4148/J XXII. GP
Eingelangt am
10.04.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend „Beschwerden nach dem Privatfernsehgesetz 2005"
Das
Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen für privates Fernsehen erlassen werden
(Privatfernsehgesetz - PrTV-G) sieht im § 61 die Möglichkeit einer Beschwerde
vor, die bei
Regulierungsbehörde der
„Kommunikationsbehörde Austria - KommAustria" einzubringen ist.
Mit der AB 2848/XXII.GP vom 10.06.2005 wurde zur Entwicklung dieser
Beschwerden seit
Schaffung des Privatfernsehgesetzes Stellung genommen und die Fragen
beantwortet.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1.
Wie oft entschied im Jahr 2005 die Regulierungsbehörde
(KommAustria) von Amtswegen
über Verletzungen von
Bestimmungen dieses Bundesgesetzes?
2.
Was
war jeweils Gegenstand dieser Entscheidungen?
3.
Welche Entscheidungen wurden dazu jeweils getroffen,
welche Maßnahmen wurden in
diesem Zusammenhang
jeweils angeordnet?
Wie wurde ein der Rechtsansicht der Regulierungsbehörde entsprechender Zustand
herbeigeführt?
In welchen und wie vielen Fällen wurde auch ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet?
Wie ist jeweils der Stand dieser Verfahren?
4.
Wie
viele Beschwerden von Personen, die behaupteten durch Verletzungen von
Bestimmungen dieses Bundesgesetzes
unmittelbar geschädigt worden zu sein, wurden im Jahr
2005 an die Regulierungsbehörde
herangetragen?
5.
Auf welche
Rechtsverletzungen wurden jeweils diese Beschwerden gestützt?
6. Welche Entscheidungen wurden dazu jeweils durch
die Regulierungsbehörde getroffen,
welche Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang jeweils angeordnet?
Wie wurde ein der Rechtsansicht der Regulierungsbehörde entsprechender Zustand
herbeigeführt?
In welchen und wie vielen Fällen wurde auch ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet?
Wie ist jeweils der Stand dieser Verfahren?
7.
Wie
viele Beschwerden von Personen mit Wohnsitz im Versorgungsgebiet des
Rundfunkveranstalters wurden unter
Unterstützung von mindestens 120 Personen im Jahr
2005 an die Regulierungsbehörde
herangetragen?
8.
Auf welche Rechtsverletzungen wurden jeweils diese
Beschwerden gestützt?
9.
Welche Entscheidungen wurden dazu jeweils durch die
Regulierungsbehörde getroffen,
welche Maßnahmen
wurden in diesem Zusammenhang jeweils angeordnet?
Wie wurde ein der Rechtsansicht der Regulierungsbehörde entsprechender Zustand
herbeigeführt?
In welchen und wie vielen Fällen wurde auch ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet?
Wie ist jeweils der Stand dieser Verfahren?
10.
Wie beurteilt das Ressort bzw. beurteilen Sie in
Anbetracht der Rechtslage und der
vorliegenden Entscheidungen der Regulierungsbehörde diese
Beschwerdemöglichkeit?
11.
Sehen Sie einen Reformbedarf?
Wenn ja, worin liegt
dieser?