4140/J XXII. GP
Eingelangt am 07.04.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Kennzeichnung Gefahrgut
Die Kennzeichnung von Gefahrgut ist europaweit im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) geregelt. Diese besteht im wesentlichen aus einer Bezettelung der Versandstücke und einer Beschilderung der LKWs. Trotzdem kam es in der Vergangenheit wiederholt zu Verstößen gegen die geltenden Bestimmungen (z.B. falsche Kennzeichnung, zum Teil schwere Mängel an den LKWs, wie abgefahrene Reifen usw.), wodurch die Unfallgefahr drastisch erhöht wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Halten Sie die geltende Kennzeichnungspflicht allein für ausreichend bzw. in Anbetracht technologischer Alternativen (z.B. Computerchip zur besseren Kontrolle), noch für zeitgemäß?
2. Gibt es Überlegungen, zusätzlich zu der bisherigen Kennzeichnungspflicht eine elektronische Kennzeichnung von Gefahrguttransporten in Österreich einzuführen?
3. Ist auf europäischer Ebene (d.h. in der UN ECE) geplant, eine elektronische Kennzeichnungspflicht im ADR aufzunehmen?
4. Wie ist die Kennzeichnungspflicht innerhalb der EU geregelt?