Eingelangt am 04.05.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend
mangelhafte Umsetzung des neuen Tierschutzrechts
Das
Bundestierschutzgesetz ist seit 1. Jänner 2005 in Kraft. Es zeigen sich jedoch
bei der Umsetzung etliche Mängel, auch ist aufgrund neuerer wissenschaftlicher
Erkenntnisse eine Weiterentwicklung unabdingbar. Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Welche konkreten, von
Ihnen unter dem Titel „Tierschutz“ mitfinanzierten Projekte dienen der
Verbesserung des Tierschutzes? In welchem Umfang werden die jeweiligen
Projekte gefördert?
- In welcher Weise ist das
BMGF am geplanten Projekt „Tierschutz im Unterricht“ beteiligt, wie ist
der Stand dieses Vorhabens, welche ExpertInnen bzw. Einrichtungen sind
daran beteiligt und welche davon vertreten ausschließlich
Tierschutz-Interessen?
- Inwiefern wurden von der
Bundesregierung oder von Ihnen Schritte unternommen, um die anlässlich der
Beschlussfassung des TSchG verabschiedeten 4-Parteien-Entschließungen
(Anerkennung des Tierschutzes als Rechtsgut im Verfassungsrang und
wissenschaftliche Evaluierung des Schächtens) umzusetzen?
- In der NR-Sitzung vom
25.01.2006 wurde ein einstimmiger Entschließungsantrag für ein
Importverbot für Hunde- und Katzenfelle und daraus hergestellte Produkte
verabschiedet. Wurden bereits Umsetzungsschritte unternommen? Wenn ja,
welche? Wenn nein, warum nicht? Wann ist mit einer Gesetzesvorlage zu
rechnen?
- Untersuchungen zeigen,
dass das Enthornen von Kälbern mit erheblichen Schmerzen verbunden ist und
daher nur mit Betäubung durchgeführt werden sollte (und zwar auch dann,
wenn solche Geräte verwendet werden, mit denen der Eingriff laut 1. Tierhaltungsverordnung
bis zur 2. Lebenswoche ohne Betäubung zulässig ist). Welche politischen
bzw. rechtlichen Konsequenzen ziehen Sie daraus?
- Stimmt es, dass für die
landwirtschaftliche Tierhaltung „Handbücher zur Selbstevaluierung“
erstellt werden sollen bzw. erstellt wurden? Wenn ja, welche ExpertInnen
werden konsultiert? Sind auch ExpertInnen und VertreterInnen des
organisierten Tierschutzes in die Erarbeitung dieser Handbücher mit
einbezogen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche?
- Wurde mit den
„Handbüchern zur Selbstevaluierung“ der Tierschutzrat befasst, dessen
Aufgabe es wäre, „Richtlinien für eine einheitliche Vollziehung in den
Ländern“ zu erarbeiten (§42 TSchG)?
- Welchen Zweck hat die
Selbstevaluierung, die im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes durchgeführt
werden soll?
- Das betäubungslose
Kastrieren männlicher Ferkel ist in Österreich während der ersten zwei
Wochen weiterhin zulässig. Obwohl die Einführung einer Betäubungspflicht
für diesen Eingriff bzw. dem Verzicht darauf (Ebermast) in der Diskussion
um das neue Tierschutzrecht stets als prioritäres Anliegen bezeichnet
wurde, sind bislang keinerlei Aktivitäten erfolgt. Wie erklären Sie diesen
Umstand bzw. gibt es zumindest von Ihnen unterstützte Forschungsprojekte
in diese Richtung?
- Im Gegensatz zu Norwegen,
wo Rinder nur noch auf Matratzen gehalten werden dürfen, ist in Österreich
die Haltung von Mastrindern auf Vollspaltenböden zulässig. Welche
Maßnahmen planen Sie als für den Bereich Tierschutz zuständige Ministerin,
damit tiergerechte Böden und Einstreu in der Stall-Praxis Anwendung
finden?
- Inwiefern ist das Verbot
der dauernden Anbindehaltung von Rindern (§16 Abs. 4 TSchG) unter Berücksichtigung
der Ausnahmen in der 1. Tierhaltungs-VO in der Praxis exekutierbar? Wie
viele Betriebe haben von den Ausnahmebestimmungen Gebrauch gemacht? Wie
viele Betriebe haben seit 1.1.2005 auf tierfreundliche Haltungssysteme mit
Auslauf oder Weidegang umgestellt? Welche sonstigen Erfahrungen wurden mit
dem Verbot der Anbindehaltung gemacht?
- § 18 Abs. 6 des TSchG
schafft die Rechtsgrundlage für ein obligatorisches Prüfverfahren für
neuartige serienmäßig hergestellte Haltungs- und Aufstallungssysteme und
Stalleinrichtungen und ebensolche technischen Ausrüstungen. Wurde die
Einführung eines verpflichtenden Prüfverfahrens bereits in Angriff
genommen? Wenn ja, welche Schritte in diese Richtung wurden bisher
unternommen? Wenn nein, warum nicht?
- Wie begründen Sie, dass
zum TSchG nach wie vor 4 Verordnungen fehlen bzw. wann ist mit der
Erlassung dieser Verordnungen zu rechnen:
-
Transport-VO
-
VO
über Prüfung und Kennzeichnung von Aufstallungssystemen und Stalleinrichtungen
-
Qualzucht-VO
-
Chip-VO
(Kennzeichnung von Hunden und Katzen)?