4144/J XXII. GP
Eingelangt am 10.04.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „Säuglingsnahrung - Rückstände - Kontrollen - Risikobewertung in Österreich
im Jahr 2005"
Mit
der Anfragebeantwortung 2867/AB XXII.GP vom 10.06.2005 wurden die Fragen zur
Säuglings- bzw. Babynahrung aus Sicht der Fragesteller wiederum unvollständig
beantwortet
(siehe auch AB 1762/XXII.GP). So wurden Fragen auf untersuchte Stoffe, konkrete
Analysenergebnissen,
Grenzwertüberschreitungen sowie behördliche Maßnahmen nicht bekannt
gegeben.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen
nachstehende
Anfrage:
1. Wie
viele Proben Säuglingsnahrung (z.B. Grießbrei, Gemüsebrei ((Gläschenkost)),
Babymilch) wurden im Jahr 2005 in
Österreich durch die Lebensmittelaufsichtsorgane
gezogen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Welche Produkte betraf dies konkret (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?
2. Wie viele Proben Säuglingsnahrung wurden 2005 durch die AGES analysiert?
Welche Produkte bzw. Produktgruppen betraf
dies (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?
3. Auf welche Stoffe
wurden die Proben (Produkte) jeweils analysiert (Aufschlüsselung der
einzelnen Stoffe und
Produkte bzw. Produktgruppen)?
Wurde dabei jeweils auch auf Nitrat, Pestizide, Chlormequat, Schwermetalle, Bakterien
untersucht?
Wenn nein, warum nicht?
4. Welche konkreten Ergebnisse erbrachten die
Analysen von Säuglingsnahrung im Jahr 2005
(Aufschlüsselung auf festgestellte
Stoffe, Grenzwertüberschreitungen und Produkte)?
Wie viele und welche Produkte wurden als gesundheitsschädlich, verdorben, verfälscht, falsch
bezeichnet oder wertgemindert beurteilt?
Wie viele und welche Produkte verstießen gegen die LMKVO?
5. Was ergab dazu jeweils bei Rückständen
etc. die Risikobewertung durch die AGES?
6.
Welche behördlichen Maßnahmen mussten 2005 nach den
gesetzlichen Bestimmungen
ergriffen werden
(z.B. Anzeigen, Beschlagnahme, Öffentliche Warnung)?
Gegen welche gesetzlichen - lebensmittelrechtlichen - Bestimmungen wurde verstoßen?
7. Wurde dabei auch die Einhaltung spezieller
lebensmittelrechtlicher Bestimmungen für
Säuglingsnahrung überprüft?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welches konkretes Ergebnis erbrachten diese Überprüfungen?
8. Welche Produkte wurden dabei untersucht?
Was ergaben konkret die Analysen durch die AGES?
Wie lauteten jeweils die Analyseergebnisse (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?
9.
Wie viele Proben Säuglings- bzw. Babynahrung wurden 2005
auf „Chlormequat" untersucht
(Ersuche um
namentliche Angabe)?
10.
Bei
welchen Produkten wurde Chlormequat nachgewiesen?
Bei welchen dieser Produkte gab es eine Überschreitung
des Rückstandhöchstwertes (Ersuche
jeweils um namentliche Bekanntgabe der Produkte)?
11. Was ergab dazu
jeweils die Risikobewertung durch die AGES?
12.
Wie viele Proben Säuglings- bzw. Babynahrung wurden 2005
auf Semicarbizid untersucht
(ersuche um
namentliche Angabe)?
13.
Bei
welchen Produkten wurde Semicarbizid nachgewiesen?
Welche Werte ergab die Untersuchung (Ersuche jeweils um
namentliche Bekanntgabe der
Produkte)?
14. Was ergab dazu
jeweils die Risikobewertung durch die AGES?
15.
Wurde in Österreich das Schnellwarnsystem 2005 in
Anspruch genommen und andere
Mitgliedstaaten über
Rückstände in Säuglings- bzw. Babynahrung informiert?
Wenn ja, welche Produkte bzw. Stoffe betraf
dies?
16.
Wie viele Proben Säuglings- bzw. Babynahrung sollen 2006
im Rahmen des Proben- und
Revisionsplanes
gezogen und analysiert werden?
17. Auf welche Stoffe und
Rückstände sollen jeweils die Analysen erfolgen?