4234/J XXII. GP
Eingelangt am
12.05.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Broukal
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Überstundenabgeltung für Ärztinnen an Medizinischen Universitäten
Nach einer Arbeitszeitvereinbarung (gemäß § 3 Abs. 4 und
Abs. 5, § 4 KA-AZG) aus dem
Jahr 2002 wird den ÄrztInnen an den medizinischen Universitäten die
Optionsmöglichkeit
eingeräumt, anstatt Freizeitausgleich für die ersten 160
Werktags-Journalstunden auch eine
finanzielle Abgeltung zu erhalten (Punkt 1e
der Präambel). Diese Vereinbarung wurde auch
von der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Elisabeth
Gehrer,
unterzeichnet, nach dem man die Zustimmung von Finanzminister Karl-Heinz
Grasser
eingeholt hatte. Diese Vereinbarung wurde jedoch nie umgesetzt. Bis 1.1.2004
war eindeutig
das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die Umsetzung
verantwortlich. Mit der Ausgliederung der Universitäten wurde aber den
Universitäten das
benötigte Geld nicht zur Verfügung gestellt. Daher konnte dieser wichtige Punkt
der
Vereinbarung bis dato nicht umgesetzt
werden. Nach einer Schätzung handelt es sich um rund
25 Mio. Euro, der bis jetzt nicht ausbezahlten Summe (2002 bis 2006).
Allein an der
Medizinischen Universität Wien wird der
benötigte Geldbedarf mit 4 Mio. Euro geschätzt -
aufgrund der Optionsmöglichkeit kann es sich nur um eine Schätzung
handeln. Nach dem es
aufgrund von Personalknappheit an vielen Abteilungen nicht einmal möglich ist,
das
Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz einzuhalten (KA-AZG), können
Freizeitausgleichstage
schon gar nicht konsumiert werden und es verfallen viele dieser anstatt einer
Bezahlung
zuerkannten Freizeitausgleichstage. Defacto bedeutet dies dann, dass
Journaldienste ohne
Bezahlung geleistet werden müssen. Es wurde mehrfach eine Lösung des Problems
ab
1.1.2007 versprochen und ein entsprechendes
Budget zugesagt, wobei diese Zusage nun auch
wackelt. Der zuständige Sektionschef im Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und
Kultur, Faulhammer, sagte gegenüber der Tageszeitung „Die Presse" vom 11.
Mai 2006:
„Diese Summe (25 Mio. Euro) sei nicht nachvollziehbar.".
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viel Geld für geleistete Überstunden wird derzeit
nach Auffassung des
Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur den ÄrztInnen an den
Medizin-Universitäten vorenthalten?
2.
Seit wann ist dem Bundesministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur dieser
Missstand bekannt? (Mehrfach wurde auf dieses Problem hingewiesen, zuletzt
in
einer Presseaussendung vom 4.11.2005 der
BetriebsrätInnen der wissenschaftlichen
MitarbeiterInnen an den Medizin-Universitäten.)
Warum hat das Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur auf diese
Hinweise nicht reagiert?
3.
Sind Sie wenigstens jetzt bereit
tätig zu werden und dem Verdacht nachzugehen, dass
die Rektorate der Medizin-Universitäten Gesetze und Betriebsvereinbarungen
nicht
achten? (Laut § 9 des Universitätsgesetzes 2002 unterliegen die Universitäten
der
Aufsicht des Bundes. Diese umfasst die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze
und Verordnungen einschließlich der Satzung (Rechtsaufsicht).)
4.
Sind Sie bereit, in den für die Jahre 2007 bis 2009
abzuschliessenden
Zielvereinbarungen mit den
Medizin-Universitäten die vollständige, sofortige
Auszahlung vorenthaltener Überstundenentgelte aufzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?