4194/J XXII. GP

Eingelangt am 27.04.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher

und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend Pressesprecher des Orangen-Staatssekretärs

Für die Sozialministerin ist also alles in Ordnung. Dass der Pressesprecher des BZÖ-
Sozialstaatssekretärs seit Übernahme der steirischen BZÖ-Obmannschaft nicht nur gezählte
239 Pressemeldungen ausgesendet, sondern dazu noch zumindest 38 Pressekonferenzen in
einer Zeit abgehalten hat, wo andere BeamtInnen ihrer Arbeit im Ministerium nachgehen,
stört sie dabei nicht. Das sei dem BZÖ-Funktionär unbenommen, so die Parteikollegin in der
Anfragebeantwortung 3944
XXII. GP.-NR. Auch ihm stehe nach § 20
Vertragsbedienstetengesetz die im § 48 Abs. 3 Beamten-Dienstrechtsgesetz vorgesehene
Möglichkeit gleitender Dienstzeit zu, derzufolge die MitarbeiterInnen einen entsprechenden
Spielraum bei der Festlegung des jeweiligen Beginns und Endes der konkreten täglichen
Arbeitszeit hätten. „Dabei“, so die Sozialministerin in ihrer Anfragebeantwortung weiter,
„müssen diese sich jedoch an den dienstlichen Erfordernissen orientieren“. Die Überprüfung
der Einhaltung dieser Regelung käme der oder dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten zu.

Im Falle von Gerald Grosz als Pressesprecher des Sozialstaatssekretärs und steirischer BZÖ-
Chef in Personalunion dürfte diese Bestimmung aber dann doch nicht so genau genommen
worden sein. Hatte er doch bislang zweimal seinen Vorgesetzten Sigisbert Dolinschek und
einmal seine Ressortleiterin Ursula Haubner in seinem Heimatbundesland zu Gast. Wie das
mit den oben erwähnten dienstlichen Interessen bzw. Erfordernissen eines im
Sozialministerium beschäftigten Vertragsbediensteten vereinbar sein soll, wenn selbiger in
seiner Funktion als BZÖ-Funktionär gemeinsam mit seinem Staatssekretär und seiner
Sozialministerin Pressekonferenzen in der Steiermark abhält, ist ein Rätsel, das der
Aufklärung harrt. Offenkundig ist aber, dass hier eine unleugbare schiefe Optik vorliegt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an das oben genannte
Regierungsmitglied nachstehende


Anfrage:

1.              In der Anfragebeantwortung 3944 XXII. GP.-NR schreiben Sie, dass die Ausübung
der parteipolitischen Funktionen von Herrn Gerald Grosz in dessen Freizeit“ erfolge.
Außerdem stehe im nach § 20 Vertragsbedienstetengesetz die im § 48 Abs. 3
Beamten-Dienstrechtsgesetz verankerte Möglichkeit gleitender Dienstzeit zu. „Dabei“,
schreiben Sie in Ihrer Beantwortung, „müssen diese (die Vertragsbediensteten, Anm.)
sich jedoch an den dienstlichen Erfordernissen orientieren“. Als steirischer BZÖ-
Obmann veranstaltete Grosz mit Ihrem Staatssekretär und Parteikollegen bislang zwei
Pressekonferenzen. Widerspricht dies nicht den von Ihnen in der oben erwähnten
Anfragebeantwortung dargestellten „dienstlichen Erfordernissen“ des im Büro von
Staatssekretär Dolinschek als Vertragsbediensteten beschäftigten Pressesprechers
Gerald Grosz, wenn letztgenannter in seiner Funktion als BZÖ-Politiker gemeinsam
mit seinem Vorgesetzten, BZÖ-Sozialstaatssekretär Dolinschek, Pressekonferenzen in
der Steiermark abhält?

2.              In     welcher     Form     wird     die     Arbeitszeit     von     Herrn     Gerald     Grosz
geregelt?

3.              Werden in Ihrem Ressort Aufzeichnungen hinsichtlich der Dienstzeiten von Herrn
Gerald Grosz geführt?

4.              Wenn ja, welche Stelle zeichnet hierfür verantwortlich und wie gestalten sich die
Arbeitszeiten von Herrn Grosz seit Übernahme der Obmannschaft des steirischen BZÖ
durch eben diesen?

5.              Wie viele Überstunden leistete Gerald Grosz im Budgetjahr 2005 und bis zum
Eintreffen  dieser  Anfrage  und  welches  Entgelt  erhält  selbiger  pro   geleisteter
Überstunde?

6.              Bei Verneinung von Frage 3: Aus welchen Gründen wird auf eine Aufzeichnung der
Dienstzeiten von Herrn Gerald Grosz verzichtet?


7.             Welche Aufgaben obliegen Gerald Grosz innerhalb der Aufgabenteilung im Büro
Ihres Staatssekretärs?

8.             Durch welche/welchen Referentin/en wird Herr Gerald Grosz vertreten?

9.             Tragen Sie dafür Sorge, dass der Pressesprecher des Sozialstaatssekretärs, Gerald
Grosz, nicht während seiner Dienstzeit in Ihrem Ressort als Obmann des steirischen
BZÖ tätig wird?

10.      Wenn ja, auf welche Weise?

11.      Wenn nein, wie begründen Sie dies?