleme werden seitens des Ressorts bei Verfahren nach § 168a
StGB gesehen?