4141/J XXII. GP
Eingelangt am 07.04.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Kennzeichnung Gefahrgut
Die Kennzeichnung von Gefahrgut ist europaweit im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) geregelt. Diese besteht im wesentlichen aus einer Bezettelung der Versandstücke und einer Beschilderung der LKWs. Trotzdem kam es in der Vergangenheit wiederholt zu Verstößen gegen die geltenden Bestimmungen (z.B. falsche Kennzeichnung, zum Teil schwere Mängel an den LKWs, wie abgefahrene Reifen usw.). Diese Mängel erhöhen die Unfallgefahr drastisch, was beispielsweise im Falle von Austritt gefährlicher Flüssigkeiten zu folgenschweren Umweltbelastungen führen kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Halten Sie die geltende Kennzeichnungspflicht allein für ausreichend bzw. in Anbetracht technologischer Alternativen (z.B. Computerchip zur besseren Kontrolle), noch für zeitgemäß?
2. Halten Sie es aus ökologischen Gründen für wünschenswert, zusätzlich zu der bisherigen Kennzeichnungspflicht eine elektronische Kennzeichnung von Gefahrguttransporten in Österreich einzuführen?
3. Welche Initiativen hat es in den letzten Jahren in Ihrem Ressort bezüglich Kennzeichnung von Gefahrgut gegeben?