4246/J XXII. GP

Eingelangt am 16.05.2006
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Anfrage

 

Anfrage der Abgeordneten Renate Csörgits

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Gesamtkosten der Evaluierungsstudie zum Kinderbetreuungsgeld

Mehr als sechs Jahre lang hat das Österreichische Institut für Familienforschung
(ÖIF) die Auswirkungen des Kinderbetreuungsgeldes evaluiert (Start des Projektes
bereits vor Inkrafttreten der Bestimmungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes,
abschließende Pressekonferenz am 9. Mai 2006).

Wie hoch die Kosten dieser begleitenden Evaluierung, aus der bislang keinerlei
Konsequenzen folgten, sind, wurde bislang nicht bekannt gegeben. Bekannt ist nur,
dass für das Projekt mehrere Verträge mit dem ÖIF abgeschlossen wurden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen nachstehende

Anfrage

1.             Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Evaluierung des
Kinderbetreuungsgeldgesetzes, die aus Ihrem Ressort getragen wurden bzw.
werden?

2.             Bei der Präsentation der Endergebnisse im Rahmen einer Pressekonferenz
am 9. Mai 2006 wurde von Seiten eines der StudienautorInnen klar auf die
Mängel des Kinderbetreuungsgeldes hingewiesen, das sind insbesondere die
reparaturbedürftige Zuverdienstgrenze und die Starrheit bei der Bezugsdauer
und damit auch Bezugshöhe des Kinderbetreuungsgeldes. Werden aus
diesen Studienergebnissen Konsequenzen gezogen und wenn ja, welche?
Wenn nein, wieso nicht?