4231/J XXII. GP

Eingelangt am 10.05.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser

und Genossen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Mautfrei fahren von Kiefersfelden bis Kufstein Süd“

Ein Artikel in der „Tiroler Tageszeitung“ vom 3.5. 2006 („Autobahn bei Kufstein
mautpflichtig, aber: Pickerlsünder werden nur abgemahnt“) berichtete von deutschen
Kurzurlaubern, die sich über Kontrollen und Abmahnungen im Bereich zwischen
Kiefersfelden und Kufstein-Süd durch Mautkontrolleure der ASFINAG beschwerten.
Entstanden war die Aufregung durch den Umstand, dass zwar Vignettenpflicht in
diesem Bereich besteht, die Einhaltung aber laut „Tiroler Tageszeitung" nicht
kontrolliert werden sollte. Das scheint seit Inkrafttreten auch die meiste Zeit so
gehandhabt worden zu sein, fallweise scheint die ASFINAG aber doch Kontrollen
durchgeführt zu haben.

An dieser Stelle darf kurz eine lange Geschichte politischer Versprechen und deren
Nichteinhaltung rekapituliert werden. Vor Einführung der Vignettenpflicht wurde
seitens des seinerzeitigen zuständigen Wirtschaftsministers Dr. Ditz der Stadt
Kufstein und dem Land Tirol schriftlich zugesagt, den Teilabschnitt der Autobahn A12
von Kiefersfelden bis Kufstein-Süd mautfrei zu stellen, um zu vermeiden, dass
Tagestouristen, die den Raum Kitzbühel aufsuchen wollen, die mautpflichtige
Autobahn meiden und auf das untergeordnete Straßennetz insbesondere im
Stadtgebiet Kufsteins ausweichen. Dies wurde seinerzeit auch in der Stellungnahme
der Tiroler Landesregierung zum Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996
festgehalten. Zur selben Causa gibt es auch einen einstimmig verabschiedeten
Antrag aller im Tiroler Landtag vertretenen Parteien. Das Versprechen Dr. Ditz'
wurde allerdings im Bundesstraßen-finanzierungsgesetz 1996 nicht berücksichtigt.

Der frühere Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Farnleitner hat in
seiner Anfragebeantwortung 1805/AB vom 14. März 1997 zur Anfrage 1883/J
betreffend „Mautpflicht auf Stadtautobahnen“ deutlich festgestellt, dass sich „
Kufstein als besonderes verkehrspolitisches Problem darstelle, da ein Teil des die
Inntal-Autobahn benützenden Durchzugsverkehrs diese nur für eine Strecke von 6
km benötigt und dieser Verkehr hauptsächlich aus gelegentlichen Benutzern besteht
und dass „ daher davon auszugehen ist, dass ein Großteil dieses
Verkehrsaufkommens in das untergeordnete Verkehrsnetz abwandert,
so dass die Stadt Kufstein durch diesen abgedrängten Verkehr über Gebühr belastet
würde, und es auch im Bereich des bayrischen Grenzraums zu Problemen käme.
Daher sei eine gesetzliche Regelung vorgesehen.“ Diese ist dann aber wegen der
befürchteten Beispielsfolgen für andere Wünsche auf Ausnahmen von der Mautpflicht
nicht rechtlich sondern nur faktisch eingeführt worden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende


Anfrage:

1)            Ist Ihnen die geschilderte Situation bekannt?

2)     Gibt es einen Schriftverkehr über die in der Zeitungsmeldung kolportierte
Weisung von Ihnen an Landeshauptmann Van Staa bzw. an die ASFINAG
hinsichtlich der „Nicht-Kontrolle" auf diesem Abschnitt und wenn ja, von wann,
in welcher Form und welchen Inhalts?

3)     War die Mautfreiheit von Kiefersfelden bis Kufstein-Süd Thema bei der
Übertragung der Mautordnungskontrolle an die ASFINAG?

4)     Halten Sie eine Verankerung dieser Mautbefreiung in der Mautordnung der
ASFINAG für möglich und zweckmäßig?

5)     Bestehen Ihrerseits Pläne für eine Änderung des
Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes um diese Mautbefreiung gesetzlich zu
verankern?