4144/J XXII. GP

Eingelangt am 10.04.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Säuglingsnahrung - Rückstände - Kontrollen - Risikobewertung in Österreich

im Jahr 2005"

Mit der Anfragebeantwortung 2867/AB XXII.GP vom 10.06.2005 wurden die Fragen zur
Säuglings- bzw. Babynahrung aus Sicht der Fragesteller wiederum unvollständig beantwortet
(siehe auch AB 1762/XXII.GP). So wurden Fragen auf untersuchte Stoffe, konkrete
Analysenergebnissen, Grenzwertüberschreitungen sowie behördliche Maßnahmen nicht bekannt
gegeben.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele Proben Säuglingsnahrung (z.B. Grießbrei, Gemüsebrei ((Gläschenkost)),
Babymilch) wurden im Jahr 2005 in Österreich durch die Lebensmittelaufsichtsorgane
gezogen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

Welche Produkte betraf dies konkret (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?

2. Wie viele Proben Säuglingsnahrung wurden 2005 durch die AGES analysiert?

Welche Produkte bzw. Produktgruppen betraf dies (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?

 

 

3. Auf welche Stoffe wurden die Proben (Produkte) jeweils analysiert (Aufschlüsselung der
einzelnen Stoffe und Produkte bzw. Produktgruppen)?

Wurde dabei jeweils auch auf Nitrat, Pestizide, Chlormequat, Schwermetalle, Bakterien

untersucht?

Wenn nein, warum nicht?

4. Welche konkreten Ergebnisse erbrachten die Analysen von Säuglingsnahrung im Jahr 2005
(Aufschlüsselung auf festgestellte Stoffe, Grenzwertüberschreitungen und Produkte)?


Wie viele und welche Produkte wurden als gesundheitsschädlich, verdorben, verfälscht, falsch

bezeichnet oder wertgemindert beurteilt?

Wie viele und welche Produkte verstießen gegen die LMKVO?

5. Was ergab dazu jeweils bei Rückständen etc. die Risikobewertung durch die AGES?

6. Welche behördlichen Maßnahmen mussten 2005 nach den gesetzlichen Bestimmungen
ergriffen werden (z.B. Anzeigen, Beschlagnahme, Öffentliche Warnung)?

Gegen welche gesetzlichen - lebensmittelrechtlichen - Bestimmungen wurde verstoßen?

7. Wurde dabei auch die Einhaltung spezieller lebensmittelrechtlicher Bestimmungen für
Säuglingsnahrung überprüft?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welches konkretes Ergebnis erbrachten diese Überprüfungen?

8.  Welche Produkte wurden dabei untersucht?

Was ergaben konkret die Analysen durch die AGES?

Wie lauteten jeweils die Analyseergebnisse (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?

9.  Wie viele Proben Säuglings- bzw. Babynahrung wurden 2005 auf „Chlormequat" untersucht
(Ersuche um namentliche Angabe)?

10. Bei welchen Produkten wurde Chlormequat nachgewiesen?

Bei welchen dieser Produkte gab es eine Überschreitung des Rückstandhöchstwertes (Ersuche
jeweils um namentliche Bekanntgabe der Produkte)?

 

11. Was ergab dazu jeweils die Risikobewertung durch die AGES?

12. Wie viele Proben Säuglings- bzw. Babynahrung wurden 2005 auf Semicarbizid untersucht
(ersuche um namentliche Angabe)?

13. Bei welchen Produkten wurde Semicarbizid nachgewiesen?

Welche Werte ergab die Untersuchung (Ersuche jeweils um namentliche Bekanntgabe der
Produkte)?

 


14. Was ergab dazu jeweils die Risikobewertung durch die AGES?

15. Wurde in Österreich das Schnellwarnsystem 2005 in Anspruch genommen und andere
Mitgliedstaaten über Rückstände in Säuglings- bzw. Babynahrung informiert?
Wenn ja, welche Produkte bzw. Stoffe betraf dies?

16. Wie viele Proben Säuglings- bzw. Babynahrung sollen 2006 im Rahmen des Proben- und
Revisionsplanes gezogen und analysiert werden?

17. Auf welche Stoffe und Rückstände sollen jeweils die Analysen erfolgen?