4211/J XXII. GP
Eingelangt am 05.05.2006
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ANFRAGE
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend
Universitäts- und Forschungszentrum Tulln und
Ko-Finanzierungen im Universitätsbereich
Ende
März 2006 wurde das Rektorat der Universität für Bodenkultur-Wien (BOKU) vom
Universitätsrat dazu ermächtigt, das Vorhaben „Universitäts- und
Forschungszentrum Tulln“ (UFT) in den Leistungsvereinbarungsentwurf
aufzunehmen. Dieses Vorhaben soll nun ohne vorherige Ausschreibung, gegen den
dezidierten Widerstand der Interessenvertretungen aller Uni-Angehörigen sowie
des Senates und trotz vieler vorhandener Risiken zum Schaden der BOKU unter
Druck umgesetzt werden. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier der
Regionalentwicklung in einem Bundesland der Vorzug vor der Berücksichtigung der
Interessen der Wissenschaft gegeben wird. In diesem Punkt ist ein Zusammenhang
zu der ebenfalls umstrittenen Entscheidung zu sehen, die „Elite-Uni“ Institute
for Science and Technology Austria (ISTA) trotz eindeutiger Standortnachteile
in Gugging anzusiedeln.
Der
gesamte Werdegang des UFT lässt vermuten, dass hier politische Einflussnahme
und Absprachen im Vorfeld zu einer Entscheidung geführt haben. Die durch das
Universitätsgesetz 2002 in ihrer Bedeutung ohnehin geschwächten demokratisch legitimierten Organe und
Vertretungen wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Außerdem entsteht der
Eindruck, dass der Bund sich aus der hoheitlichen Finanzierung der
Universitäten über eine Bund-Bundesländer-Ko-Finanzierungsstrategie (sowohl bei
ISTA als auch bei UFT) zurückzieht. Dass dies zum Schaden von anderen
Bundesländern und der Universitäten unter Verwendung von öffentlichen Mitteln
und ausschließlich zum Nutzen Niederösterreichs geschieht, vermittelt den
Eindruck der „Vetternwirtschaft“.
Erläuternde
Bemerkungen:
1.
Universität für Bodenkultur Wien
Gemäß
dem derzeitigen Entwicklungsplan der BOKU soll sich diese künftig an drei
Standorten konzentrieren:
1.1.
Rahmenvertrag für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines „Universitäts-
und Forschungszentrums Tulln“ (UFT)
Für
den 3. Standort besteht ein Rahmenvertrag, der Errichtung, Betrieb und
Instandhaltung des Universitäts- und Forschungszentrums Tulln und allgemeine
Pflichten zur Kooperation im Bereich von Lehre und Forschung (§ 4)
einschließlich der Förderung von Betriebsansiedlungen und des Campus Tulln
regelt. Das Universitäts- und Forschungszentrum Tulln und die
Technologiezentren sollen unter Berücksichtigung einer optimalen
Gesamtentwicklung des Campus Tulln umgesetzt werden.
Die
Kooperationsverpflichtungen des UFT sind in §4 des Rahmenvertrages[1] näher erläutert:
„§ 4
Kooperation im Bereich der Lehre und Forschung
(1)
Die BOKU wird gemäß Entwicklungsplan - soweit dieser in den jeweiligen
Leistungsvereinbarungen gem. § 13 UG 2002 umgesetzt werden kann - am Campus
Tulln ein Universitäts- und Forschungszentrum für Fachgebiete, die den Kompetenzfeldern
der BOKU entsprechen (Präambel Abs. 3), etablieren und weiterentwickeln. Dies
gilt für die Dauer des Vertrages.“
...
„(3)
BOKU und ARC werden soweit es der Entwicklung der Forschung/Lehre und
Dienstleistung dient und hiefür der BOKU und der ARC die finanziellen Mittel
zur Verfügung stehen, mit den übrigen
Forschungseinrichtungen/Bildungseinrichtungen am Standort Tulln, regionalen
Wirtschaftsunternehmen, Stadtgemeinde Tulln und dem Land zusammenzuarbeiten.“
1.2.
Der Werdegang des UFT
Mitte
2004 begannen erste Verhandlungen zwischen BOKU, ARCS, TU Wien, dem Land
Niederösterreich und der Stadtgemeinde Tulln. Anfang 2005 ist die TU Wien nach
heftigem inneren Widerstand aus diesen Verhandlungen ausgestiegen. Im Zuge der
Berichterstattung erklärte BOKU Rektor Dürrstein, dass weder an eine
Absiedelung von Instituten, noch an eine Auslagerung von Lehrveranstaltungen
nach Tulln gedacht werde.
Anfang
März 2005 wurde ein Memorandum of Understanding zwischen ARCS, BOKU,
Niederösterreich und Tulln zur Errichtung eines Forschungs- und
Technologieverbund Tulln abgeschlossen. Das Memorandum bezieht sich auf
Hörsaaleinrichtungen und legt bereits Studiengänge fest. Es wird die Schaffung
von 250 neuen Arbeitsplätzen im Forschungszentrum Tulln in Aussicht gestellt.
Im April 2005 titelte der Donaukurier "Jetzt ist es fix - Tulln wird
Universitätsstadt".
Im
Sommer 2005 wird BOKU-intern bekannt, dass das Departement für angewandte
Pflanzenwissenschaften und Pflanzenbiotechnologie und darüber hinaus
Masterlehrgänge nach Tulln absiedeln sollen. Der Widerstand des Senates, der
Studierenden und der Beschäftigten ist u.a. vom Online-Standard gut
dokumentiert. Auch die Wiener Zeitung berichtete umfangreich über das Bemühen
des Senates um alternative Angebote seitens der Stadt Wien.
Am
09.09.2005 lehnte der Senat der BOKU den Entwicklungsplan ab. Er wurde aber
Anfang Oktober in inhaltlich veränderter Form erneut dem Senat vorgelegt. Ein
„Redaktionsteam“ bestehend aus 4 Senatsmitgliedern (2 ProfessorInnen, 1
Mittelbauvertreter und 1 Studierendenvertreter) wurde damit betraut,
geringfügige Änderungsvorschläge zu erarbeiten. Diese wurden seitens des
Rektorats angenommen und der Entwicklungsplan am 02.11.2005 vom Senat der BOKU
beschlossen.
Im
November 2005 spricht sich der Betriebsrat in einer Stellungnahme der
Betriebsversammlung gegen die Zustimmung des Universitätsrates zum
Rahmenvertrag aus. Im März 2006 erhält die BOKU noch ein Angebot des Wiener
Vizebürgermeisters Sepp Rieder, das von Rektor Dürrstein abgelehnt wird. Der
Betriebsrat der BOKU beschließt erneut ein Positionspapier mit der neuerlichen
Ablehnung des Standorts Tulln.
Eine
Anfang Mai fertiggestellt Umfrage des Senats unter den Uni-Angehörigen zur
Erhebung eines Stimmungsbildes hinsichtlich der Standortdebatte an der BOKU hat
ergeben, dass annähernd 90% der Befragten - vor einer endgültigen
Standortentscheidung - für eine seriöse Überprüfung von Alternativen und
realistischen Optionen basierend auf objektiven, nachvollziehbaren und umfassenden
Vergleichen unter Einbeziehung externer Kompetenz eintreten.
1.3
Rektorat und Standortfrage BOKU
Die
Informations- und Projektpolitik zum Standort UFT seitens des Rektorats wird
von den Universitätsmitgliedern als problematisch für die Entwicklung der
Universität und dementsprechend kritisch bis ablehnend beurteilt. So ergab eine
Zufriedenheitsanalyse (500 Befragte, 2/3 allg. Universitätspersonal) des
Betriebsrates im Jänner 2006, dass nur 8% das Gesprächsklima zwischen
Departments und Rektorat positiv beurteilen. In der Zeitung des
BOKU-Betriebsrats wird das folgendermaßen zusammengefasst:
„An
der TU wird die Standortfrage auf einer breiten Ebene diskutiert und gemeinsam
nach einer Lösung gesucht. Diese sehr begrüßenswerte und professionelle
Vorgangsweise innerhalb der TU Wien hat der Betriebsrat bis dato an der BOKU
vermisst…“
1.4
Strategische Ausrichtung des UFT
Die
Errichtung eines Excellence Clusters ist realistisch. Rund um das UFT wird ein
fünfmal so großes Betriebsansiedlungsgebiet zur privaten Verfügung gestellt,
der Campus Tulln schließt dieses Betriebsansiedlungsgebiet mit ein. Das Land
Niederösterreich finanziert 50% der Miete für das UFT. Die
strategisch-organisatorische Positionierung des UFT innerhalb der BOKU lässt
sich folgendermaßen zusammenfassen:
Der Rahmenvertrag sieht die Bindung eines Kompetenzfeldes
der BOKU an den Standort Tulln, in Abhängigkeit der jeweiligen
Leistungsvereinbarung und dem ihr zu Grunde liegenden Entwicklungsplan, vor.
Die BOKU verpflichtet sich, in Lehre, Forschung und Dienstleistung mit dem Land
Niederösterreich und der Wirtschaft zu kooperieren. Als politisches Steuerungsinstrument
für die BOKU sind die Leistungsvereinbarungen, die mit dem Ministerium
abgeschlossen werden, vorgesehen.
Die
Strategie dieser Vorgangsweise wurde von der Beratungsfirma Technopolis im Zuge
einer Präsentation zum Thema „Das Verhältnis des Bundes zu den Bundesländern:
Subsidiaritäten, Vexierbilder oder 10 Politik- und Innovationssysteme“
präsentiert. In der weitführenden Studie von Technopolis unter dem Titel „Neue
Wege in der Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik zwischen Bund und Bundesländer“
im Auftrag des Rates sind folgende Passagen zu finden:
„.....Der
Beitrag und Anstoß zur Verbesserung von Koordination und Klärung der
strategischen Ausrichtung auf Landesebene mit dem Effekt, dass sich das
Institutionengefüge im jeweiligen Bundesland in eine bestimmte Richtung
verändert. Dies setzt jedoch voraus, dass die Länder in der Lage sind, sich das
ko-finanzierte Vorhaben [Anm.: wie UFT und ISTA] 'anzueignen' und es ihrem
strategischen Kalkül zu unterwerfen.“ (S. 45)
„Die
Akteure auf Bundesebene bedienen sich dieser diversen Strukturen und Akteure
auf Landes- bzw. regionaler Ebene. Allerdings geschieht dies bestenfalls ad hoc
und umständegetrieben und trägt so mitunter mehr zur Irritation als zur
Effizienzsteigerung bei, weil der Unterschied zwischen Policy Delivery,
Vetternwirtschaft und dem Vorwurf der Beutegemeinschaft manchmal sehr gering
erscheint.“ (S. 46)
In
diesem Zusammenhang ist es sehr aufschlussreich, dass Technopolis auch für die
Niederösterreichische Landesregierung Studien u.a. zur Sondierung einer
Lebensmittelinitiative, zur Umstrukturierung der Wirtschaftsförderung und eine
ex-ante Evaluierung des Technologiekonzepts von Niederösterreich erstellt und
einen Beratungsauftrag der BOKU zur Systemevaluierung und Profilbildung
angenommen hat.
Die
Bund-Bundesländer-Ko-Finanzierungsstrategie ist ebenso theoretisches
Rahmenprogramm des Institute of Science and Technology – Austria.
2. Institute of Advanced Science and Technology -
Austria
Gemäß
dem Antrag über ein Bundesgesetz über das Institute of Science and Technology -
Austria (ISTA) soll eine Forschungseinrichtung nach Art. 15a B-VG in Maria
Gugging/NÖ errichtet werden.
§ 3
des betreffenden Antrages regelt die Finanzierung des ISTA. Bund und Land
werden als „Erhalter“ definiert. Sie teilen sich die Kosten für die Errichtung
und den Betrieb des ISTA, wobei der Bund immer mindestens so viel Mittel zur
Verfügung stellt wie das Land Niederösterreich. Zusätzlich wird das Institut
durch Dritte (= Wirtschaft) sowie durch eigene Einnahmen (Studiengebühren,
Patente, etc.) finanziert. Für Studienbeiträge gibt es keine Beschränkung, sie
müssen nur „entsprechend“ sein. Ausgenommen sind nur Personen, die Anspruch auf
Studienzuschuss haben.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1)
Wird
Ihrer Ansicht nach die Autonomie der Universität für Bodenkultur durch den
Kooperationsvertrag eingeschränkt?
2)
Wenn
ja, steht dieses Vorhaben nicht im Widerspruch zu § 1 des Universitätsgesetz
2002?
3)
Wenn
ja, stellt eine Finanzierung dieses Vorhabens nicht eine Verletzung des § 13
(Abs. 2, Z 1) des Universitätsgesetzes 2002 dar?
4)
Wie
stehen Sie zu der Tatsache, dass eine Mehrheit der Universitätsangehörigen den
Absiedlungsplänen kritisch bis ablehnend gegenübersteht?
5)
Was
werden Sie tun, um dem Risiko entgegenzuwirken, dass die
Universitätsangehörigen dieses Vorhaben nicht mittragen?
6)
Wodurch
können Sie die Einhaltung des § 13 (Abs. 2, Z 1) des Universitätsgesetzes 2002
bei der Finanzierung des UFT über die Leistungsvereinbarung gewährleisten?
7)
Werden
Sie die kritischen Stellungnahmen des wissenschaftlichen und des allgemeinen
Betriebsrats bei den Verhandlungen über die Leistungsvereinbarungen
berücksichtigen?
8)
Sind
bei Bund-Bundesland-Ko-Finanzierungsprojekten im Falle etwaiger Schäden für die
Universität (z.B. Budgetlöcher infolge von nicht vorhersehbaren Folgekosten, zu
geringem Bedarf bzw. mangelnder Auslastung, anderer negativer Auswirkungen auf
Lehre und Forschung) sowohl Bund als auch Bundesland anteilsmäßig haftbar zu
machen?
9)
Ist
es vertretbar, dass Bundesmittel dazu verwendet werden, Vorhaben wie UFT und
ISTA in Kooperation mit einem einzigen Bundesland zu finanzieren?
10)
Im
Universitätsgesetz 2002 ist der Bund als Erhalter der Universitäten
festgeschrieben. Inwieweit wird diese Regelung durch die
Bund-Bundesländer-Ko-Finanzierung unterlaufen?
11)
Könnte
die Bund-Bundesländer-Ko-Finanzierungsstrategie auch als verdeckte und
einseitige Förderung eines bestimmten Bundeslandes zu Ungunsten eines anderen
bzw. mehrerer anderer gesehen werden?
12)
Wie
wird bei Bund-Bundesländer-Ko-Finanzierungsprojekten wie UFT und ISTA die
entsprechende Transparenz gewährleistet um die verfassungskonforme Verwendung
des Bundesbudgets gegenüber den anderen Bundesländern für Exekutive wie auch
Opposition nachzuvollziehen?
13)
Gibt
es für das UFT als ein ko-finanziertes Vorhaben einen Entwurf für eine
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG?
14)
Wenn
ja, wann soll dieser im Nationalrat beschlossen werden?
15)
Über
den Rahmenvertrag zum UFT verpflichtet sich die BOKU zu Kooperationen mit
Wirtschaft und Bundesland: Inwiefern wird in den Leistungsvereinbarungen
garantiert, dass durch die UFT-Kooperationsvereinbarungen keine Bundesmittel
als Direktinvestion in Wirtschaft und Land Niederösterreich fließen?
16)
Was
sind aus Sicht des Ministeriums die besonderen Standortvorteile für tertiäre
Bildungseinrichtungen in Gugging und Tulln?
17)
Ist
eine unterlassene Ausschreibung am Beispiel UFT bezüglich Mietvorhaben
disziplinar- oder strafrechtlich relevant?
18)
Wie
wirkt sich eine unterlassene Ausschreibung am Beispiel UFT auf die
Haftungsfragen von Rektorat und Universitätsrat der BOKU aus?
19)
Welche
Verantwortung trifft den Bund wenn er eine solche unterlassene Ausschreibung
toleriert?
20)
Warum
wurde das Vorhaben Muthgasse rechtskonform ausgeschrieben, beim UFT jedoch
unterlassen?
21)
Wie
gedenken Sie mit dieser widersprüchlichen Vorgangsweise umzugehen?
22)
Warum
wird trotz fehlender Ausschreibung das UFT positiv beurteilt?
23)
Ist
es richtig, dass eine oder mehrere schriftliche Finanzierungszusagen (z.B. in
Form eines Memorandum of Understanding), die in den Rahmen der
Leistungsvereinbarungen fallen, seitens des Ministeriums schon im Vorfeld des
eigentlichen Abschlusses der Leistungsvereinbarung getätigt werden oder wurden?
24)
Sollten
eine oder mehrere schriftliche Finanzierungszusagen existieren: Welche Zusagen
existieren zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage?
25)
Sollten
eine oder mehrere schriftliche Finanzierungszusagen existieren: Inwiefern kann
das Ministerium gewährleisten, dass durch jene Finanzierungszusagen andere
Universitäten nicht benachteiligt werden?
26)
Ist
es richtig, dass das Ministerium für den Fall des Ausstieges der BOKU den dafür
notwendigen Betrag von maximal 500.000.- € zugesichert hat?
27)
Wenn
eine Ausstiegssicherung vorliegt: Weshalb hat das Ministerium diese Zusage
gegeben?
28)
Wenn
eine Ausstiegssicherung vorliegt: Ist diese Beeinflussung des Universitätsrates
in der Entscheidung um ein höchst risikobehaftetes Projekt seitens des BMBWK
mit der Universitätsautonomie vereinbar?
29)
Könnte
das Ministerium durch die „Laissez-Faire-Vergabe“ der zwei Universitätsprojekte
UFT und ISTA an ein einziges Bundesland (Niederösterreich) die Optik der
„Vetternwirtschaft“ und den „Vorwurf der Beutegemeinschaft“ mitbedingen?
30)
Welche
Maßnahmen werden für die zwei von den existierenden Universitäten dislozierten
Vorhaben UFT und ISTA – die über mindestens ein Jahrzehnt keine
Ausstiegsmöglichkeiten vorsehen – ergriffen, um Fehlentscheidungen rechtzeitig
korrigieren zu können?
31)
Wie
beurteilen Sie die Tatsache, dass die Universitätsratsvorsitzende der
medizinischen Universität Wien, Dr. Jordis, Gutachten über Haftungsfragen und
über Rahmenverträge für den Universitätsrat der BOKU erstellt?
32)
Erzeugt
diese Vorgangsweise nicht eine ähnlich schiefe Optik wie der Fall Grasser, der
sich durch sein eigenes Ministerium überprüfen ließ?