4219/J XXII. GP
Eingelangt am 08.05.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Berateraufträge und Ministerbüros im Jahr 2005
„Die Regierung spart
bei sich selbst“: Mit diesem Slogan sind ÖVP und FPÖ im Jahr 2000
angetreten,
um Österreich „neu zu regieren“. Nach sechs Jahren schwarz-blau-oranger
Regierung
zeigt sich, was von diesem vollmundigen Versprechen zu halten ist. Gespart
wurde
weder bei noch in den
Ministeriumsapparaten, gespart wurde vielmehr im Pensions- und
Sozialsystem, bei arbeitmarktpolitischen
Maßnahmen und öffentlichen Investitionen. Die
Liste jener Bereiche, wo der
Sparstift zulasten der sozialen Symmetrie und des
Wirtschaftswachstums angesetzt wurde, ließe sich noch verlängern.
Wenn es um die Regierungswerbung,
Hinzuziehung externer Expertise und personelle
Ausstattung der
Ministerbüros geht, spielt das Geld der SteuerzahlerInnen keine Rolle. 98,2
Millionen Euro und rund 100 Millionen Euro
gaben die zwölf Ressorts bislang für Werbe-
und Informationsmaßnahmen und den Zukauf externen Beraterwissens aus.
Seit 2000 kam es
darüber hinaus auch zu einer massiven
Kostensteigerung in den Ministerien selbst. Beliefen
sich die Personalkosten in den
Ministerbüros im Jahr 2001 noch auf 7,6 Millionen Euro,
waren es 2004 bereits 12,03 Millionen
Euro. Für das vergangene Jahr liegen noch keine
Angaben hinsichtlich der Kosten der
MitarbeiterInnenstäbe der Regierung vor. Ebenso verhält
es sich bei den Beraterausgaben.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachstehende
Anfrage:
1. Von welchen
externen Beratern (Einzelpersonen und Kapitalgesellschaften) wurden
bzw.
werden seit 1.1.2005 bis zum Einlangen dieser Anfrage Modelle hinsichtlich
einer Strukturreform
Ihres Ministeriums entwickelt?
2.
Worin besteht der exakte Inhalt dieser Beraterverträge
mit den unter 1. beauskunfteten
Unternehmen?
3.
Von welcher Zentralstelle wurden die unter
1. beauskunfteten
Beraterverträge
abgeschlossen
und von welcher Zentralstelle wurden bzw. werden diese Leistungen
bezahlt?
4.
Worin liegen die Gründe für eine Organisationsreform in
Ihrem Ministerium und wie
lauten die Vorschläge
der von Ihnen beauftragten Berater?
5.
Sind weitere Vertragsabschlüsse über
Beraterdienstleistungen im Hinblick auf die
Reorganisation Ihres
Ressorts geplant?
6.
Haben Sie vor Beauftragung der unter 1. beauskunfteten
externen Beratern für
Strukturproblemstellungen
deren Kenntnisse auf diesem Gebiet im internationalen
Umfeld geprüft?
7.
Wenn
ja, zu welchen Ergebnissen sind Sie gekommen?
8.
Mit welchen Beratungsunternehmen wurden seit 1.1.2005 bis
zum Einlangen dieser
Anfrage
Dienstleistungsverträge außerhalb der Strukturreform abgeschlossen und wie
hoch waren
die Kosten für diese
Beratungsaufträge
(bitte nach beauftragten
Unternehmen auflisten)?
9.
Welchen
Unternehmensberatern
bzw. sonstigen externen Beratern
wurden seit
1.1.2005 bis zum
Einlangen dieser Anfrage durch Unternehmen, an denen Ihr Ressort
mit mindestens 50 Prozent des Stamm-, Grund-
oder Eigenkapitals beteiligt ist oder
das durch andere finanzielle oder
sonstige wirtschaftliche oder organisatorische
Maßnahmen von Ihrem Ressort
beherrscht wird, Aufträge erteilt und welche Kosten
zogen diese Berateraufträge nach sich
(bitte nach auftraggebendem Unternehmen
ordnen)?
10.
Wurden externe Berater von Unternehmen, die der Kontrolle
gem. § 52 Abs. 2 B-VG
unterliegen,
bezahlt, welche aber Dienstleistungen für die Zentralstelle erbracht
haben?
11.
Wenn
ja, um welchen Vertrag handelt es sich und von welchem Unternehmen wurden
die Kosten in welchem Ausmaß getragen?
12.
Wie hoch sind die Gesamtkosten für externe Berater bzw.
Beratungsunternehmen für
das Budgetjahr 2005
und bis zum Einlangen dieser Anfrage?
13.
Welche
organisatorischen Veränderungen wurden seit 1.1.2005 innerhalb der Struktur
Ihres Ressorts getroffen, wie viele
Planstellen wurden dadurch eingespart, wie viele
Planstellen sollen bis zum Ende der
Legislaturperiode im Bereich Ihres Ressorts
eingespart werden und welche
ehemaligen MitarbeiterInnen Ihres Ministerbüros
wurden seit 1.1.2005 bis zum
Einlangen dieser Anfrage in die Organisation des
Ministeriums bzw. in öffentliche Unternehmen übernommen?
14.
Welche
Kommissionen wurden von Ihnen gemäß § 8 Bundesministeriengesetz Abs. 1
zur Vorbereitung und Vorberatung von im § 3 Z
2, 3 und 4 bezeichneten Geschäften
sowie von Geschäften, die auch den
Wirkungsbereich anderer Bundesministerien
betreffen, seit 4.2.2000 eingesetzt?
15. Wie setzten sich die unter 14.
beauskunfteten Kommissionen zusammen?
16.
Wer führt in den unter 14. beauskunfteten Kommissionen
den Vorsitz und nach
welchen
Gesichtspunkten wurde der Meinungsbildungsprozess festgelegt?
17. Welche
Personen, geordnet nach Namen, wurden seit 1.1.2005 bis zum Einlangen
dieser Anfrage im
Ministerbüro bzw. im Büro
eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs
beschäftigt und auf welcher
Grundlage
(Beamtendienstgesetz,
Vertragsbedienstetengesetz,
Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) basierte jeweils das Dienstverhältnis?
18.
Falls die unter Punkt 17 beauskunfteten
Dienstverhältnisse bereits beendet wurden: Zu
welchen
Zeitpunkten und mit welcher Begründung wurden diese Dienstverhältnisse,
geordnet
nach namentlich bezeichneten DienstnehmerInnen, aufgelöst und welche
Kosten
(Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung bzw. -abfindung,
freiwillige Abfertigung, Pönale etc.) waren mit der Beendigung dieses
Dienstvertrages, geordnet nach namentlich
bezeichneten
DienstnehmerInnen,
verbunden?
19.
Auf welcher Grundlage erfolgte jeweils für die unter Punkt
17 angefragten Personen
die
Ermittlung des Gehaltsanspruchs und wie hoch ist
dieser, ausgewiesen je
namentlich bezeichnete/n Dienstnehmer/in, pro Kalenderjahr inklusive
Sonderzahlungen und
Überstundenpauschale?
20.
Welche der unter Punkt 17 beauskunfteten Personen erhält keine
Überstundenpauschale
und wie hoch ist jeweils die
bisherige durchschnittliche
monatliche
Überstundenleistung (bitte namentlich nach DienstnehmerIn ordnen)?
21.
Mit welchen MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig
eingerichteten
Staatssekretärs wurden seit 1.1.2005 bis zum Einlangen dieser Anfrage
Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz abgeschlossen und in
welcher
Höhe übersteigen die
darin
vereinbarten Gehälter das Gehaltsschema des
Vertragsbedienstetengesetz (es wird um namentliche Auflistung der
DienstnehmerInnen gebeten)?
22.
Über welche
MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros eines
etwaig
eingerichteten
Staatssekretärs wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen und welche
Vertragsinhalte
wurden mit welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen vereinbart
(jeweils
geordnet nach namentlich bezeichneten DienstnehmerInnen unter Beifügung
des verleihenden
Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen)?
23.
Welche Dienstverhältnisse wurden von den unter Punkt 22
angefragten Personen vor
Abschluss
des gegenständlichen Überlassungsvertrages, geordnet nach namentlich
bezeichneten
Personen unter Beifügung des jeweiligen Dienstgebers, ausgeübt? Von
wem wurde,
jeweils geordnet nach namentlich
bezeichneten,
überlassenen
Arbeitskräften, der
entsprechende Arbeitsleihvertrag formuliert?
24.
Wurden an Unternehmen bzw. Vereine, die als
Arbeitskräfteüberlasser in einem
Vertragsverhältnis
mit Ihrem Ressort stehen, Förderungen bzw. Werkverträge des
Ministeriums
vergeben?
25.
Wenn ja, in welcher Höhe erfolgte eine, nach
Förderungsempfänger und Budgetjahr
gegliederte,
Zahlung?
26.
Werden Personen außerhalb des Ministerbüros aufgrund von
Arbeitsleihverträgen
beschäftigt?
27.
Wenn ja, welche Personen sind dies und von welchen
Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen
werden selbige verliehen?
28.
Wie hoch sind die
durchschnittlichen monatlichen Kosten aus den
Leiharbeitsverträgen der unter Punkt 27
angefragten ArbeitnehmerInnen (jeweils
geordnet nach Namen)?
29.
Sind
MitarbeiterInnen Ihres Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten
Staatssekretärs mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten
betraut?
30.
Wenn ja, welche MitarbeiterInnen arbeiten in welchen
Organisationseinheiten in
welchem
zeitlichen Ausmaß?
31.
Wie werden zeitliche Mehrleistungen der MitarbeiterInnen
bzw. des Büros eines
etwaig eingerichteten Staatssekretärs finanziell abgerechnet (aufgelistet nach
namentlich
bezeichneten DienstnehmerInne)?
32. In welcher Höhe
wurde die bisher geleistete
durchschnittliche
monatliche
Mehrdienstleistung
der einzelnen MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros
eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs abgegolten
(bitte nach namentlich
bezeichneten DienstnehmerInnen ordnen)?
33.
An
welche
MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw.
des Büros eines etwaig
eingerichteten
Staatssekretärs wurden seit 1.1.2005 bis zum Einlangen dieser Anfrage
Belohnungen bzw. Prämien in welcher Höhe
ausbezahlt (geordnet nach namentlich
bezeichneten DienstnehmerInnen)?
34.
In welcher Höhe wurden von Ihrem Ressort Aufträge für
Öffentlichkeitsarbeit bzw.
für
Informations- und Werbemaßnahmen seit 1.1.2006 bis zum Einlangen dieser
Anfrage an welches
beauftragte Unternehmen vergeben?