4129/J XXII. GP
Eingelangt am 31.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „TV-Wettkanal für MEC und Premiere"
Die diesbezügliche Anfrage 3455/J (XXII GP) zu diesem Titel, wurde am 28.11.2005 vom
Bundeskanzler Dr.
Schüssel mit nachstehender Begründung nicht beantwortet:
„ Gemäß Art. 52 B-VG ist der
Nationalrat befolgt, die Geschäftsführung der Bundesregierung
zu überprüfen,
deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle
einschlägigen Auskünfte zu verlangen.
Die in vorliegender Anfrage enthaltenen Fragestellungen
bilden nicht den Gegenstand der
Vollziehung
von Gesetzen durch Mitglieder der Bundesregierung. Zur Regelung von Wetten
und des Totalisateurs- und Buchmacherwesens - sowie auch für das
Glückspielwesen, sofern
keine Bundeszuständigkeit besteht -
zuständig sind in Gesetzgebung und Vollziehung die
Länder. Nur hinsichtlich jenes Teils des Glückspielwesens, der als staatliches
Monopol
ausgeübt wird, besteht eine Bundeszuständigkeit. Dessen Angelegenheiten fallen
nicht in die
Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes."
Diese Anfrage an den Bundeskanzler war damals wie folgt begründet:
„Nach
Presseberichten plant „Magna Entertainment" (MEC), ein Unternehmen aus
Frank
Stronachs Magna-Konzem, gemeinsam mit dem
Pay-TV-Sender Premiere einen Wettkanal.
MEC (Oberwaltersdorf) will dafür 25,1 Prozent an Premiere Win Fernsehen
(Unterföhring,
Bayern) erwerben, ein entsprechender Zusammenschluss wurde bereits beim
Kartellgericht
Wien angemeldet. Dies ging aus dem Amtsblatt der „Wiener Zeitung"
hervor.
Dem Deutschen Handelsblatt zufolge wurde auch beim deutschen Bundeskartellamt
die
Fusion bereits angemeldet. Durch den Neubau
des Magna Racino in Ebreichsdorf hat Frank
Stronach laut „Handelsblatt" auch eine EU-weite Lizenz für Sportwetten
erworben, was ihm
nun auch in Deutschland die Tür öffnen könnte.
„Der bereits existierende Wettkanal Premiere Win ist
eine Tochter der Premiere AG und ein
Gemeinschaftsprodukt
der Premiere Fernsehen und der MEC Sport und Entertainment, die
als Wettabwickler fungiert. Das Unternehmen bietet täglich neben
Wettmöglichkeiten auf
deutsche, europäische und US-Pferderennen
auch Sport-Voting auf Live-Events bei Premiere
sowie Spiele an " (APA 189 vom 19.07.2005)."
Zum
einen ist die „Nichtantwort" des Bundeskanzlers unverständlich, zum
anderen ergeben
sich nach der Entscheidung des deutschen
Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 zu den
Sportwetten weitere Aspekte zur Zulässigkeit von Sportwetten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Ist es richtig, dass Frank Stronach bzw. MEC
durch den Neubau des Magna Racino
eine EU-weite Lizenz für Sportwetten erworben hat?
Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
2. Gibt es überhaupt eine EU-weite Lizenz für Sportwetten?
Kann damit Frank Stronach auch Sportwetten in
Deutschland (nicht zuletzt unter
Berücksichtigung
????) anbieten?
3.
Wenn nein, ist es vielmehr richtig, dass es keine
EU-weite Lizenz für Sportwetten gibt
und in Österreich
dafür die Buchmacher- und Totalisateurgesetze der Bundesländer
maßgeblich sind?
4.
Müssen
in öffentlichen Ankündigungen und bei Lautsprecherdurchsagen durch
Sportwettenveranstalter bei Sportwettenveranstaltungen, wie Pferderennen, die
möglichen Gewinnsummen (z.B. Jackpots bei
Pferdewetten) in Brutto oder in Netto
(abzüglich Abgaben etc.) angegeben werden?
5.
Müssen Abgaben und sonstige Kosten - die von der
Wettgewinnsumme abgezogen
werden
können - in den allgemeinen Wettbedingungen angegeben werden oder muss
dies im Detail in dem jeweiligen Buchmacher- und Totalisateurgesetze geregelt
sein?
6.
Was ist Ihrem Ressort über die Gründung dieses
Wettkanals (siehe Einleitungstext)
bekannt?
7.
Welche Entscheidungen wurden darüber durch das
Kartellgericht in Österreich
getroffen?
8.
Welche
Informationen sind Ihrem Ressort über diesen Wettkanal bekannt geworden?
9.
Welche
Genehmigungen werden von diesem Wettkanal benötigt?