4210/J XXII. GP

Eingelangt am 04.05.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend mangelhafte Umsetzung des neuen Tierschutzrechts

 

Das Bundestierschutzgesetz ist seit 1. Jänner 2005 in Kraft. Es zeigen sich jedoch bei der Umsetzung etliche Mängel, auch ist aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Weiterentwicklung unabdingbar. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Welche konkreten, von Ihnen unter dem Titel „Tierschutz“ mitfinanzierten Projekte dienen der Verbesserung des Tierschutzes? In welchem Umfang werden die jeweiligen Projekte gefördert?

 

  1. In welcher Weise ist das BMGF am geplanten Projekt „Tierschutz im Unterricht“ beteiligt, wie ist der Stand dieses Vorhabens, welche ExpertInnen bzw. Einrichtungen sind daran beteiligt und welche davon vertreten ausschließlich Tierschutz-Interessen?

 

  1. Inwiefern wurden von der Bundesregierung oder von Ihnen Schritte unternommen, um die anlässlich der Beschlussfassung des TSchG verabschiedeten 4-Parteien-Entschließungen (Anerkennung des Tierschutzes als Rechtsgut im Verfassungsrang und wissenschaftliche Evaluierung des Schächtens) umzusetzen?

 

  1. In der NR-Sitzung vom 25.01.2006 wurde ein einstimmiger Entschließungsantrag für ein Importverbot für Hunde- und Katzenfelle und daraus hergestellte Produkte verabschiedet. Wurden bereits Umsetzungsschritte unternommen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Wann ist mit einer Gesetzesvorlage zu rechnen?

 

  1. Untersuchungen zeigen, dass das Enthornen von Kälbern mit erheblichen Schmerzen verbunden ist und daher nur mit Betäubung durchgeführt werden sollte (und zwar auch dann, wenn solche Geräte verwendet werden, mit denen der Eingriff laut 1. Tierhaltungsverordnung bis zur 2. Lebenswoche ohne Betäubung zulässig ist). Welche politischen bzw. rechtlichen Konsequenzen ziehen Sie daraus?

 

  1. Stimmt es, dass für die landwirtschaftliche Tierhaltung „Handbücher zur Selbstevaluierung“ erstellt werden sollen bzw. erstellt wurden? Wenn ja, welche ExpertInnen werden konsultiert? Sind auch ExpertInnen und VertreterInnen des organisierten Tierschutzes in die Erarbeitung dieser Handbücher mit einbezogen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche?

 

  1. Wurde mit den „Handbüchern zur Selbstevaluierung“ der Tierschutzrat befasst, dessen Aufgabe es wäre, „Richtlinien für eine einheitliche Vollziehung in den Ländern“ zu erarbeiten (§42 TSchG)?

 

  1. Welchen Zweck hat die Selbstevaluierung, die im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes durchgeführt werden soll?

 

  1. Das betäubungslose Kastrieren männlicher Ferkel ist in Österreich während der ersten zwei Wochen weiterhin zulässig. Obwohl die Einführung einer Betäubungspflicht für diesen Eingriff bzw. dem Verzicht darauf (Ebermast) in der Diskussion um das neue Tierschutzrecht stets als prioritäres Anliegen bezeichnet wurde, sind bislang keinerlei Aktivitäten erfolgt. Wie erklären Sie diesen Umstand bzw. gibt es zumindest von Ihnen unterstützte Forschungsprojekte in diese Richtung?

 

  1. Im Gegensatz zu Norwegen, wo Rinder nur noch auf Matratzen gehalten werden dürfen, ist in Österreich die Haltung von Mastrindern auf Vollspaltenböden zulässig. Welche Maßnahmen planen Sie als für den Bereich Tierschutz zuständige Ministerin, damit tiergerechte Böden und Einstreu in der Stall-Praxis Anwendung finden?

 

  1. Inwiefern ist das Verbot der dauernden Anbindehaltung von Rindern (§16 Abs. 4 TSchG) unter Berücksichtigung der Ausnahmen in der 1. Tierhaltungs-VO in der Praxis exekutierbar? Wie viele Betriebe haben von den Ausnahmebestimmungen Gebrauch gemacht? Wie viele Betriebe haben seit 1.1.2005 auf tierfreundliche Haltungssysteme mit Auslauf oder Weidegang umgestellt? Welche sonstigen Erfahrungen wurden mit dem Verbot der Anbindehaltung gemacht?

 

  1. § 18 Abs. 6 des TSchG schafft die Rechtsgrundlage für ein obligatorisches Prüfverfahren für neuartige serienmäßig hergestellte Haltungs- und Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen und ebensolche technischen Ausrüstungen. Wurde die Einführung eines verpflichtenden Prüfverfahrens bereits in Angriff genommen? Wenn ja, welche Schritte in diese Richtung wurden bisher unternommen? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wie begründen Sie, dass zum TSchG nach wie vor 4 Verordnungen fehlen bzw. wann ist mit der Erlassung dieser Verordnungen zu rechnen:

-          Transport-VO

-          VO über Prüfung und Kennzeichnung von Aufstallungssystemen und Stalleinrichtungen

-          Qualzucht-VO

-          Chip-VO (Kennzeichnung von Hunden und Katzen)?