4242/J XXII. GP
Eingelangt am 12.05.2006
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend gerichtliche Finanzstrafverfahren 2004 und 2005
Mit der AB 1636/XXII. GP wurden die Fragen zu den
Finanzstrafverfahren in Österreich für
die Jahre 2000, 2001,
2002 und 2003 beantwortet.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Anzeigen wegen Verdachts der
Abgabenhinterziehung etc. wurden 2004 und
2005
bei Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften erstattet (Ersuche um Aufschlüsselung
auf Jahre und Landesgerichte bzw. Staatsanwaltschaften)? In wie vielen Fällen
ergab
sich
im Finanzstrafverfahren in diesen Jahren jeweils die Zuständigkeit der
Gerichte?
In wie vielen Fällen wurde
dabei die Anzeige von der FMA erstattet?
2.
In wie vielen Fällen wurde in diesen Jahren die Anzeigen
zurückgelegt oder die
Verfahren nach der StPO bzw. FinStrG eingestellt (Ersuche um Aufschlüsselung
auf
Jahre und Landesgerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?
3.
In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren zu
rechtskräftigen Verurteilungen wegen
Abgabenunterziehung nach § 33 FinStrG (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und
Landesgerichte bzw.
Staatsanwaltschaften)?
4.
In
wie vielen Fällen wurden Geldstrafen, in wie vielen Fällen Freiheitsstrafen
erhängt?
5.
Wie
viele Haftbefehle wegen Abgabenhinterziehung wurden in diesen beiden Jahren
beantragt und erlassen? Zu wie vielen
Festnahmen kam es in diesen Jahren (Ersuche um
Aufschlüsselung auf Jahre und
Landesgerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?
6.
Wie
viele Haftbefehle sind derzeit noch offen? Um welche Fälle geht es dabei?
7.
In
wie vielen Fällen wurde in diesen beiden Jahren die Untersuchungshaft verhängt?
8.
In wie vielen Fällen kam es in diesen beiden Jahren
Haus- und Personendurchsuchungen?
9.
In
wie vielen Fällen wurde in diesen Jahren der Bund für vermögensrechtliche
Nachteile
in Anspruch genommen (Ersuche um
Aufschlüsselung auf Jahre und Landesgerichte bzw.
Staatsanwaltschaften)?
10. Wie viele diesbezügliche Fälle
sind bereits abgeschlossen?
11. Welche Beträge mussten bereits
bezahlt werden?
12.
Wie viele diesbezügliche Verfahren sind noch offen? Wie
hoch ist dabei jeweils der
Streitwert?
13.
Wo sehen Sie derzeit Probleme im Finanzstrafrecht?
Halten Sie Ihre Ausführungen in der
AB 1636/XXII. GP aufrecht? Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie seit dem
ergriffen?