4246/J XXII. GP
Eingelangt am 16.05.2006
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Anfrage
Anfrage der Abgeordneten Renate Csörgits
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Gesamtkosten der Evaluierungsstudie zum Kinderbetreuungsgeld
Mehr
als sechs Jahre lang hat das Österreichische Institut für Familienforschung
(ÖIF) die Auswirkungen des
Kinderbetreuungsgeldes evaluiert (Start des Projektes
bereits vor Inkrafttreten der Bestimmungen des
Kinderbetreuungsgeldgesetzes,
abschließende Pressekonferenz am 9. Mai 2006).
Wie
hoch die Kosten dieser begleitenden Evaluierung, aus der bislang keinerlei
Konsequenzen folgten, sind, wurde bislang
nicht bekannt gegeben. Bekannt ist nur,
dass für das Projekt mehrere Verträge mit dem ÖIF abgeschlossen wurden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die
Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen
nachstehende
Anfrage
1.
Wie
hoch sind die Gesamtkosten für die Evaluierung des
Kinderbetreuungsgeldgesetzes, die aus Ihrem
Ressort getragen wurden bzw.
werden?
2.
Bei
der Präsentation der Endergebnisse im Rahmen einer Pressekonferenz
am 9. Mai 2006 wurde von Seiten eines der
StudienautorInnen klar auf die
Mängel des Kinderbetreuungsgeldes
hingewiesen, das sind insbesondere die
reparaturbedürftige Zuverdienstgrenze und die Starrheit bei der Bezugsdauer
und damit auch Bezugshöhe des Kinderbetreuungsgeldes. Werden aus
diesen Studienergebnissen Konsequenzen gezogen und wenn ja, welche?
Wenn nein, wieso nicht?