4194/J XXII. GP
Eingelangt am
27.04.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher
und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Pressesprecher des Orangen-Staatssekretärs
Für die Sozialministerin ist also alles in Ordnung. Dass der Pressesprecher
des BZÖ-
Sozialstaatssekretärs seit Übernahme der steirischen BZÖ-Obmannschaft nicht nur
gezählte
239 Pressemeldungen ausgesendet, sondern dazu noch
zumindest 38 Pressekonferenzen in
einer Zeit abgehalten hat, wo andere BeamtInnen ihrer
Arbeit im Ministerium nachgehen,
stört sie dabei nicht. Das sei dem BZÖ-Funktionär unbenommen, so die
Parteikollegin in der
Anfragebeantwortung 3944 XXII. GP.-NR. Auch ihm stehe nach § 20
Vertragsbedienstetengesetz die im § 48 Abs. 3
Beamten-Dienstrechtsgesetz vorgesehene
Möglichkeit gleitender Dienstzeit zu, derzufolge die MitarbeiterInnen einen
entsprechenden
Spielraum bei der Festlegung des jeweiligen Beginns und Endes der konkreten
täglichen
Arbeitszeit hätten. „Dabei“, so die Sozialministerin in ihrer
Anfragebeantwortung weiter,
„müssen diese sich jedoch an den dienstlichen
Erfordernissen orientieren“. Die Überprüfung
der Einhaltung dieser Regelung käme der oder dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten
zu.
Im Falle von Gerald
Grosz als Pressesprecher des Sozialstaatssekretärs und steirischer BZÖ-
Chef in Personalunion dürfte diese
Bestimmung aber dann doch nicht so genau genommen
worden sein. Hatte er doch bislang zweimal seinen Vorgesetzten Sigisbert
Dolinschek und
einmal seine Ressortleiterin Ursula
Haubner in seinem Heimatbundesland zu Gast. Wie das
mit den oben erwähnten dienstlichen
Interessen bzw. Erfordernissen eines im
Sozialministerium beschäftigten
Vertragsbediensteten vereinbar sein soll, wenn selbiger in
seiner Funktion als BZÖ-Funktionär gemeinsam mit seinem Staatssekretär und
seiner
Sozialministerin Pressekonferenzen in
der Steiermark abhält, ist ein Rätsel, das der
Aufklärung harrt. Offenkundig ist aber, dass hier eine unleugbare
schiefe Optik vorliegt.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten in diesem Zusammenhang an das oben genannte
Regierungsmitglied nachstehende
Anfrage:
1.
In der Anfragebeantwortung 3944 XXII. GP.-NR schreiben Sie, dass die Ausübung
der parteipolitischen Funktionen von Herrn Gerald
Grosz in dessen Freizeit“ erfolge.
Außerdem stehe im nach § 20 Vertragsbedienstetengesetz
die im § 48 Abs. 3
Beamten-Dienstrechtsgesetz verankerte Möglichkeit
gleitender Dienstzeit zu. „Dabei“,
schreiben Sie in Ihrer Beantwortung, „müssen diese (die
Vertragsbediensteten, Anm.)
sich jedoch an den dienstlichen
Erfordernissen orientieren“. Als
steirischer BZÖ-
Obmann veranstaltete Grosz mit Ihrem Staatssekretär und Parteikollegen
bislang zwei
Pressekonferenzen. Widerspricht dies nicht
den von Ihnen in der oben erwähnten
Anfragebeantwortung dargestellten „dienstlichen
Erfordernissen“ des im Büro von
Staatssekretär Dolinschek als
Vertragsbediensteten beschäftigten Pressesprechers
Gerald Grosz, wenn letztgenannter in
seiner Funktion als BZÖ-Politiker gemeinsam
mit seinem Vorgesetzten, BZÖ-Sozialstaatssekretär Dolinschek,
Pressekonferenzen in
der Steiermark abhält?
2.
In welcher Form wird die Arbeitszeit von Herrn Gerald Grosz
geregelt?
3.
Werden in Ihrem Ressort
Aufzeichnungen hinsichtlich der Dienstzeiten von Herrn
Gerald Grosz geführt?
4.
Wenn ja, welche Stelle zeichnet
hierfür verantwortlich und wie gestalten sich die
Arbeitszeiten von Herrn Grosz seit Übernahme der
Obmannschaft des steirischen BZÖ
durch eben diesen?
5.
Wie viele Überstunden leistete
Gerald Grosz im Budgetjahr 2005 und bis zum
Eintreffen
dieser Anfrage und welches
Entgelt erhält selbiger pro
geleisteter
Überstunde?
6.
Bei Verneinung von Frage 3: Aus
welchen Gründen wird auf eine Aufzeichnung der
Dienstzeiten von Herrn Gerald Grosz verzichtet?
7.
Welche Aufgaben obliegen Gerald Grosz
innerhalb der Aufgabenteilung im Büro
Ihres Staatssekretärs?
8.
Durch welche/welchen Referentin/en wird Herr Gerald Grosz
vertreten?
9.
Tragen Sie dafür Sorge, dass der
Pressesprecher des Sozialstaatssekretärs, Gerald
Grosz, nicht während seiner Dienstzeit in Ihrem Ressort
als Obmann des steirischen
BZÖ tätig wird?
10.
Wenn ja, auf welche Weise?
11.
Wenn nein, wie begründen Sie dies?