4147/J XXII. GP
Eingelangt am 10.04.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend „Hexavac-Impfstoff für Babys bzw. Kleinkinder - Impfschaden"
Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hat mit
der AB 3587/XXII.GP zur Anfrage
„Hexavac - Impfstoff
für Babys und Kleinkinder" Stellung genommen.
Dabei wurde u.a. auch mitgeteilt, dass schwere Erkrankungen
unwahrscheinlich sind, aber nicht
mit letzter
Sicherheit ausgeschlossen werden können.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Soziale Sicherheit,
Generationen und
Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Anträge nach dem Impfschadensgesetz haben Sie
seit 2000 erhalten
(Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?
2.
Wie viele Anträge bzw. Beschwerden wurden außergerichtlich
erledigt (Aufschlüsselung auf
Jahre und
Bundesländer)?
3.
Wie viele Verfahren nach dem Impfschadensgesetz wurden
geführt (Aufschlüsselung auf
Jahre und
Bundesländer)?
4. Welche Verfahren wurden geführt?
Welche Impfstoffe betragen diese Verfahren (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
5.
Wie viele Verfahren wurden positiv entschieden, welche
Entschädigungsbeträge wurden
insgesamt ausbezahlt
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
6.
Wie viele Anträge nach dem Impfschadensgesetz haben Sie
wegen einer Impfung mit
Hexavac seit 2000
erhalten (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
7.
Wie viele Anträge bzw. Beschwerden wurden
außergerichtlich erledigt (Aufschlüsselung auf
Jahre und
Bundesländer)?
8.
Wie viele Verfahren wurden diesbezüglich geführt?
Welche Gutachten
wurden dazu erstattet?
Welche
Erkenntnisse wurden damit gewonnen (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)?
9. Wie viele Verfahren wurden positiv entschieden,
welche Entschädigungsbeträge wurden
diesbezüglich ausbezahlt (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
Welche sonstigen Maßnahmen haben Sie aufgrund dieser
Verfahren bzw.
Gutachtererkenntnisse
ergriffen?
10.
Wie
lautet aufgrund vorliegender Erfahrungen nach diesen Verfahren nach dem
Impfschadensgesetz aus Ihrer Sicht die
konkrete Nutzen/Risikobewertung für Hexavac?
11.
Ist auch aus Ihrer Sicht nicht auszuschließen, dass
Hexavac bei Kindern weiterhin für
(schwere)
Erkrankungen bzw. Behinderungen verantwortlich ist?
12.
Sollte
aus Sicht Ihres Ministeriums - aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse - Hexavac
die
Arzneimittelzulassung entzogen bzw. aus dem Erstattungskodex gestrichen werden?
Wenn nein, warum nicht?
Haben Sie sonstige Maßnahmen für notwendig?