Eingelangt am 20.04.2006
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ANFRAGE
des Abgeordneten
Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Finanzen
betreffend Staatskommissäre
Bei den Skandalen der jüngsten
Vergangenheit rund um die BAWAG und die Hypo Alpe Adria wurden viele Millionen
Euro durch internationale Derivativgeschäfte verspekuliert. Beide Fälle konnten
erst einige Zeit nach ihrer Entstehung aufgedeckt werden. Dies wirft die Frage
auf, inwieweit das österreichische System der Bankenaufsicht überhaupt imstande
ist eine adäquate Aufsicht im Sinne eines stabilen Finanzmarktes zu gewährleisten.
Die Frage der Effektivität der
Kontrollinstrumente stellt sich insbesondere bei den vom Bundesminister
für Finanzen bestellten Staatskommissären bzw. deren Stellvertretern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Nach welchen Auswahlkriterien werden Staatskommissäre bzw.
deren Stellvertreter bestellt?
- Welche Ausbildung und sonstigen Qualifikationskriterien muss
ein Staatskommissär bzw. Stellvertreter für eine Bestellung aufweisen?
- Wie funktioniert die Zusammenarbeit der Staatskommissäre bzw.
Stellvertreter mit der FMA?
- Reichen die Fragebefugnisse der Staatskommissäre bzw. deren
Stellvertreter des §76 BWG aus um eine effektive Bankenaufsicht zu
gewährleisten?
- Wie groß ist ein im Sinne einer effizienten Prüfung des
österreichischen Bankwesens gelegener Zeitaufwand für Staatskommissäre
bzw. deren Stellvertreter - gestaffelt nach sinnvollen Kriterien wie
insbesondere der Bilanzsumme?
- Wie bestimmen Sie die Höhe der Angemessenheit der
Funktionsgebühr für Staatskommissäre bzw. deren Stellvertreter gemäß §76
(9) BWG? Wie hoch ist die durchschnittliche Höhe der Funktionsgebühr für
Staatskommissäre bzw. deren Stellvertreter pro Monat?
- Wie viele Staatskommissäre bzw. deren Stellvertreter wurden in
den beiden letzten Legislaturperioden neu bestellt? Wie viele davon, ohne
dass die 5-jährige Funktionsperiode des jeweiligen Vorgängers nach § 76
(1) abgelaufen ist? (Bitte um Auflistung aller neu bestellten Personen
sowie jener neubestellten Personen, bei welchen die Funktionsperiode der
Vorgänger noch nicht abgelaufen war, inklusive Bestellungsdatum)
- Wie viele Staatskommissäre wurden in den beiden letzten
Legislaturperioden wiederbestellt? Wie viele davon, ohne dass die
5-jährige Funktionsperiode nach § 76 (1) abgelaufen ist? (Bitte um
Auflistung aller wiederbestellten Personen sowie jener wiederbestellten
Personen, bei denen die Funktionsperiode noch nicht abgelaufen war,
inklusive Bestellungsdatum)
- Bei welchen Kreditinstituten sind derzeit vom Bundesminister
für Finanzen eingesetzte Staatskommissäre bzw. deren Stellvertreter tätig
(Bitte um Auflistung aller Kreditinstitute mit Stand 1. April 2006)?
- Welche Personen sind jeweils derzeit in den genannten
Kreditinstituten als Staatskommissäre bzw. Stellvertreter tätig? Wie hoch
ist die erhaltene Funktionsgebühr der jeweiligen Personen pro Monat (Bitte
um Auflistung aller Personen und deren Funktion sowie der monatlichen
Funktionsgebühr in den einzelnen Kreditinstituten mit Stand 1. April
2006)?
- Welche Personen waren in den letzten beiden Legislaturperioden
in den Kreditinstituten als Staatskommissäre bzw. Stellvertreter tätig
(Bitte um Auflistung aller Staatskommissäre und Stellvertreter nach
Kreditinstitut während der letzten beiden Legislaturperioden)?
- Wann und aus welchen Gründen wurden einzelne Staatskommissäre
bzw. Stellvertreter abberufen (Bitte um Auflistung aller abberufenen
Personen, die Gründe für die Abberufung sowie das jeweilige Abberufungsdatum)
- Gibt es auch Staatskommissäre bzw. Stellvertreter in
Kreditinstituten mit einer Bilanzsumme von weniger als 375 Mio. Euro
Bilanzsumme? Wenn ja, wer sind diese Staatskommissäre bzw. Stellvertreter,
in welchen Kreditinstituten sind sie tätig und was waren die
ausschlaggebenden Gründe für deren Einsetzung?
- Wie viele und welche Staatskommissäre bzw. Stellvertreter sind
derzeit nach §104 GmbHG bestellt? Bei welchen Instituten ist dies der
Fall? (Bitte um Auflistung aller nach § 104 GmbHG bestellten
Staatskommissäre bzw. Stellvertreter nach Kreditinstituten)
- Welche Institute, bei denen nach §104 GmbHG derzeit
Staatskommissäre bzw. Stellvertreter bestellt sind, haben eine Bilanzsumme
von weniger als 375 Mio. Euro?
- Wurden in den letzten beiden Legislaturperioden Einsprüche
durch einen Staatskommissär bzw. einen Stellvertreter gem. §76 (5)
und/oder (6) BWG erhoben und an die zu Ihnen ressortierende FMA
weitergeleitet? Wenn ja, wie viele und bezüglich welcher Kreditinstitute?
- Wurden in den letzten beiden Legislaturperioden Mitteilungen
durch einen Staatskommissär bzw. einen Stellvertreter gem. §76 (8) BWG an
die zu Ihnen ressortierende FMA übermittelt? Wenn ja, wie viele und
bezüglich welcher Kreditinstitute?
- Wie viele und welche Staatskommissäre bzw. Stellvertreter waren
während der letzten beiden Legislaturperioden in Ministerkabinetten tätig?
(Bitte um Auflistung aller in Ministerkabinetten tätigen Staatskommissäre
bzw. Stellvertreter nach Bundesministern und Legislaturperioden)
- Wie viele Staatskommissäre bzw. Stellvertreter kann eine Person
maximal auf sich vereinigen?
- Welche Personen haben mehrere Staatskommissär- bzw.
Stellvertreterfunktionen inne? (Bitte um Auflistung jener Personen mit
mehreren Staatskommissär- bzw. Stellvertreterfunktionen gestaffelt nach
der Anzahl der Funktionen)
- Können Sie ausschließen, dass Staatskommissäre bzw.
Stellvertreter auch bei Vorstandssitzungen teilnehmen? Wenn nein, bei
welchen Banken wohnten Staatskommissäre bzw. Stellvertreter
Vorstandssitzungen bei?
- Wie viele bzw. welche Staatskommissäre bzw. Stellvertreter
haben das jeweils bundesgesetzlich bestimmte Pensionsantrittsalter bereits
erreicht und üben keine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aus?