4249/J XXII. GP
Eingelangt am
16.05.2006
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Anfrage
Anfrage der Abgeordneten Renate Csörgits
und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
betreffend Gesamtkosten der Evaluierungsstudie zum Kinderbetreuungsgeld
Mehr als sechs Jahre lang hat das Österreichische Institut für
Familienforschung
(ÖIF) die Auswirkungen
des Kinderbetreuungsgeldes evaluiert (Start des Projektes
bereits vor Inkrafttreten der Bestimmungen des
Kinderbetreuungsgeldgesetzes,
abschließende Pressekonferenz am 9. Mai 2006).
Wie hoch die Kosten dieser begleitenden Evaluierung, aus
der bislang keinerlei
Konsequenzen folgten, sind, wurde bislang
nicht bekannt gegeben. Bekannt ist nur,
dass für das Projekt mehrere Verträge mit dem ÖIF
abgeschlossen wurden.
Die unterzeichneten Abgeordneten
stellen daher an die Bundesministerin für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1.
Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Evaluierung des
Kinderbetreuungsgeldgesetzes, die aus Ihrem
Ressort getragen wurden bzw.
werden?
2.
Bei der Präsentation der
Endergebnisse im Rahmen einer Pressekonferenz
am 9. Mai 2006 wurde von Seiten eines der StudienautorInnen klar auf die
Mängel des
Kinderbetreuungsgeldes hingewiesen, das sind insbesondere die
reparaturbedürftige Zuverdienstgrenze und die Starrheit bei der Bezugsdauer
und damit auch Bezugshöhe des
Kinderbetreuungsgeldes. Werden aus
diesen Studienergebnissen Konsequenzen gezogen und wenn ja, welche?
Wenn nein, wieso nicht?