4176/J XXII. GP
Eingelangt am 26.04.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards
Der
unterzeichnete Anfragesteller wurde von BürgerInnen auf den Umstand aufmerksam
gemacht, dass vermehrt e-cards gestohlen werden. So ist einem 17-jährigen
Lehrling aus
seiner Jacke das Handy und die Geldbörse entwendet worden. Vom Handy wurde die
Sim-
Karte zurückgelassen und von der Geldbörse
wurden nur das Bargeld sowie die e-card, nicht
aber die Bankomatkarte und die Kreditkarte entnommen.
Nach weiteren Recherchen handelt es sich dabei um keinen
Einzelfall, sondern wurden
mehrere solcher
Vorgänge bekannt. Es erhebt sich daher die Frage, was mit solchen
gestohlenen e-cards unternommen wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele e-cards wurden bis 15. April 2006 als
gestohlen gegenüber den
Sicherheitsbehörden erklärt?
2.
Wie
ist die Verteilung auf die Bundesländer betreffend gestohlener e-cards?
3.
Ist Ihnen bekannt, wie viele e-cards als verlustig
gegenüber den zuständigen
Behörden erklärt
wurden?
4.
Wenn eine e-card als gestohlen gemeldet wird, wem melden
die zuständigen
Behörden diesen
Sachverhalt weiter?
5. Ist Ihnen
bekannt, ob mit gestohlenen e-cards Leistungen im Bereich des
Gesundheitssystems rechtswidrig, also durch eine andere Person als den
Karteninhaber,
erschlichen wurden?
Wenn ja, wie viele und welche Fälle sind Ihnen bekannt?