4147/J XXII. GP

Eingelangt am 10.04.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend „Hexavac-Impfstoff für Babys bzw. Kleinkinder - Impfschaden"

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hat mit der AB 3587/XXII.GP zur Anfrage
„Hexavac - Impfstoff für Babys und Kleinkinder" Stellung genommen.

Dabei wurde u.a. auch mitgeteilt, dass schwere Erkrankungen unwahrscheinlich sind, aber nicht
mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden können.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele Anträge nach dem Impfschadensgesetz haben Sie seit 2000 erhalten
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

2.            Wie viele Anträge bzw. Beschwerden wurden außergerichtlich erledigt (Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?

3.            Wie viele Verfahren nach dem Impfschadensgesetz wurden geführt (Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?

4.     Welche Verfahren wurden geführt?

Welche Impfstoffe betragen diese Verfahren (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

5.            Wie viele Verfahren wurden positiv entschieden, welche Entschädigungsbeträge wurden
insgesamt ausbezahlt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

6.            Wie viele Anträge nach dem Impfschadensgesetz haben Sie wegen einer Impfung mit
Hexavac seit 2000 erhalten (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

7.            Wie viele Anträge bzw. Beschwerden wurden außergerichtlich erledigt (Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?

8.            Wie viele Verfahren wurden diesbezüglich geführt?
Welche Gutachten wurden dazu erstattet?

Welche Erkenntnisse wurden damit gewonnen (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?

9.   Wie viele Verfahren wurden positiv entschieden, welche Entschädigungsbeträge wurden
diesbezüglich ausbezahlt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

Welche sonstigen Maßnahmen haben Sie aufgrund dieser Verfahren bzw.
Gutachtererkenntnisse ergriffen?

10.     Wie lautet aufgrund vorliegender Erfahrungen nach diesen Verfahren nach dem
Impfschadensgesetz aus Ihrer Sicht die konkrete Nutzen/Risikobewertung für Hexavac?

11.     Ist auch aus Ihrer Sicht nicht auszuschließen, dass Hexavac bei Kindern weiterhin für
(schwere) Erkrankungen bzw. Behinderungen verantwortlich ist?

12.     Sollte aus Sicht Ihres Ministeriums - aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse - Hexavac die
Arzneimittelzulassung entzogen bzw. aus dem Erstattungskodex gestrichen werden?
Wenn nein, warum nicht?

Haben Sie sonstige Maßnahmen für notwendig?