4187/J XXII. GP
Eingelangt am 27.04.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Rada
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kunst
betreffend keine Ausschreibung von freien Schulleiterstellen in Niederösterreich
Das flächenmäßig größte Bundesland Niederösterreich
wurde per Landtags- und Landesregie-
rungsbeschluss als
„Versuchskaninchen" für die Einführung der Bildungsregionen auserko-
ren. Einer der inhaltlichen Kernpunkte dieser Änderung in der Schulstruktur ist
die Zusam-
menführung mehrer Schulen unter eine Leitung.
Der § 26 Abs. 3 und 4 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes sieht vor,
freigewordene schul-
feste LehrerInnen-
und LeiterInnenstellen ehestens, längstens jedoch innerhalb von sechs
Monaten nach Freiwerden, in den zur
Veröffentlichung amtlicher Mitteilungen der ausschrei-
benden Behörde bestimmten Verlautbarungsblättern, auszuschreiben sind.
Wobei unter frei-
gewordenen Stellen auch solche zu verstehen sind, deren Inhaber die aus der
Innehabung ei-
ner schulfesten Stelle fließenden Rechte auf Grund eines
Disziplinarerkenntnisses verloren
haben.
Ebenso sind schulfeste Stellen, die durch Übertritt
ihres Inhabers in den Ruhestand oder we-
gen Versetzung in den
Ruhestand frei werden, so zeitgerecht auszuschreiben, dass sie nach
Möglichkeit im Zeitpunkt des Freiwerdens besetzt werden können.
Seit Monaten wird nun versucht, diese neue
Schulorganisation zu implementieren, allerdings
unter Umgehung der Ausschreibung von frei werdenden Leitungsposten. Begründet
wird dies
vom amtsführenden
Landesschulratspräsidenten damit, um allfällige Veränderungsnotwen-
digkeiten nicht zu erschweren oder überhaupt zu blockieren.
Frei werdende Direktionen betroffener Kleinschulen
werden daher vorerst nicht zur Beset-
zung ausgeschrieben, sondern über das Rechtsinstrument der Betrauung oder
Mitbetrauung
mit einer leitungsverantwortlichen
Person versorgt.
Unserer Ansicht nach ist diese gesetzwidrige
Vorgangsweise des Landesschulrates keinesfalls
zu akzeptieren.
Zur Aufklärung offener Fragen richten daher die
unterzeichneten Abgeordneten an die Bun-
desministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kunst nachstehende
Anfrage:
1.) Ist Ihnen die
Vorgangsweise hinsichtlich der Nichtausschreibung von freien Leiterposten
in Niederösterreich
bekannt?
2.) Halten Sie die
vom amtsführenden Landesschulratspräsidenten für Niederösterreich ge-
wählte Vorgangsweise
für mit den Bestimmungen des § 26 Abs. 3 Landeslehrer-
Dienstrechtsgesetz vereinbar?
3.) Welche Maßnahmen
gedenken Sie zu setzen, um die Einhaltung der gesetzlichen Be-
stimmungen des
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes auch in Niederösterreich zu
gewährleisten?
4.) Besteht von
Seiten Ihres Ministeriums die Absicht, zur Herstellung eines gesetzeskonfor-
men Zustandes, bei
der Realisierung der Bildungsregionen, wie sie in Niederösterreich
geschaffen werden sollen, ein Änderung der Bestimmungen des Landeslehrer-
Dienstrechtsgesetzes insbesondere des §26 einzuleiten?
5.) Halten Sie die
den Umstand der Nichtvollziehung von Gesetzesbestimmungen des Lan-
deslehrer-Dienstrechtsgesetzes,
mit der Begründung des Fehlens von entsprechenden
Sanktionen, mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar?