4217/J XXII. GP

Eingelangt am 08.05.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Berateraufträge und Ministerbüros im Jahr 2005

„Die Regierung spart bei sich selbst“: Mit diesem Slogan sind ÖVP und FPÖ im Jahr 2000
angetreten, um Österreich „neu zu regieren“. Nach sechs Jahren schwarz-blau-oranger
Regierung zeigt sich, was von diesem vollmundigen Versprechen zu halten ist. Gespart wurde
weder bei noch in den Ministeriumsapparaten, gespart wurde vielmehr im Pensions- und
Sozialsystem, bei arbeitmarktpolitischen Maßnahmen und öffentlichen Investitionen. Die
Liste jener Bereiche, wo der Sparstift zulasten der sozialen Symmetrie und des
Wirtschaftswachstums angesetzt wurde, ließe sich noch verlängern.

Wenn es um die Regierungswerbung, Hinzuziehung externer Expertise und personelle
Ausstattung der Ministerbüros geht, spielt das Geld der SteuerzahlerInnen keine Rolle. 98,2
Millionen Euro und rund 100 Millionen Euro gaben die zwölf Ressorts bislang für Werbe-
und Informationsmaßnahmen und den Zukauf externen Beraterwissens aus. Seit 2000 kam es
darüber hinaus auch zu einer massiven Kostensteigerung in den Ministerien selbst. Beliefen
sich die Personalkosten in den Ministerbüros im Jahr 2001 noch auf 7,6 Millionen Euro,
waren es 2004 bereits 12,03 Millionen Euro. Für das vergangene Jahr liegen noch keine
Angaben hinsichtlich der Kosten der MitarbeiterInnenstäbe der Regierung vor. Ebenso verhält
es sich bei den Beraterausgaben.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler
nachstehende

Anfrage:

1. Von welchen externen Beratern (Einzelpersonen und Kapitalgesellschaften) wurden
bzw. werden seit 1.1.2005 bis zum Einlangen dieser Anfrage Modelle hinsichtlich
einer Strukturreform Ihres Ministeriums entwickelt?


2.             Worin besteht der exakte Inhalt dieser Beraterverträge mit den unter 1. beauskunfteten
Unternehmen?

3.             Von welcher Zentralstelle  wurden die unter   1.  beauskunfteten Beraterverträge
abgeschlossen und von welcher Zentralstelle wurden bzw. werden diese Leistungen
bezahlt?

4.      Worin liegen die Gründe für eine Organisationsreform in Ihrem Ministerium und wie
lauten die Vorschläge der von Ihnen beauftragten Berater?

5.             Sind weitere Vertragsabschlüsse über Beraterdienstleistungen im Hinblick auf die
Reorganisation Ihres Ressorts geplant?

6.             Haben Sie vor Beauftragung der unter 1. beauskunfteten externen Beratern für
Strukturproblemstellungen deren Kenntnisse auf diesem Gebiet im internationalen
Umfeld geprüft?

7.             Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind Sie gekommen?

8.             Mit welchen Beratungsunternehmen wurden seit 1.1.2005 bis zum Einlangen dieser
Anfrage Dienstleistungsverträge außerhalb der Strukturreform abgeschlossen und wie
hoch   waren   die   Kosten  für  diese   Beratungsaufträge   (bitte   nach  beauftragten
Unternehmen auflisten)?

9.             Welchen  Unternehmensberatern  bzw.   sonstigen  externen  Beratern  wurden  seit
1.1.2005 bis zum Einlangen dieser Anfrage durch Unternehmen, an denen Ihr Ressort
mit mindestens 50 Prozent des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder
das durch andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische
Maßnahmen von Ihrem Ressort beherrscht wird, Aufträge erteilt und welche Kosten
zogen diese Berateraufträge nach sich (bitte nach auftraggebendem Unternehmen
ordnen)?


10.     Wurden externe Berater von Unternehmen, die der Kontrolle gem. § 52 Abs. 2 B-VG
unterliegen, bezahlt, welche aber Dienstleistungen für die Zentralstelle erbracht
haben?

11.     Wenn ja, um welchen Vertrag handelt es sich und von welchem Unternehmen wurden
die Kosten in welchem Ausmaß getragen?

12.     Wie hoch sind die Gesamtkosten für externe Berater bzw. Beratungsunternehmen für
das Budgetjahr 2005 und bis zum Einlangen dieser Anfrage?

13.     Welche organisatorischen Veränderungen wurden seit 1.1.2005 innerhalb der Struktur
Ihres Ressorts getroffen, wie viele Planstellen wurden dadurch eingespart, wie viele
Planstellen sollen bis zum Ende der Legislaturperiode im Bereich Ihres Ressorts
eingespart werden und welche ehemaligen MitarbeiterInnen Ihres Ministerbüros
wurden seit 1.1.2005 bis zum Einlangen dieser Anfrage in die Organisation des
Ministeriums bzw. in öffentliche Unternehmen übernommen?

14.     Welche Kommissionen wurden von Ihnen gemäß § 8 Bundesministeriengesetz Abs. 1
zur Vorbereitung und Vorberatung von im § 3 Z 2, 3 und 4 bezeichneten Geschäften
sowie von Geschäften, die auch den Wirkungsbereich anderer Bundesministerien
betreffen, seit 4.2.2000 eingesetzt?

15.     Wie setzten sich die unter 14. beauskunfteten Kommissionen zusammen?

16.     Wer führt in den unter 14. beauskunfteten Kommissionen den Vorsitz und nach
welchen Gesichtspunkten wurde der Meinungsbildungsprozess festgelegt?

17.     Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden seit 1.1.2005 bis zum Einlangen
dieser   Anfrage   im   Ministerbüro   bzw.   im   Büro   eines   etwaig   eingerichteten
Staatssekretärs   beschäftigt   und   auf   welcher   Grundlage   (Beamtendienstgesetz,
Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) basierte jeweils das Dienstverhältnis?


18.      Falls die unter Punkt 17 beauskunfteten Dienstverhältnisse bereits beendet wurden: Zu
welchen Zeitpunkten und mit welcher Begründung wurden diese Dienstverhältnisse,
geordnet nach namentlich bezeichneten DienstnehmerInnen, aufgelöst und welche
Kosten    (Kündigungsentschädigung,    Urlaubsentschädigung    bzw.    -abfindung,
freiwillige    Abfertigung,    Pönale    etc.)    waren    mit    der    Beendigung    dieses
Dienstvertrages,    geordnet   nach   namentlich   bezeichneten   DienstnehmerInnen,
verbunden?

19.      Auf welcher Grundlage erfolgte jeweils für die unter Punkt 17 angefragten Personen
die Ermittlung  des  Gehaltsanspruchs und wie hoch ist dieser,  ausgewiesen je
namentlich     bezeichnete/n     Dienstnehmer/in,     pro     Kalenderjahr     inklusive
Sonderzahlungen und Überstundenpauschale?

20.  Welche     der     unter     Punkt     17     beauskunfteten     Personen     erhält    keine
Überstundenpauschale und wie hoch ist jeweils  die bisherige durchschnittliche
monatliche Überstundenleistung (bitte namentlich nach DienstnehmerIn ordnen)?

21.  Mit welchen MitarbeiterInnen des  Ministerbüros  bzw.  des  Büros  eines etwaig
eingerichteten Staatssekretärs wurden seit 1.1.2005 bis zum Einlangen dieser Anfrage
Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz abgeschlossen und in welcher
Höhe   übersteigen   die   darin   vereinbarten   Gehälter   das   Gehaltsschema   des
Vertragsbedienstetengesetz      (es     wird     um     namentliche      Auflistung     der
DienstnehmerInnen gebeten)?

22.  Über welche  MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw.  des  Büros eines etwaig
eingerichteten Staatssekretärs wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen und welche
Vertragsinhalte wurden mit welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen vereinbart
(jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten DienstnehmerInnen unter Beifügung
des verleihenden Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen)?

23.      Welche Dienstverhältnisse wurden von den unter Punkt 22 angefragten Personen vor
Abschluss des gegenständlichen Überlassungsvertrages, geordnet nach namentlich
bezeichneten Personen unter Beifügung des jeweiligen Dienstgebers, ausgeübt? Von


wem   wurde,   jeweils   geordnet   nach   namentlich   bezeichneten,   überlassenen
Arbeitskräften, der entsprechende Arbeitsleihvertrag formuliert?

24.  Wurden an Unternehmen bzw. Vereine, die als Arbeitskräfteüberlasser in einem
Vertragsverhältnis mit Ihrem Ressort stehen, Förderungen bzw. Werkverträge des
Ministeriums vergeben?

25.  Wenn ja, in welcher Höhe erfolgte eine, nach Förderungsempfänger und Budgetjahr
gegliederte, Zahlung?

26.  Werden Personen außerhalb des Ministerbüros aufgrund von Arbeitsleihverträgen
beschäftigt?

27.  Wenn       ja,       welche       Personen       sind       dies       und       von       welchen
Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen werden selbige verliehen?

28.  Wie     hoch     sind     die     durchschnittlichen     monatlichen     Kosten     aus     den
Leiharbeitsverträgen der unter Punkt 27 angefragten ArbeitnehmerInnen (jeweils
geordnet nach Namen)?

29.  Sind MitarbeiterInnen Ihres Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut?

30.      Wenn ja, welche MitarbeiterInnen arbeiten in welchen Organisationseinheiten in
welchem zeitlichen Ausmaß?

31.      Wie werden zeitliche Mehrleistungen der MitarbeiterInnen bzw. des Büros eines
etwaig   eingerichteten   Staatssekretärs   finanziell   abgerechnet   (aufgelistet   nach
namentlich bezeichneten DienstnehmerInne)?

32.      In   welcher   Höhe   wurde   die   bisher   geleistete   durchschnittliche   monatliche
Mehrdienstleistung der einzelnen MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros
eines   etwaig   eingerichteten   Staatssekretärs   abgegolten   (bitte   nach   namentlich
bezeichneten DienstnehmerInnen ordnen)?


33.  An  welche  MitarbeiterInnen  des  Ministerbüros  bzw.   des  Büros   eines  etwaig
eingerichteten Staatssekretärs wurden seit 1.1.2005 bis zum Einlangen dieser Anfrage
Belohnungen bzw. Prämien in welcher Höhe ausbezahlt (geordnet nach namentlich
bezeichneten DienstnehmerInnen)?

34.      In welcher Höhe wurden von Ihrem Ressort Aufträge für Öffentlichkeitsarbeit bzw.
für Informations- und Werbemaßnahmen seit 1.1.2006 bis zum Einlangen dieser
Anfrage an welches beauftragte Unternehmen vergeben?