4289/J XXII. GP

Eingelangt am 19.05.2006
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Kunstförderung und mehrjährige Förderverträge

 

Im Regierungsprogramm 2002 wurde die „Verbesserung in Bezug auf Geschwindigkeit und Transparenz bei der Mittelvergabe im Rahmen der Kunstförderung u.a. durch“ die „Schaffung dreijähriger Förderverträge nach Erstellung eines Kriterienkataloges“ angekündigt? Am 27. Oktober 2004 erklärte Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel in einer Anfragebeantwortung anlässlich der Budgetberatung im Finanzausschuss, dass zu eben dieser Zeit „zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Finanzen Gespräche mit dem Ziel“ (stattfinden), „eine Vereinbarung hinsichtlich höherer Vorbelastungs- und Zustimmungsgrenzen für Verträge zu erwirken“.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Wurde der im Regierungsprogramm angekündigte Kriterienkatalog zur Schaffung dreijähriger Förderverträge erstellt?

2.      Wenn nein, warum nicht?

3.      Welche Ergebnisse erzielten die Gespräche zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Finanzen Ende des Jahres 2004, bei denen das Bundeskanzleramt eine Vereinbarung hinsichtlich höherer Vorbelastungs- und Zustimmungsgrenzen für Verträge erwirken wollte?

4.      Welche Zustimmungen wären seitens des Finanzministeriums für mehrjährige Vereinbarungen überhaupt notwendig?

5.      Gibt es seitens des Finanzministeriums solche Zustimmungen?

6.      Wenn nicht, warum nicht?

7.      Hat das BKA seit 2004 dreijährige Fördervereinbarungen mit Kultureinrichtungen abgeschlossen?

8.      Wenn ja, mit welchen?

9.      Wenn nein, warum nicht?

10.    Mit welchen Kultureinrichtungen hat das BKA seit 2000 zweijährige Fördervereinbarungen abgeschlossen?

11.    Gibt es im Kunstbereich irgendwelche mehrjährige Förderverträge?

12.    Wenn ja, welche?

13.    wenn nein, warum nicht?