4155/J XXII. GP

Eingelangt am 20.04.2006
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Staatskommissäre

 

Bei den Skandalen der jüngsten Vergangenheit rund um die BAWAG und die Hypo Alpe Adria wurden viele Millionen Euro durch internationale Derivativgeschäfte verspekuliert. Beide Fälle konnten erst einige Zeit nach ihrer Entstehung aufgedeckt werden. Dies wirft die Frage auf, inwieweit das österreichische System der Bankenaufsicht überhaupt imstande ist eine adäquate Aufsicht im Sinne eines stabilen Finanzmarktes zu gewährleisten. Die Frage der Effektivität der  Kontrollinstrumente stellt sich insbesondere bei den vom Bundesminister für Finanzen bestellten Staatskommissären bzw. deren Stellvertretern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Nach welchen Auswahlkriterien werden Staatskommissäre bzw. deren Stellvertreter bestellt?

 

  1. Welche Ausbildung und sonstigen Qualifikationskriterien muss ein Staatskommissär bzw. Stellvertreter für eine Bestellung aufweisen?

 

  1. Wie funktioniert die Zusammenarbeit der Staatskommissäre bzw. Stellvertreter mit der FMA?

 

  1. Reichen die Fragebefugnisse der Staatskommissäre bzw. deren Stellvertreter des §76 BWG aus um eine effektive Bankenaufsicht zu gewährleisten?

 

  1. Wie groß ist ein im Sinne einer effizienten Prüfung des österreichischen Bankwesens gelegener Zeitaufwand für Staatskommissäre bzw. deren Stellvertreter - gestaffelt nach sinnvollen Kriterien wie insbesondere der Bilanzsumme?

 

  1. Wie bestimmen Sie die Höhe der Angemessenheit der Funktionsgebühr für Staatskommissäre bzw. deren Stellvertreter gemäß §76 (9) BWG? Wie hoch ist die durchschnittliche Höhe der Funktionsgebühr für Staatskommissäre bzw. deren Stellvertreter pro Monat?

 

  1. Wie viele Staatskommissäre bzw. deren Stellvertreter wurden in den beiden letzten Legislaturperioden neu bestellt? Wie viele davon, ohne dass die 5-jährige Funktionsperiode des jeweiligen Vorgängers nach § 76 (1) abgelaufen ist? (Bitte um Auflistung aller neu bestellten Personen sowie jener neubestellten Personen, bei welchen die Funktionsperiode der Vorgänger noch nicht abgelaufen war, inklusive Bestellungsdatum)

 

  1. Wie viele Staatskommissäre wurden in den beiden letzten Legislaturperioden wiederbestellt? Wie viele davon, ohne dass die 5-jährige Funktionsperiode nach § 76 (1) abgelaufen ist? (Bitte um Auflistung aller wiederbestellten Personen sowie jener wiederbestellten Personen, bei denen die Funktionsperiode noch nicht abgelaufen war, inklusive Bestellungsdatum)

 

  1. Bei welchen Kreditinstituten sind derzeit vom Bundesminister für Finanzen eingesetzte Staatskommissäre bzw. deren Stellvertreter tätig (Bitte um Auflistung aller Kreditinstitute mit Stand 1. April 2006)?

 

  1. Welche Personen sind jeweils derzeit in den genannten Kreditinstituten als Staatskommissäre bzw. Stellvertreter tätig? Wie hoch ist die erhaltene Funktionsgebühr der jeweiligen Personen pro Monat (Bitte um Auflistung aller Personen und deren Funktion sowie der monatlichen Funktionsgebühr in den einzelnen Kreditinstituten mit Stand 1. April 2006)?

 

  1. Welche Personen waren in den letzten beiden Legislaturperioden in den Kreditinstituten als Staatskommissäre bzw. Stellvertreter tätig (Bitte um Auflistung aller Staatskommissäre und Stellvertreter nach Kreditinstitut während der letzten beiden Legislaturperioden)?

 

  1. Wann und aus welchen Gründen wurden einzelne Staatskommissäre bzw. Stellvertreter abberufen (Bitte um Auflistung aller abberufenen Personen, die Gründe für die Abberufung sowie das jeweilige Abberufungsdatum)

 

  1. Gibt es auch Staatskommissäre bzw. Stellvertreter in Kreditinstituten mit einer Bilanzsumme von weniger als 375 Mio. Euro Bilanzsumme? Wenn ja, wer sind diese Staatskommissäre bzw. Stellvertreter, in welchen Kreditinstituten sind sie tätig und was waren die ausschlaggebenden Gründe für deren Einsetzung?

 

  1. Wie viele und welche Staatskommissäre bzw. Stellvertreter sind derzeit nach §104 GmbHG bestellt? Bei welchen Instituten ist dies der Fall? (Bitte um Auflistung aller nach § 104 GmbHG bestellten Staatskommissäre bzw. Stellvertreter nach Kreditinstituten)

 

  1. Welche Institute, bei denen nach §104 GmbHG derzeit Staatskommissäre bzw. Stellvertreter bestellt sind, haben eine Bilanzsumme von weniger als 375 Mio. Euro?

 

  1. Wurden in den letzten beiden Legislaturperioden Einsprüche durch einen Staatskommissär bzw. einen Stellvertreter gem. §76 (5) und/oder (6) BWG erhoben und an die zu Ihnen ressortierende FMA weitergeleitet? Wenn ja, wie viele und bezüglich welcher Kreditinstitute?

 

  1. Wurden in den letzten beiden Legislaturperioden Mitteilungen durch einen Staatskommissär bzw. einen Stellvertreter gem. §76 (8) BWG an die zu Ihnen ressortierende FMA übermittelt? Wenn ja, wie viele und bezüglich welcher Kreditinstitute?

 

  1. Wie viele und welche Staatskommissäre bzw. Stellvertreter waren während der letzten beiden Legislaturperioden in Ministerkabinetten tätig? (Bitte um Auflistung aller in Ministerkabinetten tätigen Staatskommissäre bzw. Stellvertreter nach Bundesministern und Legislaturperioden)

 

  1. Wie viele Staatskommissäre bzw. Stellvertreter kann eine Person maximal auf sich vereinigen?

 

  1. Welche Personen haben mehrere Staatskommissär- bzw. Stellvertreterfunktionen inne? (Bitte um Auflistung jener Personen mit mehreren Staatskommissär- bzw. Stellvertreterfunktionen gestaffelt nach der Anzahl der Funktionen)

 

  1. Können Sie ausschließen, dass Staatskommissäre bzw. Stellvertreter auch bei Vorstandssitzungen teilnehmen? Wenn nein, bei welchen Banken wohnten Staatskommissäre bzw. Stellvertreter Vorstandssitzungen bei?

 

  1. Wie viele bzw. welche Staatskommissäre bzw. Stellvertreter haben das jeweils bundesgesetzlich bestimmte Pensionsantrittsalter bereits erreicht und üben keine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aus?