4206/J XXII. GP

Eingelangt am 03.05.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Stromstöße für verletztes Rind

 

Im Schlachthof Bergheim bei Salzburg ist am Montag, den 27. März ein polnischer Tiertransporter mit Rindern angekommen, von denen zwei verletzt waren und nicht mehr aufstehen konnten. Daraufhin wurde die Notschlachtung im Fahrzeug angeordnet. Trotzdem zerrte der Fahrer laut Polizeibericht eine an der Hüfte verletzte Kuh mit einem Stromtreibstock aus dem Lastwagen. Der Schlachthofbetreiber Raiffeisen gab an, dass diese Importe nur stattfänden, damit die Kapazität der Schlachthöfe ausgenutzt werde und die Importrinder aus Osteuropa als verarbeitetes Fleisch wieder in die jeweiligen Länder zurückgingen.

 

Nach § 222 StGB ist jemand, der ein Tier roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagsätzen zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer, wenn auch nur fahrlässig, im Zusammenhang mit der Beförderung mehrerer Tiere diese dadurch, dass er Fütterung und Tränke unterlässt, oder auf andere Weise längere Zeit hindurch einem qualvollen Zustand aussetzt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Wurde im vorliegenden Fall (da es sich um unnötige Qualen und um einen qualvollen Zustand über länger Zeit handelt) eine Übertretung gemäß § 222 StGB begangen und wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welche Maßnahmen werden Sie angesichts dieser ständig sich wiederholenden, groben Verletzungen des Tierschutzrechts setzen?