4281/J XXII. GP

Eingelangt am 18.05.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Steier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Kontrolle von Tiertransporten und fehlender Tiertransport-Bericht

Der Transport von Tieren ist eines der am heftigst diskutierten Probleme des
Tierschutzrechts auf internationaler Ebene. Das Tiertransportrecht wurde auf EU-
Ebene 2003/2004 neu verhandelt: Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von
Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sieht u.a. vor,
dass Straßentransportmittel bei einer acht Stunden überschreitenden Beförderung
von Tieren in Zukunft mit einem satellitengestützten Navigationssystem ausgestattet
sein müssen. Für neue Tiertransport-LKW gelten die Regelungen ab Jänner 2007,
für alle anderen Straßentransportmittel ab Jänner 2009.

Zur Ausstattung der Tiertransport-LKW mit diesem Satellitennavigationssystem hat
die Europäische Kommission (EK, DG Gesundheit und Verbraucherschutz) den
Entwurf eines Arbeitspapiers erstellt, um dazu ein harmonisiertes System innerhalb
der Gemeinschaft zu schaffen. Dieser Entwurf wird bei einem internationalen
Workshop am 12. und 13. 6. 2006 mit den Mitgliedstaaten, den Beitritts- und
Bewerberländern und den Beteiligten erörtert werden. Bei diesem Workshop sollen
die Teilnehmer Beiträge liefern, die es der Kommission ermöglichen, die
Spezifikationen für ein satellitengestütztes Navigationssystem zu erstellen.

In den Hauptstreitpunkten - wie der Verringerung der Transportdauer oder den
Ladedichten während des Transportes - konnte bei den Verhandlungen zur EU-
Tiertransport-VO seitens der Mitgliedstaaten keine Einigung erzielt werden. Da sich
die Mitgliedstaaten nicht über eine Überarbeitung der geltenden Höchstfahrtzeiten
und der Besatzdichte von Tiertransportmitteln verständigen konnten, werden diese
beiden Fragen in einem separaten Vorschlag zu klären sein, der spätestens 4 Jahre
nach dem Inkrafttreten der Verordnung vorliegen soll und den Erfahrungen mit der
Durchsetzung der neuen Vorschriften in den Mitgliedstaaten Rechnung trägt.
Anzumerken wäre dazu, dass weitere Änderungen der Transportzeiten bis zum Jahr
2011 damit nicht realistisch erscheinen.

Österreich hat die am 22.12.2004 beschlossene neue EU-Tiertransport-VO 1/2005
mitgetragen; der BMLFUW führt in 3266/AB dazu aus: „die Zustimmung wurde nur
unter der Vorraussetzung gewährt, dass die VO in den wichtigen Bereichen
Transportzeiten und Ladedichten auf Basis eines zwischenzeitlich zu erstellenden
Berichtes in vier Jahren neu diskutiert wird".

Auch wenn in den vergangenen Jahren die Sensibilität für die Problematik von
Tiertransporten gestiegen ist und auf EU-Ebene einige Verbesserungen für mehr
Schutz der Tiere beim Transport erreicht werden konnten, spielen sich bei
Tiertransporten auf den Straßen nach wie vor täglich grausame Szenen ab. Denn
das Hauptproblem sind nicht so sehr die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der
Tiere beim Transport, sondern deren permanente Überwachung bzw. auch
unzureichende Kontrollen. Die offensichtlich auf EU-Ebene fehlende generelle


Registrierungspflicht für Nutztiertransporte erschwert effektive und flächendeckende
Kontrollmechanismen von Tiertransporten; damit ist auch in naher Zukunft kein Ende
des Tierleids bei Tiertransporten zu erwarten.

In Österreich existieren nach wie vor- auch mangels rechtlicher Vorgaben - keine
statistischen Aufzeichnungen über das Gesamtvolumen sowie über die Herkunft von
Tiertransporten (1131/AB). Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche
Kontrollsysteme für Tiertransporte aufgebaut; sodass über den Einsatzumfang der
insgesamt 204 Tiertransport-Inspektorinnen keine Aussagen getroffen werden
können (3287/AB). Aufzeichnungen werden lediglich über die Kontrollen geführt;
diese Berichte über die durchgeführten Kontrollen von Tiertransportfahrzeugen
werden jährlich der EK gemeldet (1131/AB). Nicht der Berichtspflicht unterliegende
Aufzeichnungen existieren weiters für Tiertransporte, die über 8 Stunden dauern und
deren Zielort im Ausland liegt, da der bei diesen Transporten mitzuführende
Transportplan vor Fahrtantritt bei den zuständigen Behörden zu genehmigen ist
(3088/AB).

In Österreich wurden 2003 insgesamt 3801 Tiertransport-Kontrollen durchgeführt;
dabei gab es 349 Beanstandungen. 2004 fanden 4.759 Tiertransport-Kontrollen statt;
400 Beanstandungen wurden registriert (3287/AB). In den einzelnen Bundesländern
dürften die Kontrollen von Tiertransporten sehr unterschiedlich gehandhabt werden,
worauf auch die sehr unterschiedlichen Beanstandungs-Quoten hinweisen.

Seit Feber 2005 (!) liegt ein Antrag der SPÖ (367(A)) im parlamentarischen
Verkehrsausschuss, der die Vorlage eines jährlichen Tiertransport-Berichts fordert,
der das Gesamtvolumen aller Tiertransporte, Daten zu Kontrollen und
Beanstandungen sowie Sanktionen beinhalten soll. Bisher blieb dieser Antrag
unerledigt.

Der Mangel an statistischen Daten zum Gesamtvolumen der Tiertransporte in und
durch Österreich dürfte eigentlich kein Argument gegen diesen jährlichen
Tiertransport-Bericht mehr darstellen: denn seit April 2004 existiert die zentrale
Datenbank TRACES (TRAde Control and Expert System), mit deren Hilfe die
Verfolgung der täglich in der EU beförderten 50.000 Tiere erleichtert werden soll: so
sollen mit TRACES die Tierverbringungen und bestimmte Arten von Erzeugnissen
sowohl innerhalb als auch von außerhalb der EU kommend verfolgt werden können.
Über diese Datenbank ist es möglich, mit einer einzigen Anfrage den Weg eines Tier-
Transports z.B. von Spanien über Frankreich nach Italien nachzuverfolgen. TRACES
hat die bis dahin bestehenden getrennte Systeme (ANIMO und SHIFT) ersetzt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1. Wie viele Tiertransport-Kontrollen wurden 2005 in Österreich durchgeführt?(bitte
gesamt und nach Bundesländern gegliedert anführen)

2.      Wie viele Beanstandungen wurden 2005 registriert ? (bitte nach Bundesländern
gegliedert anführen)

 


4. Ist seitens Ihres Ressorts geplant, den Bericht den Österreich verpflichtet ist der
Europäischen Kommission jährlich über die durchgeführten Kontrollen von
Tiertransport-Fahrzeugen zu übermitteln, dem Nationalrat zugänglich zu machen und
wenn ja, ab wann?

5. Wie in der Einleitung dargestellt wird derzeit an einem harmonisierten System
gearbeitet, um die Spezifikationen für das satellitengestützte Navigationssystem für
Tier-Transporte ab 2007 zu erstellen; der Entwurf eines entsprechenden
Arbeitspapiers soll Mitte Juni diskutiert werden. Welche Beiträge hat Österreich dazu
geliefert?

6. Ist es richtig, dass über TRACES zumindest seit 2004 umfassendes Datenmaterial
zu Absender, Händler, Herkunftsort, Empfänger und Transporteur aller
innergemeinschaftlichen Tiertransporte, aber auch sämtlicher aus Drittstaaten
einlangenden oder dafür bestimmten Tiertransporte abrufbar ist?

7. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Tiertransportgesetz-Straße
dahingehend erweitert wird, dass dem Nationalrat ein jährlicher Tiertransport-Bericht
vorgelegt wird, der basierend auf den TRACES-Daten sowohl Aufzeichnungen zum
Gesamtvolumen aller in und durch Österreich durchgeführten Tiertransporte
(gegliedert nach in- und ausländischen Tiertransporten) enthält und auch einen
Berichtsteil zu Kontrollen/Beanstandungen/Ursachen und Sanktionen beinhaltet?

8. Wenn ja, wann wird der erste Tiertransport-Bericht vorliegen?

9. Wenn nein, warum wird es keinen Tiertransport-Bericht geben?