4191/J XXII. GP

Eingelangt am 27.04.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend der „Lebenssituation von Frauen und Männern in der Prostitution"

Sexarbeit   ist   in    Österreich   eine    gesellschaftliche   Realität   und   ein   beachtlicher

Wirtschaftsfaktor. Obwohl jede/jeder davon weiß, ist das Thema nach wie vor tabuisiert und

diejenigen, die die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen bedienen werden stigmatisiert

und marginalisiert. SexarbeiterInnen aus dem In- und Ausland    fehlt es vor allem an

rechtlicher Absicherung.

Zur Verbesserung der rechtlichen Situation und Arbeitsbedingungen von Prostituierten,

bedarf es vielfältiger Maßnahmen, die nur in einer sachlichen Diskussion durch Einbeziehung

von NGOs herbeigeführt werden kann.

Als Grundlage dafür ist ausreichendes Datenmaterial notwendig, um die derzeitige Situation

erörtern zu können und dementsprechende Maßnahmen zu setzen.

Die unterzeichneten  Abgeordneten  richten  daher an die  Bundesministerin  für  Inneres
nachstehende

Anfrage:

1)             Wie viele Personen sind derzeit in Österreich legal (registriert) in der Prostitution
tätig, aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

2)      Wie hoch ist der Frauenanteil unter diesen?

 

3)             Wie ist die Altersstruktur unter diesen Personen?

4)      Welche Nationalität (unter Zahlenangabe) haben diese Personen?


5)      Welche Aufenthaltstitel haben Drittstaatsangehörige die als Prostituierte/r registriert
sind?

6)      Wie hoch wird von Seiten Ihres Ministeriums die Dunkelziffer, also die Anzahl der
nicht- registrierten und/oder irregulär hier aufhältigen Frauen und Männer   in der
Prostitution geschätzt?

7)      Wie viele aufrechte Aufenthaltstitel gab es am 31. 12. 2005 nach § 7 Abs. 4 Z 4 FrG
1997 zur Ausübung der Prostitution und wie viele für Showtanz?

8)             Wie viele Aufenthaltstitel nach § 7 Abs. 4 Z 4 FrG 1997 wurden insgesamt in den
Jahren 2004 und 2005 erteilt? Wie viele davon erstmalig? Wie oft wurde eine
Aufenthaltserlaubnis nach §7 Abs 4 Z 4 FrG  1997 durchschnittlich pro Person
verlängert? Wie lange waren Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 4
Z 4 FrG 1997 durchschnittlich in Österreich aufhältig?

9)      In wie vielen Bordellen und / oder Lokalen haben 2005 Personen mit Aufenthaltstitel
nach § 7 Abs. 4 Z 4 FrG 1997 gearbeitet (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?

10)      In   welchem   Zeitraum   war   der   sogenannte   „Showtänzerinnen"   Erlaß   zu   AE
Selbständig nach § 7 FrG in Kraft und wie lautet Ihr Abschlußresümee?

11)      Wie lassen sich die teils massiven Unterschiede in den Landesgesetzen betreffend die
Regelung   der   Prostitution   rechtfertigen?   Gibt   es   Pläne   diese   Gesetze   zu
vereinheitlichen und beispielsweise eine Vereinbarung nach Art.   15a B-VG zu
beschließen?

12)      Welche Verwaltungsstrafen wurden, aufgeschlüsselt für die Jahre 2004 und 2005 und
nach den einzelnen Verwaltungsstraftatbeständen, gegen Prostituierte gemäß den
prostitutionsrelevanten landesgesetzlichen Verwaltungsstraftatbeständen, zugeordnet
nach Anzahl der verhängten Geld- und (sofern vorgesehen) Freiheitsstrafen sowie
durchschnittlicher Höhe der verhängten Geldstrafen und (Ersatz-)Freiheitsstrafen
verhängt?


13) Nach den Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes werden Prostituierte bei der
Polizei registriert. Welche Behörden / Institutionen haben Zugang zu diesen Daten?
Wird ein Zugriff auf diese Daten protokollarisch erfasst? Was geschieht mit den Daten
nach Beendigung der Tätigkeit als Prostituierte/r?