4187/J XXII. GP

Eingelangt am 27.04.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Rada

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kunst

betreffend keine Ausschreibung von freien Schulleiterstellen in Niederösterreich

Das flächenmäßig größte Bundesland Niederösterreich wurde per Landtags- und Landesregie-
rungsbeschluss als „Versuchskaninchen" für die Einführung der Bildungsregionen auserko-
ren. Einer der inhaltlichen Kernpunkte dieser Änderung in der Schulstruktur ist die Zusam-
menführung mehrer Schulen unter eine Leitung.

Der § 26 Abs. 3 und 4 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes sieht vor, freigewordene schul-
feste LehrerInnen- und LeiterInnenstellen ehestens, längstens jedoch innerhalb von sechs
Monaten nach Freiwerden, in den zur Veröffentlichung amtlicher Mitteilungen der ausschrei-
benden Behörde bestimmten Verlautbarungsblättern, auszuschreiben sind. Wobei unter frei-
gewordenen Stellen auch solche zu verstehen sind, deren Inhaber die aus der Innehabung ei-
ner schulfesten Stelle fließenden Rechte auf Grund eines Disziplinarerkenntnisses verloren
haben.

Ebenso sind schulfeste Stellen, die durch Übertritt ihres Inhabers in den Ruhestand oder we-
gen Versetzung in den Ruhestand frei werden, so zeitgerecht auszuschreiben, dass sie nach
Möglichkeit im Zeitpunkt des Freiwerdens besetzt werden können.

Seit Monaten wird nun versucht, diese neue Schulorganisation zu implementieren, allerdings
unter Umgehung der Ausschreibung von frei werdenden Leitungsposten. Begründet wird dies
vom amtsführenden Landesschulratspräsidenten damit, um allfällige Veränderungsnotwen-
digkeiten nicht zu erschweren oder überhaupt zu blockieren.

Frei werdende Direktionen betroffener Kleinschulen werden daher vorerst nicht zur Beset-
zung ausgeschrieben, sondern über das Rechtsinstrument der Betrauung oder Mitbetrauung
mit einer leitungsverantwortlichen Person versorgt.

Unserer Ansicht nach ist diese gesetzwidrige Vorgangsweise des Landesschulrates keinesfalls
zu akzeptieren.

Zur Aufklärung offener Fragen richten daher die unterzeichneten Abgeordneten an die Bun-
desministerin für Bildung, Wissenschaft und Kunst nachstehende

 

Anfrage:

1.) Ist Ihnen die Vorgangsweise hinsichtlich der Nichtausschreibung von freien Leiterposten
in Niederösterreich bekannt?

 


2.) Halten Sie die vom amtsführenden Landesschulratspräsidenten für Niederösterreich ge-
wählte Vorgangsweise für mit den Bestimmungen des § 26 Abs. 3 Landeslehrer-
Dienstrechtsgesetz vereinbar?

3.) Welche Maßnahmen gedenken Sie zu setzen, um die Einhaltung der gesetzlichen Be-
stimmungen des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes auch in Niederösterreich zu
gewährleisten?

4.) Besteht von Seiten Ihres Ministeriums die Absicht, zur Herstellung eines gesetzeskonfor-
men Zustandes, bei der Realisierung der Bildungsregionen, wie sie in Niederösterreich
geschaffen werden sollen, ein Änderung der Bestimmungen des Landeslehrer-
Dienstrechtsgesetzes insbesondere des §26 einzuleiten?

5.) Halten Sie die den Umstand der Nichtvollziehung von Gesetzesbestimmungen des Lan-
deslehrer-Dienstrechtsgesetzes, mit der Begründung des Fehlens von entsprechenden
Sanktionen, mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar?