4143/J XXII. GP
Eingelangt am 10.04.2006
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Glock-Pistole im Sudan
Am 31.3.2006 veröffentlichte Amnesty International Österreich nachstehende Pressemitteilung:
ai fordert: EU-Aktionen gegen
Menschenrechtsverletzungen
Sudan: Rebellen schießen mit
österreichischer Glock
Wien, 31. März 2006 - Wie kommt eine neue Glock-Pistole
mit der Seriennummer HAP 850 (mutmaßliches Baujahr 2005) in
die Hände von Rebellen im Sudan? So geschehen im Februar 2006 in der
Kriegsregion Darfur im Sudan, wo ein Rebellenführer stolz seine Waffe made in
Austria zeigte. Seit Jahren ist
Darfur Schauplatz blutiger Auseinandersetzungen, zehntausende Menschen
kamen bisher ums Leben, 1,8 Millionen Menschen wurden vertrieben, Kinder und
Frauen werden systematisch vergewaltigt.
amnesty international (ai) fordert eine sofortige Aufklärung, wie diese Glock trotz Exportkontrollen und Embargos in die Hände von Rebellen im Sudan gelangen konnte. Seit Juli 2004 sind Waffenlieferungen an nicht-staatliche Gruppen im Sudan durch ein UN-Embargo verboten. Die EU hatte bereits 1994 ein Waffenembargo gegen alle Konfliktparteien im Sudan verhängt, das 2004 verlängert wurde. „Diese Glock-Pistole steht stellvertretend für viele andere Waffen, die von Embargobrechern in die Konfliktregion geschleust wurden. Wenn Österreich nicht unverzüglich alles unternimmt, um die Herkunft dieser Waffen aufzuklären, macht man sich mitschuldig an schwersten Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, so Andrea Huber, Rechtexpertin von ai-Österreich.
amnesty international
fordert die österreichische Firma Glock und das österreichische Wirtschaftsministerium auf,
-
sofortige Untersuchungen einzuleiten, die die Herkunft und den
Handelsweg der Glock-Pistole umfassend aufklären und
-
Maßnahmen zu setzen, um Waffenlieferungen an Menschenrechtsverletzer in
Zukunft wirksam zu unterbinden.
Ein
Bericht von amnesty international vom Dezember 2004 zeigt auf, dass zahlreiche Staaten - darunter auch EU-Staaten -
dafür verantwortlich sind, den blutigen Konflikt im Sudan mit Waffenlieferungen
geschürt zu haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wann und wo wurde die Waffe mit oben genannter Seriennummer hergestellt?
2) Falls diese Waffe nicht in Österreich produziert und aus Österreich exportiert worden sein sollte, wurde anlässlich des Technologietransfers in das Herstellerland die Auflage der vorherigen Zustimmung der österreichischen Behörden ("prior-consent-Klausel") erteilt?
2a) Wenn nein, warum nicht?
2b) Wenn nein, finden seitens der österreichischen Behörden Bemühungen zur Konsultation mit den Bewilligungsbehörden des Herstellerlandes statt?
3) Von wem und wann wurde die Bewilligung für die Ausfuhr der Waffe mit oben genannter Seriennummer beantragt?
4) Für welche Anzahl und welchen Typ von Waffen wurde der Antrag auf Exportbewilligung insgesamt gestellt?
5) Wurde dieser antragsgemäß bewilligt?
6) Wurde für die Waffe mit oben genannter Seriennummer eine Ausfuhrbewilligung durch österreichische Behörden erteilt?
7) Bei Bejahung von Frage 6: Für welches Zielland, wann und für welche Verwendung wurde die Ausfuhrbewilligung erteilt?
8) Wurde für die Waffe mit oben genannter Seriennummer ein Endverwenderzertifikat ausgestellt?
8a) Wenn ja, von wem und wann?
8b) Wenn ja, wer prüfte die Echtheit und Unbedenklichkeit dieses Endverwenderzertifikats?
9) Bei Bejahung von Frage 6: Unter welchen Auflagen wurde die Ausfuhrbewilligung erteilt?
10) Wurde anlässlich der Bewilligung die Auflage erteilt, eine post-delivery-verification zu dulden?
11) Bei Verneinung von Frage 10: Warum nicht?
12) Wann, im Rahmen welcher Lieferung und wohin wurde die Waffe mit gegenständlicher Seriennummer tatsächlich aus Österreich ausgeführt?
13) Welches Transportunternehmen führte die Ausfuhr der Waffe mit oben genannter Seriennummer aus Österreich durch?
14) Waren neben diesem Unternehmen auch andere in den Transport der Waffe bis ins Zielland beteiligt?
15) Bei Bejahung von Frage 14: Welche Unternehmen führten den Transport durch und von welchem Ausgangspunkt bis zu welchem Bestimmungsort?
16) Waren an der Transaktion, in deren Rahmen die Schusswaffe mit oben genannter Seriennummer exportiert wurde, ein oder mehrere Waffenvermittler beteiligt?
16a) Wenn ja, welche?
16b) Sofern diese(r) Vermittler Personen mit Wohnsitz in Österreich sind, gab es von Seiten des/ der Vermittler einen Antrag an die österreichischen Behörden?
17) Welcher Anteil der Waffen, für die insgesamt die gegenständliche Bewilligung erteilt wurde (siehe Frage 4), wurde bis dato bereits tatsächlich wann und wohin ausgeführt?