4231/J XXII. GP
Eingelangt am
10.05.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser
und Genossen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend „Mautfrei fahren von Kiefersfelden bis Kufstein Süd“
Ein Artikel in der „Tiroler Tageszeitung“ vom 3.5. 2006
(„Autobahn bei Kufstein
mautpflichtig, aber: Pickerlsünder werden nur abgemahnt“) berichtete von deutschen
Kurzurlaubern, die
sich über Kontrollen und Abmahnungen im Bereich zwischen
Kiefersfelden und Kufstein-Süd durch
Mautkontrolleure der ASFINAG beschwerten.
Entstanden war die Aufregung durch
den Umstand, dass zwar Vignettenpflicht in
diesem Bereich besteht, die Einhaltung aber laut „Tiroler Tageszeitung"
nicht
kontrolliert werden sollte. Das
scheint seit Inkrafttreten auch die meiste Zeit so
gehandhabt worden zu sein, fallweise scheint die ASFINAG aber doch
Kontrollen
durchgeführt zu haben.
An
dieser Stelle darf kurz eine lange Geschichte politischer Versprechen und deren
Nichteinhaltung rekapituliert werden. Vor
Einführung der Vignettenpflicht wurde
seitens des seinerzeitigen zuständigen Wirtschaftsministers Dr. Ditz der
Stadt
Kufstein und dem Land Tirol schriftlich zugesagt, den Teilabschnitt der
Autobahn A12
von Kiefersfelden bis Kufstein-Süd mautfrei zu stellen, um zu vermeiden, dass
Tagestouristen, die den Raum Kitzbühel
aufsuchen wollen, die mautpflichtige
Autobahn meiden und auf das untergeordnete Straßennetz insbesondere im
Stadtgebiet Kufsteins ausweichen. Dies wurde seinerzeit auch in der
Stellungnahme
der Tiroler Landesregierung zum
Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996
festgehalten. Zur selben Causa gibt es auch einen einstimmig verabschiedeten
Antrag aller im Tiroler Landtag vertretenen
Parteien. Das Versprechen Dr. Ditz'
wurde allerdings im Bundesstraßen-finanzierungsgesetz 1996 nicht
berücksichtigt.
Der
frühere Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Farnleitner hat
in
seiner Anfragebeantwortung 1805/AB vom 14.
März 1997 zur Anfrage 1883/J
betreffend „Mautpflicht auf
Stadtautobahnen“ deutlich festgestellt, dass sich „
Kufstein als besonderes
verkehrspolitisches Problem darstelle, da ein Teil des die
Inntal-Autobahn benützenden
Durchzugsverkehrs diese nur für eine Strecke von 6
km benötigt und dieser Verkehr hauptsächlich aus gelegentlichen Benutzern
besteht
und dass „ daher davon auszugehen ist, dass ein Großteil dieses
Verkehrsaufkommens in das untergeordnete Verkehrsnetz abwandert,
so dass die Stadt Kufstein durch diesen abgedrängten Verkehr über Gebühr
belastet
würde, und es auch im Bereich des
bayrischen Grenzraums zu Problemen käme.
Daher sei eine gesetzliche Regelung vorgesehen.“ Diese ist dann aber
wegen der
befürchteten Beispielsfolgen für andere Wünsche auf Ausnahmen von der
Mautpflicht
nicht rechtlich sondern nur faktisch
eingeführt worden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1)
Ist Ihnen die geschilderte Situation bekannt?
2)
Gibt es einen Schriftverkehr über die in der
Zeitungsmeldung kolportierte
Weisung
von Ihnen an Landeshauptmann Van Staa bzw. an die ASFINAG
hinsichtlich
der „Nicht-Kontrolle" auf diesem Abschnitt und wenn ja, von wann,
in welcher Form und welchen Inhalts?
3)
War die Mautfreiheit von Kiefersfelden bis Kufstein-Süd
Thema bei der
Übertragung
der Mautordnungskontrolle an die ASFINAG?
4)
Halten Sie eine Verankerung dieser Mautbefreiung in der
Mautordnung der
ASFINAG
für möglich und zweckmäßig?
5)
Bestehen
Ihrerseits Pläne für eine Änderung des
Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes um diese
Mautbefreiung gesetzlich zu
verankern?