4148/J XXII. GP

Eingelangt am 10.04.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend „Beschwerden nach dem Privatfernsehgesetz 2005"

Das Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen für privates Fernsehen erlassen werden
(Privatfernsehgesetz - PrTV-G) sieht im § 61 die Möglichkeit einer Beschwerde vor, die bei
Regulierungsbehörde der „Kommunikationsbehörde Austria - KommAustria" einzubringen ist.
Mit der AB 2848/XXII.GP vom 10.06.2005 wurde zur Entwicklung dieser Beschwerden seit
Schaffung des Privatfernsehgesetzes Stellung genommen und die Fragen beantwortet.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1.            Wie oft entschied im Jahr 2005 die Regulierungsbehörde (KommAustria) von Amtswegen
über Verletzungen von Bestimmungen dieses Bundesgesetzes?

2.            Was war jeweils Gegenstand dieser Entscheidungen?

3.            Welche Entscheidungen wurden dazu jeweils getroffen, welche Maßnahmen wurden in
diesem Zusammenhang jeweils angeordnet?

Wie wurde ein der Rechtsansicht der Regulierungsbehörde entsprechender Zustand

herbeigeführt?

In welchen und wie vielen Fällen wurde auch ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet?

Wie ist jeweils der Stand dieser Verfahren?

4.            Wie viele Beschwerden von Personen, die behaupteten durch Verletzungen von
Bestimmungen dieses Bundesgesetzes unmittelbar geschädigt worden zu sein, wurden im Jahr
2005 an die Regulierungsbehörde herangetragen?

5.            Auf welche Rechtsverletzungen wurden jeweils diese Beschwerden gestützt?

6.   Welche Entscheidungen wurden dazu jeweils durch die Regulierungsbehörde getroffen,
welche Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang jeweils angeordnet?

Wie wurde ein der Rechtsansicht der Regulierungsbehörde entsprechender Zustand

herbeigeführt?

In welchen und wie vielen Fällen wurde auch ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet?

Wie ist jeweils der Stand dieser Verfahren?

7.             Wie viele Beschwerden von Personen mit Wohnsitz im Versorgungsgebiet des
Rundfunkveranstalters wurden unter Unterstützung von mindestens 120 Personen im Jahr
2005 an die Regulierungsbehörde herangetragen?

8.             Auf welche Rechtsverletzungen wurden jeweils diese Beschwerden gestützt?

9.  Welche Entscheidungen wurden dazu jeweils durch die Regulierungsbehörde getroffen,
welche Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang jeweils angeordnet?

Wie wurde ein der Rechtsansicht der Regulierungsbehörde entsprechender Zustand

herbeigeführt?

In welchen und wie vielen Fällen wurde auch ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet?

Wie ist jeweils der Stand dieser Verfahren?

10. Wie beurteilt das Ressort bzw. beurteilen Sie in Anbetracht der Rechtslage und der
vorliegenden Entscheidungen der Regulierungsbehörde diese Beschwerdemöglichkeit?

11.      Sehen Sie einen Reformbedarf?
Wenn ja, worin liegt dieser?