4198/J XXII. GP
Eingelangt am 03.05.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Finanzierung der ABC Service & Produktion aus Mitteln der sgn. Behindertenmilliarde in Kärnten
Die AMS - Stellen in Kärnten vermitteln auch Menschen mit Behinderungen an die ABC Service & Produktion, Geschützte Werkstätte Kärnten GmbH
Der Hilferuf eines Schreibers aus Kärnten (e-mail) ist Anlass für diese Anfrage.
Inhalt des Hilferufes:
Eine im ABS beschäftigte Frau mit Behinderung musste im Rahmen dieser Tätigkeit
Plastikteile nach bearbeiten. Dies erfolgte mit Nagelscheren, da die Graten der bereits vorgefertigten Teile sonst nicht zu bearbeiten waren. Bereits zu Mittag hatte sie blaue Finger.
Der dort anwesende Vorarbeiter erlaubte ihr, aufzustehen, wenn sie müde sei. Als sie oder ein anderer Arbeiterin dies taten wurden sie auf den Arbeitsplatz zurück „gebüllt“.
Menschen mit Behinderungen wurden im ABC mit Stapelerarbeiten betraut, zu denen sie nicht in der Lage waren. Als sie mit den Geräten anfuhren, wurden sie beschimpft.
Die dort beschäftigte Frau bezeichnet die Zustände im ABC als menschenunwürdig und absolut nicht barrierefrei. Der Betriebsrat spiele angeblich völlig mit.
Obwohl die Kärntner Landesregierung, Abt. 13, dort prüf- und kontrollpflichtig ist, werden angeblich diese Arbeitszustände für die dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen nicht wahrgenommen.
Nach Aussagen des in der Behindertenarbeit ehemals tätigen Mitarbeiters und daher aus eigener Erfahrung sprechenden, werden, Zitat des Mitarbeiters:“ Behinderte in geförderten Betrieben nur als billige Arbeitskraft eingesetzt, die alles zu dulden haben“.
Bei der obig genannten Frau mit Behinderung, handelt es sich, laut Informant, um eine Frau, die „nur“ körperliche beeinträchtigt ist und ganz sicher ein völlig klares
Urteilsvermögen hat.
Der obige Verein in Kärnten soll aus der sgn. Behindertenmilliarde im Jahr 2006 einen Betrag von € 496.000,--- erhalten, in den Jahren davon sind ebenfalls Beträge von insgesamt € 317.000,-- geflossen.
Da es im Rahmen der Förderungen aus der sgn. Behindertenmilliarde nicht nur darum gehen darf, wie viel kann jede/r Ansuchende an finanziellen Mitteln erhalten, sondern auch darum zu gehen hat, inwieweit entsprechen die geförderten Projekte auch den rechtlichen Arbeitsbedingungen für die dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen, stellen
die unterfertigten Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE:
Wenn ja: Welche Maßnahmen haben Sie konkret unternommen, um den Schutz von Menschen mit Behinderungen und die Qualität der Ausbildung dort zu gewährleisten?
Wenn nein: Sind Sie der Meinung das der Informant die Unwahrheit sagt?
Wenn ja: Warum sollte er das tun?
Wenn ja: Bis wann liegt ein Prüfergebnis vor?
Wenn nein: Warum nicht?
Wie viele dieser „beg.B“ haben bereits einen Arbeitsplatz am ersten Arbeitsmarkt, der länger als 7 Monate beim gleichen Arbeitgeber besteht?
6. Wie viele dieser „beg.B“ MitarbeiterInnen sind direkt vom ABC als ArbeitnehmerInnen übernommen worden und haben seither ein unbefristetes Dienstverhältnis mit sozialversicherungsrechtlicher Absicherung?
(Auflistung nach Anzahl der Personen und Art der Tätigkeit bei ABC)
7. Wie hoch ist die Lohn- bzw. Gehaltssumme, die aus der sgn. Behindertenmilliarde für MitarbeiterInnen lt. Frage 6 insgesamt finanziert wurden bzw. für 2006 finanziert werden?
9. Wie hoch ist die Lohn- bzw. Gehaltssumme, die aus der sgn. Behindertenmilliarde für MitarbeiterInnen lt. Frage 8 insgesamt finanziert wurden bzw. für 2006 finanziert werden?
10. Wie viele Betriebsräte hat ABC und wie viele davon sind als „beg.B“ anerkannt?