4136/J XXII. GP

Eingelangt am 06.04.2006
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend Vorlage eines Gutachtens

 

 

Der BM für Landesverteidigung beruft sich – wie auch andere Mitglieder der Bundesregierung – in seiner Argumentation, warum auch nur Teile des Beschaffungsvertrages über die Eurofighter den Abgeordneten des Nationalrates nicht vorgelegt werden könnten, auf seine Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit nach Art. 20 Abs. 3 B-VG. Nachdem einige der führenden österreichischen Verfassungsverfassungsrechtler, ua. die Professoren Mayer, Funk und Öhlinger, in diesem Vorgehen gravierende verfassungsrechtliche Probleme erkannt hatten, führte der BM für Landesverteidigung ins Treffen, dass auch beim Ankauf der Draken im Jahr 1987 die Beschaffungsverträge aus Gründen der Amtsverschwiegenheit nicht offen gelegt worden wären. Ein Gutachten des BKA-VD aus dem Jahr 1987 würde ihn in seiner jetzigen Rechtsansicht bestätigen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.) Wie lautet der genaue und vollständige Wortlaut jenes Gutachtens des BKA-VD aus dem Jahre 1987, auf das sich der BM für Landesverteidigung in der Frage beruft, warum auch nur Teile des Beschaffungsvertrages über die Eurofighter den Abgeordneten zum Nationalrat nicht vorzulegen seien?

 

Für die Beantwortung dieser Anfrage wird ersucht, eine Kopie dieses Gutachtens der Anfragebeantwortung anzuschließen.