4288/J XXII. GP
Eingelangt am
19.05.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend funktionaler Analphabetismus
Analphabetismus
ist ein relativer Begriff. Ob eine Person als AnalphabetIn gilt, hängt nicht
nur von den individuellen Lese- und Schreibkenntnissen ab. Darüber hinaus muss
berücksichtigt werden, welcher Grad an Schriftsprachbeherrschung innerhalb des
gesellschaftlichen Umfelds, in dem sich diese Person bewegt, erwartet wird.
Wenn die individuellen Kenntnisse niedriger sind als die erforderlichen und als
selbstverständlich vorausgesetzten Kenntnisse, liegt funktionaler
Analphabetismus vor.
Als
funktionale AnalphabetInnen werden auch diejenigen Personen bezeichnet, die
aufgrund unzureichender Beherrschung der Schriftsprache und/oder aufgrund der
Vermeidung schriftsprachlicher Eigenaktivität nicht in der Lage sind,
Schriftsprache für sich im Alltag zu nutzen.
Die
Datenlage zu funktionalem Analphabetismus ist in Österreich sehr begrenzt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie viele funktionale AnalphabetInnen gibt es in Österreich? Welche Daten liegen dem Ministerium vor?
2) Woher bezieht das Ministerium die entsprechenden Daten? Wie werden Zahlen zu funktionalem Analphabetismus erhoben?
3) Welche Kurse und Weiterbildungsmöglichkeiten werden für funktionale AnalphabetInnen in Österreich angeboten?
4) Wie viele derartige Kurse und Weiterbildungsmöglichkeiten werden angeboten? (bitte auch nach Bundesländern gegliedert angeben)
5) Wie viele bis 25jährige Personen sind von funktionalem Analphabetismus betroffen?
6) Wie viele Männer bzw. Frauen sind von funktionalem Analphabetismus betroffen?
7) Wie viele Menschen mit nichtdeutscher Muttersprache sind von funktionalem Analphabetismus betroffen?