4152/J XXII. GP
Eingelangt am 11.04.2006
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Offenlegung des Eurofighter-Kaufvertrages
Namhafte Verfassungsexperten geben der SPÖ
in ihrer Kritik an der Geheimhaltung des
Eurofighter-Vertrages Recht. „Ich kann nicht erkennen", so
Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer am
21. März 2006 im Standard, „aus welchen Gründen 'kaufmännische
Bestimmungen'gem. Art.
20 Abs. 3 B-VG der Geheimhaltung unterliegen
müssten. Welches ´überwiegende
Interesse
der Partei' (des Verkäufers) eine
Geheimhaltung rechtfertigen sollte, ist nicht erkennbar. Die
übrigen Gründe, die gem. Art. 20 Abs. 3 B-VG
zur Geheimhaltung verpflichten, stehen im
Dienste öffentlicher Interessen; daraus folgt, dass eine
Verschwiegenheitspflicht, die keinem
öffentlichem Interesse dient, nicht anzunehmen ist.u Oder
Univ.-Prof. Dr. Öhlinger im Kurier
desselben Tages: „Es könnten zwar einzelne
militärisch wichtige Vertragsteile
unveröffentlicht bleiben, `aber das Parlament komplett von der Kontrolle
auszuschließen,
halte ich mit
den Grundprinzipien der parlamentarischen Demokratie für nicht vereinbar."
In der Beantwortung einer von der
sozialdemokratischen Parlamentsfraktion verlangten
Dringlichen Anfrage am 27. April des vorigen Jahres zum Thema
Eurofighter-Beschaffung
sagte
Bundeskanzler Schüssel in einem Zwischensatz in Richtung der SPÖ: „(...) da
sollten
sie einfach die Vertragstexte genauer studieren (...)" (Nationalrat,
XXII. GP,
Stenographisches
Protokolls, 107. Sitzung, S. 26). Eine bemerkenswerte Aussage des
Regierungschefs.
Konterkariert sie doch die bisherige Argumentationslinie der
Regierungsparteien,
allen voran die des Verteidigungsministers, derzufolge der Eurofighter-
Kaufvertrag - neben militärischen -
kaufmännische Bestimmungen enthalte, deren
Geheimhaltung im Interesse des Vertragspartners liege.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten
in diesem Zusammenhang an den Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
1 Am 27.
April 2005 erklärten Sie im Rahmen der Dringlichen Anfrage
„Milliardengrab
Eurofighter" in Richtung der anfragestellenden
sozialdemokratischen
Parlamentsfraktion folgende Worte: „(...) da sollten sie
einfach die Vertragstexte genauer studieren (...)" Damit sind
unmissverständlich
die Vertragstexte der
Eurofighter-Beschaffung gemeint. Wenn Sie die Auffassung
vertreten, dass die Eurofighter-Kaufverträge
einsehbar sind, warum wurde dann
den Oppositionsparteien SPÖ und Grüne bis dato die Einsichtnahme in eben
dieses
Vertragswerk verwehrt?