4295/J XXII. GP
Eingelangt am 23.05.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dietmar Keck,
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „angeblicher Amtshilfe der Sicherheitsdirektion für OÖ an den amtsführenden
Präsidenten des OÖ Landesschulrates"
In der parlamentarischen Anfrage 4027/J XXII GP wurde die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und
Kultur zu einer Aussage des amtsführenden Präsidenten des
oberösterreichischen Landesschulrates,
Enzenhofer, befragt.
Dieser
hatte sich im Zusammenhang mit einer, zum Jahreswechsel 2005/2006 öffentlich
gewordenen, Auseinandersetzung zwischen einzelnen Eltern und LehrerInnen an der
Linzer
Otto-Glöckel-Volksschule zu Wort gemeldet, und wurde in der Folge medial mit
folgenden
Worten zitiert: „Meist kommen die Väter aus
extremistischem Milieu, und sind - wie auch im
aktuellen Fall - dem Verfassungsschutz bekannt."
Gefragt
wurde die Ministerin unter anderem, ob die Aussage des Herrn Präsidenten dem
Wissensstand des BMBWK und der zuständigen
Sicherheitsbehörden entspräche und woher
dieser derartige Informationen erhalten hätte. Die diesbezügliche
Anfragebeantwortung
4027/AB XXII GP, die alle gestellten Fragen gemeinsam behandelt,
lautet wie folgt:
„Nach Rücksprache mit dem zuständigen LSR Oberösterreich
wurde Folgendes mitgeteilt:
Zwischen dem Landesschulrat für
Oberösterreich und der oberösterreichischen
Sicherheitsdirektion
besteht Kontakt bezüglich diverser Sicherheitsthemen und
Präventionsarbeit an Schulen. Im angesprochenen Fall war der Präsident des
Landesschulrats für Oberösterreich, Fritz
Enzenhofer, informiert, dass der Vater, der den
Konflikt an der Schule hervorrief, beim Verfassungsschutz bekannt ist.
Diese Information
erfolgte im Rahmen der Amtshilfe durch die
Sicherheitsdirektion. "
Aus
dieser Anfragebeantwortung ergeben sich aus einige, die Arbeit unserer
Sicherheitsbehörden und deren Umgang mit
sensiblen Daten betreffende Fragen.
Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Inneres
nachstehende
Anfrage.
Anfrage
1.
In der obig angeführten Anfragebeantwortung wird Auskunft
darüber gegeben, dass es
Kontakt zwischen dem
Landesschulrat für Oberösterreich und der
oberösterreichischen Sicherheitsdirektion
bezüglich diverser Sicherheitsthemen und
Präventionsarbeit an Schulen gäbe. Welche Themen sind es, die einen
diesbezüglichen
Kontakt notwendig machen?
2.
Was ist in diesem Zusammenhang unter dem verwendeten
Begriff „Präventionsarbeit"
zu verstehen?
3.
Trifft
diese „Präventionsarbeit" auch auf den Bereich der Volksschulen zu?
4.
Wenn
ja, wie sieht diese „Präventionsarbeit" in den Volksschulen aus?
5.
Handelt es sich beim obig beschriebenen Kontakt um einen
kontinuierlichen, oder
kommt es zu
anlassgegebenen Kontakten zwischen beiden Institutionen?
6.
In der Anfragebeantwortung heißt es: „Im angesprochenen
Fall war der Präsident des
Landesschulrats für Oberösterreich, Fritz Enzenhofer, informiert, dass der
Vater, der
den Konflikt an der
Schule hervorrief, beim Verfassungsschutz bekannt ist." Wurde
diese Information an den Präsidenten des LSR OÖ auf Bitte um diesbezügliche
Personenauskunft weitergegeben?
7.
Wenn nein, wurde diese Information ohne Anfrage - quasi
vorauseilend - übermittelt?
8.
Falls keine diesbezüglichen Informationen an den
amtsführenden Präsidenten des LSR
OÖ weitergegeben
wurden, wie erklärt sich die Ministerin, dass Enzenhofer derartige
Aussagen tätigen kann?
9.
Falls
um Information seitens des LSR OÖ gebeten wurde: Durch wen bzw. durch
welche Stelle wurde an die OÖ
Sicherheitsdirektion herangetreten, um Informationen
über eventuelle strafrechtliche Vormerkungen zu einzelnen Personen zu
erhalten?
10.
In
welcher Form erfolgte die Nachfrage - schriftlich oder mündlich?
11.
Wann erfolgte die Nachfrage?
12.
Durch wen erfolgte die Auskunftserteilung?
13.
Erfolgte
die Auskunftserteilung schriftlich oder mündlich?
14.
Wurde der Landesschulrat für Oberösterreich oder ihr
Präsident im konkreten Fall
mehrerer muslimischer
Väter, die im Streit mit LehrerInnen an der Linzer Otto-
Glöckel-Schule standen, autorisiert, das ihm zuteil gewordene Wissen über deren
Vormerkung beim Verfassungsschutz zu veröffentlichen?
15.
Ist es grundsätzlich so, dass der Landesschulrat für
Oberösterreich oder einzelne seiner
Spitzenrepräsentanten
Informationen, die sie im Zuge sog. „Amtshilfe" erhalten
veröffentlichen dürfen?
16. Wenn ja, worauf begründet sich
diese Ermächtigung?
17.
Wenn nein, welche Konsequenzen sind dafür vorgesehen,
dass Informationen, die an
Dritte im Zuge sog.
„Amtshilfe" weitergeben wurden, veröffentlich werden?
18.
Wurden
seitens der Sicherheitsdirektion oder des BMI im konkreten Fall der
möglicherweise unberechtigten
Datenveröffentlichung Konsequenzen gezogen?
19. Wenn ja,
welche?
20.
Entsprechend der Anfragebeantwortung der
Bildungsministerin erfolgte die Auskunft
über die Vormerkung
einer oder mehrer Personen beim Verfassungsschutz auf dem
Wege der „Amtshilfe" durch die Sicherheitsdirektion Oberösterreich. Auf welcher
Rechtsgrundlage passiert diese
„Amtshilfe"?
21.
Ist es üblich bzw. kommt es öfters vor, dass sich der
Landesschulrat für Oberösterreich
oder einzelne seiner
SpitzenvertreterInnen bei der OÖ Sicherheitsdirektion über
bestimmte Personen erkundigt?
22.
Wie oft wurde seit dem 1.1.2002 seitens der
Landesschulrates für Oberösterreich bei
den
zuständigen Sicherheitsbehörden bezüglich einzelner Personen nachgefragt?
23.
In wie vielen Fällen hat sich der Landesschulrat für
Oberösterreich seit dem 1.8.2001
bei den zuständigen
Sicherheitsbehörden über SchülerInnen aus dem Bundesland
Oberösterreich erkundigt?
24.
In wie vielen Fällen hat sich der Landesschulrat für
Oberösterreich seit dem 1.8.2001
bei den zuständigen
Sicherheitsbehörden über Eltern von SchülerInnen aus dem
Bundesland Oberösterreich erkundigt?
25.
In wie vielen Fällen hat sich der Landesschulrat für
Oberösterreich seit dem 1.8.2001
bei den zuständigen
Sicherheitsbehörden über LehrerInnen aus dem Bundesland
Oberösterreich erkundigt?
26.
In
wie vielen Fällen wurden seit dem 1.8.2001 auf Nachfrage durch den
Landesschulrat für Oberösterreich bezüglich
einzelner Personen Auskünfte erteilt?
27.
In welcher Form bzw. auf welchem Wege erfolgt mögliche
die Auskunftserteilung
gegenüber dem
Landesschulrat für Oberösterreich und/oder einzelner seiner
SpitzenvertreterInnen?
28.
Sollte es zur Weitergabe von Daten über einzelnen
Personen an den Landesschulrat
für
Oberösterreich kommen: Welche Daten werden weitergegeben?
29.
Werden bzw. wurden dem LSR für Oberösterreich nach einer
möglichen
Informationserteilung Auflagen zur weiteren Verwendung bzw. Behandlung der
erhaltenen Daten erteilt?
30. Wenn nein,
warum nicht?
31.
Werden bzw. wurden jene Personen, über die der LSR für
Oberösterreich
Informationen
begehrt (hat) seitens der Sicherheitsbehörden über die Anfrage
und/oder
die mögliche Datenweitergabe informiert?
32. Wenn nein,
warum nicht?
33.
Handelt es sich bei den möglicherweise weitergegebenen
Daten ausschließlich um
solche,
für die bereits rechtskräftige Verurteilungen vorliegen, oder werden auch
solche
Informationen weitergegeben, zu denen lediglich Anzeigen, Mutmaßungen
oder
Beobachtungen vorliegen?
34.
Welches Ziel soll mit der Weitergabe von derartigen
Informationen an den LSR für
Oberösterreich oder
einzelner seiner Spitzenrepräsentanten aus Sicht der
Sicherheitsbehörden erreicht werden?
35.
Haben neben dem LSR für Oberösterreich in der
Vergangenenheit auch schon anderer
Dienststellen des
Landes Oberösterreich um Information über einzelne Personen bei
den zuständigen Sicherheitsstellen
angefragt?
36.
Wen ja, wie oft kam es in den Jahren 2000, 2001, 2002,
2003, 2004 und 2005 zu
derartigen Anfragen?
37.
Wie
steht die Innenministerin zur medial dokumentierten und durch die
Anfragebeantwortung der Bildungsministerin
bestätigten Informationsweitergabe der
Sicherheitsdirektion für Oberösterreich an den amtsführenden Präsidenten
des
Landesschulrates für Oberösterreich?