4143/J XXII. GP

Eingelangt am 10.04.2006
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Glock-Pistole im Sudan

 

 

Am 31.3.2006 veröffentlichte Amnesty International Österreich nachstehende Pressemitteilung:

 

ai fordert: EU-Aktionen gegen Menschenrechtsverletzungen

Sudan: Rebellen schießen mit österreichischer Glock

 

Wien,   31.  März  2006  -  Wie  kommt  eine  neue  Glock-Pistole  mit  der Seriennummer  HAP 850 (mutmaßliches Baujahr 2005) in die Hände von Rebellen im Sudan? So geschehen im Februar 2006 in der Kriegsregion Darfur im Sudan, wo ein Rebellenführer stolz seine Waffe made in Austria zeigte. Seit Jahren ist  Darfur Schauplatz blutiger Auseinandersetzungen, zehntausende Menschen kamen  bisher  ums  Leben, 1,8 Millionen Menschen wurden vertrieben, Kinder und Frauen werden systematisch vergewaltigt.

 

amnesty  international  (ai)  fordert  eine sofortige Aufklärung, wie diese Glock trotz  Exportkontrollen  und  Embargos  in die Hände von Rebellen im Sudan   gelangen   konnte.   Seit   Juli  2004  sind  Waffenlieferungen  an nicht-staatliche  Gruppen  im  Sudan  durch ein UN-Embargo verboten. Die EU hatte  bereits  1994 ein Waffenembargo gegen alle Konfliktparteien im Sudan verhängt,   das   2004   verlängert   wurde.   „Diese  Glock-Pistole  steht stellvertretend  für  viele  andere  Waffen, die von Embargobrechern in die Konfliktregion  geschleust wurden. Wenn Österreich nicht unverzüglich alles unternimmt,  um  die  Herkunft  dieser  Waffen  aufzuklären, macht man sich mitschuldig  an  schwersten Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, so Andrea Huber, Rechtexpertin von ai-Österreich.

 

amnesty  international  fordert  die  österreichische  Firma  Glock und das österreichische Wirtschaftsministerium auf,

-  sofortige Untersuchungen einzuleiten, die die Herkunft und den Handelsweg der Glock-Pistole umfassend aufklären und

-  Maßnahmen zu setzen, um Waffenlieferungen an Menschenrechtsverletzer in

Zukunft wirksam zu unterbinden.

 

Ein  Bericht  von  amnesty  international vom Dezember 2004 zeigt auf, dass zahlreiche  Staaten - darunter auch EU-Staaten - dafür verantwortlich sind, den blutigen Konflikt im Sudan mit Waffenlieferungen geschürt zu haben.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

1)     Wann und wo wurde die Waffe mit oben genannter Seriennummer hergestellt?

 

2)     Falls diese Waffe nicht in Österreich produziert und aus Österreich exportiert worden sein sollte, wurde anlässlich des Technologietransfers in das Herstellerland die Auflage der vorherigen Zustimmung der österreichischen Behörden ("prior-consent-Klausel") erteilt?

 

2a) Wenn nein, warum nicht?

 

2b) Wenn nein, finden seitens der österreichischen Behörden Bemühungen zur Konsultation mit den Bewilligungsbehörden des Herstellerlandes statt?

 

3)     Von wem und wann wurde die Bewilligung für die Ausfuhr der Waffe mit oben genannter Seriennummer beantragt?

 

4)     Für welche Anzahl und welchen Typ von Waffen wurde der Antrag auf Exportbewilligung insgesamt gestellt?

 

5)     Wurde dieser antragsgemäß bewilligt?

 

6)     Wurde für die Waffe mit oben genannter Seriennummer eine Ausfuhrbewilligung durch österreichische Behörden erteilt?

 

7)     Bei Bejahung von Frage 6: Für welches Zielland, wann und für welche Verwendung wurde die Ausfuhrbewilligung erteilt?

 

8)     Wurde für die Waffe mit oben genannter Seriennummer ein Endverwenderzertifikat ausgestellt?

 

8a) Wenn ja, von wem und wann?

 

8b) Wenn ja, wer prüfte die Echtheit und Unbedenklichkeit dieses Endverwenderzertifikats?

 

9)     Bei Bejahung von Frage 6: Unter welchen Auflagen wurde die Ausfuhrbewilligung erteilt?

 

10)    Wurde anlässlich der Bewilligung die Auflage erteilt, eine post-delivery-verification zu dulden?

 

11)    Bei Verneinung von Frage 10: Warum nicht?

 

12)     Wann, im Rahmen welcher Lieferung und wohin wurde die Waffe mit gegenständlicher Seriennummer tatsächlich aus Österreich ausgeführt?

 

13)    Welches Transportunternehmen führte die Ausfuhr der Waffe mit oben genannter Seriennummer aus Österreich durch?

 

14)    Waren neben diesem Unternehmen auch andere in den Transport der Waffe bis ins Zielland beteiligt?

 

15)    Bei Bejahung von Frage 14: Welche Unternehmen führten den Transport durch und von welchem Ausgangspunkt bis zu welchem Bestimmungsort?

 

16)    Waren an der Transaktion, in deren Rahmen die Schusswaffe mit oben genannter Seriennummer exportiert wurde, ein oder mehrere Waffenvermittler beteiligt?

 

16a) Wenn ja, welche?

 

16b) Sofern diese(r) Vermittler Personen mit Wohnsitz in Österreich sind, gab es von Seiten des/ der Vermittler einen Antrag an die österreichischen Behörden?

 

17)    Welcher Anteil der Waffen, für die insgesamt die gegenständliche Bewilligung erteilt wurde (siehe Frage 4), wurde bis dato bereits tatsächlich wann und wohin ausgeführt?