4213/J XXII. GP

Eingelangt am 08.05.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend Fluggastentschädigung nach der VO (EG) Nr. 261/2004 - Umsetzung in

Österreich - Beschwerden von Fluggästen

Seit dem Inkrafttreten der „EU-Verordnung für Ausgleichs- und Unterstützungszahlungen für
Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von
Flügen" (17. Februar 2005) wurden nach Presseberichten bei der EU-Kommission zehnmal so
viele Fluggastbeschwerden eingereicht, obwohl nach Art. 16 derzit. VO es Sache der
Mitgliedsstaaten wäre, über die Fluggastrechte zu wachen. Die EU-Kommission prüfte daher,
ob die Mitgliedsstaaten ihren Pflichten zum Schutz der Fluggastrechte auch nachgekommen
sind.

Daher hat die EU-Kommission Anfang Juli 2005 gegen Österreich und fünf weitere
Mitgliedsstaaten ein Verfahren wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Vorschriften zum
Schutz von Flugpassagieren eingeleitet (VO (EG) Nr. 261/2004). Mit 17.Februar 2005 - dem
Inkrafttreten dieser Verordnung (VO) über die Fluggastrechte - sind für alle Flüge
europäischer Fluggesellschaften und für alle Flüge von der EU aus, die strengen
Entschädigungsregeln für Verspätungen oder Nichtbeförderung und wegen Überbuchung in
Kraft getreten. Diese VO sieht neben Betreuungsleistungen - nicht zuletzt aus
Abschreckungsgründen - verschiedene Verpflichtungen der Airlines und konkrete Rechte
(z. B. eine Ausgleichszahlung) für geschädigte Fluggäste vor. Diese Verordnung ist aber keine
abschließende Regelung, sie legt nur Mindestrechte für Fluggäste fest, wobei u.a. in Art. 12
Abs. 2 klargestellt ist, dass damit weitergehender Schadenersatz von geschädigten
Fluggästen damit nicht ausgeschlossen wird.

Gegen diese normierten Fluggastrechte (insbesondere Art. 5-7 der VO) klagten am
20.04.2005 der Internationale Luftfahrtverband IATA (der 270 Airlines vertritt), die
Vereinigung europäischer Billigfluglinien ELFAA sowie die Hapag-Lloyd Express GmbH im
Vereinigten Königreich.

Diese Klage (Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH) wurde bereits vom beratenden
Generalanwalt Anfang September 2005 zurückgewiesen. Auch der EuGH hat letztendlich


Anfang Jänner 2006 im Sinne der Konsumentinnen entschieden und die Klage der
Flugunternehmen zurückgewiesen.

Diese Regelungen (Passagierrechte) werden von den Airlines aber weiterhin in Frage gestellt
und Presseberichten zufolge Entschädigungen weiterhin nicht verordnungskonform geleistet.
Beschwerden bzw. Entschädigungsansprüche werden nicht erledigt, der Vollzug der
Fluggastrechte findet in Österreich wie auch in anderen europäischen Staaten nicht statt. Die
EU-Kommission besteht auf mit Nachdruck auf die Einhaltung dieser Regelungen und
beabsichtigt sogar den Konsumentenschutz im Luftverkehr weiter auszubauen. Sie kündigte
in diesem Zusammenhang zwei weitere VO-Vorschläge an:

Einerseits sollen ältere und behinderte Reisende Anspruch auf besondere Betreuung ohne
zusätzliche Kosten haben, andererseits sollen Reiseveranstalter ihre Kunden darüber
unterrichten, mit welcher Fluglinie sie fliegen werden - eine Folge des Absturzes der
ägyptischen Billiglinie Flash Airlines vor einem Jahr. Ein Umstieg auf Billigflieger mit
zweifelhaftem Ruf soll überhaupt ausgeschaltet werden.

Die mangelhafte Umsetzung der zit. EU-Verordnung durch Österreich kann nicht nur
ÖsterreicherInnen benachteiligen, sondern alle Fluggäste, die mit nationalen oder
internationalen Luftfahrtunternehmen (Airlines) von Österreich abzufliegen
beabsichtigen und Entschädigungsansprüche besitzen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.                                      In welchen EU-Mitgliedsstaaten wurde auf Basis der VO (EG) Nr. 261/2004 noch
keine Beschwerdestelle benannt (Art. 16 Abs. 1)?

2.                                      Wer ist in Österreich die benannte Beschwerdestelle?
Seit wann gibt es diese benannte Stelle?

Was ist konkret deren Aufgabe?

 

3.           Welche Mittel stehen dieser Beschwerdestelle zur Wahrung der Fluggastrechte zur
Verfügung, wenn einzelne Luftfahrtunternehmen (Airlines) die Bestimmungen dieser
unmittelbar geltenden EU-Verordnung nicht einhalten?

Wo und wie sind diese Beschwerdemöglichkeiten geregelt?


4.                                     In welchen Mitgliedsstaaten wurden auf Basis der VO (EG) Nr. 261/2004 noch keine
wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Strafbestimmungen bei
Nichteinhaltung von Bestimmungen dieser VO festgelegt (Art. 16 Abs. 3 der VO)?

5.                                     In welchen österreichischen Gesetzen sind diese Strafbestimmungen geregelt?
Welche einzelnen Tatbestände stehen unter Strafsanktion?

Welche Strafen sind bei welchen Verstößen gegen diese EU-Verordnung
vorgesehen?

6.                                     Wer bzw. wo sind diese benannten Beschwerdestellen im Sinne dieser VO in den
anderen EU-Mitgliedsstaaten (ersuche um namentliche Bekanntgabe samt Adresse)?

7.                                     Wie viele Beschwerden wegen Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung von
Flügen gab es in den benannten Stellen der EU-Mitgliedsstaaten seit Inkrafttreten
dieser VO (Aufschlüsselung nach Airlines)?

8.                                     Wie viele von diesen Beschwerden wurden erledigt?
Wie wurden diese Beschwerden jeweils erledigt?

9.                                     Wie viele der obigen Beschwerden wurden bei diesen benannten Stellen in der EU
von österreichischen Fluggästen erhoben?

10.                              Wie viele Beschwerden wegen Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung von
Flügen gab es bei der benannten österreichischen Stelle seit Inkrafttreten dieser VO
(Aufschlüsselung nach Airlines)?

11.                              Wie viele von diesen Beschwerden wurden (beispielsweise durch
Ausgleichsleistungen) positiv erledigt?

Wie wurden diese Beschwerden erledigt?
Ersuche jeweils um Aufschlüsselung nach Airlines!

12.                              Wie viele Beschwerden wurden seitdem nicht erledigt (Aufschlüsselung nach
Airlines)?

13.                              Warum wurden diese Beschwerden nicht erledigt?
Wie lautete jeweils die Begründung dafür?

14.                              Welche behördlichen Maßnahmen wurden wegen Nichterledigung dieser
Beschwerden durch die zuständigen Behörden von der benannten Stelle ergriffen?


15.                              In wie vielen Fällen mussten seit Inkrafttreten dieser EU-Verordnung auf Österreichs
Flughäfen bzw. durch Airlines in Österreich „Betreuungsleistungen" erbracht werden
(Aufschlüsselung nach Airlines)?

16.                              Wie viele sonstige Schadenersatzansprüche oder Regressansprüche nach Art. 12
und 13 der VO sind Ihnen in Österreich gegen Airlines bekannt geworden?

Wie wurden diese erledigt (ersuche jeweils um Aufschlüsselung nach Airlines)?

17.                              Wann erfolgten durch zuständige Behörden bzw. die benannte Stelle eine Kontrolle
bei den Airlines (auf den einzelnen österreichischen Zivilflughäfen), ob die
Bestimmungen der VO (EG) Nr. 261/2004 tatsächlich eingehalten werden?

18.                              Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen (Aufschlüsselung nach Airlines)?
Welche behördlichen Maßnahmen mussten ergriffen werden?

19.                              Ist es richtig, dass durch Airlines halbleere Flüge aus wirtschaftlichen Gründen
gestrichen werden und die Fluglinie einen technischen Defekt (z. B.
Flugsicherheitsmängel) meldet, um keine Entschädigungen bzw.
Ausgleichszahlungen an Fluggäste leisten zu müssen?

20.                              Welche Definition eines „technischen Defekts" ist bei Beschwerden heranzuziehen?

21.                              Welche Probleme sehen Sie national bei der Vollziehung dieser EU-Verordnung?

22.                              Welche konkreten Ergebnisse erbrachte die zit. Überprüfung der EU-Mitgliedsstaaten
durch die EU-Kommission?

In welchen Mitgliedsstaaten werden die Vorgaben dieser Verordnung nicht
eingehalten?

23.                              Wie ist der Stand des im Einleitungstext zit. Verfahrens wegen mangelhafter
Umsetzung der VO (EG) Nr. 261/2004?

24.                              Welche Haltung nimmt Österreich konkret zu den angekündigten Vorschlägen der
EU-Kommission hinsichtlich des weiteren Ausbaus des Konsumentenschutzes im

Luftverkehr ein?

Wie ist der Stand der europäischen Diskussion?